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Roleck

Riesterrente stilllegen, weiter zahlen oder aufstocken?

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Roleck

1.

vor 4 Stunden von slowandsteady:

Wenn du "Hausmann" oder selbstständig bist, dann kannst du deine Beiträge beliebig festlegen, als Angestellter aber nicht. Das Stichwort heißt freiwillige Rentenversicherung.

Ich bin angestellt.

 

vor 4 Stunden von stagflation:

Man muss allerdings die Voraussetzungen erfüllen: man muss zumindest theoretisch noch auf 35 Jahre Mindestversicherungszeit kommen und man muss es beantragen.

 

Es ist übrigens nicht notwendig, dass man auch wirklich mit 63 in Rente geht.

Auf die 35 Jahre komme ich noch. Laut GRV beginnt die Rente mit 67 Jahren. 23 Jahre habe ich schon.

Die Cosmos ClassicRente60+ Rentenauszahlung beginnt spätestens mit 65 Jahren - damals war eine Verlängerung der Arbeitszeit wohl noch nicht im Gespräch.

 

2.

Ich habe bei meiner Riester-Aufstockungsberechnung oben noch etwas nicht bedacht: Die 175,- Euro Förderung müssen versteuert werden.

Und für die zwei Jahre zwischen 65 Riesterrentenbegin und 67 GSR Rentenbeginn hätte ich ja weiter einen hohen Grenzsteuersatz von 37% statt dem angenommenen Renten-Grenzsteuersatz von 25%. Außerdem habe ich jetzt mit 1,5% (statt 4,5%) Verwaltungskosten monatlich von jedem Betrag gerechnet, weil bei einer jährlichen Zahlungsweise 3% weniger Kosten anfallen.

 

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stagflation
vor 1 Stunde von Knacker:

Wäre es dann praktisch möglich, dass ein arbeitsunfähiger junger Mensch z. B. 10 Jahre nachzahlt und anschließend Rente beantragt??

 

Das ist ein ziemlich außergewöhnlicher Fall. Und da bisher außer "arbeitsunfähig" und "jung" nichts bekannt ist, kann ich nichts dazu schreiben.

 

Ganz generell kann ich jedoch sagen, dass deutlich mehr möglich ist, als Pflicht-Zahlungen bei Angestellten. Stichworte: Nachzahlung für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten, Ausgleichszahlungen für die Rente mit 63 (wobei man aber mit 63 nicht in Rente gehen muss), Kindererziehung, ... Für jede Möglichkeit gibt es natürlich gewisse Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

 

Ich würde empfehlen, einen Beratungstermin bei der GRV wahrzunehmen. So weit ich weiß, wird man dort neutral und umfassend beraten. Zuerst sollte der bisher Versicherungsverlauf festgestellt werden - und danach kann überlegt werden, was möglich und sinnvoll ist.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Knacker:

Wäre es dann praktisch möglich, dass ein arbeitsunfähiger junger Mensch z. B. 10 Jahre nachzahlt und anschließend Rente beantragt??

 

Du wolltest wahrscheinlich wissen, was passiert, wenn jemand erwerbsgemindert wird (sehr viel enger als eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit), dann schnell noch Beiträge nachzahlt und erst dann eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Das geht natürlich (unter den üblichen Voraussetzungen), aber die nachgezahlten Beiträge wirken sich nicht mehr auf die Erwerbsminderungsrente aus, sondern erst, wenn derjenige irgendwann in die Altersrente übergeht. Das ist geregelt in § 75 Abs. 2 S. 1 SGB 6:

Zitat

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden für

1. Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen,

2. freiwillige Beiträge, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt worden sind,

Entgeltpunkte nicht ermittelt.

Beachte, daß es nicht auf den Zeitpunkt des Rentenantrags ankommt, sondern auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung.

 

Anders ist es allerdings bei einer absehbaren (aber noch nicht eingetretenen) Erwerbsminderung, also zum Beispiel, wenn bei jemandem eine fortschreitende Erkrankung diagnostiziert wird, die in einigen Jahren wahrscheinlich zur Erwerbsminderung führen wird. Da kann man (unter den üblichen Voraussetzungen) vorher noch Zahlungen vornehmen, denn es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Roleck:

Auf die 35 Jahre komme ich noch. Laut GRV beginnt die Rente mit 67 Jahren. 23 Jahre habe ich schon.

 

Wenn Du 54 bist, würdest Du - zumindest theoretisch - noch auf die 35 Versicherungsjahre kommen. Ausgleichszahlungen wären also wahrscheinlich möglich. (*) ich schreibe "wahrscheinlich", weil ich Dienen Versicherungsverlauf nicht kenne und hier keine voreiligen Aussagen treffen will.

 

vor 1 Stunde von Roleck:

Die Cosmos ClassicRente60+ Rentenauszahlung beginnt spätestens mit 65 Jahren - damals war eine Verlängerung der Arbeitszeit wohl noch nicht im Gespräch.

 

Hast Du mal in Deinen Vertrag geschaut? Ist das wirklich so? ich habe nach "Cosmos ClassicRente60+ Bedingungen" gegooglet und dieses Dokument gefunden. Da steht:

 

Zitat

§ 3 Wie können Sie den Rentenbeginn flexibel gestalten?

 

Der Rentenbeginn kann für den Zeitraum ab der Vollendung des 62. Lebensjahres bis maximal zum Alter von 70 Jahren flexibel gestaltet werden (Flexible Altersgrenze).

 

Es kann sein, dass das nur in neueren Versionen steht. Schau mal nach, was bei Dir steht. Evtl. kannst Du auch mal bei der Versicherung nachfragen.

 

vor 1 Stunde von Roleck:

 Außerdem habe ich jetzt mit 1,5% (statt 4,5%) Verwaltungskosten monatlich von jedem Betrag gerechnet, weil bei einer jährlichen Zahlungsweise 3% weniger Kosten anfallen.

 

Viele Riester-Verträge, die ich in den letzten Jahren gesehen habe, haben in der Ansparphase Effektivkosten von 1,5% oder mehr. Diese 1,5% beziehen sich aber nicht auf die eingezahlten Beiträge, sondern auf das angesammelte Kapital. Wenn Dein Rechner 38.000 € Kapital zeigt, sollten die Kosten nicht 97,99 € sein, sondern 1,5% * 38.000 € = 570 €. Ein Abzug von den eingezahlten Beiträgen kommt evtl. noch hinzu.

 

Einen Rentenfaktor von 39,5 halte ich für recht optimistisch.

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Roleck
· bearbeitet von Roleck
vor einer Stunde von stagflation:

 

Hast Du mal in Deinen Vertrag geschaut? Ist das wirklich so? ich habe nach "Cosmos ClassicRente60+ Bedingungen" gegooglet und dieses Dokument gefunden. Da steht:

§ 3 Wie können Sie den Rentenbeginn flexibel gestalten?

Der Rentenbeginn kann für den Zeitraum ab der Vollendung des 62. Lebensjahres bis maximal zum Alter von 70 Jahren flexibel gestaltet werden (Flexible Altersgrenze).

 

In meinem Vertrag geht der flexible Rentenbegin von 60 bis 65.

 

Zitat

Viele Riester-Verträge, die ich in den letzten Jahren gesehen habe, haben in der Ansparphase Effektivkosten von 1,5% oder mehr. Diese 1,5% beziehen sich aber nicht auf die eingezahlten Beiträge, sondern auf das angesammelte Kapital. Wenn Dein Rechner 38.000 € Kapital zeigt, sollten die Kosten nicht 97,99 € sein, sondern 1,5% * 38.000 € = 570 €. Ein Abzug von den eingezahlten Beiträgen kommt evtl. noch hinzu.

Die Kosten stehen ja ganz am Anfang im Startbeitrag des Threads:

Zitat

Kosten: Abschluß und Vertriebskosten: 0,8% von jedem Betrag, Verwaltungskosten monatlich: 4,5% von jedem Betrag und 0,15% der aufgelauf. Beitragssumme (mtl. anteilige Entnahme), Kosten nach Beginn der Rentenzahlung: 1,5% der jeweiligen Rente

 

Beim Telefonat hat der Versicherer geantwortet, dass ich mit einer jährlichen Beitragszahlung 3% Kosten sparen kann. Ich bin davon ausgegangen, dass sich die 3% weniger auf die monatlichen Verwaltungskosten von 4,5% von jedem Betrag beziehen. Also 1,5% statt 4,5% von jedem Betrag.
 

Die 1,5% vom Gesamtbetrag in der Auszahlungsphase habe ich unter Riester Netto berücksichtigt:

 

riester_netto_4.png.fcfd45080c1070ed2a03e79b6a0b4467.png

 

Zitat

Einen Rentenfaktor von 39,5 halte ich für recht optimistisch.

Es ist ja auch kein richtiger "Rentenfaktor":

Zitat

Den Rentenfaktor habe ich aus der in meinem Vertrag angegebenen garantierten mtl. Rente und dem garantierten Versicherungsguthaben zum Renteneintritt in 11 Jahren berechnet: Rente / (Guthaben / 10000,-) = 39.5

 

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chirlu
vor 4 Minuten von Roleck:

dass ich mit einer jährlichen Beitragszahlung 3% Kosten sparen kann. Ich bin davon ausgegangen, dass sich die 3% weniger auf die monatlichen Verwaltungskosten von 4,5% von jedem Betrag beziehen.

 

Das Skonto bezieht sich auf die Gesamtsumme. Also wenn du sonst 1200 Euro zahlen würdest (100 Euro im Monat), zahlst du 1164 Euro.

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Roleck
vor 31 Minuten von chirlu:

 

Das Skonto bezieht sich auf die Gesamtsumme. Also wenn du sonst 1200 Euro zahlen würdest (100 Euro im Monat), zahlst du 1164 Euro.

O.K. verstehe. Bevor ich neu rechne ....

Zitat

Verwaltungskosten monatlich: 4,5% von jedem Betrag

... ist

Zitat

jeder Betrag

nur der von mir gezahlte Beitrag oder der von mir gezahlte Beitrag plus die staatlichen Zulagen?

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 11 Minuten von Roleck:

Bevor ich neu rechne ....

... ist

nur der von mir gezahlte Beitrag oder der von mir gezahlte Beitrag plus die staatlichen Zulagen?

Kommt drauf an :D

 

Manche Versicherer berechnen volle Verwaltungskosten auch auf Zulagen - manche nicht. Waer ja sonst zu einfach ;)

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Roleck
· bearbeitet von Roleck
vor 9 Minuten von cjdenver:

Kommt drauf an :D

 

Manche Versicherer berechnen volle Verwaltungskosten auch auf Zulagen - manche nicht. Waer ja sonst zu einfach ;)

Na, super. Aber die 3% weniger beziehen sich dann bestimmt nur auf meine eigenen Einzahlungen :(

Dann säh das so aus:

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von Roleck:

Die 1,5% vom Gesamtbetrag in der Auszahlungsphase habe ich unter Riester Netto berücksichtigt:

Die 1,5% Kosten in der Ansparphase sind aber nicht einmalig - sondern jedes Jahr! Du musst sie also in jeder Zeile 1-11 ansetzen. In jeder dieser Zeilen müssen Kosten von 1,5% des Kapitals des Jahres stehen. Kosten für die Beiträge, die Sonderzahlungen sind, kommen hinzu.

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chirlu
vor 7 Minuten von stagflation:

Die 1,5% Kosten in der Ansparphase sind aber nicht einmalig - sondern jedes Jahr!

 

Es sind 0,15%.

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stagflation
vor 5 Minuten von chirlu:

Es sind 0,15%.

 

Gut: wenn es nur 0,15% sind, wäre das sehr viel weniger.

 

Ein Vertrag mit Effektivkosten von 0,15% wäre allerdings außergewöhnlich gut!

 

Waren die Verträge früher so gut? Die Angebote, die ich in der letzten Zeit gesehen habe, hatten deutliche höhere Effektivkosten.

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Roleck

Ich habe mir die Seite unter dem Link https://www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen mal durchgelesen.

 

@stagflation: Wie ist denn das gemeint:

vor 11 Stunden von stagflation:

Es ist übrigens nicht notwendig, dass man auch wirklich mit 63 in Rente geht.

Man scheint die Ausgleichszahlungen ja nur in der Höhe der Beträge leisten zu dürfen, die man durch frühzeitiges in Rente gehen nicht zahlen konnte.

Das wäre doch für jemanden der bis zum Erreichen der Regelaltersrente arbeitet gar keine Option, oder was deutest Du hier an?

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chirlu
vor 5 Minuten von stagflation:

Ein Vertrag mit Effektivkosten von 0,15% wäre allerdings außergewöhnlich gut!

 

Es geht hier nicht um Effektivkosten, sondern um tatsächliche Kosten. Und die 0,15% p.a. sind einer von mehreren Kostenblöcken.

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Roleck
vor 25 Minuten von stagflation:

Die 1,5% Kosten in der Ansparphase sind aber nicht einmalig - sondern jedes Jahr! Du musst sie also in jeder Zeile 1-11 ansetzen. In jeder dieser Zeilen müssen Kosten von 1,5% des Kapitals des Jahres stehen. Kosten für die Beiträge, die Sonderzahlungen sind, kommen hinzu.

Die Formel, mit der ich die jährlichen Kosten in der Spalte Kosten berechne, sieht im Moment so aus, wobei jeder = beitrag + zulage:

kosten = jeder * 0.008 + jeder * 0.045 + kapital * 0.0015 - beitrag * 0.03

Zitat

Kosten: Abschluß und Vertriebskosten: 0,8% von jedem Betrag, Verwaltungskosten monatlich: 4,5% von jedem Betrag und 0,15% der aufgelauf. Beitragssumme (mtl. anteilige Entnahme),

Die

Zitat

- beitrag * 0.03

sind die 3% weniger wegen jährlicher Zahlung.

vor 3 Minuten von chirlu:

 

Es geht hier nicht um Effektivkosten, sondern um tatsächliche Kosten. Und die 0,15% p.a. sind einer von mehreren Kostenblöcken.

@chirlu: Wie könnte ich denn die Effektivkosten für meine Cosmos-Riester-Versicherung berechnen?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 26 Minuten von Roleck:

@stagflation: Wie ist denn das gemeint:

Man scheint die Ausgleichszahlungen ja nur in der Höhe der Beträge leisten zu dürfen, die man durch frühzeitiges in Rente gehen nicht zahlen konnte.

Das wäre doch für jemanden der bis zum Erreichen der Regelaltersrente arbeitet gar keine Option, oder was deutest Du hier an?

 

Du sagst, dass Du mit dem Gedanken spielst, bereits früher als 67 in Rente zu gehen. Deshalb stellst Du den Antrag, Sonderzahlungen leisten zu dürfen, um Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn ausgleichen zu dürfen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kannst Du Sonderzahlungen leisten.

 

Du musst aber nicht früher in Rente gehen. Wenn Du willst, kannst Du trotzdem bis 67 arbeiten. Hier steht:

 

Zitat

Was passiert, wenn Sonderzahlungen geleistet wurden – Betroffene dann aber doch nicht früher in Rente gehen möchte?

 

Versicherte, die Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt haben, sind nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer später in Rente geht, erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der gezahlten Beträge erfolgt nicht.

 

Zitat

Kosten: Abschluß und Vertriebskosten: 0,8% von jedem Betrag

Das verstehe ich.

 

Zitat

Verwaltungskosten monatlich: 4,5% von jedem Betrag

Das verstehe ich nicht. Was sind monatliche Kosten von 4,5% pro Betrag?

 

Zitat

Verwaltungskosten monatlich: 0,15% der aufgelauf. Beitragssumme (mtl. anteilige Entnahme),

Das verstehe ich auch nicht. Heißt das: 0,15% pro Monat (also 1,8% pro Jahr)? Oder heißt das 0,0125% pro Monat (also 0,15% pro Jahr)?

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chirlu
vor 9 Minuten von stagflation:

Das verstehe ich nicht.

 

Wenn du jedes Wort von jemandem, der auch wenig Ahnung hat, auf die Goldwaage legen willst, kommt hier nie etwas heraus …

 

vor 9 Minuten von stagflation:
Zitat

Verwaltungskosten monatlich: 4,5% von jedem Betrag

 

 

4,5% von jeder Beitragszahlung (die normalerweise monatlich anfällt).

 

vor 10 Minuten von stagflation:

Heißt das: 0,15% pro Monat (also 1,8% pro Jahr)? Oder heißt das 0,0125% pro Monat (also 0,15% pro Jahr)?

 

Haben wir oben schon ausdiskutiert: 0,15% p.a.

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chirlu
vor 38 Minuten von Roleck:

Wie könnte ich denn die Effektivkosten für meine Cosmos-Riester-Versicherung berechnen?

 

Einmal das Ergebnis nach Kosten berechnen und einmal ohne Kosten; der Unterschied (kapitalgewichtet und annualisiert) sind die Effektivkosten.

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Roleck
vor 2 Minuten von stagflation:

 

Du sagst, dass Du mit dem Gedanken spielst, bereits früher als 67 in Rente zu gehen. Deshalb stellst Du den Antrag, Sonderzahlungen leisten zu dürfen, um Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn ausgleichen zu dürfen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kannst Du Sonderzahlungen leisten.

 

Du musst aber nicht früher in Rente gehen. Wenn Du willst, kannst Du trotzdem bis 67 arbeiten. Hier steht:

Was passiert, wenn Sonderzahlungen geleistet wurden – Betroffene dann aber doch nicht früher in Rente gehen möchte?

 

Versicherte, die Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt haben, sind nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer später in Rente geht, erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der gezahlten Beträge erfolgt nicht.

 

Das ist ja wirklich sehr interessant. Danke für den Tipp!

 

Also auf jeden Fall scheint es ja unabhängig von meiner Entscheidung, sehr sinnvoll zu sein, die Berechnung des maximale Ausgleichsbetrags bei meinem Rentenversicherungsträger zu beantragen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 34 Minuten von chirlu:

Wenn du jedes Wort von jemandem, der auch wenig Ahnung hat, auf die Goldwaage legen willst, kommt hier nie etwas heraus …

 

Das sehe ich anders. Wenn etwas unklar ist, hinterfragt man es. So lange, bis es klar ist. Nur auf diese Art und Weise lernt man und man wird besser.

 

Wenn ich es richtig verstehe, wäre das Preismodell also: 5,3% von jeder Einzahlung und 0,15% jährlich vom angesparten Kapital.

 

vor 54 Minuten von Roleck:

@chirlu: Wie könnte ich denn die Effektivkosten für meine Cosmos-Riester-Versicherung berechnen?

 

Man geht von einem konkreten Angebot aus (Laufzeit, Beiträge, angenommene Verzinsung, alle Kosten).

  • Dann erstellt man einen Zahlungsplan und man berechnet, welches Endkapital zur Verfügung steht. Daraus berechnet man die jährliche Rendite nach der internen Zinsfuß-Methode.
  • Dann erstellt man den Zahlungsplan und man berechnet das Endkapital erneut. Aber OHNE Kosten. Auch daraus berechnet die jährliche Rendite nach der internen Zinsfuß-Methode.

Die Differenz zwischen den beiden Renditen sind die Effektivkosten.

 

Wichtig ist: die Effektivkosten stimmen nur, wenn alle Parameter des Angebots/Vertrags auch genau so eingehalten werden. Effektivkosten können für den Kunden ein große Hilfe sein, weil man nicht mit Einzelkosten herumjonglieren muss. Bei neueren Angeboten/Verträgen müssen sie vom Versicherer angegeben werden.

 

Man sollte aber immer im Hinterkopf behalten, dass die Effektivkosten nicht mehr stimmen, wenn man von den Angebots/Vertrags abweicht. Kleine Änderungen sind harmlos - aber größere Änderungen würden zu anderen Effektivkosten führen.

 

EDIT: @chirlu war schneller! :)

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Roleck
vor einer Stunde von stagflation:

 

Man geht von einem konkreten Angebot aus (Laufzeit, Beiträge, angenommene Verzinsung, alle Kosten).

  • Dann erstellt man einen Zahlungsplan und man berechnet, welches Endkapital zur Verfügung steht. Daraus berechnet man die jährliche Rendite nach der internen Zinsfuß-Methode.
  • Dann erstellt man den Zahlungsplan und man berechnet das Endkapital erneut. Aber OHNE Kosten. Auch daraus berechnet die jährliche Rendite nach der internen Zinsfuß-Methode.

Die Differenz zwischen den beiden Renditen sind die Effektivkosten.

 

 

So? Mit Bruttobeträgen?:

Ohne Kosten:

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Mit Kosten:

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Effektivkosten = 3,123% p.a. - 2,796% p.a. = 0.327% p.a.

 

https://www.zinsen-berechnen.de/renditerechner.php

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich verstehe nicht genau, was bzw. wie Du gerechnet hast. Mich wundert, dass die Beträge in der Spalte "Saldo" gleich sind. Das kann nicht stimmen - sie sollten unterschiedlich sein.

 

Ich würde folgendermaßen rechnen.

 

Annahmen:

  • Am 1.12.22 betrug das Kapital 10.772 €. Alles was davor passiert ist, soll nicht weiter betrachtet werden. Insbesondere werden alle Kosten, die vorher angefallen sind, nicht betrachtet. Wir tun einfach so, als wären die 10.772 € eine kostenlose Einzahlung zum 1.12.22.
  • Berechnet werden sollen die "Effektivkosten" für die Zukunft.
  • Am 1.12.22, 1.12.23 ... 1.12.32 sollen jeweils 1.777,32 € eingezahlt werden.
  • Betrachtet wird das angesparte Kapital am 1.12.33
  • Verzinsung: 3,3% - damit ich auf das von Dir vorgegebene Endkapital von 39.200 € komme
  • Kosten: 5,3% von jeder Einzahlung und 0,15% jährlich vom angesparten Kapital.

Dann komme ich auf folgende Berechnung. Links mit Kosten, rechts ohne Kosten:

 

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Zeile 20 habe ich nur eingefügt, damit ich den internen Zinsfuss berechnen kann. Die Formel für den internen Zinsfuss links ist: =-XINTZINSFUSS(B8:B20;A8:A20), rechts =-XINTZINSFUSS(G8:G20;A8:A20)

 

Siehst Du, wie die Endbeträge links kleiner sind als rechts? Deshalb gibt es links auch etwas weniger Zinsen - und so potenzieren sich die Kosten im Laufe der Zeit hoch. Deshalb sind Kosten am Anfang eines Vertrags besonders übel. Leider führt die oft verwendete "Zillmerung" dazu, dass Kosten am Anfang eines Vertrags hoch sind. In diesem Fall sieht man das aber nicht.

 

Die Effektivkosten wären in dem Fall also: 0,65 % p.a.

 

Versuche, das in LibreOffice Calc oder in Excel nachzurechnen. Die Tools im Internet haben alle ihre Tücken! Und verstehen kann man diese Berechnungen sowieso nur, wenn man sie selbst durchgeführt hat.

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Knacker

Über so viel Expertenwissen kann ich nur noch staunen.

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satgar
· bearbeitet von satgar

@stagflation ganz genau ist deine Tabelle doch aber wahrscheinlich nicht, oder?

 

Denn du hast wahrscheinlich laufend mit 5,3% Beitragsbezogener Kosten gerechnet, richtig? Also 4,5% Verwaltung und 0,8% Abschluss und Vertrieb. Die 0,8% fallen aber auf die gesamte Beitragssumme an, werden aber nicht über die Laufzeit sondern die ersten 60 Monate verteilt. Damit wäre deine Berechnung doch wahrscheinlich sogar leicht positiver, weil du von jährlich 5,3% auf den Sparbetrag ausgehst, obwohl die 0,8% am Anfang anfallen. Das meinst du evtl. auch mit "Anfang eines Vertrags besonders übel. Leider führt die oft verwendete "Zillmerung" dazu, dass Kosten am Anfang eines Vertrags hoch sind. In diesem Fall sieht man das aber nicht."

 

Heißt höchstwahrscheinlich auch, dass die 0,8% für den Kunden hier in deiner Berechnung gar nicht mehr anfallen, weil Sie im Anfangskapital schon Berücksichtigung fanden und zu Beginn schon abgezogen wurden. Du berechnest die 0,8% damit quasi doppelt, wenn man mit einem laufenden Vertrag Stand jetzt rechnet, wie hier.

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Roleck
vor 13 Minuten von satgar:

Die 0,8% fallen aber auf die gesamte Beitragssumme an, werden aber nicht über die Laufzeit sondern die ersten 60 Monate verteilt.

Das stimmt nicht, im Vertrag heißt es:

Zitat

0,8% von jedem Betrag

wobei mit Betrag soweit ich sehe Einzahlung + Zulage gemeint ist.

Und wenn ich in die gegenwärtigen Jahresberichte schaue - inzwischen ist der Vertrag ja 15 Jahre alt, dann werden die 0,8% von jedem Betrag immer noch abgezogen.

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