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slowandsteady

Bausparer - Verstaendnisfragen zur Treuepraemie bzw. Zuteilungsreife

Empfohlene Beiträge

slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Ich habe noch einen Bausparer als Altlast aus 2013, den ich eigentlich schon laengst gekuendigt haette, aber angesichts der niedrigen Guthabenzinsen in den letzten Jahren als RK1 bzw. Festgeldersatz mit dem Mindestbetrag weiter laufen habe lassen. Aktuell ist das Guthaben 14.900 Euro von 30.000 Summe. Im ersten Jahr habe ich wohl mangels Einkommen noch Wohnungsbaupraemie bekommen, danach habe ich zuviel verdient und keine mehr bekommen. Da die Zinsen wieder gestiegen sind, macht das Ding aber keinen Sinn mehr jetzt.

 

Hier die Daten aus der Online-Seite:

  • "Fuchs Junge Leute 01, Fassung Juni 2012"
  • Guthaben: 14.900€
  • Begünstigte Aufwendungen: + 1.425,00 €
  • WOP Betrag gesamt: 45,06 €
  • Bewertungszahl 81
  • Darlehenszins 3.75%
  • Guthabenzins 1% mit Treuepraemie auf 2%.

 

Ich habe allerdings keine Ahnung von Bausparen. Soweit ich es verstehe muss ich jetzt auf die Zuteilung warten, dann kann ich entweder

  • 1) Darlehensverzicht erklaeren und die Treueoption waehlen. Dann muss dann nochmal 12 Monate auf mein Geld warten, dafuer bekomme ich rueckwirkend 2% Zinsen.
  • 2) Darlehensverzicht erklaeren und sofort kuendigen, dann bekomme ich nach 6 Monaten mein Geld. Macht nicht wirklich viel Sinn denke ich...
  • 3) warten und irgendwann das Darlehen beantragen

Option 3 scheidet nach meinem Verstaendnis eigentlich aus, da ich 2% Guthabenzins aktuell einfacher bekomme und auch keine konkrete Immobilie in Aussicht ist (und selbst wenn waeren 10-15k Restkredit sowieso nur Peanuts).

 

Fragen: 

  • Muss die Bausparkasse mir mitteilen, wann der Vertrag zuteilungsreif ist? Online sehe ich keine Prognose, sondern nur eine Moeglichkeit meinen damaligen Berater zu kontaktieren. Da habe ich aber keine Lust drauf, denn er will mir sicher nur andere Dinge verkaufen. (Eigentlich muesste die Zuteilung schon sein, denn vor ca. einem Jahr stand auf dem Auszug dass er naechstes Jahr zuteilungsreif wird.)
  • Kann ich die Zuteilung beschleunigen durch einmalige Einzahlung von zB 5000?
  • Bei Darlehensverzicht muss ich aber auch die Foerderung zurueckzahlen? Sind das dann die 45.06 Euro oder 1425 Euro?
  • Welche Option ist am sinnvollsten bzw. gibt es noch weitere?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 26 Minuten von slowandsteady:

Bei Darlehensverzicht muss ich aber auch die Foerderung zurueckzahlen? Sind das dann die 45.06 Euro oder 1425 Euro?

 

Es sind die 45,06 Euro (8,8% Prämie auf 512 Euro). Unabhängig von Darlehen oder Nichtdarlehen mußt du sie zurückzahlen (falls sie überhaupt ausbezahlt sind – andernfalls werden sie einfach nicht ausbezahlt), wenn du das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest (was du grundsätzlich auch in einer Mietwohnung machen kannst). Es gibt noch ein paar Ausnahmen, die aber für dich eher nicht relevant sind (siehe § 2 Abs. 2 WoPG).

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Ich habe allerdings keine Ahnung von Bausparen.

 

Warum schließt Du dann solche Verträge ab?

 

Investiere nur in Produkte, die Du auch verstehst.

-- frei nach Warren Buffet

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odensee
vor 1 Stunde von stagflation:

Warum schließt Du dann solche Verträge ab?

 

Investiere nur in Produkte, die Du auch verstehst.

-- frei nach Warren Buffet

 

vor 2 Stunden von slowandsteady:

Ich habe noch einen Bausparer als Altlast aus 2013,

@stagflation Gegenfrage: was soll dein Beitrag nutzen?

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CarlosMtz

Guten Morgen @slowandsteady

 

Ich bin in der gleichen Situation. Abschluss ebenfalls über Berater. Ich denke deine Interpretation ist korrekt. Normalerweise ist der Bausparer zuteilungsreif, wenn eine vordefinierte Summe, normalerweise 30-50%, angespart ist (bei mir waren das 40%). Im Zweifel fehlen bei dir noch 100EUR. Mich wundert es, dass du nicht per Post penetriert wirst. Ab dem Moment der Zuteilungsreife habe ich regelmäßig Post bekommen, die mich aufforderte, jetzt auf das Darlehen zurückzugreifen. Seit diesem Jahr hat sich der Ton etwas geändert. Hier steht aktuell: 

 

"Der Vertrag ist seit einiger Zeit zuteilungsreif, ihr derzeitiges Guthaben beläuft sich auf XXXX EUR. Eine Zuteilung kann jederzeit durch Sie beantragt werden. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

1. Sie rufen lediglich ihr Guthaben ab und verzichten auf den Darlehensanspruch. Zusätzlich haben Sie ein Anrecht auf den Zinsbonus in Höhe von derzeit XXXX EUR. Hierzu reichen Sie bitte den beigefügten Antwortcoupon ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

2. Darlehen abrufen

3. Warten

 

Ich gehe davon aus, dass du ab Zuteilungsreife ein ähnliches Schreiben mit Antwortbogen bekommen wirst und dann deine bevorzugte Option auswählen kannst. Im Zweifel anrufen und nachfragen. Ich werde dies nun auch tun, da es andere Möglichkeiten gibt. 

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Euronensammler

Aus meinen dunklen Erinnerungen mit BHW Bausparverträgen: Ich meine, eine Bewertungszahl von 33 reichte etwa, um zuteilungsreif zu sein. Ich hatte einen Bekannten, der musste die WOP zurückzahlen, weil er das die Zuteilung nicht wohnwirtschaftlich verwendete. Bei mir wurde, soweit ich mich erinnere, in Jahren mit wenig zu versteuerndem Einkommen die WOP zwar auf den jährlichen Kontoauszügen vermerkt, aber nicht verbucht. Auf Nachfrage hieß es, dass man sie nur noch am Ende auszahle, wenn man berechtigt sei, weil in der Vergangenheit zu oft die WOP wieder vom Kunden zurückgefordert werden musste. Es blieb aber immer nur die Rückforderung/Nicht-Auszahlung der WOP, also der 45,06 in deinem Fall. Die von dir genennten 1425 würde ich als irrelevante Information einstufen.

Wenn man seinen Berater nicht mehr kontaktieren möchte, kann man auch direkt bei der Bausparkasse anrufen. Mir wurden dort immer die notwendigen Informationen gegeben.

 

Die Bedingungen, wann der Vertrag zuteilungsreif ist, sollten im Vertrag und im Antrag stehen, den du damals unterschriefen hast.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 3 Stunden von Euronensammler:

Die Bedingungen, wann der Vertrag zuteilungsreif ist, sollten im Vertrag und im Antrag stehen, den du damals unterschriefen hast.

Ich habe die Unterlagen noch. Soweit ich die verstehe, sollte er ab 45% eigentlich zuteilungsreif sein und da bin ich ja definitiv drüber. (Wahlzuteilung ist sogar schon von 25-45% möglich). Aber das konkrete Datum hängt ja auch irgendwie von der Bewertungszahl ab und ist nicht garantiert, soweit ich das verstanden habe. Jedenfalls ist meine Bewertungszahl schon recht hoch denke ich.

vor 7 Stunden von CarlosMtz:

Mich wundert es, dass du nicht per Post penetriert wirst. Ab dem Moment der Zuteilungsreife habe ich regelmäßig Post bekommen, die mich aufforderte, jetzt auf das Darlehen zurückzugreifen.

Ich habe aber nie eine Info bekommen das er zuteilungsreif wäre - nur auf dem letzten Kontoauszug von Januar 2022 stand "Er wird voraussichtlich dieses Jahr zuteilungsreif". Vielleicht fehlen wirklich noch 100€, das wäre ärgerlich, eigentlich will ich nicht noch ein Jahr warten.

vor 12 Stunden von stagflation:

Warum schließt Du dann solche Verträge ab? Investiere nur in Produkte, die Du auch verstehst

Ich war halt jung und dumm und der Raiffeisenvertreter meinte "Kostet für junge Leute wie dich keine Abschlussgebühren und man kann es jederzeit kündigen" (stimmte übrigens nicht, waren trotzdem 300€ Gebühren, aber er hat das irgendwie mit der zukünftigen WOP verrechnet). Glaube jeder hier hat irgendwann mal was dummes abgeschlossen und ich bin ja dann angesichts Niedrigzins mit einem blauen Auge davongekommen ;)

vor 12 Stunden von chirlu:

Es sind die 45,06 Euro (8,8% Prämie auf 512 Euro).

Danke. Dann ist es kein großer Verlust und ich werde es mir auszahlen lassen. Wäre es der vierstellige Betrag gewesen, hätte ich es vllt. behalten, falls ich doch irgendwann eine Immobilie kaufen will...

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chirlu
vor 4 Stunden von Euronensammler:

Aus meinen dunklen Erinnerungen mit BHW Bausparverträgen: Ich meine, eine Bewertungszahl von 33 reichte etwa, um zuteilungsreif zu sein.

 

Es gibt keinen einheitlichen Standard für Bewertungszahlen, die unterscheiden sich deshalb von Bausparkasse zu Bausparkasse. Ohnehin hängt die Zuteilung davon ab, was die anderen Bausparer so für Bewertungszahlen haben.

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hilflos

ich verstehe immer noch nicht warum du nicht direkt bei Schwäbisch Hall anrufst, wenn du deinen Berater nicht anrufen willst. Die Formulare zur Zuteilung und Verzicht auf Darlehen musst du ja sonst irgendwie online finden. Es gibt Ausnahmen bei der Rückzahlung der Wohnungsbauprämie für junge Leute bzw. die beim Abschluß jung waren

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chirlu
vor 27 Minuten von hilflos:

Es gibt Ausnahmen bei der Rückzahlung der Wohnungsbauprämie für junge Leute bzw. die beim Abschluß jung waren

 

Nützt aber nichts (wie ich oben schon gesagt hatte), weil die einzige Prämienfestsetzung mehr als sieben Jahre zurückliegt.

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slowandsteady
vor 41 Minuten von hilflos:

Die Formulare zur Zuteilung und Verzicht auf Darlehen musst du ja sonst irgendwie online finden.

Die gibt es, aber da steht nicht zur Treueprämie, sondern nur "Darlehensverzicht". Außerdem weiß ich nicht sicher ob ich schon zuteilungsreif bin oder nicht. Werde wohl mal anrufen müssen, aber immerhin habe ich es richtig verstanden was meine Optionen sind.

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investorfonds
Am 9.12.2022 um 09:33 von slowandsteady:

Glaube jeder hier hat irgendwann mal was dummes abgeschlossen und ich bin ja dann angesichts Niedrigzins mit einem blauen Auge davongekommen ;)

Danke. Dann ist es kein großer Verlust und ich werde es mir auszahlen lassen. Wäre es der vierstellige Betrag gewesen, hätte ich es vllt. behalten, falls ich doch irgendwann eine Immobilie kaufen will...

Die Wohnungsbauprämie ist mit Sicherheit höher gewesen, jedoch muss die jährlich beantragt werden! Die 45,06 Euro ist die Wohnungsbauprämie für 1 Jahr.

 

Treueprämie kannst du beantragen sobald Vertrag 5 Jahre lief und Guthaben glaube ich bei min. 25% liegt. Musst halt mal die ABB durchlesen, da steht das drinnen.

 

Genauso steht in den ABB, wieviel Guthaben in % der Baudparsumme und welche Bewertungszahl notwendig ist, damit der Vertrag zuteilungsreif wird.

 

Also ABB lesen! Macht man als Jugendlicher vllt. nicht, jedoch schreibst du oben, dass du heute klüger bist, also lese dir die ABB für deinen Vertrag durch!

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chirlu
vor einer Stunde von investorfonds:

Die Wohnungsbauprämie ist mit Sicherheit höher gewesen, jedoch muss die jährlich beantragt werden!

 

Das Finanzamt hätte den Antrag aber abgelehnt, denn

Am 8.12.2022 um 20:22 von slowandsteady:

danach habe ich zuviel verdient und keine mehr bekommen.

 

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investorfonds

Oh, hatte ich überlesen.

 

Dachte mir nur, jung wenig EK folglich WOP fähig.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Update: Nachdem auf meinem Auszug fuer 2023 stand, dass er jetzt zuteilungsreif sei, habe ich der Schwaebisch Hall einen formlosen Brief "Darlehensverzicht + Wahl Treuepraemie" per Dokumentenupload in ihrem Online-Portal geschickt, hier die Antwort:

Zitat

Sehr geehrter Herr ...,


Sie haben die Treueoption gewählt. Gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir diese in Ihrem Bausparvertrag vorgemerkt haben.

 

Sie wünschen die Zuteilung Ihres Vertrags nach Ablauf der Treuezeit. Diese endet am 29. Februar 2024. Die Zuteilungsannahme für Ihren Vertrag hinterlegen wir frühestens 4 Monate im Voraus.

 

Rechtzeitig bevor Ihr Bausparvertrag ausgezahlt werden kann, erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie die Auszahlung beantragen können.

Ich blicke zwar immer noch nicht mit den Begrifflichkeiten durch (warum muss ich 1 Jahr auf die Zuteilung warten wenn ich zuteilungsreif bin?), aber wenn ich Februar 2024 mein Geld habe und 2% Zinsen rueckwirkend bekomme, dann ist das ok fuer mich. Und danach wird es einfach keinen Bausparer mehr fuer mich geben...

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Etfler007
· bearbeitet von Etfler007

Du hast wohl einen sehr ähnlichen Vertrag wie ich (siehe meinen aktuellen thread dazu).

Ab Bewertungszahl 44 und Bausparguthaben 25% kann man die Treueoption wählen (sollte man aber erst später machen, da sonst bei Erhöhung/ Ermäßigung / Teilung der Bonus verfällt wenn die Treueoption schon gewählt wurde). Sobald dann Bausparguthaben 45% ist läuft eine Treuezeit von 12 Monaten. Erst wenn diese Treuezeit Rum ist bekommst du auch die Treueprämie (Bonus in Höhe von 2x Zinsgutschriften) . In deinem Fall hast du es wohl implizit richtig gemacht. Hättest du den Wisch mit "Zuteilung unter Darlehensverzicht" zurück geschickt hätten sie dir wohl die Treueprämie verwehrt!  Du hättest den Vertrag gekündigt/ um Zuteilung gebeten und somit die Treuezeit nicht einhalten können: kein Treuebonus.(Ja die sind wohl so drauf)

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