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cjdenver

GRV: Kindererziehungszeiten und BBG

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cjdenver

Hallo,

 

Kurze Frage ob ich das richtig verstehe: pro Kind gibts drei Jahre Kindererziehungszeiten fuer die GRV welche man sich zwischen den Partnern aufteilen kann. Fuer jedes Jahr Kindererziehungszeit gibt es einen Rentenpunkt. 

 

Aber das geht nur bis zur BBG?

 

Das heisst wenn waehrend der ersten drei Jahre beide Elternteile (durch Teilzeitarbeit) oberhalb der BBG verdient und damit voll in die GRV eingezahlt haben, gibt es fuer die Kindererziehungszeiten nix on top? 

 

Das heisst wir haben dann sechs Rentenpunkte verfallen lassen weil wir zuviel verdient haben - na super :D

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Minuten von cjdenver:

Das heisst wenn waehrend der ersten drei Jahre beide Elternteile (durch Teilzeitarbeit) oberhalb der BBG verdient und damit voll in die GRV eingezahlt haben, gibt es fuer die Kindererziehungszeiten nix on top?

 

Ja.

 

BSG, Urteil vom 16. Oktober 2019, Az. B 13 R 14/18 R; Verfassungsbeschwerde dagegen ist gescheitert.

 

vor 6 Minuten von cjdenver:

welche man sich zwischen den Partnern aufteilen kann.

 

Beliebig aufteilen übrigens nur im voraus. Ist bei euch aber egal, wenn ihr beide zu viel verdient habt.

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Cauchykriterium
vor 18 Minuten von cjdenver:

Aber immerhin habe ich herausgefunden dass Kindererziehungszeiten im EU-Ausland aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit mit anrechenbar sind

Bist Du nicht in GB unterwegs? Habe ich etwas verpasst?

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cjdenver
vor 2 Minuten von Cauchykriterium:

Bist Du nicht in GB unterwegs? Habe ich etwas verpasst?

War ich in der Tat - aber UK war damals noch in der EU ;)

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chirlu
vor 30 Minuten von cjdenver:

war damals noch in der EU

 

Es ist nicht gesagt, daß dir das heute (bzw. beim Rentenbeginn) noch etwas nützt.

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cjdenver
vor 5 Stunden von chirlu:

Es ist nicht gesagt, daß dir das heute (bzw. beim Rentenbeginn) noch etwas nützt.

 

Die Niederlassungsfreiheit galt im relevanten Zeitraum auch für UK, von daher dürfte die jüngste EuGH-Entscheidung durchaus einschlägig sein. Aber das wird sich zu gegebener Zeit feststellen lassen wenn wir den Antrag bei der DRV stellen... ;)

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