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Sapine

Estate-Planning / Erbplanung oder wie erhält man das Familienvermögen

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch
Am 19.11.2022 um 17:30 von Solara:

Hier wird es recht gut erklärt.

Leider nein.

Der Autor beschränkt sich von vorneherein auf das Sachwertverfahren.

Er erklärt auch, warum die Erhöhung des gesetzlichen Sachwertfaktors tuer werden kann, nämlich immer dann, wenn vom örtlichen Gutachterausschuss kein Sachwertfaktor festgestellt wurde. Das soll eher häufig der Fall sein. Dann dient der gesetzliche Faktor als Fallback-Lösung.

Dazu, dass das Sachwertverfahren seinerseits nur die Fallback-Lösung für das bei ETWs und EFHs eigentlich anzuwendende Vergleichswertverfahren ist, sagt er nichts.

 

Die Gutachterausschüsse sind gesetzlich verpflichtet, die für das Vergleichswertverfahren notwendigen Vergleichsfaktoren festzustellen. Das kann scheitern, wenn in der betroffenen Region keine oder nicht ausreichend Verkäufe in der betreffenden "Klasse", gebildet durch Faktoren wie frei/vermietet, Baujahr, Standard, Bodenrichtwert, Lage etc., bekannt sind.

Im angehängten Gutachten für Berlin ist das z.B. auf Seite 9 im Knoten 1 für vermietete Wohnungen mit Baujahr >2017 der Fall. Da gibt es aber auch eine Fußnote, die einen Abschlag von 22% auf den hier bekannten Vergleichsfaktor für bezugsfreie Wohnungen vorschlägt. Inwieweit das Finanzamt diese Zahl heranziehen würde, ist mir nicht bekannt.

Das scheint in Berlin jedoch eher selten das Problem zu sein, denn der Ausschuss bildet Vergleichsfaktoren noch bei 4 Verkäufen im Jahr(auf Seite 8, Knoten 4).

 

Ich habe mir auch die Vergleichsfaktoren für Hessen angeschaut. Die Tabellen sind völlig anders ausgebaut. Bei Häusern werden nur Baujahr, BRW und bei Häusern Grundstücksgröße zur Kategorisierung verwendet. Die Werte scheinen aber lückenlos ermittelt worden zu sein, jedenfalls ab Baujahr 1950.

Bei ETWs sieht es mit Ausnahme von Frankfurt anders aus. Da fehlen regelmäßig die Baujahre vor 1965, also der gesamte Altbaubestand, was mir in Städten wie Offenbach, Darmstadt, Kassel nicht verständlich ist.

 

Es scheint also regional sehr unterschiedlich, welche Werte und in welcher Granularität ermittelt wird.

05-05-020-2100.pdf

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geldvermehrer
vor einer Stunde von beamter97:

Kann  man Denkmäler nicht abschreiben, wenn man sie kauft?

 

 

 

 

 

In unserem Fall nicht, das ca. 500 Jahre alte MFH wurde ca. 1930 von meinem Großvater gekauft, dann an meinen Vater weitergegeben usw. Irgendwann kam ein Brief von Stadt, das Haus sei nun Einzeldenkmal.

 

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von beamter97:

Kann  man Denkmäler nicht abschreiben, wenn man sie kauft?

Ich kenne nur die §§ 7h und 7i EStG, bei denen es um Erhaltungsmaßnahmen geht, nicht aber um den reinen Kaufpreis.

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