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saturday

Was absetzen bei Telearbeit?

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saturday

Hallo zusammen, 

 

ich tue mich etwas schwer gute Informationen zu folgendem Sachverhalt zu finden: 

 

Meine Frau hat einen Heimarbeitsvertrag / Telearbeitsvertrag, d.h. sie hat offiziell kein Büro und arbeitet daher immer von Zuhause. Es ist also kein teilweises Home-Office wie man es heutzutage (pandemiebedingt oder zumindest von der Pandemie ausgelöst) vielfach vorfindet. Daher ist die Recherche auch recht schwierig, weil man fast immer nur Artikel findet, welche sich um "Home-Office" aber nicht um Heim- bzw. Telearbeit drehen. 

 

Meine Frau hat einen Schreibtisch und Bürostuhl (von der Firma bezahlt, daher nicht absetzbar) in einem unserer Zimmer. In dem Zimmer arbeitet sie täglich (9-12 Stunden). Es ist kein reines Arbeitszimmer, weil dort auch eine Schlafcouch und eine Kommode steht. De facto wird es aber überwiegend von meiner Frau zum Arbeiten genutzt. Ist es absetzbar? Ist zumindest die genutzte "Ecke" absetzbar?

 

Was kann man ggf. noch absetzen? Strom, Wasser, Heizung? Andere Dinge?

 

Vielen Dank vorab an die Community. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Die Schlafcouch ist doch sicher keine Schlafcouch, sondern dient dem Nachdenken über schwierige Probleme, die Immer mal anfallen. Und die Kommode dient doch sicher in den unwahrscheinlichen Fall, das das Finanzamt eine vorher angekündigt Besichtigung macht, der Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen, Büromaterial etc. Richtig? :rolleyes:

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saturday
vor 25 Minuten von Ramstein:

Die Schlafcouch ist doch sicher keine Schlafcouch, sondern dient dem Nachdenken über schwierige Probleme, die Immer mal anfallen. Und die Kommode dient doch sicher in den unwahrscheinlichen Fall, das das Finanzamt eine vorher angekündigt Besichtigung macht, der Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen, Büromaterial etc. Richtig? :rolleyes:

Genau so ist es ;-) 

 

Was ist mit den anderen genannten Posten (Strom, Wasser, Heizung etc.)?

 

Danke ;-)

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EddisHerrchen

Hi saturday

 

schau mal hier https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/arbeitszimmer-absetzen/ insbesondere die Couch sollte danach ein Problem für das absetzen als vollständiges Arbeitszimmer sein. Da sind auch die Kriterien für das Arbeitszimmer aufgeführt.

 

Gruß

Eddisherrchen

 

 

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saturday
vor 17 Minuten von EddisHerrchen:

Hi saturday

 

schau mal hier https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/arbeitszimmer-absetzen/ insbesondere die Couch sollte danach ein Problem für das absetzen als vollständiges Arbeitszimmer sein. Da sind auch die Kriterien für das Arbeitszimmer aufgeführt.

 

Gruß

Eddisherrchen

 

 

Danke dir...genau diese Informationen findet man auf vielen Seiten im Netz...Was für mich unlogisch erscheint...Meine Frau hat keine Wahl...ihr wird kein Büro gestellt...würde heißen wir müssten umziehen und in einer größeren Wohnung/Haus ein eigenes Zimmer einrichten. Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein. Bei dem aktuell üblichen "Home-Office" habe ich als Arbeitnehmer i.d.R. eine Wahl...

 

Je mehr man sich damit beschäftigt, umso unverständlicher sind diese Regelungen rund um das Arbeitszimmer und ich frage mich wer denn wirklich diese Anforderungen erfüllt...hab schon so oft gehört, dass Lehrer, Piloten usw. usf. ihr Arbeitszimmer absetzen...Berufe bei denen man wohl recht wenig Zeit in dem Zimmer verbringt...jemand der aber 10 Stunden jeden Tag im Jahr dort arbeitet wird es verwehrt weil in der Ecke ein Bügelbrett steht? Was ein Käse...

 

Frage mich auch immer noch was mit anderen Kosten ist, die man bei einem Bürojob nicht hätte...

 

Grüße

 

 

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oktavian
vor einer Stunde von saturday:

Lehrer

ich kenne keinen Lehrer, welcher Arbeitszimmer absetzt im selbst bewohnten Eigenheim. Aber auch weil die, die ich kenne, kaum Fahrtkosten haben und daher noch weit unter der Werbungskostenpauschale liegen.

 

@saturdayja, alles geht, wenn das Arbeitszimmer anerkannt wird. Alle Kosten und die fürs gesamte Haus eben anteilig. Musst dann schauen, ob du über die Werbungskostenpauschale kommst. Steigende Strom/Gaspreise helfen dann evtl. Manchmal zahlen Arbeitgeber aber auch da Unkosten mit. Evtl. rechnet sich auch die Schlafcouch gebraucht durch eine andere Relaxcouch / Liege auszutauschen oder die Schlaffunktion ist eh kaputt. Ergonomisch macht es in meinen nämlich Sinn auch mal im Stehen/Liegen zu lesen als nur im Bürostuhl. Kenne mich da nicht aus, was das Steuerrecht vorschreibt bezüglich Ergonomie/workflow beim Arbeiten. Mein Finanzamt ist aber pragmatisch und stellt auch mal ruhend, um die Urteile abzuwarten.

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Tropentraum

Wenn Deine Frau angestellt ist, würde ich bei der Firma nachfragen, ob sie Heizkosten- und Stromkosten ersetzt bekommt. Der Arbeitgeber kann das dann steuerlich geltend machen.

 

Freiberuflich konnte ich mein Arbeitszimmer anteilig nach Quadratmetern voll absetzen, da "Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit". Also alles von den Nebenkosten inklusive Wandanstrich, Möbel, Putzmittel, Wasser, Strom, Telefon etc.

 

Ansonsten: Steuerberater fragen.

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4r7ur
vor 55 Minuten von Tropentraum:

Freiberuflich konnte ich mein Arbeitszimmer anteilig nach Quadratmetern voll absetzen, da "Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit".

 

Ansonsten: Steuerberater fragen.

Vorsicht Falle, wenn Du das in der eigenen Immobilie machst. Hier könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass dieser Teil der Immobilie Betriebsvermögen wird und Du bei der Aufgabe der Freiberuflichkeit dieses Betriebsvermögen wieder entnehmen darfst. In der Konstellation gilt der Tipp besonders, Steuerberater fragen. In Miete ist das unkritisch.

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Allesverwerter
vor 4 Stunden von saturday:

Genau so ist es ;-) 

 

Was ist mit den anderen genannten Posten (Strom, Wasser, Heizung etc.)?

 

Danke ;-)

qm-anteilig zur Wohnungsgesamtfläsche Warmmiete + Strom.

Volle Internetkosten.

Staubsauger ? (hab ich mal gehört)

Stromverteilerkabel u.ä.

TV (bei Grafikern)

 

Ich kenne keinen Lehrer, der kein Arbeitszimmer absetzt. Soll denn sonst der ganze Papierkram im Wohnzimmer rumliegen?

Und bei den 1250 Euro ist man doch über den Pauschbetrag.

 

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saturday

Danke euch. Eventuell treten wir den Weg zur Beratung mal an, um das Ganze abzusichern...scheint ja ein gewisser Spielraum und Graubereich vorhanden zu sein...

 

Bezüglich Lehrer...war nur ein Beispiel...auch da kann man sicherlich nicht pauschalisieren, ich bezweifle jedoch, dass ein Lehrer mehr Zeit im Arbeitszimmer (wenn er/sie denn eins hat) verbringt als jemand der ausschließlich dort arbeitet. ;-) Gleiches gilt für den Piloten, der maximal ein paar Unterlagen aufbewahrt und sich ggf. mal auf eine Schulung etc. vorbereitet. 

 

Grüße

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Tropentraum

Ja, mit Nachfragen bei einem Steuerberater seid Ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Am besten auch die erste Steuererklärung von Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einreichen lassen.

Danach könnt Ihr das ja auch selbst machen.

 

Falls das Finanzamt das nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit anerkennt: Hartnäckig bleiben!

 

Wegen der Schlafcouch: Da müßte sich ja ein Finanzbeamter das Zimmer genau ansehen. Wie wahrscheinlich ist das?

 

 

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kleinerfisch
vor 5 Stunden von saturday:

würde heißen wir müssten umziehen und in einer größeren Wohnung/Haus ein eigenes Zimmer einrichten. Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Nun ja, wer genug verdient, um sich ein extra Zimmer zum Arbeiten zu leisten, der kannes ja absetzen. Wer nicht, halt nicht.

Das ist seit Jahrzehnten so und also offenbar im Sinne des Erfinders. Ist nicht die einzige steuerzahlerfreundliche Regelung bei der Einkommensteuer, die faktisch nur bei höheren Einkommen greift.

vor 4 Stunden von oktavian:

ich kenne keinen Lehrer, welcher Arbeitszimmer absetzt im selbst bewohnten Eigenheim.

ich kenne keinen Lehrer, welcher kein Arbeitszimmer absetzt im selbst bewohnten Eigenheim (oder zur Miete). Die verdienen nämlich idR genug.

vor 3 Stunden von 4r7ur:

Vorsicht Falle, wenn Du das in der eigenen Immobilie machst. Hier könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass dieser Teil der Immobilie Betriebsvermögen wird und Du bei der Aufgabe der Freiberuflichkeit dieses Betriebsvermögen wieder entnehmen darfst

Das ist nach Auffasung der Finanzverwaltung (und damit der Finanzämter) so, allerdings gibt es ein gegenteiliges Urteil des FG Köln (zum Verkauf der Immobilie).

Die Revision liegt zZt beim BFH (Az. IX R 11/18). Muss man abwarten.

 

vor 48 Minuten von saturday:

Eventuell treten wir den Weg zur Beratung mal an, um das Ganze abzusichern.

Wenn Du dem Steuerberater erzählst, was Du hier geschrieben hast, wird und muss er sagen, dass Ihr leider kein Arbeitszimmer habt.

Jedenfalls wenn er seriös ist.

Das wird Euch also doppelt kosten.

 

Bedenke Folgendes:

Ihr macht jetzt vermutlich die Erklärung für 2021. Das Finanzamt kommt - wenn überhaupt - Ende 2022/Anfang 2023 zu Besuch.

Was dann in dem Zimmer steht, muss ja 2021 noch nicht dort gestanden haben...

Was das Finanzamt aber höchstwahrscheinlich sehen will, ist ein Grundriss der Wohnung. Ich kenne ein Lehrerpaar mit zwei Kindern, die wollten unbedingt von ihrer 4-Zimmer-Wohnung 2 Arbeitszimmer (und zwar die beiden größten) absetzen. Das wurde abgelehnt, da nicht genug Platz zum Wohnen blieb.

 

Du kannst absetzen:

- alle Kosten der Wohnung wie Miete, Heizung, Betriebskosten anteilig nach Verhältnis qm Arbeitszimmer zu qm Gesamtwohnung

- alle Kosten, die speziell das Arbeitszimmer betreffen wie Renovierung, Möblierung, Glühbirnen etc. in voller Höhe.

Da Deine Frau keinen anderen Arbeitsplatz hat, greift auch die Deckelung auf 1.250 EUR/Jahr nicht.

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
1 hour ago, Tropentraum said:

Wegen der Schlafcouch: Da müßte sich ja ein Finanzbeamter das Zimmer genau ansehen. Wie wahrscheinlich ist das?

Ich habe als Freiberufler ein Zimmer als Arbeitszimmer. Dazu wollte das FiA eines Tages Fotos haben. Ich habe denen 360 Grad Geknipse geschickt und dazugeschrieben, dass ich darauf verzichte, mein Sofa wegzuraeumen um einen entsprechenden Eindruck zu machen und auf den common sense der Mitarbeiter setze... Das war fuer die OK.

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ER EL

Also in Anlage N, Zeile 44 sind die Kosten einzutragen. 

 

Die Kosten sollten sich aus

(Warmmiete + Internet + Strom)/ Gesamtwohnfläche * Arbeitszimmer Fläche 

ergeben. 

 

Damit es als Arbeitszimmer absetzbar ist, muss es durch eine Tür getrennt sein und möglichst nur beruflich genutzt werden. Außerdem darf dir sonst kein beruflicher Arbeitsplatz gestellt sein von dem du aus die Haupttätigkeit erbringen könntest. Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sollte ja aber aus den Arbeitsvertrag klar hervorgehen. 

Die Diskussion wie viel private Nutzung zulässig ist, ist schwierig. Solltet ihr das Schlafsofa nur einmal im Jahr in das Zimmer stellen wenn die Schwiegereltern kommen sollte das ok sein. Damit ich mir Diskussionen mit dem Finanzamt erspare, würde ich den Besuchstermin der Schwiegereltern absagen, wenn er mit dem angekündigten Besuch des Finanzamtes zusammen fällt, damit das Sofa einfach gar nicht drin steht. 

In der Kommode in der Arbeitsmittel gelagert werden, sollte für den Besuch des Finanzamtes nicht ausversehen was privates dazwischen geraten sein. 

Sollte das Finanzamt unangemeldet vorbei kommen ( was aber eig nicht vorkommt sowies ich weis) sollte man um einen anderen Termin bitten um die Arbeitsmaterialien/kundendaten/etc aufräumen zu können, damit die DSGVO nicht verletzt wird. 

Sollte das Finanzamt gar nicht kommen wollen, kann es natürlich sein, dass die Belege/Nachweise gefordert werden. Die Wohnung sollte groß genug sein (Anzahl der Zimmer), dass ein Arbeitszimmer realistisch ist (3-Zimmer Wohnung mit 3 Kindern und 100% beruflich genutztes Arbeitszimmer ist unrealistisch). Dafür wäre ein Grundriss hilfreich. Um den Zweck des Zimmers zu dokumentieren könnte man auch noch ein Foto machen, aber besser nur wenn die Schwiegereltern aktuell nicht zu Besuch sind und also das Sofa nicht im Zimmer ist (ob ein Foto wirklich notwendig ist, weiß ich nicht. Aber wenn das Zimmer wirklich "clean" ist, schadet es ja nicht). 

 

Das ganze ist ja auch recht kompliziert und leicht falsch zu verstehen. Du kannst die Kosten in Anlage N eintragen. Wenn das Finanzamt der Meinung ist du hast es falsch verstanden, wird es dies entsprechend mit dir klären (Nachweise erfragen / Besuch ankündigen). Es ist keine Straftat wenn man bei der Steuererklärung etwas falsch versteht. Daher prüft das Finanzamt ja auch. Eine Straftat wird es erst, wenn du auf die Fragen des Finanzamtes nicht wahrheitsgemäß antwortest. 

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phlp112

Disclaimer: ich habe nur den ersten Beitrag gelesen.

 

Falls der Arbeitsplatz den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit deiner Frau darstellt, können die Kosten unbegrenzt, also oberhalb der 1.250 EUR Grenze abgesetzt werden.

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oktavian
vor 23 Stunden von kleinerfisch:

ich kenne keinen Lehrer, welcher kein Arbeitszimmer absetzt im selbst bewohnten Eigenheim (oder zur Miete). Die verdienen nämlich idR genug.

nehmen wir mal an das Arbeitszimmer macht 10% der Fläche aus. Bei €2.000 p.a. für Strom und Heizen macht das dann nur 200€. Wenn da noch ein paar Bücher drauf kommen, lohnt es dennoch nicht ohne Fahrtkosten.

 

Also ohne Mietkosten wird es schwer in meinen Augen. Wie macht ihr denn die Werbungskostenpauschale voll? Oder wird da Strom/Heizung nicht nach qm sondern irgendwie stärker aufs Arbeitszimmer verteilt?

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Anteilig Abschreibung aufs Gebäude, Versicherung, Betriebskosten, Müllgebühren, ggf. Immo-Kredit-Zinsen kommen noch dazu.

vor 2 Stunden von oktavian:

nehmen wir mal an das Arbeitszimmer macht 10% der Fläche aus. ...

 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor 2 Stunden von oktavian:

Wie macht ihr denn die Werbungskostenpauschale voll? 

Die Fahrtkosten sind bei 5 km auch fast 300 Euro; Weiterbildungsanfahrten haben den doppelten Satz. (ist eine Schulkonferenz regelmäßiger Arbeitstag?)

Internet-Kosten für daheim, ca. 300 Euro

Wird für das Lehrer-Dasein kein PC, Kabel, Maus, Bildschirm eingesetzt? Das Land hat ja wohl keinen bezahlt ;-), 3 Jahre Abschreibung 300 Euro p.a.

50% Haftpflichtversicherung/Unfallversicherung  ca. 60 Euro

Rechtsschutzversicherung ca. 90 Euro

Inzwischen gibt's auch die die Schulapps und mit dem Privathandy wird dienstlich gearbeitet, ca. 150 Euro

Büromaterial? USB-Sticks, Batterien? Schreibtisch, Bürostuhl, Lampe, Glühbirnen... usw.

 

 

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Sapine

Einrichtung für das Arbeitszimmer incl. Renovierungen, Kontoführungsgebühr

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Rubberduck
Am 12.11.2022 um 11:59 von saturday:

Was kann man ggf. noch absetzen? Strom, Wasser, Heizung? Andere Dinge?

Telekommunikation. Telefon (inklusive Handy), Internet fürs ganze Jahr.

Meine Steuerberaterin hat alle Rechnungen eingesammelt.

 

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oktavian
vor 1 Stunde von Rubberduck:

Telekommunikation. Telefon (inklusive Handy), Internet fürs ganze Jahr.

kann man da 100% ansetzen oder pauschal z.B. 50% beruflich und Rest privat? Oder habt ihr ein extra Handy mit Tarif für den Beruf? Beim Internet zu Hause macht es zumindest keinen Sinn doppelt zu buchen (z.B. DSL und Kabel).

 

Ich habe mal für eine Freundin nachgerechnet Arbeitszimmer liegt bei ca. 4% der Gesamtfläche:

120€ Arbeitsweg <2km

120€ Internet 50% von 12*20€ für 50 mbit Leitung 24 Monatsvertrag

120€ Gebäudeabschreibung

45€ Heizung/Warmwasser

22€ Grundsteuer

2€ Niederschlagswassergebühren

2€ Straßenreinigung

5€ Wasser

14€ Wohngebäudeversicherung

28€ Strom

5€ 500 Blatt Papier (Rest wird in Schule kopiert/gedruckt)

7€ 12.000 Seiten Nachbau-Toner anteilig geschätzt
-----------------------------------

= ~490€

 

--------------- einmalige Kosten bzw. alle 5 Jahre --------------

Neues Smartphone ~250€ (pre-paid) (Beispiele Galaxy A Reihe oder Redmi Note Serie inzwischen mit AMOLED)

Neuer Laptop ~ 300€ (keine Simkarte / Leistung reicht für Surfen/ office) Beispiel: Aspire 5 A515-45 15.6" FHD IPS, R3 5300U, 8GB RAM, 256GB SSD, bel. Tastatur, HDMI 2.0, 48Wh, WIFI 6, DOS | 75€ Cashback eff. 254.74€ (Quelle mydealz) | legaler Windows Key = kleiner 15€ bei ebay oder so.

------------------------

490+250+300 = €1.040

Pauschbetrag  = €1.200

 

Dann blieben noch 160€ für Bücher, was erfahrene Lehrkräfte wohl auch nicht überschreiten?? Im Prinzip sind dann die Ehrlichen und Sparsamen die Dummen, wenn man nicht z.B. größere Zimmer angibt  bzw. gleich ein Macbook oder Iphone nimmt usw. Evtl. geht bei Laptop/Handy auch nur 50% der Kosten als Werbungskosten?

 

Ich gebe auch zu als Mieter in deutschen Großstädten oder als Pendler mit vielen Kilometern, kommt man drüber. Dann kann sich das Sammeln lohnen.

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Allesverwerter

Man muss es wohl auch wollen o:)

Aber es stimmt, bei den Werten lohnt das Sammeln kaum.

 

150.000 bei min. 150 qm Wohnfläche ist arg billiges Wohnen.

Und es ist aber auch überall der Schmalspur-Tarif.  Ich hätte Lehrer-Einkommen höher eingeschätzt. Klar, z. B. die Technik ist okay, aber flott und bequem? Kein zweiter Bildschirm? Keine Dockingstation? Da ist mir meine Lebenszeit mehr wert.

 

Zurück zur Sachlichkeit:

Handy und I-net voll ansetzen, da Vertrag Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit ist. Das FA wird sich schon melden.

Drucker fehlt.

Back-up-Festplatte?

USB-Sticks, Ladegeräte, Kabel,

Büroausstattung fehlt (allein ein guter Stuhl kostet mehre 100 Euro), Tisch, Lampen (obwohl, wenn ich die Stromausgaben sehe, gibts die gar nicht :w00t: )

Die Versicherungen fehlen oder wurde an denen auch gespart?

 

 

 

 

 

 

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oktavian

Bildschirm: Für Textbearbeitung ein full HD 24" Neu 100€. (erhöht auch den Stromverbrauch) | für Börse brauch ich selbst aber auch 4K B-)

Docking:  USB-C Dock mit HDMI und power delivery (geht auch an manchen Tablets) oder ein gebrauchtes USB 3.0 Dell dock.

USB Stick: 128 GB mit dual USB-A / USB-C 3.1 kostet ~17€

Backup:  2 X 3,5" HDD extern 1 TB ~90€ (bei Lehrern geht NAS eh nicht, weil die die Daten nach dem Stand der Technik schützen müssen, was nur offline möglich macht).

Versicherungen: Privathaftpflicht kann man eh absetzen Anlage „Vorsorgeaufwand“ / Gebäudeversicherung habe ich angesetzt

Schreibtisch und Bürostuhl wurden im thread von der Firma gestellt, aber sonst kann man da echt ganz schön was ausgeben...

Drucker wäre 3 in 1 Laser empfehlenswert. ~350€ mit Cashbackaktionen oder S/W für < 200€ oder nur laser und scan mit smartphone.

150.000 bei min. 150 qm Wohnfläche ist arg billiges Wohnen: Da wurde viel ins Land gebucht beim Kauf vom Finanzamt. Haus war bei Kauf so 30-40 Jahre alt in Massivbauweise. Ok ist vielleicht ein extremes aber reales Beispiel gewesen.

 

Am 12.11.2022 um 12:05 von Ramstein:

Fall, das das Finanzamt eine vorher angekündigt Besichtigung

Betonung ist hier auf angekündigt, weil es unangekündigt illegal/Nötigung ist (nur meine Laienmeinung). Klar könnte man dann vorher aufräumen.

 

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Allesverwerter
vor 13 Stunden von oktavian:

 

Versicherungen: Privathaftpflicht kann man eh absetzen Anlage „Vorsorgeaufwand“ 

 

 

Anlage „Vorsorgeaufwand“ macht oft nicht viel Sinn, wenn die Maximalgrenzen über die Sozialversicherung schon erreicht sind

50% von Privathaftpflicht und Unfallversicherungen kann man auch zu Werbungskosten packen, da dieser Anteil auch berufliche Risiken abdeckt.

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Sapine
Am 14.11.2022 um 11:14 von oktavian:

kann man da 100% ansetzen oder pauschal z.B. 50% beruflich und Rest privat? Oder habt ihr ein extra Handy mit Tarif für den Beruf? Beim Internet zu Hause macht es zumindest keinen Sinn doppelt zu buchen (z.B. DSL und Kabel).

 

Ich habe mal für eine Freundin nachgerechnet Arbeitszimmer liegt bei ca. 4% der Gesamtfläche:

120€ Arbeitsweg <2km

...

-----------------------------------

= ~490€

 

--------------- einmalige Kosten bzw. alle 5 Jahre --------------

Neues Smartphone ~250€ (pre-paid) (Beispiele Galaxy A Reihe oder Redmi Note Serie inzwischen mit AMOLED)

Neuer Laptop ~ 300€ (keine Simkarte / Leistung reicht für Surfen/ office) Beispiel: Aspire 5 A515-45 15.6" FHD IPS, R3 5300U, 8GB RAM, 256GB SSD, bel. Tastatur, HDMI 2.0, 48Wh, WIFI 6, DOS | 75€ Cashback eff. 254.74€ (Quelle mydealz) | legaler Windows Key = kleiner 15€ bei ebay oder so.

------------------------

490+250+300 = €1.040

Pauschbetrag  = €1.200

...

Ich gebe auch zu als Mieter in deutschen Großstädten oder als Pendler mit vielen Kilometern, kommt man drüber. Dann kann sich das Sammeln lohnen.

Viel weniger geht jetzt aber wirklich kaum noch. Praktisch kein Arbeitsweg, Ein Mini Arbeitszimmer im eigenen Haus und bei der Ausstattung überall das günstigste gesucht und selbst noch Cashback genutzt. Über die 4 % der Wohnfläche fürs Arbeitszimmer muss ich mich wundern. Das wären bei einem 120 qm Haus gerade mal knapp 5 qm. Welche Häuser haben denn derart kleine Zimmer? Alternativ wäre das Haus größer aber dann würde ich es erst recht nicht verstehen, warum man sich (200qm Wohnfläche, 8qm Arbeitszimmer) derart einschränkt für den Großteil des Tages. Klar dass bei 5 qm auch die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer extrem klein sind (wobei sich da fast schon ein eigener Stromzähler lohnt, um die tatsächlichen Kosten nachweisen zu können). Ob ein 300 Euro Laptop für die Ansprüche eines Lehrers ausreichen, wage ich zu bezweifeln. Insgesamt scheint mir hier alles auf extrem sparsam gerechnet zu sein. Fehlender Drucker wurde schon angemerkt und ab und zu mal ne neue Maus für den Lappy sollte auch noch drin sein. Kontoführungsgebühr und Einrichtung hast Du auch nicht dabei. Wo sind eigentlich die Reparaturen am Haus? Aber grundsätzlich schon richtig, wenn ich selbst mit akribischer Buchführung nicht über die 1200 Euro komme, kann man sich die Arbeit sparen. 

 

Die Lehrer die ich kenne, kommen mit 160 Euro für Bücher nicht annähernd aus. Aber das mag an den Fächern liegen, die sie unterrichten. Und viele Kilometer bräuchte man selbst in Deinem Beispiel nicht um die 1200 zu überschreiten. 5 km Weg zur Arbeit würden bereits reichen alternativ ein vernünftiger Rechner mit ordentlichem Bildschirm und dazu noch eine arbeitsplatzgerechte Beleuchtung. 

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