Zum Inhalt springen
Apartment Buyer

In Rentenversicherung freiwillig einzahlen? Sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

Bolanger
vor 6 Stunden von oktavian:

Wenn man für Schulzeiten nachzahlt, würde dann der Zähler für das Arbeitsleben für freiwillig GKV Versicherte schon vor 18 Jahren starten? Das würde die Pflichtversicherung für Rentner wiederum erschweren für lange PKV Versicherte, weil man 90% des zweiten Teils des Erwerbslebens braucht.

Man könnte da zwei Fälle skizzieren:

 

1) Schon im zarten Alter von 13 Jahren dürfen schon kleine Nebenjobs ausführen. Nehmen wir also eine(n) 13jährige(n), der/die... ich lass jetzt die Gendergerechtigkeit.... ein bisschen Nachhilfe für Grundschüler gibt und das ganze ordentlich als geringfügige Beschäftigung anmeldet und damit versicherungsplfichtig ist.

2) Der ewige Student überlegt sich im Alter von 33 Jahren, das vergeblich gestartete Soziologiestudium abzubrechen und einen Job als Aushilfskraft anzunehmen. Seine Eltern haben ihm dann doch den Geldhahn zugedreht. Er beginnt also im Alter von 33 damit rentenpunkte und -zeiten zu erwerben.

 

Der Schüler aus Beispiel 1 hätte nach aktuellem recht tatsächlich den Nachteil, dass seine 2. Erwerbslebenshälfte tatsächlich 10 jahre länger wäre als im zweiten Fall. Und das würde schon gelten, wenn er nach nur einem Monat die nachhilfe wieder sein lässt. Maßgeblich ist der erste sozialversicheurngspflichtige Erwerb.

 

Würde der Schüler allerdings weiter nachhilfe geben und irgendwann in einen hauptberuf wechseln, dann könnte er im gegensatz zum Studenten aus dem 2. beispiel problemlos die 45 jahre der besonders löangjährig versicherten erreichen und früher abschlagsfrei in Rente gehen. Ob der frühe Beginn des Erwerbslebens nun wirklich nachteilig ist? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 21 Minuten von Bolanger:

Der Schüler aus Beispiel 1 hätte nach aktuellem recht tatsächlich den Nachteil, dass seine 2. Erwerbslebenshälfte tatsächlich 10 jahre länger wäre

 

Nein, weil geringfügige Beschäftigung nicht den Beginn der Rahmenfrist auslöst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 5 Minuten von chirlu:

 

Nein, weil geringfügige Beschäftigung nicht den Beginn der Rahmenfrist auslöst.

Da bin ich mir nicht so sicher. Ende 2019 hat das LSG BaWü noch festgestellt, dass genau diese Frage bisher noch nicht abschließend geklärt wurde (https://openjur.de/u/2353299.html).

 

@chirlu Ich würde mich freuen, wenn Du Deine Feststellung belegen könntest. Ich lerne gerne dazu.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...