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Apartment Buyer

In Rentenversicherung freiwillig einzahlen? Sinnvoll?

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Apartment Buyer

Hallo liebe Freunde,

möchte in die RV einzahlen und diese Aufzustocken derzeit ca. 1200 € Rentenanspruch ab regulären Renteneintritt. 

Der Hintergrund ist folgender, verdiene derzeit in Teilzeit nur begrenzt ca. 550 Brutto bin 50 plus x alt.

Sind diese Zahlungen steuerlich abzugsfähig?

Und gibt es dabei Höchstsätze jährlich?

 

Besten Dank

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Cauchykriterium
vor 9 Minuten von Apartment Buyer:

Sind diese Zahlungen steuerlich abzugsfähig?

Ja.

vor 9 Minuten von Apartment Buyer:

Und gibt es dabei Höchstsätze jährlich?

Ja.

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Euronensammler
vor einer Stunde von Apartment Buyer:

verdiene derzeit in Teilzeit nur begrenzt ca. 550 Brutto

Wenn das das einzige Einkommen ist, dann wird es vermutlich nichts mit dem Steuern zahlen ..... und dann auch nicht mit dem Abziehen.

 

Ansonsten hat die DRV ganz viel zum "sich Einlesen":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Broschueren/broschueren_node.html

 

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Cai Shen
vor 1 Stunde von Apartment Buyer:

derzeit ca. 1200 € Rentenanspruch

verdiene derzeit in Teilzeit nur begrenzt ca. 550 Brutto bin 50 plus x alt.

Das heißt aktuell wird das Geld dringend benötigt und bei Renteneintritt ist sogar das doppelte Einkommen vorhanden.

Unter diesen Umständen halte ich zusätzliche Rentenzahlungen für nicht sinnvoll, zumal keinerlei begünstigende steuerliche Effekte hinzu kommen.

Ich würde zusätzliche Rentenzahlungen lediglich in Betracht ziehen, wenn Beitragsjahre für eine abschlagsfreie Rente fehlen oder ähnliches.

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Cauchykriterium
Gerade eben von Cai Shen:

Das heißt aktuell wird das Geld dringend benötigt und bei Renteneintritt ist sogar das doppelte Einkommen vorhanden.

Unter diesen Umständen halte ich zusätzliche Rentenzahlungen für nicht sinnvoll, zumal keinerlei begünstigende steuerliche Effekte hinzu kommen.

Genau genommen wissen wir das alles nicht. Vielleicht liegt eine gemeinsame Veranlagung vor, die wir nicht kennen? Ich finde es immer wieder interessant, mit wie wenigen Informationen hier manche werte Mitforisten schon ziemlich konkrete Antworten geben (wollen).

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Cai Shen
vor 8 Minuten von Cauchykriterium:

Vielleicht liegt eine gemeinsame Veranlagung vor

Ich verwerte die Informationen, die vorliegen.

Und wenn wir schon bei unvollständigen Informationen sind, bitte ich folgenden Absatz zu berücksichtigen.

 

Zitat

Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.

Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Freiwillige_Versicherung_Liste.html#d8161839-9053-4002-a701-f731150cac67

 

Aber vielleicht ist der/die Threadstarter*in ja Österreicher*in und es ist bisher alles falsch. :-*

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Cauchykriterium
vor 2 Minuten von Cai Shen:

Ich verwerte die Informationen, die vorliegen.

Und wenn wir schon bei unvollständigen Informationen sind, bitte ich folgenden Absatz zu berücksichtigen.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Freiwillige_Versicherung_Liste.html#d8161839-9053-4002-a701-f731150cac67

 

Aber vielleicht ist der/die Threadstarter*in ja Österreicher*in und es ist bisher alles falsch. :-*

Es steht ja auch nirgendwo, dass das Bruttoeinkommen von 550 € sozialversicherungspflichtig ist. Alles wilde Spekulation, Mr. Allwissend!

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Euronensammler

Ich vermute mal, dass bei diesem geringen Einkommen und der gleichzeitigen Bereitschaft, etwas in die DRV einzuzahlen, ein Häufchen Euronen an der Seite liegt.

Unter dieser Vermutung würde ich auf die Frage im Titel "Sinnvoll?" mit "vermutlich Ja" antworten.

Grund: a) Bei der voraussichtlich überschaubaren Rente spielt die nachgelagerte Besteuerung wenn überhaupt nur eine geringe Rolle - sofern keine sonstigen Einkünfte aus z.B. Vermietung o.ä. dazu kommen. b) Die relativ sichere Kapitalanlage - wenn man dies denn als solche sieht - hat einen kleinen eingebauten Infaltionsschutz, da sich die Rente an der Lohnentwicklung orientiert.

Natürlich müssen die rechtlichen Möglichkeiten abgeklopft werden. Ein Möglichkeit wäre ein Beratungstermin bei der DRV. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.

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Sapine

Ob es Sinn macht hängt von vielen Dingen ab, die wir nicht wissen.

 

Grundsätzlich kann man ab 50 auch zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einzahlen, um eine niedrige Rente aufzustocken. Gedacht war das vor allem für die vorzeitige Rente mit Abschlägen, aber es funktioniert auch für die normale Altersrente. Ob sich das steuerlich rentiert kann ich nicht beurteilen, da gibt es denke ich Höchstgrenzen. Solltest Du keine Steuern zahlen aktuell, kann es sich auch nicht auswirken.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Sonderzahlung.html#967fc386-dca7-4df8-a8ed-b62e0b31fb12

 

Aktuell ist das laufende Jahr besonders günstig für Zusatzeinzahlungen, weil man sozusagen mehr bekommt für sein Geld. https://www.fr.de/wirtschaft/rente-sonderzahlungen-rentenpunkte-deutschen-rentenversicherung-2022-mkr-preis-kosten-91873332.html

 

Wichtig ist die Frage ob es später zu einer normalen Rentenzahlung kommen wird oder ob eine Grundsicherung ansteht. In letzterem Fall lohnt die Einzahlung eher nicht. 

 

Sofern es um Beitragsjahre geht, dann die Einzahlung lieber auf mehrere Jahre verteilen. 

 

Ich persönlich habe davon Gebrauch gemacht und dadurch die "sichere" Rente erhöht. Das rentiert aktuell besser als eine Sofortrente abzuschließen. Es ist natürlich immer eine Wette auf ein langes Leben und die potentiellen Erben gehen leer aus. 

 

Ein Termin bei der Rentenberatung sehe ich auch als sinnvoll an. 

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Apartment Buyer
· bearbeitet von Apartment Buyer

Danke bin kein Österreicher!

 

Also ich habe noch Nebeneinkünfte mit Vermietung und somit eine ordentliche Steuerquote.

Und die erwartbare Rente laut Auskunft  liegt bei 1200 €.

 

Und die Höchstsätze der Einzahlung wären?

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chirlu
vor 2 Stunden von Sapine:

Sofern es um Beitragsjahre geht, dann die Einzahlung lieber auf mehrere Jahre verteilen.

 

Sofern es um Beitragsjahre geht, eignet sich die Zahlung „zum Ausgleich von Abschlägen“ gar nicht, denn dafür gibt es keine rentenrechtliche Zeit.

 

vor 29 Minuten von Apartment Buyer:

Und die Höchstsätze der Einzahlung wären?

 

Für das Jahr 2022 kannst du 25639 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen (zusammenveranlagte Eheleute gemeinsam das Doppelte), 94% von ihnen wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Auf den Höchstbetrag werden u.a. auch deine Beiträge als Arbeitnehmer angerechnet einschließlich Arbeitgeberanteil, Beiträge zu Rürup-Verträgen, fiktive Beiträge auf Beamtengehälter u.a.

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s1lv3r
vor 26 Minuten von Apartment Buyer:

Und die Höchstsätze der Einzahlung wären?

 

"Im Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag 25.639 Euro (51.278 Euro). Absetzbar sind dann schon 94 Prozent, also bis zu 24.101 Euro (48.202 Euro)." --- https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/


Das ist schon einmal der steuerlich absetzbare Höchstbetrag.
 

vor 27 Minuten von Apartment Buyer:

Also ich habe noch Nebeneinkünfte mit Vermietung und somit eine ordentliche Steuerquote.

Und die erwartbare Rente laut Auskunft  liegt bei 1200 €.

 

Du musst rechnen. Da führt kein Weg dran vorbei:

  • Wie viel Vorsorgeaufwendungen hast du noch frei. Ist der komplette Betrag verfügbar oder nutzt du ggf. doch schon irgendwo einen Teil (Einzahlungen in GRV, bAV, Rürup, etc.) den du bisher hier nicht erwähnt hast?
  • Wie hoch ist dein Grenzsteuersatz? Wenn möglich, sollte deine komplette freiwillige Einzahlung in den Bereich mit 42% Steuersatz fallen. Das ist die optimale Konstellation.
  • Wie hoch werden deine kompletten steuerpflichtigen Einkünfte im Rentenalter voraussichtlich sein? Liegst du dann deutlich unter der jetzigen steuerlichen Belastung?

Wenn du jetzt zu wenig und im Alter im Verhältnis zu viel verdienst, macht eine freiwillige Einzahlung aus rein steueroptimierten Gesichtspunkten ggf. nicht so viel Sinn. (Es gibt natürlich noch andere Gesichtspunkte wie z.B. ein hohes Absicherungsbedürfnis.)

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von Apartment Buyer:

Danke bin kein Österreicher!

Freundlicher Hinweis: Du könntest ja auch als beispielsweise Deutsche in der Schweiz leben und unter die dortige Regelungen der AHV fallen - die Staatsbürgerschaft definiert wohl nicht das anwendbare Sozialrecht.

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Sapine
vor 6 Stunden von chirlu:

Sofern es um Beitragsjahre geht, eignet sich die Zahlung „zum Ausgleich von Abschlägen“ gar nicht, denn dafür gibt es keine rentenrechtliche Zeit.

Jain. Es funktioniert nur wenn man in dem Zeitraum keine anderen Beiträge zur RV hat. Soweit hatte ich jedenfalls den Rentenberater verstanden. ;)

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chirlu

Es ist, wie ich es sage: Es gibt keine (0, nix) rentenrechtliche Zeit dafür.

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Sapine

Vielleicht schaue ich später mal nach wie es auf meiner Rentenauskunft drauf steht ;) 

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chirlu

Freiwillige Beiträge kann er nicht zahlen, da er ja schon pflichtversichert ist. Zum Ausgleich von Abschlägen kann er zahlen, aber

vor 4 Stunden von chirlu:

Es gibt keine (0, nix) rentenrechtliche Zeit dafür.

 

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fgk
· bearbeitet von fgk

Was auch irgendwie Sinn ergibt, denn in diesem Fall zahlt man nicht für zusätzliche Zeiten, sondern man zahlt für bereits versicherte Zeiten mehr nach.

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Apartment Buyer

Vielen vielen Dank für die guten Infos.

 

vor 1 Stunde von fgk:

Was auch irgendwie Sinn ergibt, denn in diesem Fall zahlt man nicht für zusätzliche Zeiten, sondern man zahlt für bereits versicherte Zeiten mehr nach.

Genau das ist mein Ansinnen.

Ob ich früher mit Abschlag in Rente gehe ist nicht klar, möchte im besten Fall bis 67  arbeiten.  

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 18 Stunden von Apartment Buyer:

Ob ich früher mit Abschlag in Rente gehe ist nicht klar, möchte im besten Fall bis 67  arbeiten.  

Das Vorgehen ist auf der Seite der DRV beschrieben.

Dort findest du auch den Antrag auf die Auskunft über die Höhe des zu zahlenden Betrages.

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oktavian
Am 9.11.2022 um 14:52 von chirlu:

Es ist, wie ich es sage: Es gibt keine (0, nix) rentenrechtliche Zeit dafür.

Diese Diskussion verstehe ich nicht. Bei dem 550 Euro Job wird doch auch in die RV eingezahlt, wenn man sich nicht gesondert befreien lässt. Dann kriegt man doch eh das Jahr als Beitragsjahr oder habe ich da einen Denkfehler?

 

 

 

Daher ginge es nur um die Rendite im Vergleich zu einer fiktiven Alternative bei der Frage ob es lohnt. Dies kann man nicht beantworten wegen fehlender Angaben. Bevor man das Geld z.B. auf dem Giro vergammeln lässt ist RV immer noch besser, ob es dann das absolute Optimum ist, ist eine andere Frage.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 23 Minuten von oktavian:

Bei dem 550 Euro Job wird doch auch in die RV eingezahlt, wenn man sich nicht gesondert befreien lässt. Dann kriegt man doch eh das Jahr als Beitragsjahr

 

Das hat ja damit nichts zu tun. Wenn er beispielsweise jung genug wäre, um für Ausbildungszeiten nachzuzahlen, dann würde er zusätzliche Beitragszeiten für die Zeit der schulischen Ausbildung bekommen.

 

Und eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist im Normalfall nicht möglich (Ausnahme z.B. Nebenjob bei Beamten, unter speziellen Umständen).

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oktavian
vor 11 Stunden von chirlu:

Das hat ja damit nichts zu tun. Wenn er beispielsweise jung genug wäre, um für Ausbildungszeiten nachzuzahlen, dann würde er zusätzliche Beitragszeiten für die Zeit der schulischen Ausbildung bekommen.

geht es am Ende nicht nur um die Rentenpunkte bei der Bestimmung wie viel Rente man bekommt, solange man 5 Beitragsjahre voll hat?

Wenn man für Schulzeiten nachzahlt, würde dann der Zähler für das Arbeitsleben für freiwillig GKV Versicherte schon vor 18 Jahren starten? Das würde die Pflichtversicherung für Rentner wiederum erschweren für lange PKV Versicherte, weil man 90% des zweiten Teils des Erwerbslebens braucht.

 

@Apartment BuyerDu könntest noch angeben, was die Alternative zur RV für das Geld wäre und wie dein durchschnittlicher Grenzsteuersatz jetzt und in Rente wäre. Generell lohnen eher Jahre mit hohen Grenzsteuersätzen zur Einzahlung und die steuerliche Abziehbarkeit wird mit der Zeit aufgestockt von derzeit 94%. Es wurde erwähnt, dass dieses Jahr die Rentenpunkte günstig seien, aber damit kenne ich mich nicht so aus.

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chirlu
vor 7 Minuten von oktavian:

geht es am Ende nicht nur um die Rentenpunkte bei der Bestimmung wie viel Rente man bekommt, solange man 5 Beitragsjahre voll hat?

 

Es gibt verschiedene Wartezeiten, z.B. auch für Anspruch auf vorgezogene Rente.

 

vor 7 Minuten von oktavian:

Wenn man für Schulzeiten nachzahlt, würde dann der Zähler für das Arbeitsleben für freiwillig GKV Versicherte schon vor 18 Jahren starten?

 

Nein.

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