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nullachtfünfzehn

BU kündigen oder beitragsfrei stellen?

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nullachtfünfzehn
· bearbeitet von nullachtfünfzehn

Guten Abend! Ich habe bei mir eine gewisse Überversicherung beim Thema BU festgestellt und möchte fortan nicht mehr in folgende BU einzahlen:

 

Produkt: Selbstständige BU mit Beteiligung am Überschuss (SBU)

Anbieter: Volkswohl Bund 

Versicherungsbeginn: 2015

Monatlicher Beitrag: ca. 75€

Garantierte monatliche Rente: ca. 1018€
Monatliche Rente (bei heutiger Beitragsfreistellung): 53€

 

Leistung bei heutiger Kündigung:

Überschussanteile (Fondswerte): ca. 3000€

 

Die Überschussanteile sind auf ETFs verteilt, in die ich auch an anderen Stellen investiere. 
 

Ich frage mich nun, was sinnvoller ist:

1. Kündigung und Auszahlung 

2. Beitragsfreistellung

 

Ich brauche das Geld nicht unmittelbar, Vertrag läuft aber bis 2050…

 

Kann jemand einschätzen, ob ich die Auszahlung der Fondsanteile versteuern müsste. Und wenn ja, macht es einen Unterschied, ob ich die Fonds jetzt oder erst 2050 auszahlen lasse? Gewinn habe ich bei einer Einzahlung von 75€x 12 Monate x 7 Jahre ja nicht gemacht, bekomme immerhin knapp die Hälfte ausgezahlt…

 

Was würdet ihr mir raten?

 

Viele Grüße für jeden Tipp!

nullachtfünfzehn 

 

 

 

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satgar

Aus einer BU angelegte Überschüsse sind nicht steuerpflichtig. Du bekommst den Rückkaufswert also ohne Abzug heraus, was zumindest Steuern angeht. Ob der Versicherer noch einen Stornoabzug vornimmt, kann ich nicht sagen.

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