Gast230807 November 8, 2022 Hallo zusammen, Ein Arbeitskollege meinte, falls man sich scheidet, kann das Haus (welches dem Mann gehört) an die Frau trotz Ehevertrag gehen, wenn Kinder im Spiel sind. Ist es so? Wie sieht es aus, wenn einer der zwei Kinder von einem anderen Mann sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium November 8, 2022 Lädst Du bitte noch den dazugehörigen Ehevertrag hoch? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
phlp112 November 8, 2022 · bearbeitet November 8, 2022 von phlp112 Das scheint beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft so zu sein, ja: der zweite Treffer bei Google bringt folgendes Ergebnis: https://www.familienrechtsinfo.de/eherecht/ehevertrag-haus/ Hier hilft sicherlich eine weitere Recherche nach "ehevertrag gütertrennung haus" oder/und Beratung bei einem Erbrechtsspezialisten. Zitat Die Ehe mit Gütertrennung Wenn durch einen Ehevertrag eine Zugewinngemeinschaft vertraglich ausgeschlossen wird, leben die Partner in der Ehe oft in Gütertrennung. Dabei bleibt dann das Vermögen jedes Ehepartners vollkommen getrennt und keiner muss dem anderen über die Verwendung seines Vermögens Rechenschaft ablegen. Jedoch gibt es auch beim Ehevertrag mit Gütertrennung hierbei für den gemeinsamen Hausrat und auch eine Gütertrennung gemeinsames Haus abweichende Bestimmungen, wenn kein spezieller Ehevertrag Haus abgeschlossen wurde. Dabei entscheiden dann häufig Gerichte, wer nach einer Scheidung in einem gemeinsamen Haus weiterwohnen darf. ACHTUNG! Für den Fall, dass beide Ehepartner ein Haus finanziert haben, jedoch nur einer von ihnen im Grundbuch eingetragen ist, erhält im Falle einer Scheidung der andere Partner meist keinen Ausgleich. Deshalb ist es wichtig, in einem Ehevertrag Haus für den Scheidungsfall zu bestimmen, wie der Nicht-Eigentümer bei Trennung entschädigt wird oder welche Teile des Hauses ihm zugesprochen werden. Zu beachten ist auch, dass eine Gütertrennung im Erbfall steuerliche Nachteile mit sich bringen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady November 8, 2022 · bearbeitet November 8, 2022 von slowandsteady Gütertrennung hat jeder sein Vermögen. Das ist natürlich doof, wenn Partner A bei Partner B eingezogen ist und A das Haus von B jahrelang "freiwillig" und auf seine Kosten renoviert hat. Aber dann war Partner A eben auch naiv. Kinder sind für den Zugewinnsausgleich bei einer Scheidung erstmal irrelevant, bei Gütertrennung gibt es gar keinen Ausgleich. Kinder sind relevant für die anschließende monatliche Unterhaltszahlung nach der Scheidung und ggf. auch Ehegattenunterhalts (der im Ehevertrag komplett ausgeschlossen werden kann, im Gegensatz zu den Unterhaltszahlungen für Kinder). Da passiert es dann durchaus häufiger, dass sich ein Partner nicht die Kreditrate des finanzierten gemeinsamen Hauses UND die eigene Miete für die neue Single-Wohnung UND den Unterhalt leisten kann und dann ein gemeinsames Haus verkauft werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 8, 2022 vor 15 Minuten von phlp112: der zweite Treffer bei Google bringt folgendes Ergebnis: https://www.familienrechtsinfo.de/eherecht/ehevertrag-haus/ Wie man an dem ungrammatischen Text leicht erkennt, ist das nicht von jemandem geschrieben worden, der sich inhaltlich auskennt, sondern jemandem, der möglichst viele Suchmaschinennutzer auf diese Seite locken will. vor 16 Minuten von phlp112: Zitat Jedoch gibt es auch beim Ehevertrag mit Gütertrennung hierbei für den gemeinsamen Hausrat und auch eine Gütertrennung gemeinsames Haus abweichende Bestimmungen, wenn kein spezieller Ehevertrag Haus abgeschlossen wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 8, 2022 Ich würde dann auch die unspezifische Formulierung "an die Frau ... gehen" des Fragestellers auf den Prüfstand stellen. Ist Eigentum oder Besitz gemeint? Und in der Tat wichtig: was steht denn dazu im Ehevertrag? Womöglich, dass in diesem Fall das Haus an die Frau geht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230807 November 8, 2022 vor 11 Minuten von vanity: Ich würde dann auch die unspezifische Formulierung "an die Frau ... gehen" des Fragestellers auf den Prüfstand stellen. Ist Eigentum oder Besitz gemeint? Und in der Tat wichtig: was steht denn dazu im Ehevertrag? Womöglich, dass in diesem Fall das Haus an die Frau geht? Zumindest sie dürfte da weiter mit Kindern wohnen und der Mann müsste ausziehen. Und auf die weiteren Fragen hätte ich auch gerne Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein November 8, 2022 · bearbeitet November 8, 2022 von Jennerwein vor 7 Minuten von Rick_q: Zumindest sie dürfte da weiter mit Kindern wohnen und der Mann müsste ausziehen. Zitat Sollte einer der beiden Ehegatten alleiniger Eigentümer der Immobilie sein, dann gilt die Unantastbarkeit des Eigentums. Demzufolge kann die Ehewohnung nur unter gewissen Bedingungen dem anderen Ehepartner zugewiesen werden. Andernfalls besteht für den Alleineigentümer ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höher der ortsüblichen Mietkonditionen. Gibt es gemeinsame Kinder, dann behält sich der Gesetzgeber vor, Entscheidungen stets im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, bekommt meist die betreuende Person, bei der das Kind lebt, das Wohnrecht zugesprochen Quelle https://www.familienrechtsinfo.at/gueterrecht/guetertrennung/. kann also unter Umständen dazu kommen, ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 8, 2022 Überraschenderweise gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 November 8, 2022 Noch niemand hier geschieden worden? Unfriedlich? Willkommen in der Realitaet! Ehevertraege koennen ganz oder in Teilen fuer unwirksam erklaert werden und das werden sie in Deutschland auch. Gerade Kinder sind dabei ein gern verwendetes "Hilfsmittel" interessierter Parteien. Ein paar Googletreffer zu Rechtsauslegungen helfen dabei nicht wirklich weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania November 8, 2022 vor 28 Minuten von myrtle: Ehevertraege koennen ganz oder in Teilen fuer unwirksam erklaert werden und das werden sie in Deutschland auch. Grundsätzlich können Verträge bzw. Teile für unwirksam erklärt werden, wenn Sie offensichtlich sittenwidrig sind. Das gilt aber eben nicht nur für Eheverträge, sondern für nahezu alle Verträge. Ansonsten gilt der alte Satz vor Gericht: Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 November 8, 2022 vor einer Stunde von chirlu: Überraschenderweise gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich. vor 1 Stunde von Jennerwein: Gibt es gemeinsame Kinder, dann behält sich der Gesetzgeber vor, Entscheidungen stets im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Wie gut, dass ich in Deutschland lebe. Da brauche ich keine Sorgen zu haben, dass mein -hoffentlich nie eintretender - Rosenkrieg in Berlin im Deutschen Bundestag (der Gesetzgeber?) verhandelt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein November 8, 2022 Zitat Ein Ehepartner ist Alleineigentümer – Gehört die Immobilie automatisch ihm allein? Nein, obwohl ein Ehepartner eine Immobilie in die Ehe gebracht hat, ist er nicht unbedingt berechtigt, das Haus nach der Scheidung für selbst sich zu beanspruchen. Das kann mehrere Gründe haben und ist von der Lebenssituation der Eheleute abhängig. -Ein Ehepartner ist auf das Haus angewiesen, weil er noch keinen anderen Wohnsitz hat. -Ein Ehepartner hat die elterliche Obsorge und hauptsächliche Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen, die weiterhin im Haus leben sollen. Aufgrund des Kindeswohls erhält ein Ehepartner das Wohnrecht. Bei einer Scheidung mit Haus wird geprüft, ob einer der beiden Ehepartner auf das Haus angewiesen ist und keinen Nachteil hat. https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/scheidungsrecht/scheidung-mit-haus/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ November 8, 2022 Eigentlich ist es ganz einfach: Mit Heirat und Nachwuchs gibt man das alleinige Verfügungsrecht über sein Vermögen und Einkommen auf. Niemand wird aber hierzulande dazu gezwungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 8, 2022 vor 4 Stunden von chirlu: jemandem, der möglichst viele Suchmaschinennutzer auf diese Seite locken will. Recht erfolgreich offensichtlich. Nur „diese Seite“ muß man wohl durch „diese Seiten“ ersetzen. Er bezeichnet sich übrigens als „Anbieter für Digitales Kanzlei Marketing“ (Schreibfehler im Original, und in zahlreicher Gesellschaft). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 November 8, 2022 5 hours ago, monstermania said: Grundsätzlich können Verträge bzw. Teile für unwirksam erklärt werden, wenn Sie offensichtlich sittenwidrig sind. Das gilt aber eben nicht nur für Eheverträge, sondern für nahezu alle Verträge. Ja, doll, wusste die Leserschaft vielleicht auch schon. Der Punkt ist eher, a) gehts hier um Ehevertraege und man muss nicht auf den Rest abheben und b) als wesentlicherer Punkt - die Spezifika der Rolle von "sittenwidrig", der Dehnung und auch kompletten Verkehrung dieses Begriffes in einem familienrechtlichen Kontext, duerfte etliche andere Bereiche an Zerstoerungspotential in den Schatten stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
phlp112 November 8, 2022 · bearbeitet November 9, 2022 von phlp112 vor 15 Stunden von chirlu: Recht erfolgreich offensichtlich. Nur „diese Seite“ muß man wohl durch „diese Seiten“ ersetzen. Er bezeichnet sich übrigens als „Anbieter für Digitales Kanzlei Marketing“ (Schreibfehler im Original, und in zahlreicher Gesellschaft). Das mag ja sein, aber warum soll ich meine Zeit investieren und dem TE die erstmalige Recherche und eigene Meinungsbildung, die dann über das Forum gerne verifiziert wird, abnehmen? er hat es ja geschafft hier diesen thread zu eröffnen und nochmal aktiv die Forenteilnehmer aufgefordert, doch auch die anderen Fragen zu beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania November 9, 2022 vor 13 Stunden von myrtle: Der Punkt ist eher, a) gehts hier um Ehevertraege und man muss nicht auf den Rest abheben und b) als wesentlicherer Punkt - die Spezifika der Rolle von "sittenwidrig", der Dehnung und auch kompletten Verkehrung dieses Begriffes in einem familienrechtlichen Kontext, duerfte etliche andere Bereiche an Zerstoerungspotential in den Schatten stellen. Ist schon klar, ändert aber nichts an den Tatsachen. Eheverträge lassen den Parteien schon immer ziemliche Freiräume in Ihrer Gestaltung. Es gibt halt Grundsatzurteile die seitens des Gesetzgebers getroffen wurden, was jeweils als "sittenwidrig" verstanden wird. Was evtl. vor 20 Jahren in einem Gerichtstreit zu einem Ehevertrag als Vertragsbestandteil glatt durchgegangen ist, mag heute vom gleichen Gericht als "sittenwidrig" eingestuft werden. Als "Sittenwidrig" kann auch eine extreme finanzielle Benachteiligung einer der Parteien geltem, die zu einem Sozialfall einer der betroffenen Partei führt. Das möchte der Staat natürlich auch vermeiden. Und ja, Gesetzgebung ändert sich bzw. passt sich den Moralvorstellungen der Gesellschaft an. Und das ist was viele Gesetze angeht auch gut so. Um wieder die Kurve zur Frage des Fred-Erstellers zu kriegen. Kann niemand halbwegs seriös beantworten ohne den Ehevertrag, die konkrete Situation der Parteien und ein Familienrechtsanwalt zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady November 9, 2022 · bearbeitet November 9, 2022 von slowandsteady vor 19 Stunden von myrtle: die Spezifika der Rolle von "sittenwidrig", der Dehnung und auch kompletten Verkehrung dieses Begriffes in einem familienrechtlichen Kontext Zitat In der Regel wird Sittenwidrigkeit in diesen Situationen zumeist erst dann anzuerkennen sein, wenn der Ehevertrag auch tatsächlich zu einer erkennbaren einseitigen Lastenverteilung führt, der abhängige oder unterlegene Partner also erheblich benachteiligt ist. Denn erst dadurch ließe sich vermuten, dass der überlegene Vertragspartner die Unterlegenheit seines Gegenüber vorsätzlich ausnutzte, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Man darf halt nicht übertreiben, was die "Unfairness" angeht. Also zB Unterhalt einseitig ausschließen oder eine Seite deutlich benachteiligen. Oder die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs regeln. Ob und was sittenwidrig ist nach aktueller Rechtssprechung sollte idealerweise aber auch der Ersteller des Ehevertrags wissen. Aber es wird definitiv niemand gezwungen, sein eigenes Haus dem Expartner mit Kindern nach der Scheidung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Was man nicht kann, ist den Expartner im "Trennungsjahr" schon rausschmeißen, d.h. das eine Jahr darf er/sie auf jeden Fall dort weiter wohnen. Man kann den Expartner nach dem Trennungsjahr weiter in seinem Haus leben lassen wie auch jeden anderen Mieter, dann ist das ein "Sachunterhalt" und wird angerechnet. Man muss aber natürlich spätestens nach dem Trennungsjahr dann einen Mietvertrag abschließen - andernfalls kann da schnell ein mündlicher Mietvertrag entstehen und mündliche Mietverträge sind immer Mist. Letztendlich ist eine Scheidung ähnlich wie zB das Vermieten an einer Wohnung - wer da nicht direkt seine Rechte durchsetzt und auf das Gute im Menschen hofft, der ist am Ende der gelackmeierte und zahlt drauf. Aber oft hoffen die Ehemänner/frauen eben erstmal noch auf "Versöhnung" und zahlen erstmal in irgendeiner Form freiwillig weiter an den Expartner statt gleich klare Verhältnisse zu schaffen. Und das kann dann vor Gericht zu scheinbar "unfairen" Entscheidungen führen, weil der Ehemann/frau ja dem andern schon offensichtlich freiwillige Zugeständnisse gemacht hat. Ehe ist halt ein Risiko - aber natürlich auch eine Chance, zu zweit bzw. als Familie ist das Leben oft schöner, zumindest wenn alles gut geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ November 9, 2022 Durch einen Ehevertrag lässt sich das Risiko erheblicher finanzieller Einbußen bei einer Trennung reduzieren aber nicht ausschließen. Welchen (rechtlichen) Sinn hätte die Ehe sonst? Durch eine Heirat erlangt man zunächst einige finanzielle Vorteile (v.a. durch Ehegattensplitting, Erbschaftssteuer usw), trägt aber im Gegenzug auch Fürsorgepflichten. Insofern ist das durchaus ein "fairer Deal". Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man aber durchaus auch ohne Trauschein glücklich und zufrieden zusammenleben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 November 10, 2022 Hier gehen theoretische Erwartungen wie Erwaegungen zu Moral der Gesellschaft, zur Fairness - auch und gerade von Gerichten und juristisch nicht greifbaren Einrichtungen wie einem deutschen Jugendamt -, etlichen anderen Dingen und die Realitaeten der Praxis doch deutlich auseinander. Beispiel: Hat einer der Schreiber hier schon einmal etwas von fiktivem Einkommen gehoert - und den Konsequenzen? Und das ist nur ein Beispiel von vielen Dingen. Ich lasse das hier einmal der Vollstaendigkeit halber stehen. Ansonsten muss jeder seine Erfahrungen selbst machen. Manche - wenige - sind schlau genug, sich neben die eigene unerfahrene Person zu stellen und das entsprechende Wissen schon vorher extern abzugreifen. Ich war es aber auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ November 10, 2022 · bearbeitet November 10, 2022 von sedativ vor 6 Stunden von myrtle: Ansonsten muss jeder seine Erfahrungen selbst machen. Manche - wenige - sind schlau genug, sich neben die eigene unerfahrene Person zu stellen und das entsprechende Wissen schon vorher extern abzugreifen. Ich war es aber auch nicht. Zitat Man gelangt auf drei Wegen zum Ziel : - Durch Nachdenken, das ist der edelste - Durch Nachahmen, das ist der leichteste - Durch Erfahrung, das ist der bitterste Konfuzius Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag