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MrJOKER

Verlustvortrag auf einen anderen Familienmitglied übertragen

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MrJOKER

Hallo zusammen,

 

eine Person hat einen Verlust beim Aktienhandel usw. über Jahre angesammelt.

Kann man den Verlust auf eine Verwandtschaft in direkter Linie irgendwie übertragen?

Vielen Dank für Eure Vorschläge und Ideen.

 

Viele Grüße

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Nicky27

Nein.

Die Verlusttöpfe können nicht verschenkt werden.

 

Du kannst höchtens der Person die die Verluste hat Aktien mit Gewinn schenken und dort realisieren.

Kommt halt auf die Summen und Freibeträge an.

 

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beamter97

Aktienverluste gehen nicht.

 

Sollte vom BVG aber die Trennung in Aktien/sonstige gekippt werden, bestehen Chancen.

 

Sonstige Verluste gehen unter bestimmten Konstellationen:

Unter Eheleuten klappt das mit einer Kombi aus Stückzinstrick und ehegattenübergreifender Verlustverrechnung.

Es klappt aber auch ganz allgemein mittels der Vorabpauschale bei Fonds.

Die Vorabpauschale verringert deinen Verlusttopf. Nach Erbschaft/Schenkung werden die Fondsanteile verkauft. Die "versteuerten" Vorabpauschalen werden vom Gewinn abgezogen,

So hat dein Erbe den steuerlichen Nutzen deines Verlusttopfes.

(Das ist  aber mühsam aufgrund der Kleckerbeträge der Vorabpauschalen :D)

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Verlusttöpfe (und gesondert festgestellte Verlustvorträge) sind so höchstpersönlich, dass sie noch nicht mal vererbt werden können. Sie gehen dann schlichtweg unter.

Alle legalen Tricks laufen darauf hinaus, dass man Gewinne auf die Person verlagert, welche solche "Verlusttöpfe" hat. 

 

Vorsicht bei ehegattenübergreifender Verlustverrechnung. Das mag bankseitig noch funktionieren, wenn man einen gemeinsamen Freistellungsauftrag gestellt hat, aber es funktioniert so nicht via Steuererklärung. Siehe dazu
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210050/

Tz. 30, 31 des Urteils besagen: 

Die im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 20.06.2012 vorgenommene ehegattenübergreifende Verrechnung der nicht ausgeglichenen negativen Kapitalerträge des Klägers mit den positiven in- und ausländischen Kapitalerträgen der Klägerin (31.782 €) ist hingegen in Ermangelung einer Rechtsgrundlage rechtswidrig.

... § 43a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG ermöglicht den auszahlenden Stellen lediglich im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs zum Ende eines Veranlagungszeitraums nach den Vorgaben des § 20 Abs. 6 EStG einen ehegattenübergreifenden Verlustausgleich durchzuführen, wenn die Ehegatten der auszahlenden Stelle einen gemeinsamen Freistellungsauftrag (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 9 Satz 2 EStG) erteilt haben 

 

Just my two cents: Nicht überzeugend, wie der BFH es begründet.

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beamter97
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Vorsicht bei ehegattenübergreifender Verlustverrechnung.

dem BFH-Urteil will der Gesetzgeber aber abhelfen.

Im Entwurf des Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucksache 20/3879, Fassung v. 10.10.2022) steht

Zitat

In § 20 Absatz 6 Satz 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; im Fall von zusammenveranlagten Ehegatten erfolgt ein gemeinsamer Verlustausgleich vor der Verlustfeststellung.“ ersetzt.

Begründung:

Zitat

Durch die Ergänzung des § 20 Absatz 6 Satz 3 EStG wird die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung in der Veranlagung gesetzlich geregelt.

 

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MrJOKER

Danke für die ausführlichen Antworten!

Dann muss ich wohl zusehen, wie ich Gewinne auf die Person verlagern kann.

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Ramstein
vor 7 Stunden von MrJOKER:

Danke für die ausführlichen Antworten!

Dann muss ich wohl zusehen, wie ich Gewinne auf die Person verlagern kann.

Am einfachsten durch Erbschaft. Du bist dann allerdings tot.

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Dandy
vor 3 Stunden von Ramstein:

Am einfachsten durch Erbschaft. Du bist dann allerdings tot.

Für einen Deutschen hat Steuersparen dabei eindeutig vorrang!

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