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optiontrader

Steuerlicher Vergleich Finanzierungskosten CfD vs. Aktienhandel auf Margin

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader

Hallo Community,

 

ich bin gerade dabei die steuerlichen Folgen des Aktien-CfD-Handels mit dem Halten von Positionen auf Margin zu vergleichen.

Meines Wissens sind die täglich anfallenden Finanzierungskosten für das Halten von CfDs im Gegensatz zu Margin-Sollzinsen nämlich steuerlich zu berücksichtigen und mindern die Steuerlast.

Wenn man nun zur Vereinfachung von einem 0 USD Kontosaldo und ausreichend Sicherheiten in Form von gehaltenen Wertpapieren ausgeht, könnte sich doch hier trotz im Vergleich etwas höherer Finanzierungskosten (z. B. Sollzinssatz +1% bei CapTrader) das Halten von CfDs als steuerlich sinnvoller * erweisen. Oder unterliege ich hier einem Denkfehler?

 

Viele Grüße,

 

optiontrader

* steuerlich sinnvoll bezieht sich natürlich immer darauf, dass man nicht Gefahr läuft, in die irrsinnige 20k-Regel zu laufen

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Finanzierungskosten sind gemäß §20 Absatz 9 EStG (=... der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen) keine abzugsfähige Werbungskosten. Abzugsfähig sind nur Transaktionskosten (§ 20 Absatz 2 EStG). Zinsen für eine Finanzierung kann man von Transaktionskosten unterscheiden, weil sie für die Dauer der Finanzierung eines Geschäfts bezahlt werden und nicht für Kauf oder Verkauf selbst.

 

Etwas anderes ist, wenn im Kaufpreis eines Derivats Finanzierungszinsen (Geldmarktzinssatz) enthalten sind, wie z.B. bei Call-Optionen (siehe Preisformel für Optionen nach Black-Scholes). Scholes bekam zusammen mit Merton 1997 dafür den Nobelpreis. Black war schon verstorben. Die Grundidee ist, dass man anstelle einer Call-Option auf Aktien, auch die Aktien selbst auf Kredit kaufen kann; und zwar im Umfang des Options-Delta, um gleichermaßen an den Kursveränderungen der Aktie partizipieren zu können. Ändert sich das Delta, muss man halt die Aktienmenge anpassen.
-> Ein FA würde aber hier die Kreditzinsen beim Aktienkauf auf Kredit nicht anerkennen, wohl aber den Kaufpreis für die Option, weil es ein Marktpreis ist.

 

CFDs sind letztlich auch nur eine Kombination von Optionen.

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optiontrader

Das dachte ich auch, aber offenbar hatten einige wohl Erfolg, diese Kosten steuerlich geltend zu machen, siehe folgender Thread bei W:O.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Ändert nichts an der Rechtslage, wie ich sie sehe.
Wenn Haltekosten Bestandteil des Marktpreises sind (wie bei Optionen), greift bezüglich von Veräußerungsgewinnen §20 Absatz 4 EStG, demzufolge der Gewinn gleich Veräußerungserlös abzgl. Anschaffungskosten ist. Der Charakter von Finanzierungskosten geht als Nebenaspekt unter, wird zum Anschaffungskostenbestandteil.

 

Wenn Haltekosten allerdings separat ausgewiesen werden, unterliegen sie dem Abzugsverbot nach § 20 Absatz 9 EStG. Dann sind sie gerade nicht Bestandteil des Preises.

 

Wenn jemand das Finanzamt von etwas anderem überzeugen kann, hat er meiner Meinung nach Glück, das er nicht überstrapazieren sollte. Rechtsicher wird das Ganze erst, wenn sich Gerichte damit beschäftigen oder in den Richtlinien entsprechendes wieder findet oder das Abzugsverbot von WK bei Kapitalerträgen fällt.

 

Es gibt bei börsengehandelten Termingeschäften meines Erachtens noch weitere Ungereimtheiten, wo Gesetz, Richtlinien, Steuertheorie sich widersprechen. Auf der einen Seite gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Eurex gleicht bei Futures per täglicher Marginanpassung Gewinne und Verluste aus, aber für die Steuererklärung ist der Gewinn erst realisiert, wenn man die Future-Position geschlossen hat. Wirtschaftlich eher der Realität entsprechen würde, Gewinn und Verlust täglich zu vereinnahmen, als ob man täglich einen 1-Tages-Future eröffnet und per roll-over erneuert.

 

 

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