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Onassis

gesetzliche Krankenkasse vs. private Krankenkasse

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berliner
GKV-Steigerung (kumuliert): 3,34 %

PKV-Steigerung (kumuliert): 6,00 %

Wäre mal interessant nachzurechnen, was rauskommt, wenn man die in den ersten Jahren im Vergleich zur GKV gesparten Beiträge verzinst anlegt und aus dem Kapitalstock dann irgendwann seinen Beitrag subventioniert. Läßt sich damit die schnellere Progression der PKV ausgleichen?

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Sponge Bob

Die GKV limitiert zusätzlich durch Leistungseinschränkungen, wie zB. Brille, wurde früher bezahlt und heute nicht mehr. Eine Praxisgebühr hat es früher auch nicht gegeben.

 

Worauf beziehen sich die 6% Beitragssteigerungen. Auf den Beitrag oder Beitrag + 1/12 SB ?

 

Die Vergangenheit ist nicht die Zukunft! Darum kaufe ich mir jetzt auch keine EM TV Aktien, die sind in der Vergangenheit mal viel mehr angestiegen als ein PKV Beitrag!

 

Krankenversicherung kostet heute, und noch mehr in der Zukunft, viel Geld. Das kann man drehen und wenden wie man will. In der GKV werden ärztliche Leistungen im Prinzip zum Schnäppchenpreis angeboten. Der Nachteil ist, daß es sehr viele Leute gibt die Leistungen aus der GKV beziehen ohne einen eigenen Beitrag zu zahlen.

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Fleisch

@ Berliner: das ist abhängig davon, mit welchem Kostendeckungsfaktor die Gesellschaft die Tarife überhaupt kalkuliert. Wie ich schon geschrieben hab, bei dem einen Tarif 176 % Steigerung in 14 Jahren. Da wirste das auch mit Kapitalstock nicht schaffen. Was noch viel wichtiger ist, ist der Zeitfaktor. Wer mit 25 in die PKV geht hat noch einigermaßen Zeit, wer aber mit 40 in die PKV geht wird die Auswirkungen schon sehr viel deutlicher merken.

@ spongebob: die GKV limitiert Leistungen, es wird in den nächsten Jahren Anpassungen geben. Das wird kommen. Was du aber nicht vergessen solltest, Nur weil du einen Vertrag mit der PKV hast, heißt das nicht, dass die Leistung, die du vor 15 Jahren in dem Tarif abgeschlossen hast auch heute noch in der Form drin sind bzw. überhaupt noch drin sind. Jede Tarifanpassung ist für die Gesellschaft eine Möglichkeit den Tarif anzupassen. Vielfach, das kann ich auch aus beruflicher Erfahrung berichten, wird die Prämie stabil gehalten, dafür aber der Selbstbehalt erhöht bzw. es wird irgendwo still und leise eine Leistung rausgenommen. Auch die PKV orientiert sich an den gesetzlichen Leistungen und wird seine Tarife immer wieder in die Nähe der GKV bringen, um die Kosten niedrig zu halten. Daher sich immer die veränderten Tarifbedingungen schicken lassen, in denen die Änderungen und Streichungen rot markiert sind !

Zuzahlungen hast du in der PKV bei vielen Verträgen auch. Der Selbstbehalt ist eine Form, dann die Limitierung der Kostenübernahme bei GOÄ, GOZ usw.

Wer Spaß hat, sich mal den neuen Standardtarif anzuschauen, der sollte sich nur mal Seite 4-5 (tabellarische Übersicht, was in den einzelnen Bereichen gezahlt wird) und dann Seite 7 mit den Zugangsvoraussetzungen anschauen.

 

http://www.pkv.de/downloads/MBAVB_Standard_0707_5.pdf

 

MfG

Schnitzel

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Sponge Bob
· bearbeitet von Sponge Bob

Leistungskürzungen in der PKV?

 

Die DKV hat sogenannte gemanagte Tarife, da kenn ich mich nicht so aus, da vielleicht.

Ansonsten werden Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen, bei manchen Tarifen analog zur GKV erstattet.

 

Wo gibt es aber eine vertraglich zugesagte Leistung, die später einseitig vom Versicherer aufgehoben wird?

 

Der Herzschrittmacher zum Beispiel gehört nicht dazu. Praktisch gesehen wird er von der PKV im Rahmen der statiönären Behandlung erstattet. Wenn wir juristisch genau sind, ist ein Herzschrittmacher ein Hilfsmittel. Falls in den Tarifbedingungen ein abgeschlossener Hilfsmittelkatalog ohne Herzschrittmacher aufgeführt ist ( wie meistens), gibt es juristisch gesehen auch keinen Anspruch. Die Bedingungen bleiben die gleichen, die Auslegung der Bedingungen kann sich aber ändern!

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Fleisch

Zu Leistungseinschränkungen:

ja Leistungskürzungen in der PKV, sowas gibt's. Ich spreche von Leistungen, die nach dem damaligen Stand mit drin sind (Leistungsorientierung GKV) und über die Jahre aufgrund von Anpassungen in der GKV zeitverzögert in der PKV ebenfalls verschwinden. Die PKV hat, im Irrglauben mancher, keine absolute Besitzstandsregelung ! Nur weil du einen Vertrag hast, heißt das noch lange nicht, dass du die Leistung auch bekommst.

Unabhängig davon kann sie dir auch die Leistungsübernahme bei zu häufiger Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung verweigern oder mit einem massiven Risikozuschlag belegen. Bei sowas wird gerne auf die Formulierung in den AVB verwiesen: "medizinisch notwendige Maß", dieses Maß wird übrigens nicht von deinem behandelnden Arzt festgelegt, sondern von einem Mitarbeiter der Gesellschaft, der häufig keine oder unzureichende med. Fachkenntnisse besitzt.

 

Zum Thema Behandlung und Mitteln:

Bei Verträgen ist unbedingt hierzwischen zu unterscheiden. Bestes Beispiel ist eine Zahnzusatzversicherung. Es gibt Versicherer, bei denen wird die Behandlung zu 100 % erstattet ( das 100 % wovon möchte hier mal außer acht lassen). Unter den Begriff Behandlung fallen auch die dazugehörigen Mittel und Materialien. Bei anderen Versicherern wird zwischen Behandlung, Material und Mitteln unterschieden. Da kann es auch sein, dass du 100 % der Behandlung bezahlt bekommst, jedoch auf den Kosten für das Material und die Mittel sitzen bleibst. Das ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor, der beim Vertragsabschluss unbedingt beachtet werden sollte.

 

Zur Tarifauslegung:

Da sind wir wieder beim "med. notwendigen Maß". Da die Kostenentwicklung allgemein, egal obs GKV oder PKV ist nach oben geht wird es in Zukunft verstärkt die Ablehnung mit dem Hinweis darauf geben. Zähne und Krankenhaus sind schon heute die Punkte, bei denen die Versicherer mit den Versicherten die häufigsten Streitfälle vor Gericht haben. Allein die Allianz beschäftigt nach meinem letzten Stand 15 hochbezahlte Rechtsanwälte, die dir deine Vertragsangaben sowie die Notwendigkeit einer Behandlung auseinandernehmen. Ob man dagegen ankommt bezweifel ich in den meisten Fällen

 

MfG

Schnitzel

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Fleisch

ich werde heute Abend hier mal die beiden Tarife (Central & HUK) posten. Werde dann mal en paar Punkte zu den Tarifbausteinen schreiben, damit wir wieder was zum debattieren haben :D

 

MfG

Schnitzel

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Fleisch

Hallo zusammen,

 

wie angekündigt nun mal eine kleine Vertragsprüfung. Die Vorgaben sind männlich, Vollversicherung, Tarifgebiet West, Arbeitnehmer, Eintrittsalter 30 Jahre, Eintrittsdatum 01.12.2007

 

Geprüft wird eine Vollversicherung der Central Krankenversicherung AG unter zu Hilfenahme von Morgan & Morgan. Das Programm dient lediglich zur Unterstützung, nicht zur exakten Analyse !

Das Tarifpaket besteht hier aus

 

comfort0

PVN

ETA42

EBE63

EPTN

 

Leistungsbeschreibung des comfort0 :

"100%ige Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung durch Allgemeinmediziner und prakt. Ärzte, Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und Not- oder Bereitschaftsärzte (80 %ige statt 100%ige Erstattung sonstiger Facharztrechnungen ohne Erstbehandlung druch einen der o.g. Ärzte), 80 %ige Erstattung für Heilpraktiker; 100%ige Erstattung bei stationärer Behandlung (Ein- oder Zweibettzimmer, Wahlarzt), Zahnbehandlung sowie 80%ige Kostenerstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Summenbegrenzung"

 

Leistungsbeschreibung des PVN:

"Pflegeversicherung. Kein Limit"

 

Leistungsbeschreibung des ETA42:

"Tagesgeld ab 43. Tag in Verbindung mit Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Leistungen beim gleichen Versicherer"

Anmerkung: Tagessatz von 90 angesetzt

 

Leistungsbeschreibung des EBE63:

" Ab Beginn des Monats, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird, reduziert sich der Monatsbeitrag der Krankheitskostenversicherung um den versicherten Betrag (= Vielfaches von 1 EUR). Der Reduktionsbetrag kann bis zum Alter 59 Jahre individuell bzw. bis zum Alter 54 entsprechend der Beitragsentwicklung automatisch angepasst werden; er beträgt maximal 75 % des jeweiligen Monatsbeitrages. Bei vorzeitiger Beendigung sofortiger Beitragsnachlass in einem Krkheitskostentarif."

Anmerkung: Beitragsentlastung von 90 angesetzt

 

Leistungsbeschreibung des EPTN2:

"Pflegetagegeld für häusliche oder teilstationäre Pflege in Pflegestufe II 65 & und in Pflegestufe III bzw. bei vollstationärer Pflege in Stufe II und III 100 % des versicherten Tagessatzes (in 1-EUR-Stufen, mind. 20 ). Alle 3 KJ erfolgt eine Anpassung des Tagesgeldes entsprechend der Kostenentwicklung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten. Versicherbar sind Personen im Alter 6 bis 59 Jahre"

Anmerkung: Tagessatz 62 (Höchstsatz)

 

--

Ich habe jeweils bewusst die entsprechenden Beträge in den Tarifbausteinen angesetzt, um in etwa das Leistungsniveau der GKV widergeben zu können !

Mir ist aufgefallen, dass in dem Vorschlag die Pflegeversicherung (Pflicht !!!!) sowie der Tarif KHTG (optional, Krankenhaustagegeld = 10 Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus max. 28 Tage lang pro Kalenderjahr) fehlten. Ich habe daher den PVN mit aufgenommen.

aktuelle Gesamtkosten für die Vollversicherung der oben genannten Leistungsbausteine :

363,55 Gesamt

-189,84 Arbeitgeberzuschuss

-189,84 Eigenbetrag

 

--

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Fleisch

die Tarifprüfung

 

Alles, was für eine umfassende Absicherung (Vollversicherung heißt das ja :thumbsup: ) fehlt habe ich als "Nein!" gekennzeichnet. Danach folgt noch eine Anmerkung samt Zitat aus'm Vertrag, der mich als Interessent stutzig machen muss und fehlende Leistungen im Vgl. zur GKV oder Leistungen der PKV nicht eindeutig darstellt.

 

Offener Hilfsmittelkatalog: Nein !

 

Brillen / Kontaktlinsen: Teilweise, "laut Produktprospekt erstattungsfähig" wer regelt was im Produktprospekt drinsteht und prüft, ob's auch wirklich erstattet wird. "100 %, max. 130 " wovon ? Regelversorgung, Rechnungsbetrag, Festzuschuss, Summenbegrenzung ? und in welchem Zeitraum ? Pro Kalenderjahr ? gesamte Vertragslaufzeit ? Sonst was ? Wer Brillenträger ist, weiß, dass 130 quasi nix is (kann man auch weglassen)

 

Heilmittel: Nur mit Einschränkungen erstattungsfähig. Was umfasst der Katalog, der das regelt alles ? Könnt ihr beurteilen, ob dieser Katalog dem entspricht, was die GKV bietet ?

 

Logopädie: Nicht erstattungsfähig !

 

Heilpraktiker: Heilpraktikerleistungen zu 80 % ja. Und was ist mit den Präparaten ? Richtig ! Selber zahlen !

 

ambulante Heilbehandlung (für alle Kur): Nur bis 1.000 erstattungsfähig. Zur Info von mir, ne Kur kostet bei 2 Wochen schon gut und gerne 5.000 abhängig von deren Umfang. Wenn Heilmittel dabei verordnet werden zahlt ihr die selbst, da dies nicht euer Wohnort ist.

 

Psychotherapie: gut, dass es drin ist, aber 30 Sitzungen sind nicht viel. Es gibt viele, die sagen, dass sie niemals zu einem gehen würden, es sind in Wirklichkeit aber viel viel mehr als ihr alle glaubt ;)

Versicherer muss euch das genehmigen..und die lehnen das wg. hoher Kosten gerne mit der Begründung "med. nicht notwendig" ab

 

ambulante Vorsorgeuntersuchungen: ja "Erstattung erfolgt nach gesetzlich eingeführten Programmen" Tja, wer mir das beantworten kann ist schon gut in der Materie drin ...verlasst euch nicht auf die Vertreteraussage :rolleyes:

 

Selbstbehalt: Hier 0,00 , sollte das mal geändert werden gilt der SB auch für Kiddis und zwar in voller Höhe

 

Leistungskürzung bei direkter Inanspruchnahme eines Facharztes: ja, latscht ihr vorher nicht zum Hausarzt tragt ihr 20 % der Kosten selbst

 

Leistungsübernahme über GOÄ Hochstsatz: das ist ein sehr guter Punkt dieses Vertrages !

 

Ambulante Operation: "Fahrkostenübernahme für 1 Tag und 1 Nacht umittelbar nach einer amb. OP bis 250 je OP" Wer aus Hamburg ist und nach München oder Stuttgart zur OP will hat die 250 mal ganz locker überschritten <_<

 

Leistungsverzicht im Krankenhaus auf Wahlleistungen wie Zweibettzimmer: Nein, ihr bekommt keinen Cent, wenn ihr euch ins 4er-Zimmer legt

 

Auslandsrückführung: Naja, der Punkt ist auch nicht der Bringer. Max. 5000,00 , jede Auslands-KV leistet da deutlich mehr

 

Krankentransporte: Kostenübernahme nur bis zum nächstgelegenen KHS, bundesweite KHS-Wahl is ja schön, nur wenn man dann den Krankentransport (z.B. im Rettungswagen oder so) selber zahlt Prostmahlzeit. Ist hier auch der Rettungshubschrauber enthalten oder sonstige Transportmittel ?

 

Besonderheit: "medizinisch notwendige Blutkonserven werden innerhalb von 3 Monaten nach Reisebeginn ins Ausland mitversichert" Klasse ! Gibt's in anderen Ländern keine Blutkonserven, dass die aus Deutschland kommen müssen. Viel Spaß beim Verbluten, man hat ja Zeit B)

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Headshok

Hallo

 

Wenn ich bei der central die Daten von dir eingebe, kommen bei mir höhere Beiträge heraus.

 

post-7668-1190049746_thumb.jpg

 

Wenn ich bei der Berechnung mein Eintrittsalter (36) ab dem 1.1.2008 eingebe kommt Vollgendes heraus:

 

post-7668-1190050190_thumb.jpg

 

 

Es ist mir klar, dass das Eintrittsalter massgebend ist, aber zu deiner Berechnung sind das fast 100 Eigenbeitrag mehr.

 

Dazu jetzt noch deine kritische Betrachtung...

 

Ich werd dann mal meinen Antrag widerrufen.

 

Es wird wahrscheinlich keine Versicherung geben, die alle Fälle optimal abdeckt, aber überstürzen muss ich das Ganze nicht.

 

Danke an deine Bewertung. :thumbsup:

 

 

Headshok

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

Zahnbehandlung: 100 % des Rechnungsbetrages, das ist sehr gut !

 

Zahnersatz und Kieferorthopädie (Kfo): 80 % des Rechnungsbetrages, relativ brauchbar, gibt aber auch hier bessere. Übrigens gibts hier in den ersten 6 Jahren ne gestaffelte Summenbegrenzung. Auch hier leistet der Vertrag über den 3,5-fachen Satz. Das ist sehr gut !

 

Notwendigkeit eines Heil- und Kostenplanes (HKP): Ja, wenn Rechnungsbetrag von 2.500 € überschritten wird. Legt ihr keinen vor, bekommt ihr nur 50 %. Find ich persönlich auf der einen Seite gut mit dem HKP, ob der aber so bewilligt wird und ihr nach Abschluss der Behandlung euer Geld bekommt ist ist je nach Gesellschaft fraglich.

 

Mal ein Bsp. zur unterschiedlichen Behandlung von Material: Inlays zählen als Zahnbehandlung (also 100 %), Kronen dagegen nur als Zahnersatz (also 80 %). Viel Spaß also beim auseinanderdröseln der Verträge, welcher besser ist.

 

Krankentagegeld: man kann sich KTG über sein Nettoeinkommen versichern. Hmmnaja, is nich der Bringer. GKV prüft, was du Brutto und was Netto bekommst. Leistet aber dann auch die Zahlung von Rente und Arbeitslosenversicherung und bist in KV und PV beitragsfrei !. In der PKV zahlste die Beiträge dann ohne Arbeitgeberzuschuss und hast ne Lücke in RV und AV, da sich deine Versicherung da nicht drum kümmert.

Für Selbstständige noch ganz interessant: Als Einkünfte gelten "Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Gewinn vor Steuer" Die GKV setzt hier das Nachsteuer an

Erhöht ihr übrigens das KTG hat der Versicherer ein dreihähriges Kündigungsrecht. Nur wohin wollt ihr, da ihr aus der PKV nich mehr einfach so rauskommt ?

 

ReHa-Maßnahmen: sind während eures Arbeitslebens durch die Rentenversicherung abgedeckt. Mit Eintritt in die Rente übernimmt eure KV das...also sollte dies. Die meisten PKV-Verträge sehen aber ReHa-Maßnahmen nicht im Leistungsumfang vor. Also unbedingt drauf achten ! Wenn ihr KHS oder Reha oder Kur macht achtet auch drauf, dass ihr das als Krankenhaus anerkannt bekommt, sonst greift die Summenbegrenzung von 1.000 € und KHS kostet locker seine 150 € pro Tag.

 

Gefahrenzuschlag wg. Berufsgruppe: Ja, sofern nicht kaufmännisch, unterrichtend, verwaltetend, aufsichtsführend oder leitend tätig. Gehört in so einen Vertrag nicht rein !

 

Berufsunfähigkeit: Wenn BU festgestellt wird, stellt die PKV die Zahlung von Krankentagegeld und der -versicherung ein !

 

ALG-Bezug: Automatische Beendigung des Versicherungsverhältnisses, hier gibts aber ein paar Tricks auf die nicht näher eingehen möchte

 

Pflegeversicherung: Feststellung der Bedürftigkeit analog zur gesetzlichen PV. Das ist gut !

Auch hier habt ihr Wartezeiten. 3 Jahre ab Versicherungsbeginn. Habt ihr in 2 Jahren und 11 Monaten nen Schlaganfall und seid matschig im Kopf bekommt ihr nix. Also durchhalten !

 

Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit: Nein, Beiträge sind bis zum bitteren Ende zu zahlen !

 

Das, was das Tarifpaket ingesamt leistet ist schlecht bis durchschnittlich. Es gibt viele Fallstricke in diesem Tarif und ich bin mir sicher, dass ich noch viel mehr finden würde, wenn ich alles vorliegen hätte.

Außerdem kommt hinzu, dass dieser Tarif erst seit August 2006 auf dem Markt ist. Also noch sehr jung und sein Wachstum mit Versicherten und v.a. Prämienhöhe, noch vor sich hat.

 

und das ist nur der Tarif, da haben wir noch nicht über die Gesundheitsprüfung drüber geschaut, was da noch ...kommt und kommen kann.

 

Eine Anmerkung möchte ich zum Schluss noch abgeben: Solltet ihr wiederholt, also 2 mal, eine Tariferhöhung eures Versicherers ablehnen so ist dieser nicht mehr verpflichtet euch eine Erhöhung zu unterbreiten. Das bedeutet ferner aber auch, dass ihr in eurem Leistungsanspruch immer weiter abrutscht.

 

Ich wünsche daher eine glückliche PKV-Zeit

Schnitzel

 

Edit: wie ich eingangs geschrieben habe, habe ich mit 30 Jahre Eintrittalter kalkuliert. Deine 6 jahre mehr machen da schon wieder einige Euro aus. Des Weiteren hast du die Krankenhaustagegeldversicherung mit drin über die wir am Wochenende nicht diskutiert haben. Dieser Faktor schraubt dich nochmals mit der Prämie in die Höhe. Ich habe in hier noch nicht die Altersrückstellung mit einkalkuliert ! Was man aber zu ihr sagen kann ist, dass diese min. 35 % der Prämienhöhe betragen sollte, die Versicherer dies aber häufig nicht so anbieten, da die Tarife dann zu teuer sind.

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Sponge Bob

@ Headshok

 

Du bist Arbeitnehmer?

Dann würde ich mir den mal anschauen:

Conti GS1Plus

 

Der Conti hat eine garantierte Beitragsrückerstattung bis zu 6/12 MB, die du alleine kassierst, während der Beitrag ja zur hälfte von deinen Arbeitgeber finanziert wird. :D

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roadi

bräuchte mal eine einschätzung von einem versicherungsprofi

 

jemand aus meiner familie will in ne pkv wechseln.

alter: 55

geschlecht: w

zustand: funktioniert einwandfrei, keine krankheiten und defekte

 

angebot von barmenia 421,00 euro monatlich

bisher gesetzlich ist über 500

 

wer hat tipps? wo könnt man sich sonst noch umschauen?

 

danke!

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Fleisch

hallo roadi,

 

meine Einschätzung dazu, ohne näheres zu kennen folgende: Finger weg !

 

Warum ? Das gibt's hier mit ein zwei Punkten

 

Personen, die in die PKV wechseln haben kein Rückkehrrecht in die GKV, sofern diese über 55 Jahre alt sind ! Selbst der Bezug von ALG I, ausgelöst durch betriebliche Kündigung, führt zum Ausschluss aus der Solidargemeinschaft. Der nächste Punkt ist der, dass Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Zur Bildung dieser Altersrückstellungen braucht man Zeit, Stichwort Zinseszinseffekt. Dazu brauch ich den Sparern ja hier nichts zu sagen. Die PKV-Vertreter treten mittlerweile mangels adäquatem jungem Nachschub an Personen jenseits der 50 aktiv heran, die noch vor etwa drei bis vier Jahren völlig tabu waren, weil sie die Prämien hochtreiben !

 

Stell deinem Verwandten mal als Einstieg einige Fragen:

 

- wie lange glaubt er Geld zu sparen ?

- was macht er mit dem gesparten Geld ? Anlegen für die Gesundheitsvorsorge ?

- Hat er einen hohen Selbstbehalt ?

 

Er sollte prüfen, ob er als Rentner freiwillig oder pflichtversichert ist ! Ist er pflichtversichert, so wird seine Rente weniger sein als das was er aktuell verdient. Heißt, da prozentual vom Brutto ausgegangen wird, dass seine Beitrage zur KV und PV niedriger ausfallen werden. Hinzu kommt, was viele vergessen, dass man als Rentenbezieher den ermäßigten Beitragssatz zahlt (Regelung ab 01.01.09 müsste ich mir morgen nochmal ziehen und im SGB bzw. GKV-WSG-"Fahrplan" nachlesen)

Ist er freiwillig versichert, so werden bei ihm auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen etc. herangezogen.

Der Anteil freiwillig versicherter Rentner ist jedoch verschwindend gering.

 

Zum Tarif mal selbst:

wieder ein paar Fragen, die er dir mal beantworten soll ohne in den Vertrag zu schauen. Denn der Vermittler hat ihn ja bestimmt über so Dinge aufgeklärt :P

 

- Welche sog. Obliegenheiten hat er gegenüber seiner Gesellschaft ?

- Ist ein offener Hilfmittelkatalog vorhanden ? Hat der Vermittler ihn darauf aufmerksam gemacht und ihm diesen ausgehändigt ?

- Welche Selbstbeteiligungen hat er bei Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln ? Sind Transportkosten voll mit drin ?

- Hat er Reha und Kur mit drin (wird wenn man arbeitet von der Rentenversicherung bezahlt, als Rentner von der Krankenversicherung)

- Sind kombinierte Krankenhäuser mit Sanatorien / Heilbädern zugelassen ? Wer in Bad XY einen Unfall hat und in ein solches Krankenhaus kommt wird behandelt, bleibt aber auf den Kosten sitzen, da er es ggf. nicht im Vertrag hat oder es vorher hätte anzeigen müssen. Beim Unfall natürlich sinnfrei, aber so ist das. Über 600 von mehr als 2000 Krankenhäusern sind übrigens solche Dinger

- Was wird als Zahnbehandlung und was als Zahnersatz bewertet ? Gibt's Summenbegrenzungen ? Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden ?

- weiß er, wer die med. Notwendigkeit einer Behandlung festlegt ?

- Wie lange ist sein Tarif bereits am Markt und welche Steigerung hat er in dieser Zeit erfahren ?

- Hat er alle Angaben zu seinem Gesundheitszustand auch gemacht ? Wg. Blähungen, Haarausfall, Allergien etc. beim Therapeuten gewesen ?

- Hat er Krankengeld in adäquater Höhe drin ?

- Wurden ihm alternative "Bausteine für seinen individuellen Versicherungsschutz" angeboten ?

 

Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen. Ich stelle immer wieder fest, dass Leute das Statusdenken voll im Kopf haben, aber keine Ahnung haben auf was die sich da bis zum Lebensende einlassen. Wenn ich die Tarifbezeichnungen kenne, kann ich dir sogar noch mehr zu den Tarifbausteinen sagen. Denn eines ist klar, billiger UND besser ist wie die Quadratur des Kreises. Entweder billiger ODER besser. Und wenn da noch ne Ehefrau bei ist, die vlt. zur Zeit arbeiten geht, nicht bis 65 arbeiten will hätte in der GKV Anspruch auf Familienversicherung.

 

Lies dir ruhig mal meine Postings vom 17.09.07 durch. Da habe ich mir mal die Mühe gemacht und mir mal einen Vertrag exemplarisch vorgenommen. Dabei fällt immer wieder auf, dass die Angebote des Privatversicherers unvollständig sind und teilweise Pflegeversicherung oder andere für den Versicherten wichtige Dinge fehlen, die den Vertrag dann attraktiver als die GKV machen

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roadi
· bearbeitet von roadi

schnizel: eine ausgezeichnete antwort, vielen dank für deine mühe!

ich hab deinen beitrag ausgedruckt und werd ihn der person vorlegen. denke das

hat sich dann erledigt mit der PKV :)

 

(die person wurde angeschrieben von der barmenia, ohne dort jemals ein angebot

erfragt zu haben...etwas merkwürdig)

 

edit: grad das genaue angebot gelesen. kosteet jetzt 550 euro.

für den 10 jahr älteren lebensparter von der person auch ein angebot

mit 1100 euro/monat :rolleyes:

 

so ein quatsch

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Fleisch

Kein Ding, wenn ich mal was weiß *gg*, dann geb ich es auch weiter. Dafür bekomm ich hier Infos über Anlageformen, -produkte, die ich sonst nicht in der Form erhalte

 

Geben und Nehmen sprach das Schnitzel und verschwand im Bett :D

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