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orschiro

Position von Kinderdepot zurück an Elterndepot übertragen?

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orschiro

Hallo zusammen, 

 

ist es rechtlich möglich, eine Position aus dem Kinderdepot zurück ans Elterndepot zu übertragen?

 

Wenn ja, in welchem Rahmen?

 

Ich habe im Netz recherchiert, aber finde stets nur die Übertragung von den Eltern zu den Kindern. 

 

In meinem Fall will ich eine einzelne Position zurück ins Elterndepot holen, weil wir unter unseren Kindern Fairness schaffen wollen (sie also alle die gleichen Position haben sollen).

 

Danke!

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beamter97

Suchfunktion hier im forum

"Depotübertrag von Kind auf Eltern "

Liefert z.zt. 4 Ergebnisse

 

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Sapine

Verkauf und Neukauf würde allen Problemen aus dem Weg gehen. Warum ist das keine Option? 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

wie kam es denn dazu, dass die Depots unterschiedlich voll sind? Wenn es beispielsweise ein Versehen war und das auch glaubhaft gemacht werden kann, dann kann man das durchaus rückabwickeln.

Beispiel: Bei einem Depotübertrag wurde zweimal die selbe Depotnummer verwendet anstatt zwei unterschiedliche.

 

Zitat

Verkauf und Neukauf würde allen Problemen aus dem Weg gehen.

Nein, das würde nichts ändern. Auch der Verkaufserlös gehört dem einen Kind.

 

Eine Option - um Fairness zu erreichen - wäre, dem anderen Kind die fehlende Position auch zu kaufen, mit Geld der Eltern (muss ja nicht sofort sein).

 

Stefan

 

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Sapine

Ich hatte es so verstanden, dass die falschen Anteile im Depot sind und nicht, dass ein finanzielles Ungleichgewicht herrscht. Klar Geld hin- und herschieben hat das gleiche Problem wie die Übertragung von Wertpapieranteilen. 

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Richie_Rich
· bearbeitet von Richie_Rich
1 hour ago, orschiro said:

weil wir unter unseren Kindern Fairness schaffen wollen (sie also alle die gleichen Position haben sollen).

 

Wenn ihr da Ungleichheit geschaffen habt, könnt ihr sie zwar ausgleichen, aber zu euren Lasten und nicht zulasten des bereits Beschenkten.

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orschiro

Danke für alle Antworten. 

 

Mehr Infos:

 

Kind 1 hat damals 10.000 Euro Startkapital bekommen. 

 

Für Kind 2 können wir da aktuell nicht nachziehen. 

 

Daher erstmal der Gedanke, dieses Startkapital zur Hälfte zurückzuholen und Kind 2 zu geben. 

 

Nun mache ich es wohl so. 

 

Verkauf im Namen von Kind 1. 

 

Erlös wird für den weiteren Kauf des Sparplans genutzt. 

 

Dafür wird der monatliche Dauerauftrag gestoppt, der bisher den Kauf des Sparplans für Kind 1 finanziert hat. 

 

Kind 2 erhält dafür nach wie vor den Dauerauftrag von uns zur Finanzierung. 

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reckoner

Hallo,

 

dass es auch noch laufende Zuwendungen gibt hattest du ja nicht gesagt.

Dann ist es wohl wirklich das Einfachste, diese Zahlung bei dem einen Kind so lange auszusetzen, bis die Summen ausgeglichen sind.

 

Ob Verkauf und Reinvestition in den Sparplan wirklich sein muss müsst ihr entscheiden (eine Börsenwesßheit: Hin und her macht Taschen leer).

Die Kinder sind ja vermutlich unterschiedlich alt und werden das Vermögen auch nicht gleichzeitig verwenden, daher könnt ihr es eh' nicht 100%ig gleich machen. Also könnte es auch einfach so bleiben wie es ist, und bei dem einen Kind eben nur kein Sparplan für eine gewisse Zeit (in dieser Zeit spart ihr ja übrigens auch die Hälfte, und könntet den Sparplan beim anderen Kind erhöhen - umso kürzer wird die Zeitspanne).

 

Stefan

 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 2 Stunden von orschiro:

Verkauf im Namen von Kind 1. 

 

Erlös wird für den weiteren Kauf des Sparplans genutzt. 

Finde ich, ebenso wie @reckoner, überflüssig. Einfach den Sparplan für Kind 1 stoppen. Auch der Hinweis auf das unterschiedliche Alter ist wichtig - wenn man da ganz fair sein möchte, müsste man m.E. den Anteil von Kind 1 bezogen auf das Startkapital plus Sparpläne plus Rendite berechnen und darauf abzielen, dass für beide Kinder in einem bestimmten Alter (z.B. mit 18) dasselbe Kapital zur Verfügung steht. Also etwas wie in dieser Grafik:

 

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troi65
· bearbeitet von troi65
vor 3 Stunden von orschiro:

Daher erstmal der Gedanke, dieses Startkapital zur Hälfte zurückzuholen und Kind 2 zu geben. 

 

Schwerer Fehler; siehe meine ( rechtlichen )  Ausführungen  im verlinkten Thread wie #4.

Schadensersatzpflicht der Eltern gegenüber Kind 1 könnte entstehen.

Bessere Lösung:  s. meine beiden Vorredner.

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oktavian

Wenn die Kinder später unterschiedliche Depots haben lernen sie gleich:

  • Das Leben ist nicht immer fair.
  • Glück spielt auch eine Rolle.

Das sollte man nicht gleichsetzen mit: Wenn meine Eltern mich genauso lieben wie meine Geschwister, muss mein Depot den gleichen €€€-Wert aufweisen...

Ich finde da gleiches Investment (inflationsbereinigt) sinnvoller als gleiches Ergebnis. Muss aber jeder selbst wissen. Also Kind1 ist älter und kann ruhig erst mal mehr Geld als Kind2 haben. Ist doch beim Taschengeld auch so. Das sollte sich dann über die Zeit ausgleichen. Auch Geschenke von Verwandten zu Weihnachten etc. würde ich nicht ausgleichen. Daher finde ich den Plan mit Investment anpassen auch am Besten.

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42long

Servus, 

kann man nicht die Depotpostion von Depot 1 (Kind 1) direkt auf Depot 2 (Kind 2) übertragen? 

Servus

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Sapine

Da hast Du ein vergleichbares Problem. Es wäre eine Schenkung unter Geschwistern und ich vermute mal, dass Du als Eltern das nicht "genehmigen" darfst. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Es wäre eine Schenkung unter Geschwistern und ich vermute mal, dass Du als Eltern das nicht "genehmigen" darfst.

Korrekt, es braucht eine Genehmigung vom Familiengericht* (und die gibt es vielleicht in bestimmten Notfällen, aber sicher nicht einfach so).

In einem anderen Thread hatte ich auch schon mal vermutet, dass die Bank einen solchen Depotübertrag gar nicht machen wird, sie würde sich womöglich Schadenersatzpflichtig machen.

 

*oder Vormundschaftgericht (weiß ich nicht genau, ist aber auch egal, denn wie gesagt wird man die Genehmigung kaum bekommen)

 

Stefan

 

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DarkBasti

Bitte nicht von einem Kind Geld oder Aktien veruntreuen, damit es das Andere bekommt. 

 

Der bessere Weg ist wohl, erstmal dem anderen Kind mehr zu besparen. 

 

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42long
vor 3 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

Korrekt, es braucht eine Genehmigung vom Familiengericht* (und die gibt es vielleicht in bestimmten Notfällen, aber sicher nicht einfach so).

In einem anderen Thread hatte ich auch schon mal vermutet, dass die Bank einen solchen Depotübertrag gar nicht machen wird, sie würde sich womöglich Schadenersatzpflichtig machen.

 

*oder Vormundschaftgericht (weiß ich nicht genau, ist aber auch egal, denn wie gesagt wird man die Genehmigung kaum bekommen)

 

Stefan

 

Servus und danke für die Ausführung. Aber lässt der Gesetzgeber hier wirklich keine Umsetzungsmöglichkeit zu? 

So fernab der Lebensrealität wird das ja nicht sein, dass Eltern auf Kind 1 Vermögen übertragen, dann aber noch (ungeplant) Kind 2 hinzukommt, aber man nicht mehr die selben Möglichkeiten hat, das selbe nochmal zu tun. Und die depotführende Bank würde dann ggf. tatsächlich die Übertragung verweigern? 

Bliebe wohl noch die Möglichkeit des Familienschwurs - Wenn Kind 1 volljährig ist, soll es die Übertragung zu K2 selbst anweisen :-]

Servus

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reckoner

Hallo,

 

 

Zitat

So fernab der Lebensrealität wird das ja nicht sein, dass Eltern auf Kind 1 Vermögen übertragen, dann aber noch (ungeplant) Kind 2 hinzukommt, aber man nicht mehr die selben Möglichkeiten hat, das selbe nochmal zu tun.

Tja, so ist das Leben, völlig voller Überraschungen.

Genauso könnte es sein, dass die Eltern bedürftig werden (Job verloren, Haus abgebrannt ...), auch dann wird es zumindest schwierig, auf das Vermögen der Kinder zuzugreifen.

 

Zitat

Und die depotführende Bank würde dann ggf. tatsächlich die Übertragung verweigern? 

Keine Ahnung. Ich denke halt, das eine Bank dafür haftet, dass das Geld der Kunden nicht in unberechtigte Hände kommt (das ist die Theorie).

Mir haben Banken aber noch nie Probleme gemacht, wenn ich das Vermögen von Kindern umgeschichtet habe (das ist - meine - Praxis).

 

Zitat

Bliebe wohl noch die Möglichkeit des Familienschwurs - Wenn Kind 1 volljährig ist, soll es die Übertragung zu K2 selbst anweisen :-]

Genau.

Und da können die Eltern ggf. auch ein bisschen Druck machen.;)

 

Stefan

 

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oktavian
vor 13 Stunden von reckoner:

Genauso könnte es sein, dass die Eltern bedürftig werden (Job verloren, Haus abgebrannt ...), auch dann wird es zumindest schwierig, auf das Vermögen der Kinder zuzugreifen.

Das wäre eine interessante Gestaltung: Alles ans Kind verschenken und schneller Sozialhilfe bekommen. Ab 2023 kann man sogar erst mal 60.000 behalten. nee im Ernst: Man kann meines Wissens bei Bedürftigkeit Schenkungen <10 Jahre rückabwickeln.

vor 14 Stunden von 42long:

Aber lässt der Gesetzgeber hier wirklich keine Umsetzungsmöglichkeit zu? 

Der Gesetzgeber macht Gesetze, aber die Einhaltung wird nicht umfassend überwacht. Theoretisch könnten man auch eine Schenkung unter Vorbehalt machen, dass man etwas zurückbekommt, wenn neue Kinder kommen. Damit es für das Kind kein Nachteil sein kann, sollte es nicht mehr zurückzahlen müssen als auf dem Konto ist. Also auch nach Kursverlusten kein Minus machen. Denn man darf dem Kind nichts schenken mit dem es dann mehr Verluste erzielt als das Geschenk wert ist, also nur vorteilhafte Geschenke. Bin kein Jurist und habe mein Wissen aus dem Internet. Wer plant denn soweit im vorraus?

Bei Immobilien ist doch die Klausel üblich, dass man die zurückbekommt, wenn das Kind Insolvenz anmeldet.

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Beamter48
· bearbeitet von Beamter48

Das Depot läuft auf Namen des Kindes und somit sind die Anteile das Eigentum des Kindes. Ich verstehe nicht was da nicht der Lebensrealität entsprechen soll 

vor 15 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

 

Tja, so ist das Leben, völlig voller Überraschungen.

Genauso könnte es sein, dass die Eltern bedürftig werden (Job verloren, Haus abgebrannt ...), auch dann wird es zumindest schwierig, auf das Vermögen der Kinder zuzugreifen.

 

Keine Ahnung. Ich denke halt, das eine Bank dafür haftet, dass das Geld der Kunden nicht in unberechtigte Hände kommt (das ist die Theorie).

Mir haben Banken aber noch nie Probleme gemacht, wenn ich das Vermögen von Kindern umgeschichtet habe (das ist - meine - Praxis).

 

Genau.

Und da können die Eltern ggf. auch ein bisschen Druck machen.;)

 

Stefan

 

Dein Kind kann dich verklagen auf Rückzahlung des entwendeten Eigentums. Und die Verjährungsfrist beginnt sowieso nicht zu laufen bis zur Volljährigkeit. Wenn es sich dann die Unterlagen anschaut kapiert das Kind sehr schnell was Papa da gemacht hat. 

 

Was soll die Bank da mache? Du hast ja Verfügungsberechtigung. 

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oktavian
vor 3 Stunden von Beamter48:

Wenn es sich dann die Unterlagen anschaut kapiert das Kind sehr schnell was Papa da gemacht hat. 

wo soll das Kind denn die Unterlagen her nehmen, wenn die Eltern ein Depot wählen, dessen postbox ein Verfallsdatum hat z.B. nach 2 Jahren alles gelöscht? Ich dachte immer unbegrenzt lange speichern wäre ein Vorteil. Oder meinst du das Kind kommt auf die Idee kostenpflichtig bei der Bank alte Belege anzufordern (glaube die Bank selbst muss länger speichern)?

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reckoner

Hallo Beamter48,

 

warum zitierst du meinen gesamten Beitrag? Worauf bezog sich dein Kommentar?

 

 

Stefan

 

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Beamter48
vor 6 Stunden von oktavian:

wo soll das Kind denn die Unterlagen her nehmen, wenn die Eltern ein Depot wählen, dessen postbox ein Verfallsdatum hat z.B. nach 2 Jahren alles gelöscht? Ich dachte immer unbegrenzt lange speichern wäre ein Vorteil. Oder meinst du das Kind kommt auf die Idee kostenpflichtig bei der Bank alte Belege anzufordern (glaube die Bank selbst muss länger speichern)?

Meine Kinder haben einen eigenen Zugang ins Depot. Dort liegt alles in ihrer Postbox. Aber ich gehe immer über meinen. Da kann ich alles machen was nötig ist.

vor 47 Minuten von reckoner:

Hallo Beamter48,

 

warum zitierst du meinen gesamten Beitrag? Worauf bezog sich dein Kommentar?

 

 

Stefan

 

Zweiter Absatz mit Bankhaftung

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Die Bank speichert sowas im Rahmen ihre buchhalterischen Aufbewahrungspflichten (mind. 6 bis 10 Jahre).

 

Im übrigen wird die Bank zwar die Vermögensverwaltung im Rahmen der elterlichen Vertretungsrechte ermöglichen. Sie dürfte sich aber weigern, ohne entsprechende Bestätigung durch das Vormundschaftsgericht Vermögen von dem Konto/Depot auf Dritte zu übertragen. Ansonsten wird sie ersatzpflichtig gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer. Im Grunde ein ähnliches Spiel wie bei Vollmachten im Todesfall bzw. wenn nicht alle Erben gemeinsam tätig werden.

 

Das Kind muss nicht erst volljährig werden oder geschäftsfähig werden. Es reicht ja schon, wenn im Scheidungsfall der erziehungs- und vertretungsberechtige Elternteil dem anderen eins reinwürgen will.

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein

Die Sparrate für Kind 1 solange aussetzen-

Doppelte Sparrate für Kind 2 bis der Ausgleich erreicht ist.

 

danach beide Kinder gleich behandeln

 

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