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Caveman8

Elternzeit und PKV

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Caveman8

Hallo zusammen, 

 

wir sind im August Eltern geworden und planen nun unsere Elternzeit. Wir liegen beide über der Versicherungspflichtgrenze und sind in der PKV (unterschiedliche Versicherer). Meine Frau möchte Januar bis November Elternzeit nehmen und bezieht dort Elterngeld. Sie kann ihren Vertrag in der Zeit für 6 Monate Beitragsfrei stellen. Danach zahlen wir wieder. Nun wird sie keine AG Zuschüsse bekommen. Ich hatte gelesen, dass in dem Fall auch mein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen muss (bis sein Gesamtanteil an meiner und ihrer PKV den Anteil der GKV erreicht hat). Ist das so? Wie beantrage ich das? 
 

Vielen Dank und viele Grüße 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Wenn das Kind im August zur Welt gekommen ist (Glückwunsch zunächst noch !), wie ist denn der aktuelle Status der Mutter, wenn sie "Januar bis November" Elternzeit nehmen möchte?

 

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slowandsteady
vor 3 Stunden von Caveman8:

Ich hatte gelesen, dass in dem Fall auch mein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen muss (bis sein Gesamtanteil an meiner und ihrer PKV den Anteil der GKV erreicht hat).

Ich denke, dass das so ist, wenn du ein Kind/Frau in deinem Vertrag mitversicherst. Deine Frau ist aber nicht bei dir mitversichert.

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Allesverwerter

https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/arbeitgeberzuschuss/#:~:text=Der Arbeitgeberzuschuss PKV beträgt in,Kinder können vom Zuschuss profitieren.

 

"Auch Ihre Ehepartner und Kinder können vom Zuschuss profitieren. 
Voraussetzung: Ihr Ehepartner und Ihre Kinder hätten Anspruch auf Familienversicherung, sofern Ihre Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wäre. Der Höchstzuschuss (384,58 Euro) ist noch nicht ausgeschöpft."

 

Formlos mit dem Nachweis der Versicherungskosten bei AG beantragen, die werden sich schon melden, wenn was fehlt...

 

 

 

 

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slowandsteady

Das einfachste als Angestellter (und auch mein Plan) ist übrigens: "Kurz" mal weniger als die JAEG verdienen (zB Teilzeit, geht auch während Elterngeld!) dann wird man wieder versicherungspflichtig und dann kann man die Frau wieder mitversichern. Empfiehlt sich aber nur, wenn man dann in der GKV bleiben will.

vor 1 Minute von Allesverwerter:

Voraussetzung: Ihr Ehepartner und Ihre Kinder hätten Anspruch auf Familienversicherung, sofern Ihre Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wäre.

Die Frau hätte aber keinen Anspruch auf Familienversicherung in der Versicherung des Mannes, weil sie selbst sozialversicherungspflichtig verdient, oder nicht?

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor 13 Minuten von slowandsteady:

Die Frau hätte aber keinen Anspruch auf Familienversicherung in der Versicherung des Mannes, weil sie selbst sozialversicherungspflichtig verdient, oder nicht?

Ich weiss es nicht; aber in der Elternzeit verdient sie ja nicht selbst sozialversicherungspflichtig o:)

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Caveman8

Vielen Dank schon mal an alle! 
 

September bis Dezember arbeitet sie gerade Teilzeit (muss noch ein Projekt beenden). Ab Januar dann ohne Einkünfte aus Arbeit in Elternzeit. Daher müsste sie ja Anspruch auf die Familienversicherung haben (wenn ich ihn der GKV währe). 
 

Dann versuchen wir das mal. 
 

Ich komme leider unmöglich unter die Versicherungspflichtgrenze. Daher ist eine  GKV leider nicht möglich. 

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Hans Wurst 67
vor 2 Stunden von slowandsteady:

Kurz

Wie genau ist denn "kurz" definiert? Hier findet man im Internet immer wieder unterschiedliche Angaben. Hast du hier konkrete Erfahrungen gemacht?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von Hans Wurst 67:

Wie genau ist denn "kurz" definiert? Hier findet man im Internet immer wieder unterschiedliche Angaben. Hast du hier konkrete Erfahrungen gemacht?

Vorab: Ich habe es selbst noch nicht durchgezogen, bei mir ist es dann nächstes Jahr soweit, wenn es mit der Schwangerschaft klappt. Ich plane dass ich dann kurz vor Geburt, aber spätestens kurz vor Elternzeit GKV werde. Man hat ja ein paar Monate Vorlauf während der Schwangerschaft ;) 

 

Hier ein Artikel in dem das "kurzfristig" definiert ist: Raus aus der PKV mit Elternzeit in die GKV wechseln rentenbescheid24.de

Zitat

Nur kurzzeitige, vorübergehende Unterschreitung der JAEG führt nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht zum Wegfall der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemeint sind kurzzeitige Verringerungen der Arbeitsentgelte oder Beschäftigungszeiten durch Teilzeit oder andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Kurzzeitig bedeutet in aller Regel ein Zeitraum von 3 Monaten. Es gibt aber keine starren Zeitrahmen, sondern es gilt wie immer die Einzelfallbetrachtung.

Und tatsächlich hat es ein Arbeitskollege von mir mit 4 Monaten Teilzeit durchgezogen, es scheint also zu klappen, wenn der AG mitspielt.

 

Wenn man zurück in die GKV will, sind mir folgende Möglichkeiten bekannt:

- In der Elternzeit Teilzeit arbeiten (und trotzdem Elterngeld zu beziehen) -> ich denke dann ist man während der Elternzeit i.d.R gesetzlich pflichtversichert, weil solange Teilzeit < JAEG. Ich weiß aber nicht ob man danach dann gesetzlich bleiben darf, wenn man vorher privat war oder ob hier auch die Mindestzeit 4 Monate gelten.

- Mit dem AG im Einverständnis tricksen (4 Monate Teilzeit mit Verdienst unter JAEG, dann wieder Vollzeit) -> ab der Teilzeit gesetzlich versichert, danach bleibt man gesetzlich versichert. Kind ist nicht notwendig.

- Mittels dem Anspruch auf "Brückenteilzeit" unter die JAEG kommen, dies erfordert aber min. 1 Jahr Teilzeit, dafür aber kein Kind.

- Liegt das Entgelt eher knapp (wenige Tausend) über der JAEG, dann könnte man eine Betriebsrente per Entgeltumwandlung machen, denn das wird von dem Einkommen abgezogen.

 

Wenn das Einkommen natürlich so hoch ist, dass man selbst mit Teilzeit nicht unter die JAEG kommt, geht das alles nicht. Aber dann sollte man sich auch die PKV für sich und fürs Kind/Frau leisten können ;) 

 

PS: Das sollte man sich übrigens idealerweise alles schon während des PKV-Abschlusses überlegt haben ;) 

 

PPS: Das Elterngeld bezieht sich auf das Netto der letzten 12 Monate und ist sowieso auf 1800 gekappt, d.h. wenn man es richtig macht, wird durch 4 Monate Teilzeit vor/kurz nach der Geburt das Elterngeld nicht reduziert.

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Chris075
vor 4 Minuten von slowandsteady:

Wenn man zurück in die GKV will, sind mir folgende Möglichkeiten bekannt:

Oder auch wenn angeboten, hohe Einzahlung in ein Zeitarbeitskonto für z.B. 1 Jahr...

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