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enduro

Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Schulzeiten

Empfohlene Beiträge

enduro

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne Rentenbeiträge für die Zeit zwischen meinem 16. und 17. Lebensjahr nachzahlen. Dazu habe ich einige Fragen:

 

  1.  2022 gibt es ja vergleichsweise gute "Konditionen" (Rentenpunkt günstig im Vergleich zu 2023) und auch mein zu versteuerndes Einkommen ist vermtl. höher als nächstes Jahr, da ich meine Arbeitszeit etwas reduzieren möchte. Ist es realistisch, dass ich die Beiträge noch dieses Jahr nachzahlen kann oder bin ich dafür schon zu spät dran? Kontenklärung habe ich noch nicht beantragt, will ich aber schnellstmöglich tun.
  2.  Ich würde gerne für meine Schulzeiten den Maximalbetrag, also 15847,20€ einzahlen. Da ich aber ja nicht alles von der Steuer absetzen kann, würde ich den Betrag gerne auf zwei oder mehr Jahre aufsplitten. Macht das Sinn?
  3. Wie viel kann ich denn dieses Jahr aus Steuersicht sinnvoll einzahlen? Meine naive Rechnung wäre wie folgt: Der absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeleistungen ist 25639€. Davon können 2022 94% abgesetzt werden, also 24101€. Nach meiner Hochrechnung werde ich dieses Jahr wohl ca. 7850€ Pflichtbeiträge in die DRV einzahlen und mein Arbeitgeber genausoviel. Demnach wären noch 24101 - 2 * 7850 = 8401€ frei, die ich zusätzlich einzahlen und von der Steuer absetzen könnte.
    Leider passt diese Rechnung nicht zu dem, was ich sonst im Netz gefunden habe. Wo liegt mein Denkfehler und wie hoch wäre der tatsächliche Höchstbetrag, den ich einzahlen und absetzen könnte?

 

Danke und viele Grüße

enduro

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OceanCloud

Wenn man in den ersten 8 Tagen in 2023 einzahlt, gelten noch die Konditionen für 2022, aber bei der Steuer ist es bereits für 2023 relevant.

Also einen Teil 2022 zahlen, den anderen Anfang 2023

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timk
vor 2 Stunden von enduro:

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne Rentenbeiträge für die Zeit zwischen meinem 16. und 17. Lebensjahr nachzahlen. Dazu habe ich einige Fragen:

 

 

 

Gas geben, weil du einen Antrag (ich glaube über Formular V0080) stellen musst. Ich nehme an du bist jünger als 45?

 

Ich zahle zusätzliche Beiträge, um mit weniger Abschlägen früher in Rente zu gehen. Anfang des Jahres hat es ca. 6 Wochen gedauert bis ich nach Antrag das Schreiben von der RV mit dem Prozedere und Kontonummer erhalten habe.

 

vor 1 Stunde von OceanCloud:

Wenn man in den ersten 8 Tagen in 2023 einzahlt, gelten noch die Konditionen für 2022, aber bei der Steuer ist es bereits für 2023 relevant.

Also einen Teil 2022 zahlen, den anderen Anfang 2023

Hast du einen offiziellen Link zu der 8 Tage-Regel? Ich habe das an verschiedenen Stellen gelesen und von der RV wurde mir das mündlich bestätigt, aber wo das offiziell steht konnten mir der RV Mitarbeiter auch nicht sagen.

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Thomas_384
vor 3 Stunden von enduro:
  1.  2022 gibt es ja vergleichsweise gute "Konditionen" (Rentenpunkt günstig im Vergleich zu 2023) und auch mein zu versteuerndes Einkommen ist vermtl. höher als nächstes Jahr, da ich meine Arbeitszeit etwas reduzieren möchte. Ist es realistisch, dass ich die Beiträge noch dieses Jahr nachzahlen kann oder bin ich dafür schon zu spät dran? Kontenklärung habe ich noch nicht beantragt, will ich aber schnellstmöglich tun.

warum das?

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 1 Stunde von timk:

Hast du einen offiziellen Link zu der 8 Tage-Regel? 

Ich habe es hiervon.

 

https://www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-jahreswechsel-trick/

 

Ist ein Jahr alt 

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jst
· bearbeitet von jst
vor 5 Stunden von enduro:

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne Rentenbeiträge für die Zeit zwischen meinem 16. und 17. Lebensjahr nachzahlen. Dazu habe ich einige Fragen:

  1. Wie viel kann ich denn dieses Jahr aus Steuersicht sinnvoll einzahlen? Meine naive Rechnung wäre wie folgt: Der absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeleistungen ist 25639€. Davon können 2022 94% abgesetzt werden, also 24101€. Nach meiner Hochrechnung werde ich dieses Jahr wohl ca. 7850€ Pflichtbeiträge in die DRV einzahlen und mein Arbeitgeber genausoviel. Demnach wären noch 24101 - 2 * 7850 = 8401€ frei, die ich zusätzlich einzahlen und von der Steuer absetzen könnte.
    Leider passt diese Rechnung nicht zu dem, was ich sonst im Netz gefunden habe. Wo liegt mein Denkfehler und wie hoch wäre der tatsächliche Höchstbetrag, den ich einzahlen und absetzen könnte?

 

Die Rechnung verstehe ich nicht. Wieso nimmst du an, dass die Arbeitgeberbeiträge für die max. Grenze relevant sind?

Außerdem vergisst du den Effekt der 94% bei den pflichtbeiträgen zu berücksichtigen - die Rechnung müsste m.E. sein 25639€ - (0,94*2*7850€ - 7850€)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Das wurde alles schon ausführlich hier besprochen:

 

Da steht u.a.,  daß das mit den „günstigen Konditionen“ auf die Nachzahlung nicht zutrifft und daß und wie eine Zahlung noch dieses Jahr kein Problem ist.

 

vor 45 Minuten von jst:

Wieso nimmst du an, dass die Arbeitgeberbeiträge für die max. Grenze relevant sind?

 

Weil es so ist. Genauso wie eventuelle Beamtenbezüge (mit einem fiktiven Rentenversicherungsbeitrag) oder Rürup-Beiträge. Hingegen sind die 94% für die Grenze irrelevant.

 

vor 6 Stunden von enduro:

Der absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeleistungen ist 25639€. Davon können 2022 94% abgesetzt werden, also 24101€. Nach meiner Hochrechnung werde ich dieses Jahr wohl ca. 7850€ Pflichtbeiträge in die DRV einzahlen und mein Arbeitgeber genausoviel. Demnach wären noch 24101 - 2 * 7850 = 8401€ frei, die ich zusätzlich einzahlen und von der Steuer absetzen könnte.

 

25639–2*7850. Und deine Pflichtbeiträge kannst du zu 88% absetzen. Das berechnet aber alles das Finanzamt für dich, du gibst in der Steuererklärung die tatsächlich gezahlten Beträge an.

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enduro
vor 17 Stunden von Thomas_384:

warum das?

 

vor 14 Stunden von chirlu:

Das wurde alles schon ausführlich hier besprochen:

 

Da steht u.a.,  daß das mit den „günstigen Konditionen“ auf die Nachzahlung nicht zutrifft und daß und wie eine Zahlung noch dieses Jahr kein Problem ist.

 

 

Weil es so ist. Genauso wie eventuelle Beamtenbezüge (mit einem fiktiven Rentenversicherungsbeitrag) oder Rürup-Beiträge. Hingegen sind die 94% für die Grenze irrelevant.

 

 

25639–2*7850. Und deine Pflichtbeiträge kannst du zu 88% absetzen. Das berechnet aber alles das Finanzamt für dich, du gibst in der Steuererklärung die tatsächlich gezahlten Beträge an.

Der "Preis" eines Rentenpunktes hängt von dem durchschnittlichen Einkommen im jeweiligen Jahr ab, was 2022 unterdurchschnittlich war.

@chirlu: Danke für den Hinweis!

Dass das mit den günstigen Konditionen nicht zutrifft verstehe ich nicht ganz bzw. es ist für mich aus dem verlinkten Thread nicht ersichtlich. Du spielst darauf an, dass 2023 voraussichtlich 100% der Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, oder? Dann müsste ich erst ausrechnen, welcher Effekt überwiegt (Preis für einen Rentenpunkt vs. höhere Absetzbarkeit), oder ist das offensichtlich?

Und ja, natürlich berechnet das Finanzamt für mich, aber ich möchte ja im Voraus wissen, welchen Betrag ich optimalerweise einzahlen sollte ;-). Das wären dann also 9939€, danke für die Rechnung.

Dann würde ich also einen Teil dieses Jahr noch zahlen und den anderen Teil Anfang nächsten Jahres, wie von @OceanCloud vorgeschlagen.

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satgar

@enduro kurz gesagt: die Konditionen die du nennst, gelten für die Ausgleichszahlungen, um Abschläge bei der Rente auszugleichen, die man ab dem. 50 Lebensjahr machen kann. Da stimmt das, dass 2022 günstig ist.

 

Für die Schul- und Ausbildungszeiten werden andere Berechnungsparameter des Einkommens heran gezogen, die heute noch nicht feststehen. Es ist also nicht dasselbe, auch wenn es ähnlich scheinen mag. Das wurde auch im verlinkten Beitrag durchgekaut. Für die Schulzeiten hast du nichts von den guten Konditionen 2022. Sie gelten dafür nicht.

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chirlu
vor 3 Stunden von enduro:

Der "Preis" eines Rentenpunktes hängt von dem durchschnittlichen Einkommen im jeweiligen Jahr ab

 

Richtig.

 

vor 3 Stunden von enduro:

…, was 2022 unterdurchschnittlich war.

 

2022 ist noch nicht rum, und so unterdurchschnittlich wird es vermutlich nicht werden, schon durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen.

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Bolanger
vor einer Stunde von satgar:

Für die Schul- und Ausbildungszeiten werden andere Berechnungsparameter des Einkommens heran gezogen, die heute noch nicht feststehen

Nanu? Wie soll denn etwas berechnet werden, wenn die Parameter heute noch nicht bekannt sind? Natürlich sind die Parameter heute schon bekannt.

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chirlu
vor 9 Minuten von Bolanger:

Natürlich sind die Parameter heute schon bekannt.

 

Nein, das Durchschnittsentgelt für 2022 ist nicht bekannt und kann (außer für Hellseher) auch noch nicht bekannt sein.

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enduro

Okay, dann habe ich es, glaube ich, jetzt besser verstanden:

- Für die Nachzahlung von Schulzeiten ist das tatsächliche Durchschnittentgelt und nicht (wie für die freiwillige Zahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen) das vorläufige Durschnittsentgelt

- Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, daher sollte es für dieses Jahr auch noch nicht zu spät sein

- 2022 können nur 92% der Altersvorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden, 2023 dagegen 100%

 

Demnach sollte man in jedem Fall 2023 erst die Zahlung an die DRV leisten, um von der vollständigen Absetzbarkeit zu profitieren. Ob man dabei den Antrag 2022 oder 2023 stellen sollte, hängt davon ab, in welchem Jahr man mit dem niedrigeren Durschnittseinkommen rechnet.

Stimmt das soweit?

 

Gibt es einen Grund anzunehmen, dass das tatsächliche Durchschnittsentgelt 2023 niedriger ist als 2022? Meine Vermutung wäre, dass 2023 wegen der anhaltenden Inflation eher die Löhne steigen werden, da habe ich dieses Jahr dagegen noch nicht viel davon mitbekommen. Habt ihr andere Meinungen bzw. Hinweise, die mir nicht bekannt sind? Mir ist klar, dass das niemand mit Bestimmtheit sagen kann, aber vielleicht gibt es ja plausible Hinweise für das eine oder andere Szenario...

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chirlu
vor 11 Minuten von enduro:

Okay, dann habe ich es, glaube ich, jetzt besser verstanden

 

:thumbsup: Allerdings 94% steuerlich absetzbar bei Zahlung noch in diesem Jahr, nicht 92%.

 

vor 12 Minuten von enduro:

Demnach sollte man in jedem Fall 2023 erst die Zahlung an die DRV leisten, um von der vollständigen Absetzbarkeit zu profitieren.

 

Wenn sonst alles gleich ist, ja. In deinem Fall mit voraussichtlich niedrigerem Einkommen 2023 muß das aber nicht gelten.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
Doppelinfo
vor 10 Stunden von enduro:

- 2022 können nur 92% der Altersvorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden,

Ich glaub' das sind 94% -  würde aber schon geschrieben

 

Man munkelt, dass sich auch der Beitragssatz der Rente in 2023 erhöhen könnte, was dann auch dazu führen würde, dass ein Rentenpunkte teurer wird.

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Cauchykriterium
vor 1 Stunde von Bolanger:

Man munkelt

Kannst Du eine glaubhafte Quelle benennen? Wer ist denn dieser "man"?

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Bolanger
vor 29 Minuten von Cauchykriterium:

Kannst Du eine glaubhafte Quelle benennen? Wer ist denn dieser "man"?

es gibt da unterschiedliche Meinungen:

 

Zitat

Ferner gibt es den Rentenversicherungsbericht, der in seiner letzten Fassung zwar für '23 noch 18,6% erwartet, ab '24 aber schon 19,5% erwartet. Man wird sehen, was passiert

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Matunus
Am 18.10.2022 um 09:44 von Bolanger:

es gibt da unterschiedliche Meinungen:

 

Ferner gibt es den Rentenversicherungsbericht, der in seiner letzten Fassung zwar für '23 noch 18,6% erwartet, ab '24 aber schon 19,5% erwartet. Man wird sehen, was passiert

https://www.tagesschau.de/inland/renten-erhoehung-bericht-101.html

Zitat

Der Beitragssatz soll bis 2026 stabil bei 18,6 Prozent bleiben. 2027 soll er auf 19,3 Prozent steigen und bis 2030 auf 20,2 Prozent. Heil sagte der Zeitung zufolge, es sei - entgegen vieler Prognosen - gelungen, den Beitragssatz länger als erwartet stabil zu halten.

 

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enduro

Kurze Nachfrage: Es macht keinen Sinn, den Antrag auf Nachzahlung schon zu stellen, wenn die Kontenklärung noch nicht durch ist, oder? Die habe ich zwar schon beantragt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

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chirlu
vor 4 Stunden von enduro:

Es macht keinen Sinn, den Antrag auf Nachzahlung schon zu stellen, wenn die Kontenklärung noch nicht durch ist, oder?

 

Doch, wenn du Fristen wahren willst (Zahlung rententechnisch und/oder steuerlich noch in diesem Jahr; oder anstehender 45. Geburtstag).

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