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Bolanger

Betriebsrente / Pensionszusage bei Firmenaufspaltung

Empfohlene Beiträge

Bolanger

Hallo,

 

was passiert eigentlich mit Pensionszusagen, wenn der Arbeitgeber sich aufspaltet?

 

Hier der Fall: Es wurde eine unverfallbare Pensionszusage erworben und der Arbeitnehmer hat inzwischen das Unternehmen verlassen. Bis zum Start der Zahlungen dauert es noch einige Jahre. Nun möchte sich der ehemalige Arbeitgbeber aufspalten. Wer ist denn dann für die Einhaltung der Pensionszusage zuständig? Wahrscheinlich wird man die Zusage einer der neuen Firmen zuordnen. Was passiert dann im Falle der Insolvenz dieser Nachfolgefirma?

 

Man könnte sich nämlich folgendes vorstellen: Die Aufspaltung erfolgt bewusst in einen lukrativen und zukunftssicheren Teil und "den Rest", dessen Geschäftsmodell und dessen langfristige Überlebensfähigkeit eher fraglich ist. Unter dieser Prämisse dürfte der ehemalige Arbeitgeber dann auch versuchen, die Rentenverbindlichkeiten in diese Rest-Gesellschaft einzubringen, um quasi alle finanziellen Belastungen aus dem lukrativen, zukunftssicheren Teil herauszunehmen. Sind die Pensionszusagen bei Insolvenz des Arbeitgebers dann noch irgendwie abgesichert?

 

Grüße   

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Peter Wolnitza

Lange her, dass ich mich damit rumgebalgt habe, aber wenn es sich um einen echten Arbeitnehmer (nicht GGF!) handelt, springt der Pensionssicherungsverein ein (PSVaG)

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beamter97

 

vor 29 Minuten von Bolanger:

Sind die Pensionszusagen bei Insolvenz des Arbeitgebers dann noch irgendwie abgesichert?

Ja natürlich.

Jeder Arbeitgeber, der Direktzusagen erteilt, also die bAV nicht an Dritte auslagert, wird lt. Gesetz Mitglied im Pensions-Sicherungsverein a.G.. Diese Sicherungseinrichtung übernimmt im Insolvenzfall die Zahlung der laufenden Renten und auch die Verpflichtungen aus unverfallbaren Zusagen. Für ein Nachfolge-Unternehmen, das die Rentenverpflichtungen übernimmt, gilt dies genauso.

 

BetrAVG 4. Abschnitt Insovenzsicherung

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Cando
· bearbeitet von Cando

Kommt es zu einer Insolvenz, würde der PSV eintreten, wie die Vorredner schon richtig geschrieben haben.


Die Idee einer Aufspaltung des Unternehmens in einen gesunden und sterbenden Teil würde rechtlich allerdings nicht ohne Weiteres zur Enthaftung des gesunden Teils führen. Das BAG stellt an die finanzielle Ausstattung von sog. Rentnergesellschaften strenge Anforderungen, um gerade solche missbräuchlichen Umwandlungsvorgänge zu verhindern. Das Thema Auslagerung von Pensionslasten ist rechtlich komplex und ich gehe daher hier nicht tiefer in die Details. Aber ganz so einfach wie hier vermutet funktioniert es jedenfalls nicht.

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Bolanger

Hallo,

 

vielen Dank für die Infos. Die sache mit dem PSV war uns in unserer Diskussion nicht bekannt. Das entschärft die Befürchtung natürlich ungemein.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 5 Stunden von Bolanger:

Hallo,

 

vielen Dank für die Infos. Die sache mit dem PSV war uns in unserer Diskussion nicht bekannt. Das entschärft die Befürchtung natürlich ungemein.

Meinst du ernsthaft vor euch waere noch niemand auf die Idee gekommen sich durch so eine simple Splittung riesiger Schulden zu entledigen, wenn das moeglich waere?

 

Das ist entweder eine etwas einfaeltige Sicht der Welt, oder eine komplette Ueberschaetzung der relativen Hoehe des eigenen Intellektes, finde ich :D

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Sapine

Es gibt durchaus ähnliche Situationen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten wo so etwas schon funktioniert hat. So abwegig finde ich den Gedanken nicht. 

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beamter97
vor 7 Stunden von Bolanger:

Das entschärft die Befürchtung natürlich ungemein.

Entwarnung würde ich da trotzdem noch nicht geben. Auch wenn die Kapitalausstattung des Nachfolgeunternehmens großzügig bemessen ist, kann es dazu kommen, dass die gesetzlich vorgesehenen Rentenanpassungen ausbleiben, weil das Unternehmen - insbesondere wenn es die Renten nur noch aus Kapitalerträgen finanziert und nicht aus der Wertschöpfung zukünftiger Arbeitnehmer - keine angemessene Kapitalverzinsung erzielt.

Und das ist rechtens, wie etliche Gerling-Rentner, die ihre Renten von einer HDI-Tochter beziehen, höchstrichterlich bescheinigt bekamen.

 

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cjdenver
vor 3 Stunden von Sapine:

Es gibt durchaus ähnliche Situationen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten wo so etwas schon funktioniert hat. So abwegig finde ich den Gedanken nicht. 

Belege bitte? 

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Sapine

Beispiel Monsanto

 

Die Begründung von beamter97 ist natürlich noch näher an der Problematik. 

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hilflos
Am 15.10.2022 um 21:17 von cjdenver:

Belege bitte? 

es gibt einige Beispiele mit amerikanischer Muttergesellschaft und bei aufgekauftem Risiko.  (z.B Asbest).

 Auch wenn der PSV übernimmt, übernimmt er nur die Mindestkonditionen die sich nicht streichen lassen. d.h ohne Bonus / Überschuß oder Laufzeitverlängerung

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lacerator1984
Am 14.10.2022 um 14:17 von Bolanger:

Hallo,

 

was passiert eigentlich mit Pensionszusagen, wenn der Arbeitgeber sich aufspaltet?

 

Hier der Fall: Es wurde eine unverfallbare Pensionszusage erworben und der Arbeitnehmer hat inzwischen das Unternehmen verlassen. Bis zum Start der Zahlungen dauert es noch einige Jahre. Nun möchte sich der ehemalige Arbeitgbeber aufspalten. Wer ist denn dann für die Einhaltung der Pensionszusage zuständig? Wahrscheinlich wird man die Zusage einer der neuen Firmen zuordnen. Was passiert dann im Falle der Insolvenz dieser Nachfolgefirma?

 

Man könnte sich nämlich folgendes vorstellen: Die Aufspaltung erfolgt bewusst in einen lukrativen und zukunftssicheren Teil und "den Rest", dessen Geschäftsmodell und dessen langfristige Überlebensfähigkeit eher fraglich ist. Unter dieser Prämisse dürfte der ehemalige Arbeitgeber dann auch versuchen, die Rentenverbindlichkeiten in diese Rest-Gesellschaft einzubringen, um quasi alle finanziellen Belastungen aus dem lukrativen, zukunftssicheren Teil herauszunehmen. Sind die Pensionszusagen bei Insolvenz des Arbeitgebers dann noch irgendwie abgesichert?

 

Grüße   

Es gibt dazu eine ganze Reihe einschlägiger Urteile. Das sollte man mit einer Suchmaschine finden.

Das sind so Standardfälle aus der Rechtsprechung, die immer wieder gelehrt werden.

Arbeitnehmer sind in Deutschland sehr gut geschützt, man muss sich i.d.R. eher wenig Sorgen machen.

 

Sieh dir mal § 613 a BGB an in Kombination mit § 324 UmwG, ein BAG-Urteil dazu z.B. 3 AZR 358/06 vom 11.03.2018. Die kann man online beim BAG abrufen. Es geht dabei um die Ausstattung einer sog. Rentnergesellschaft.

Eventuell interessant: BAG-Urteil 17.06.2014 3 AZR 298/13 oder vom 15.09.2015 3 AZR 839/13.

Zu Spaltungen: BAG vom 11.03.2018 3 AZR 358/06.

Interessant auch die 10 Jahre gesamtschuldnerische Haftung gem. § 133 Abs. 2 UmwG.

 

Der PSV a.G. übernimmt keine §16 BetrAVG-Anpassung, da kein Arbeitgeber. Es sei denn, sie wurden schon fest zugesagt. Das kann man mit einem CTA umgehen, was man häufig bei Organmitgliedern findet.

 

Das konnte ich auf die Schnell in meinen Unterlagen finden. Falls Beratungsbedarf besteht, kann man sich an einen Sachverständigen über die IHK wenden. Das könnte z.B. auch der Betriebsrat tun.

Das Institut für versicherungsmathematische Sachverständige für Altersversorgung kann sicher auch einen Kontakt herstellen, falls gewünscht. Oder man wendet sich an einschlägige Gutachterbüros, die haben meistens Arbeitsrechtler für diese Themen.

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slowandsteady

Was man auch nicht vergessen darf, ist dass der Gesetzgeber auch gerne mal die Rahmenbedingungen ändert und damit jegliche Kalkulation am Anfang zunichte macht. Beispiel: Hintergrund: Was sich von 2005 an bei den Renten ändert - Wirtschaft - FAZ

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