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Gast231208

Wiederanlage von VTB flex (RK1) in RK1

Empfohlene Beiträge

Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Da ich meinen vtb flex Sparplan zum 12.12.2022 gekündigt habe, stellt sich für mich jetzt die Frage, wie ich die Summe (ca. 100.000€) rational sinnvoll wieder anlege.

 

Voraussetzung: Wiederanlage in RK1

Meine Ideen/Möglichkeiten:

1. Umschichten in meine 10jährige Festgeld- bzw. Pfandbriefleiter

(2. Einzahlung des möglichen jährlichen Höchstbeitrags in die gesetzliche Rentenversicherung -> verfügbar ab 67)

(3. Sofortrente)

4. Freiwillige Mehrzahlung in mein Versorgungswerk

 

Favorisiert werden von mir Option 1 und 4:

Vorteile der Option 4, d.h. freiwillige Mehrzahlung in mein Versorgungswerk:

Anpassung der Bezüge an die Inflation (wahrscheinlich)

Absicherung des unwahrscheinlichen "Langlebigkeitsrisikos"

Maximaler Einzahlungsbetrag pro Jahr: knapp 40.000€ -> Bewertungsprozentsatz der Rentenpunkte 2022 6,8%, 2023 6,7%, 2024 6,5%  - Rentenbemessungsfaktor derzeit 1,0

Verfügbarkeit ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen

 

Regulärer Rentenbeginn 01.04.2037 -> Rentenanwartschaft: gut 2000€ monatlich mit 67  (aktuell)
Abschlag pro Jahr bei Vorziehen der Altersrente:  
67.- 66. -> 6,48%
66.- 65. -> 5,88% 
65.- 64. -> 5,28% 
64 - 63. -> 4,80%
63.- 62. -> 4,44%
=> 26,88% Abschlag  bei Rente 62

 

Nachteil: da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, gehen von der "Brutto-Rente" nochmals die Krankenversicherungsbezüge weg (ca. 14% (?)), nebst Steuern
 

Zusätzliche Infos:

Alter: 52 Jahre

Sonstige Einkommen: lebenslange Unfallrente von 1600€ monatlich (fix - d.h. keine Inflationsanpassung)

Wie lange will ich noch leben? -> bis 78 (d.h. mit Sicherheitspuffer maximal noch 28 Jahre)

Will ich was vererben? Nein -> beim Ableben darf, soll mein Vermögen aufgebraucht sein -> Mode-Schlagwort: "die with zero"

 

 

An Ideen, Denkansätzen bzw. konkreten Handlungs- bzw. Umsetzungsempfehlungen, wäre ich ich interessiert.

(Edit: habe noch einige Zusatzinfos ergänzt)

 

 

 

 

 

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chirlu

Gegen 2 und 4 spricht, daß du die Einzahlungen wahrscheinlich nicht sinnvoll steuerlich verwerten kannst, wegen zu geringem Einkommen 2022.

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hilflos

kann man die Zahlungen an das Versorgungswerk steuerlich geltend machen und zahlst du dann bei der Auszahlung Steuern, oder zahlst du derzeit keine Einkommensteuer weil Unfallrente? Das gleiche gilt für die gesetzl. Rentenversicherung, wobei dafür nur der halbe Krankenkassenbeitrag fällig ist. Inflationsausgleich bietet auch die gestzl. Rentenversicherung. Aber jede Art von Versicherung lohnt sich nur bei min 20 Jahre Lebenserwartung ab Auszahlung, wenn das nicht zu erwarten ist, dann Festgeld

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investorfonds
· bearbeitet von investorfonds
vor einer Stunde von pillendreher:

 

Zusätzliche Infos:

Alter: 52 Jahre

Sonstige Einkommen: lebenslange Unfallrente von 1600€ monatlich (fix - d.h. keine Inflationsanpassung)

Wie lange will ich noch leben? -> bis 78 (d.h. mit Sicherheitspuffer maximal noch 28 Jahre)

 

 

52 + 28 = 80, oder?

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Seabushy

Für mich fallen deine Vorschläge in 2 Kategorien:

1. Sparvermögen (Option 1)

2. Renten (die anderen 3)

 

Die Frage, die ich mir stellen würde: Sind die aktuell schon vorhandenen Rentenansprüche für dich ausreichend? Dabei kannst du "ausreichend" selbst definieren: Deckung der monatlichen Fixkosten, Monatsausgaben gesamt, ggfs. größere Anschaffungen, etc.

Falls die Antwort "ja" lautet, würde ich Option 1 bevorzugen. Das Geld kannst du dir dann so einteilen, wie du es benötigst.

Falls "nein", kannst du über eine Erhöhung der Rente nachdenken.

 

Die genannten Vorteile für das Versorgungswerk würde ich auf die gesetzliche Rente ebenfalls anwenden.

Das Thema anfallende Steuern gilt übrigens auch für das Versorgungswerk (liest sich oben, als ob nur für die GRV). 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 19 Minuten von investorfonds:

52 + 28 = 80, oder?

2 Jahre sind "Sicherheit" ;)->  Wie lange will ich noch leben? -> bis 78 (d.h. mit Sicherheitspuffer maximal noch 28 Jahre)

 

vor 18 Minuten von Seabushy:

Die genannten Vorteile für das Versorgungswerk würde ich auf die gesetzliche Rente ebenfalls anwenden.

Wesentlicher Unterschied bei mir:

Versorgungswerk: frühest mögliche Rente ab 62, also in 10 Jahren, bleiben bis 80 Jahre (mein maximaler selbst bestimmter Endpunkt) dann 18 Jahre Rentenzahlung

Gesetzlich Rente: frühest mögliche Rente ab 67, also in 15 Jahren, bleiben bis 80 Jahre (Endpunkt) dann 13 Jahre Rentenzahlung

 

vor 44 Minuten von chirlu:

Gegen 2 und 4 spricht, daß du die Einzahlungen wahrscheinlich nicht sinnvoll steuerlich verwerten kannst, wegen zu geringem Einkommen 2022.

korrekt

 

vor 18 Minuten von Seabushy:

Die Frage, die ich mir stellen würde: Sind die aktuell schon vorhandenen Rentenansprüche für dich ausreichend? Dabei kannst du "ausreichend" selbst definieren: Deckung der monatlichen Fixkosten, Monatsausgaben gesamt, ggfs. größere Anschaffungen, etc.

Falls die Antwort "ja" lautet, würde ich Option 1 bevorzugen. Das Geld kannst du dir dann so einteilen, wie du es benötigst.

ja

 

Danke für alle Antworten

Noch zur Sofortrente: macht es bei mir Sinn? Wenn ja, was gibt es da so?

 

Ansonsten wird es Option1 -> Umschichten in meine 10jährige Festgeld- bzw. Pfandbriefleiter

 

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chirlu
vor 2 Minuten von pillendreher:

Gesetzlich Rente: frühest mögliche Rente ab 67

 

Du könntest an den Voraussetzungen für eine Rente ab 63 arbeiten (regelmäßig Mindestbeitrag einzahlen, bis die Wartezeit erreicht ist).

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 5 Minuten von chirlu:

 

Du könntest an den Voraussetzungen für eine Rente ab 63 arbeiten (regelmäßig Mindestbeitrag einzahlen, bis die Wartezeit erreicht ist).

Ohne viel Ahnung zu haben: Ich glaub, das wird bei mir schwierig bis unmöglich, weil Einzahlungen bisher genau 5 Mindestbeitragsjahre (in der Mini-Hoffnung dadurch in die Krankenversicherung der Renter zu rutschen) und 18 Monate Wehrdienst,

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chirlu

OK, das macht es tatsächlich schwierig, auch wenn noch ein paar Jahre Schule und Studium dazukommen.

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Schwachzocker

 

vor 3 Stunden von pillendreher:
vor 3 Stunden von investorfonds:

52 + 28 = 80, oder?

2 Jahre sind "Sicherheit" ;)->  Wie lange will ich noch leben? -> bis 78 (d.h. mit Sicherheitspuffer maximal noch 28 Jahre)

Dann werden aber spätestens mit 79 Deine Kreditkarten eingezogen. Nicht dass Du damit noch Unsinn machst.

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domkapitular

Ich habe mich in den letzten Monaten recht intensiv mit der Möglichkeit der Einzahlung in die gesetzliche RV beschäftigt, da ich bald früher in Rente möchte.

Ich habe mich dagegen entschieden.

Erstens wegen der tatsächlichen Rendite (ab welchem Alter habe ich das Geld unter Berücksichtigung von Steuer, Sozalversicherung und Inflation wieder "raus"). Die Berechnungsbeispiele in Finanztest sowie diversen Zeitschriften waren da nicht hilfreich sondern oberflächlich. Bedeutend mehr geholfen haben Bücher der Akademischen Arbeitsgemeinschaft und die Internetseite vom Rentenfuchs.

Zweitens widerstrebt es mir das Geld endgültig in behördenähnliche Institutionen zu stecken. Ich bin da lieber flexibel und Selbstentscheider.

Und dein Geld kommt ja auch von einem flex-Konto.

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Bolanger
vor 15 Stunden von domkapitular:

Ich bin da lieber flexibel und Selbstentscheider.

Kann man machen. Man sollte sein Erspartes aber so aufstellen, dass es im Alter von einem Dritten einfach verwaltet werden kann. Da dürften Rentenzahlung sehr gut geeignet sein.

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hilflos
vor 19 Stunden von pillendreher:

Ohne viel Ahnung zu haben: Ich glaub, das wird bei mir schwierig bis unmöglich, weil Einzahlungen bisher genau 5 Mindestbeitragsjahre (in der Mini-Hoffnung dadurch in die Krankenversicherung der Renter zu rutschen) und 18 Monate Wehrdienst,

für die Rente mit 63 benötigt man 35 Jahre  anrechenbare Zeit. Obwohl da mehr als bei der Rente mit 45 Jahre angerechnet wird, reicht das bei dir bei weitem nicht. Es reicht nicht einmal für die Krankenversicherung der Rentner. Wie bist du derzeit Krankenversichert?

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chirlu
vor 1 Minute von hilflos:

Es reicht nicht einmal für die Krankenversicherung der Rentner.

 

Doch – jede Rente reicht dafür, und für die Rente wiederum reichen fünf Jahre mit Beiträgen.

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hilflos
vor 31 Minuten von chirlu:

 

Doch – jede Rente reicht dafür, und für die Rente wiederum reichen fünf Jahre mit Beiträgen.

für die Rente mit 63 benötigt man 35 Beitragsjahre. erst mit 67 reichen 5 Jahre 

In die KVdR kommt man nur rein wenn man in der 2 Hälfte des Berufsleben zu 90% gesetzlich krankenversichert war. Sonst ist man entweder privat versichert oder freiwillig gesetzlich

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chirlu

Ist ja alles richtig, rechtfertigt aber nicht deine Aussage, fünf Beitragsjahre würden

vor 50 Minuten von hilflos:

nicht einmal für die Krankenversicherung der Rentner

reichen. Die bleibt falsch – sobald man irgendeine gesetzliche Rente bekommt, ist auch KVdR möglich.

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morini
· bearbeitet von morini

 

vor 6 Stunden von hilflos:

für die Rente mit 63 benötigt man 35 Beitragsjahre. erst mit 67 reichen 5 Jahre 

In die KVdR kommt man nur rein wenn man in der 2 Hälfte des Berufsleben zu 90% gesetzlich krankenversichert war. Sonst ist man entweder privat versichert oder freiwillig gesetzlich

 

Ist man als zu mehr als 90 % freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer im Rentenalter denjenigen gleichgestellt, die lebenslang pflichtversichert gewesen sind, oder hat die freiwillige GKV-Mitglischaft später irgendwelche Nachteile?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Die Frage kannst du dir selbst beantworten, indem du überlegst, was „gesetzlich krankenversichert“ bedeutet.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 16 Minuten von chirlu:

Die Frage kannst du dir selbst beantworten, indem du überlegst, was „gesetzlich krankenversichert“ bedeutet.

 

Unter „gesetzlich krankenversichert“ verstehe ich, dass man Mitglied einer GKV ist.

 

Mir ist leider nicht klar, ob es im Rentenalter von Nachteil ist, wenn man während des Erwerbslebens freiwilliges Mitglied einer GKV gewesen ist, weil sich das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze befunden hat oder weil man selbständig gewesen ist. Irgendetwas in der Richtung meine ich in Erinnerung zu haben....

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Minuten von morini:

Unter „gesetzlich krankenversichert“ verstehe ich, dass man Mitglied einer GKV ist.

 

Ah ja. Stimmt nicht so ganz (ein familienversichertes Kind wäre dann nicht gesetzlich krankenversichert), aber für deine Frage reicht es.

 

vor 17 Minuten von morini:

Irgendetwas in der Richtung meine ich in Erinnerung zu haben....

 

Immer wieder faszinierend, daß Erinnerungen an Regelungen fortleben, die es seit vielen, vielen Jahren nicht mehr gibt.

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EddisHerrchen

Hallo morini,

 

da hilft https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=4054d4b6-3a98-4cf0-a83e-1b220bca0db6

(ich bin mir nicht sicher ob der Link auf den direkten Eintrag funktioniert, oder das nur das Lexikon ist. sonst einfach "Krankenversicherung der Rentner" auswählen. ) Darin steht - Hervorhebung von mir:

"In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran."

 

heißt für mich: keine Unterscheidung zwischen Pflicht oder freiwillig versichert in der GKV in Bezug auf die KVdR.

 

Gruß

Eddisherrchen

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hilflos
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Ah ja. Stimmt nicht so ganz (ein familienversichertes Kind wäre dann nicht gesetzlich krankenversichert), aber für deine Frage reicht es.

 IMHO zählen zur gesetzl. Krankenversicherung die Pflicht- Freiwillige- oder Familien- Versicherung. Ein Kind ist damit gesetzl. versichert. Nur wenn man 90% der zweiten Arbeitshäfte gesetzl. versichert war kommt man in die KVdR. Wenn Chirlu einen Trick kennt wie man trotzdem in die KVdR kommt, wären ihm sicher tausende Privat Versicherte dankbar oder Rückkehrer aus dem Ausland. Wenn man nicht in die KVdR kommt, kann man sich als Rentner trotzdem freiwillig gesetzl. versichern, der Unterschied ist nur in der Beitragshöhe (Rente zu kpl. Einkommen)

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chirlu
vor 10 Minuten von hilflos:

Nur wenn man 90% der zweiten Arbeitshäfte gesetzl. versichert war kommt man in die KVdR. Wenn Chirlu einen Trick kennt wie man trotzdem in die KVdR kommt

 

Viele Kinder kriegen. Mit sieben bis acht Kindern schafft es jeder in die KVdR.

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odensee
· bearbeitet von odensee

.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

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