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fluxxx

Interactive Brokers Quellensteuer auf Zinsen: Wie zurückholen?

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fluxxx

Ich habe von Interactive Brokers folgende e-Mail bekommen:


"According to the 1997 Irish Tax Consolidation Act, IBKR is required to withhold 20% tax on interest payments to individuals regardless of resident status."

 

Wie kann man sich diese Quellensteuer auf Zinsen zurückholen?
Geht das über die Anlage KAP? Falls ja, in welcher Zeile eintragen?

 

Oder muss man dafür dieses Formular verwenden?
https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Quellensteuer/Formulare/Irland-Formular_2022.pdf

 

Wie holt ihr euch die Quellensteuer auf Zinsen zurück?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

erstmal hättest du dazuschreiben sollen um welches Land es sich handelt (konnte man nur versteckt an dem Link erkennen).

 

Konkret zu Irland muss ich dir leider sagen: Keine Chance als Privatanleger zu wirtschaftlichen Kosten.

Irland ist wirklich schlecht.

 

Ist dir eigentlich bewusst, dass du den Betrag (und zwar den Bruttobetrag) auch noch in Deutschland versteuern musst? Und die Quellensteuer ist dabei nicht anrechenbar.

 

Stefan

 

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oktavian

betrifft dies Zinsen auf Cashbestände in Euro? Sind nur Kunden von IB Irland betroffen - wäre also Ungarn oder Luxemburg doch besser gewesen?

vor 10 Stunden von fluxxx:

Wie holt ihr euch die Quellensteuer auf Zinsen zurück?

derzeit gar nicht

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fluxxx
· bearbeitet von fluxxx

Aber hier steht doch, dass man sich die Quellensteuer zurückholen kann:

https://www.dsw-info.de/anlegerschutz/quellensteuer/laenderspezifische-erstattungsantraege-auf-dividenden/erstattung-irischer-quellensteuer/

 

Zumindest auf Dividenden. Dann muss es doch auch bei Zinsen gehen.

 

Das widerspricht doch dem, was reckoner schreibt.

 

2)

Kann man die Quellensteuer in der Anlage KAP in Zeile 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) eintragen? 
Oder in Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern)?

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MeinNameIstHase

Fluxxx,

QSt, die ein fremder Staat einbehält, muss man nach den Steuergesetzen des fremden Staats beurteilen. Es gibt da zwei Konstellationen:

a) Die sind final, nicht erstattungsfähig.

b) Als Ausländer kann man sie sich erstatten lassen (Ausländer im Sinne, man wohnt steuerlich nicht in dem fremden Staat).

 

Wenn a) gilt, kann man sie sich in D auf seine dt. Steuerschuld gemäß § 32d Absatz 5 EStG anrechnen lassen.

Wenn b) gilt, muss man sich im fremden Staat darum kümmern. Aber weil sie ja "erstattungsfähig" sind, gibt es in Deutschland keine Anrechnung. Viele fremde Staaten treiben da ein Behördenspielchen mit Ausländern, die sich QSt erstatten lassen wollen, nach dem Motto: Besorg Dir den Passierschein A38. (Deutschland seinerseits behandelt Ausländer auch nicht besser ... )

 

Der Regelfall ist, dass aufgrund DBA zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land eine ansonsten finale QSt teilweise im fremden Staat erstattungsfähig ist. Das heißt, es gilt teilweise a) und teilweise b).

Abhilfe schafft man, indem man Festgeldkonten und ähnliches bei Banken in Ländern führt, die keine QSt erheben, oder gleich in Deutschland. Dann wird Abgeltungssteuer einbehalten und der Fall ist gelutscht. Wer sich mit dem ausländischen Behördenkrams nicht auskennt, hat sonst einfach Pech gehabt. Für Kleinbeträge lohnt es sich regelmäßig nicht, eine Steuerberatung im entsprechenden Land einzuschalten. Da rührt für 200 Euro kaum jemand die Finger.

Zinsen muss man in Deutschland "Brutto" versteuern.

 

In die Zeile "anrechenbare QSt" kommt nur, was nach a) läuft

in der Zeile "angerechnete QSt" landest du nur, wenn du ein Konto bei einer deutschen Bank führst und diese entsprechende Verrechnungen (deswegen "angerechnet") in ihrer Steuerbescheinigung auflistet. Nur die darf das nämlich mit den Töpfen machen.

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Limit
vor 3 Stunden von fluxxx:

Zumindest auf Dividenden. Dann muss es doch auch bei Zinsen gehen.

Es gibt die Möglichkeit diese Quellensteuer zurück zu holen. Die entscheidende Frage ist aber wie viel Aufwand das ist und wie hoch die Kosten sind. Ich könnte mich täuschen, aber ich habe dunkel in Erinnerung, dass man im Falle von Irland irgendwelche Unterlagen notariell beglaubigen lassen muss.

 

vor 3 Stunden von fluxxx:

2)

Kann man die Quellensteuer in der Anlage KAP in Zeile 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) eintragen? 
Oder in Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern)?

Alles, was du im Quellensteuerland zurückfordern könntest, kannst du in D nicht anrechnen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aber hier steht doch, dass man sich die Quellensteuer zurückholen kann:

Ich antworte hier immer praktisch. Das es theoretisch möglich ist bringt dir doch gar nichts.

Versuch' doch einfach mal einen Voucher zu bekommen.:unsure:

 

Zitat

Zumindest auf Dividenden. Dann muss es doch auch bei Zinsen gehen.

Meine Aussage bezog sich auf alles, sowohl Zinsen als auch Dividenden.

Und ja, man kann die Quellensteuer in Irland zurückholen, aber wie gesagt lohnt sich das imho für einen Privatanleger speziell bei Irland in den seltesten Fällen (Frankreich, Italien, Schweiz ... soll alles besser sein - ich hab da aber keine Erfahrung, ich meide solche Länder einfach, oder verschenke die Steuern halt).

 

Konkret zu Irland: Ich hatte jahrelang Seagate-Aktien, ein US-Unternehmen mit steuerlichem Sitz in Irland. Und ich habe keinen gangbaren Weg gefunden, die Quellensteuern erstattet zu bekommen.

 

Zitat

Kann man die Quellensteuer in der Anlage KAP in Zeile 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) eintragen? 
Oder in Zeile 40 (Angerechnete ausländische Steuern)?

Wie auch schon gesagt, nein, das ist nicht zulässig.

Der Grund ist, dass man sich die Steuer theoretisch in Irland zurückholen kann, und in solchen Fällen sind die Quellensteuern dann nicht anrechenbar.

 

Stefan

 

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fluxxx
· bearbeitet von fluxxx

Nochmal ein Frage dazu:

 

Was genau braucht man denn, um die Quellensteuer in Irland zurückzuholen?

Wo gibt es denn eine genaue Anleitung dazu?

Da es ja teuer sein soll, die Quellensteuer zurückzuholen, muss man schon genau wissen, wie es geht. Nicht, dass man die falschen Unterlagen beglaubigen lässt usw.

Welche Formulare braucht man?

Wohin muss man die senden?

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fluxxx

Welchen Voucher braucht man?

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fluxxx

Danke. Der Link ist gut.

 

Da sind aber ganz viel Formulare!

Ich weiß nicht, welches ich davon ausfüllen muss.

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MeinNameIstHase

Dann ruf beim irischen FA einfach an und frag nach ...

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fluxxx

Wenn das so einfach wäre.

So gut ist mein Englisch nicht, dass ich deren Fachwörter am Telefon verstehe.

 

Ist hier denn niemand, der sich die Quellensteuer bei Interactive Brokers per Antrag zurückholt?

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fluxxx
· bearbeitet von fluxxx

Bei mir wurde nur auf die Zinsen Quellensteuer abgezogen!

 

Ist das hier das richtige Formular, um die Quellensteuer auf die Zinsen zurückzuholen?

https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Quellensteuer/Formulare/Irland-Formular_2022.pdf

 

-Eine Beurkundung vom Notar brauche ich nicht?

-Brauche ich einen Tax Voucher von Interactive Brokers oder reicht das normale Activity Statement?

 

Warum soll es so teuer sein, die Rückerstattung zu beantragen?

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chirlu
vor 21 Minuten von fluxxx:

Ist das hier das richtige Formular, um die Quellensteuer auf die Zinsen zurückzuholen?

 

Wahrscheinlich nicht, da ausdrücklich von Dividenden die Rede ist.

 

Abgesehen davon wäre ich schon nicht überzeugt, daß dein (deutsches) Finanzamt bereit ist, eine englischsprachige Ansässigkeitsbescheinigung zu unterschreiben und zu siegeln.

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oktavian

Es gibt im olinebanking von Interactive Brokers neue Formulare:

Zitat

und die Vorteile des Einkommensteuerabkommens zwischen Irland und diesem Land in Anspruch nehmen. Ich erkläre mich bereit, Interactive Brokers Ireland Limited das irische Formular 8-3-6 (https://www.revenue.ie/en/companies-and-charities/documents/form-8-3-6-interest-withholding-tax.pdf) , das von der Steuerbehörde meines steuerlichen Wohnsitzes beglaubigt wurde, vorzulegen, um die Vorteile des Abkommens für irische Zinserträge in Anspruch zu nehmen zu können.

hat jemand das ausgefüllt und auch vom lokalen Finanzamt gegengezeichnet bekommen?
 

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debux
Am 23.12.2022 um 20:36 von oktavian:

Es gibt im olinebanking von Interactive Brokers neue Formulare:

hat jemand das ausgefüllt und auch vom lokalen Finanzamt gegengezeichnet bekommen?
 

Würde mich auch interessieren…

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xenia
Am 28.12.2022 um 00:46 von debux:

Würde mich auch interessieren…

Hi!

Bei mir hat das innerhalb von einer Woche geklappt (Finanzamt Wien / Österreich).

Die wollten neben dem irischen Formular noch ein seperate Ansässigkeitsformular in Deutsch (War ein Vordruck des FA Wiens).

VG

Xenia

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Superwayne
vor 2 Stunden von xenia:

Bei mir hat das innerhalb von einer Woche geklappt (Finanzamt Wien / Österreich).

Hast du das englische Formular ausgefüllt und über die "Sonstige Anträge" Funktion über FinanzOnline übermittelt? War die deutsche Übersetzung auch notwendig?

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xenia
vor 13 Stunden von Superwayne:

Hast du das englische Formular ausgefüllt und über die "Sonstige Anträge" Funktion über FinanzOnline übermittelt? War die deutsche Übersetzung auch notwendig?

Genau so wie du das beschireben hast. Bei dem österreichischen Formular ZS-AD (einfach googeln) handelt es sich nicht um eine Übersetzung sondern um ein zusäzliches Formular.

Du must beide einreichen und beide werden vom Finanzamt abgestempelt. Bei IB reichst du dann elektronisch nur das englische Fomular ein. VG Xenia

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