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punktvorstrich

Kurzfristige Beschäftigung Steuern

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punktvorstrich

Hallo!

 

Ich bin Beamtenanwärter (Student) und bekomme monatl. ca. 1400 EUR. Nebenbei nehme ich seit 3 Monaten über Zenjob einige Jobs (kurzfristige Beschäftigung) an. IdR für wenige Tage im Monat. Komme aber nie über 450 EUR im Monat.

 

Wie werden diese versteuert? Bei Google finde ich häufig nur die Antwort, dass es bei Studenten ja häufig unter dem Freibeitrag bleibt oder der Arbeitgeber dies Pauschal mit 25% besteuern kann.

Der Arbeitgeber wechselt dort bei jedem Job und die versteuern das nicht pauschal.

 

Durch meine Besoldung komme ich alleine schon über den Grundfreibetrag.

 

Zahle ich dann im Rahmen der Steuererklärung einfach nur die Lohnsteuer? Falls nein: Ist es die Steuerklasse 6 und wie hoch wird da etwa der Steuersatz sein? Kann ich das nachträglich über die Pauschalsteuer selbst geltend machen?

 

Wie gesagt, bei Google habe ich keine befriedigende Antwort gefunden. Hoffentlich ist hier jemand schlauer als ich.  Danke schon mal!

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 8 Stunden von punktvorstrich:

Ich bin Beamtenanwärter

 

Wichtiger als die Steuerfrage wäre erst einmal: Hast du eine dienstherrliche Genehmigung für deine Nebentätigkeiten eingeholt?

 

vor 8 Stunden von punktvorstrich:

Der Arbeitgeber wechselt dort bei jedem Job und die versteuern das nicht pauschal.

 

Wenn es tatsächlich als kurzfristige Beschäftigung behandelt wird und nicht pauschal versteuert wird, dann muß der Arbeitgeber es eben nicht-pauschal versteuern und Lohnsteuer entsprechend Lohnsteuerklasse 6 einbehalten. Das würde auf deiner Gehaltsabrechnung entsprechend aufgeführt. Steht das da so?

 

Für wahrscheinlicher halte ich allerdings, daß du dort gar kein Arbeitnehmer bist, sondern selbständig tätig.

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Flowmaster

Zenjob agiert als Zeitarbeitsunternehmen.

ergo ist der TO dort angestellt.

 

Vielleicht solltest du mal deinen Zenjob Ansprechpartner fragen sofern. 

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chirlu

OK, tatsächlich laut deren Website. Dann gilt also:

vor einer Stunde von chirlu:

dann muß der Arbeitgeber es eben nicht-pauschal versteuern und Lohnsteuer entsprechend Lohnsteuerklasse 6 einbehalten. Das würde auf deiner Gehaltsabrechnung entsprechend aufgeführt.

Damit ist die Steuer grundsätzlich erledigt. Möglicherweise zahlst du auf dem Weg allerdings zu viel, so daß du über eine Steuererklärung nächstes Jahr etwas zurückbekommen kannst.

 

Wie gesagt, den wichtigeren Punkt sehe ich erst einmal in der Genehmigung der Nebentätigkeit.

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multivitamin
vor 14 Minuten von chirlu:

Damit ist die Steuer grundsätzlich erledigt. Möglicherweise zahlst du auf dem Weg allerdings zu viel, so daß du über eine Steuererklärung nächstes Jahr etwas zurückbekommen kannst.

 

Erledigt nicht, denn ein Bezug von Arbeitslohn auf Klasse 6 führt zu einer Pflichtveranlagung.

 

Und statt einer Rückzahlung kann da durchaus auch eine Nachzahlung rauskommen. Der Eingangssteuersatz bei 6 ist 14%, das mag selbst bei einem Beamtenanwärter knapp werden.

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chirlu

Danke für die Richtigstellung. Ich hatte da höhere Sätze im Kopf für Steuerklasse 6.

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punktvorstrich

Auf der Abrechnung steht nur der Beitrag zur PKV. Einbehaltene Lohnsteuer oder ähnliches wird nur mit "----------" aufgeführt. Also keine Abzüge.

 

Ich frage mich halt, was auf mich bei der Steuererklärung zukommt.

Also wie erfolgt die Berechnung und mit welchem Steuersatz kann ich rechnen? Oder kann ich nachträglich selbst die 25% angeben.

 

Die Genehmigung des Dienstherren können wir bitte voraussetzen. 

vor 4 Stunden von chirlu:

(...)

Wenn es tatsächlich als kurzfristige Beschäftigung behandelt wird und nicht pauschal versteuert wird, dann muß der Arbeitgeber es eben nicht-pauschal versteuern und Lohnsteuer entsprechend Lohnsteuerklasse 6 einbehalten. Das würde auf deiner Gehaltsabrechnung entsprechend aufgeführt. Steht das da so?

(...)

Das steht da nicht so. Auf der Abrechnung steht Steuerklasse 1 und ohne Lohnsteuerabgaben.

Ich vermute, dass das dann durch mich bei meiner Steuerklärung richtig gestellt wird?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 34 Minuten von punktvorstrich:

Auf der Abrechnung steht Steuerklasse 1 und ohne Lohnsteuerabgaben.

Hast du bei der Einstellung auf dem Personalfragebogen nicht darauf hingewiesen, dass es für dich eine Nebentätigkeit ist?

Jetzt hat Zenjob bei Abfrage deiner ElStam "Hauptjob" angegeben und Steuerklasse 1 zurückgemeldet bekommen.

Deine Besoldungsstelle wird also darüber informiert (werden), dass ab Datum xx die Tätigkeit bei ihr als Nebenjob abgerechnet werden muß. Und du wirst entsprechend korrigierte Abrechnungen für die vergangenen Monate erhalten, in denen entsprechende Überzahlungen am Ende stehen.

Viel Spass, dass wieder gerade zu kriegen.

 

P.S. Warum hast du die erste von Zenjob erhaltene Abrechnung nicht kontrolliert?

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Sapine

Weil er mit so etwas bisher nicht viel zu tun hatte nehme ich an. Ich würde direkt das Finanzamt kontaktieren und fragen, ob und zu welchem Zeitpunkt man das mit der Steuerklasse korrigieren kann. Und falls Du beim Arbeitgeber noch nicht Bescheid gegeben haben solltest, wäre spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt. 

 

Irgendwie sehne ich mich manchmal nach der guten alten Zeit zurück. Zweimal Steuerkarte mit Lohnsteuerklasse1 abgeben wäre da deutlich schwieriger gewesen. 

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chirlu
vor 2 Stunden von punktvorstrich:

Auf der Abrechnung steht nur der Beitrag zur PKV.

 

Das wäre auch noch klärungsbedürftig. Eigentlich sollte kein KV-Beitrag abgeführt werden, schon gar nicht an einen privaten Krankenversicherer.

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punktvorstrich

Danke für die Hinweise!

 

Wie hoch jetzt der eigentliche Steuersatz wäre, ist mir noch nicht ganz klar?

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Sapine

Das hängt auch davon ab was Du noch steuerlich geltend machen kannst. Einen groben Überblick kann Dir ein brutto-netto-Rechner geben (ohne Garantie dass der richtig rechnet). 

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punktvorstrich
Am 18.9.2022 um 16:34 von Sapine:

Das hängt auch davon ab was Du noch steuerlich geltend machen kannst. Einen groben Überblick kann Dir ein brutto-netto-Rechner geben (ohne Garantie dass der richtig rechnet). 

Kann ich die 25% Pauschalversteuerung in Rahmen meiner Steuererklärung für kurzfristige Beschäftigung selbst vornehmen oder muss das der Arbeitgeber machen?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 20 Minuten von punktvorstrich:

Kann ich die 25% Pauschalversteuerung in Rahmen meiner Steuererklärung für kurzfristige Beschäftigung selbst vornehmen

 

Nein. (Ob es sich lohnen würde, wäre auch noch sehr die Frage.)

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Sapine

Besser wäre du würdest den Kuddelmuddel aufräumen. Was sagt das Finanzamt?

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punktvorstrich
vor 53 Minuten von Sapine:

Besser wäre du würdest den Kuddelmuddel aufräumen. Was sagt das Finanzamt?

Du kannst auch einfach sagen, dass du gar keine Ahnung hast. :)

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Sapine

Stimmt in so einer doofen Situation war ich noch nie. 

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multivitamin
vor 6 Minuten von punktvorstrich:

Du kannst auch einfach sagen, dass du gar keine Ahnung hast. :)

Ihre Aussage, dass man den Steuersatz nicht sagen kann, ohne alle Einkünfte zu kennen, ist völlig richtig. Die Option einer pauschalen Besteuerung besteht für dich nicht.

 

Allerdings kann das FA dir meines Erachtens nicht helfen. Wenn dein Nebenarbeitgeber sich anscheinend aus irgendeinem Grund als Hauptarbeitgeber angemeldet hat und daher die Steuerklasse 1 abgerufen hat, bekommt dein eigentlicher Hauptarbeitgeber per Änderungsliste der ElStAM die 6. Das ist zwingend und ohne Möglichkeit eines Eingriffs durch das FA.

Das Kuddelmuddel müssen die AG auflösen, am einfachsten, indem der Dienstherr dich abmeldet und sich am nächsten Tag als HauptAG dich wieder anmeldet. Musst du nur der Besoldungsstelle begreiflich machen. :-*

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Sapine

Desto länger der TO das Problem aussitzt statt es zu beheben, desto mehr Netto wird ihm am Ende fehlen. Die gute Nachricht ist: mit der Steuererklärung im Folgejahr kann er sich zu viel gezahlte Steuern zurück holen. 

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multivitamin
vor 16 Minuten von Sapine:

Die gute Nachricht ist: mit der Steuererklärung im Folgejahr kann er sich zu viel gezahlte Steuern zurück holen. 

Ja, mit Nebenjob auf 1 und Hauptjob auf 6 sollte sich das Thema Steuernachzahlung erledigt haben...

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chirlu
vor 48 Minuten von Sapine:

Stimmt in so einer doofen Situation war ich noch nie.

 

Meine Mutter hatte das Problem einmal (Beamtenpension auf 6, Betriebsrente (klein) auf 3). Die Besoldungsstelle hat immerhin selbständig nachgehakt, ob das so gedacht sei (Baden-Württemberg). Es war aber nicht so leicht, dem Betriebsrentenzahler das Problem begreiflich zu machen.

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punktvorstrich

Leider hat hier keiner meine eigentliche Frage beantworten können.

 

Mich interessiert mit welchem Steuersatz ich für die kurzfristige Beschäftigung SK 6 ungefähr zu rechnen habe. Dies scheint niemand zu wissen. 

 

Danke für die anderen Hinweise.

vor einer Stunde von multivitamin:

Ihre Aussage, dass man den Steuersatz nicht sagen kann, ohne alle Einkünfte zu kennen, ist völlig richtig. Die Option einer pauschalen Besteuerung besteht für dich nicht.

(...)

Ich habe oben alle Einkünfte genannt. Was fehlt dir noch?

 

 

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chirlu
vor 5 Minuten von punktvorstrich:

Mich interessiert mit welchem Steuersatz ich für die kurzfristige Beschäftigung SK 6 ungefähr zu rechnen habe.

 

Mit deinem persönlichen Steuersatz.

 

vor 6 Minuten von punktvorstrich:

Ich habe oben alle Einkünfte genannt.

 

Ich habe keinen Betrag gelesen für deinen Nebenjob.

 

vor 6 Minuten von punktvorstrich:

Was fehlt dir noch?

 

Alles, was in eine Steuererklärung gehört. Insbesondere auch, was du absetzen kannst.

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Sapine
vor einer Stunde von punktvorstrich:

Mich interessiert mit welchem Steuersatz ich für die kurzfristige Beschäftigung SK 6 ungefähr zu rechnen habe. Dies scheint niemand zu wissen. 

Das hängt von Deinem zu versteuernden Einkommen ab. Woher sollen wir Deine steuerlichen Daten kennen? Bundesland, Religion, Schwerbehinderung, Freibeträge, Werbungskosten, Spenden, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, verheiratet/alleinstehend und und und. 

 

Die Brutto Nettorechner sind gar nicht schlecht um so etwas abzuschätzen. Warum Du das nicht nutzen willst und lieber andere für Dich arbeiten lässt, könntest Du mal erklären. 

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beamter97
vor 35 Minuten von punktvorstrich:

Mich interessiert mit welchem Steuersatz ich für die kurzfristige Beschäftigung SK 6 ungefähr zu rechnen habe. Dies scheint niemand zu wissen. 

Aber ich glaube zu wissen, dass du wenig Ahnung vom deutschen Einkommensteuerrecht hast:

Die Steuer wird unter Zugrundelegung des gesamten Einkommens (Kap-Erträge außen vor) berechnet. Lohnsteuerklassen dienen einzig dazu, die "Vorauszahlungen" auf die im Steuerbescheid des FA berechnete Steuerschuld, die dein(e) Arbeitgeber an der Quelle einbehalten, differenziert - nach Single/verheiratet , Erst-/Nebenjob - zu berechnen.

 

Wenn du wirklich eine Prozentzahl als "Steuersatz" haben willst, solltest du den zitierten Brutto/Netto-Rechner nutzen und die ausgewiesene Steuer durch das angegebene Einkommen dividieren. - Multiplikation mit 100 nicht vergessen, damit wirklich Prozente rauskommen.

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