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Metasom

geringere Steuerbelastung durch Vorabbefreiung der Qst.

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Metasom
· bearbeitet von Metasom

https://www.divantis.de/geschafft-franzoesische-dividende-ohne-quellensteuer-ausgezahlt/

https://aktiengram.de/fr/

 

Nach einem Beitrag zu LVMH bin ich auf diese beiden Artikel gestoßen und fand heraus, dass man mit einer Vorabbefreiung auf die französische Quellensteuer, wie die DKB sie anbietet, nur eine Steuerlast von 25,66% auf französische Dividenden erhält. Dies wäre eine Steuerlastdifferenz von ca. 0,71% zu den allgemeinen 26,375% bei allen normalen Dividenden in Deutschland.

 

Kennt sonst noch jemand Länder, bei denen die Vorabbefreiung zu einer niedrigeren Steuerlast auf Dividenden führt?

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Mick79

Sicherlich nicht.

Rechne doch besser noch mal nach. :)

 

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chirlu
vor 4 Stunden von Metasom:

nur eine Steuerlast von 25,66% auf französische Dividenden

 

Nach meiner Rechnung wären es 25,671% (12,8% Frankreich plus 12,2%*1,055 Deutschland).

 

vor 4 Stunden von Metasom:

Kennt sonst noch jemand Länder, bei denen die Vorabbefreiung zu einer niedrigeren Steuerlast auf Dividenden führt?

 

Na ja, jedes Land, das eine Quellensteuer erhebt, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist. Bei den USA zum Beispiel sind es 25,55% (15% plus 10%*1,055). Das hat auch nichts mit Vorabbefreiung zu tun, bei nachträglicher Erstattung der über 15% hinausgehenden ausländischen Steuer ist es nicht anders (z.B. Schweiz).

 

vor 4 Stunden von Mick79:

Sicherlich nicht.

 

Wenig überraschend hat der neue Name dich auch nicht klüger gemacht …

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Metasom
vor einer Stunde von chirlu:

Na ja, jedes Land, das eine Quellensteuer erhebt, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist. Bei den USA zum Beispiel sind es 25,55% (15% plus 10%*1,055). Das hat auch nichts mit Vorabbefreiung zu tun, bei nachträglicher Erstattung der über 15% hinausgehenden ausländischen Steuer ist es nicht anders (z.B. Schweiz).

Dass dem deutschen Fiskus diese Steuerlücke noch nicht aufgefallen ist, wundert mich. Dazu entsteht noch eine Klientelpolitik für Dividenden aus dem Ausland. 

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chirlu
vor 20 Minuten von Metasom:

Dass dem deutschen Fiskus diese Steuerlücke noch nicht aufgefallen ist, wundert mich.

 

Natürlich ist das „dem Fiskus aufgefallen“, die Finanzverwaltung ist doch nicht blöd; und die lesen auch Zeitungen oder dieses Forum, wo es nicht zum ersten Mal besprochen wird. Das ergibt sich einfach aus der Systematik des Solidaritätszuschlag als Zuschlag auf die deutsche Steuer. Es gibt viel größere Seltsamkeiten im Steuerrecht.

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Sapine

Nachdem der Soli nur eine vorübergehende Erscheinung ist, lohnt es sich nicht, extra dafür Gesetze anzupassen. :narr:

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