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ER EL

Steuerberater: Auslagenersatz

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ER EL

Hallo zusammen, 

mein Steuerberater der für mich die Lohnabrechnung macht, berechnet regelmäßig den Auslagenersatz Paragraph 16 StBVV im Rahmen der Lohnbuchhaltug. 

Bei mir handelt es sich um einen MA und eig geht alles digitalisiert, daher verwundert es mich, dass überhaupt Auslagen berechnet werden. 

 

Ehrlich gesagt will ich mit meinem Steuerberater keinen Streit vom Zaun brechen und wenn der Auslsgenersatz mal anfällt weil wirklich mal ein Brief in Papier versendet wurde, wärs für mich auch ok. Aber jährlich 80 Euro für Auslagen abzudrücken die in real vielleicht bei 5 Euro liegen steht für mich nicht im Verhältnis. 

 

Kennt sich jmd genauer mit dem Auslagenersatz aus? Muss der Steuerberater vielleicht doch mehr Post verschicken als mir bewusst ist? 

 

 

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Theobuy
· bearbeitet von Theobuy
Zitat

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften*) (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
§ 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. Er kann nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 20 Prozent der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro.

Der Steuerberater hat von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

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ER EL
vor 7 Minuten von Theobuy:

Der Steuerberater hat von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das Wahlrecht besteht doch nur wenn er zu zahlende Entgelte für Post- oder Telekommunikation hatte, oder? 

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Theobuy
vor 6 Minuten von ER EL:

Das Wahlrecht besteht doch nur wenn er zu zahlende Entgelte für Post- oder Telekommunikation hatte, oder? 

Nein, ich gehe davon aus, dass es sich aufgrund der kleinen Beträge um eine Erleichterung aus praktischen Gründen handelt.

Ich vermute weiter, dass wenn du in einen Kommentar zum Gesetz schaust (findest du in der Jura Bibliothek der Uni nebenan), von § 16 auch weitere Kosten erfasst sein können - wie z.B. Papier, Druckerpatrone, Internetverbindung etc. Evtl. kann man sich auch die Gesetzesbegründung dazu durchlesen.

 

Ggf. kannst du die Abrechnungen selber machen.

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ER EL

Können bei einer Rechnung von Beispielsweise 85 € pauschal 20 € angesetzt werden, oder wären eig 17€ korrekt, weil die 20€ der Maximalbetrag sind und davor (also unter 100€) mit 20% zu rechnen ist? 

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oktavian

Hat der Mitarbeiter nicht Anspruch auf eine Lohnabrechnung? Bekommt der die nicht z.B. monatlich bzw. bei Änderungen ausgedruckt, sondern digital?

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ER EL
· bearbeitet von ER EL
vor 6 Minuten von oktavian:

Hat der Mitarbeiter nicht Anspruch auf eine Lohnabrechnung? Bekommt der die nicht z.B. monatlich bzw. bei Änderungen ausgedruckt, sondern digital?

Ja er bekommt die Abrechnung, aber alles nur digital. 

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bobby13

Wichtig ist ja was am Ende dabei heraus kommt. Also die gesamten Kosten die du Zahlen musst.

 

Der Auslagenersatz wird wohl von jeder halbwegs gut organisieren Kanzlei berechnet. Manche berechnen sogar die eigenen EDV Kosten an die Kunden weiter.

Falls du jetzt den Auslagenersatz um 3 Euro mindern möchtest, wird garantiert der Preis pro Lohnabrechnung um 3 Euro teurer.

 

Also lieber den Gesamtpreis vergleichen.

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Taxadvisor
vor 5 Stunden von ER EL:

Hallo zusammen, 

mein Steuerberater der für mich die Lohnabrechnung macht, berechnet regelmäßig den Auslagenersatz Paragraph 16 StBVV im Rahmen der Lohnbuchhaltug. 

Bei mir handelt es sich um einen MA und eig geht alles digitalisiert, daher verwundert es mich, dass überhaupt Auslagen berechnet werden. 

 

Ehrlich gesagt will ich mit meinem Steuerberater keinen Streit vom Zaun brechen und wenn der Auslsgenersatz mal anfällt weil wirklich mal ein Brief in Papier versendet wurde, wärs für mich auch ok. Aber jährlich 80 Euro für Auslagen abzudrücken die in real vielleicht bei 5 Euro liegen steht für mich nicht im Verhältnis. 

 

Kennt sich jmd genauer mit dem Auslagenersatz aus? Muss der Steuerberater vielleicht doch mehr Post verschicken als mir bewusst ist? 

 

 

Die monatliche Abrechnung kostet über Datev inkl. Online-Portal ca. EUR 2,00 bis 2,50 mtl. je Mitarbeiter, dazu kommen aber noch zusätzliche Kosten je nach Preismodell für die Datenspeicherung etc..

 

Gruß

Taxavisor 

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Ramstein

Es gibt spezielle Lohnbüros, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen i.d.R. günstiger machen, als ein Steuerberater.

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feymo
vor 15 Stunden von Ramstein:

Es gibt spezielle Lohnbüros, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen i.d.R. günstiger machen, als ein Steuerberater.

ja, die gibt es. paychex etc.

Diese sind auch ganz gut, wenn es lediglich Gehaltsempfänger sind ohne Änderungen. Würde auch dann zu diesen Lohnbüros raten.

Beratung gibt es da aber nicht, speziell KUG, EPP, Pfändung etc.

 

Ansonsten ist diese Auslagenpauschale halt ein Überbleibsel aus nostalgischen Zeiten, die wir auch gerne mitnehmen. Kann man auch weglassen, nur packt man das halt dann oben wieder drauf.

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