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indianahorst

[Steuern] Von alten Krypto-ETPs in neue Krypto-ETPs umschichten?

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Owl

Weiß jemand, ob der Broker hier Steuern abführt? Das müsste ja über Kapitalertragssteuer fallen.

https://www.boerse-frankfurt.de/etf/21shares-short-bitcoin-etp?currency=EUR

 

21Shares Short Bitcoin ETP

ISIN: CH0514065058 | WKN: A2781V | Kürzel: 2SBT | Typ: ETN

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chiirz
· bearbeitet von chiirz

Hier kam ja die Frage auf, wie ein ETP welcher physische Auslieferung anbietet, aber auch Staking betreibt, steuerlich zu behandeln ist - also ob dieses als privates Veräußerungsgeschäft gelten und somit unter Beachtung der Haltefrist steuerfrei sein kann. Diese Frage hat mich auch beschäftigt, da scheinbar schon Staking-Produkte existieren, bei denen keine automatische Abgeltungssteuer von der Bank abgeführt wird (z.B. CH1114873776). Hierzu habe ich Folgendes gefunden und wollte es nur mal als Quelle verlinken (scheint allerdings kein Steuerberater zu sein): https://pekuna.de/staking-etp

 

Dort steht im Prinzip, dass auch diese Produkte zu den privaten Veräußerungsgeschäften zählen sollen und das Staking scheinbar keine weitere Relevanz hat (die Alternative wäre ja, dass man Teile der Stakinggewinne selbst versteuern müsste, aber keinerlei Informationen zu Zeitpunkten und Beträgen hat).

 

Da ich Laie und kein Steuerberater bin, würde ich mich freuen, wenn jemand zu dem Thema vielleicht noch eine weitere Quelle kennt.

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s1lv3r
vor 3 Stunden von chiirz:

Da ich Laie und kein Steuerberater bin, würde ich mich freuen, wenn jemand zu dem Thema vielleicht noch eine weitere Quelle kennt.

 

Kenne leider auch keine weiteren Quellen und der von dir verlinkte Text bleibt m.E.n. leider sehr oberflächlich. Begründet wieso und warum es so sein soll, wird da nicht. Nur, dass das Produkt "steueroptimiert" ist. :(

 

Ich würde sagen, dass diese Sache im Moment mehr oder weniger eine Grauzone bleibt. Nur, weil ein konkretes Produkt durch WM-Daten in die eine oder andere Richtung geflaggt ist, heißt es im übrigen ja auch nicht, dass es steuerlich wirklich korrekt gehandhabt wird und auch nicht, dass es in ein paar Monaten nicht umgekehrt eingestuft wird.

 

Langfristig würde ich es aber ziemlich seltsam finden, wenn das Staking in eigenem Bestand steuerlich so massiv schlechter gestellt werden sollte, als der gleiche Vorgang in einem ETP-Mantel. Wenn es irgendwie logisch gehandhabt wird, muss es m.M.n. darauf hinauslaufen, dass ETP die Staking betreiben, das Privileg der Versteuerung als privates Veräußerungsgeschäft verlieren. Heißt aber natürlich nicht, dass es auch tatsächlich zwingend so kommt. ;)

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2fast
· bearbeitet von 2fast

Scheinbar hat sie bei dem hier schon diskutieren Solana ETP A3GXNS / GB00BNRRFY34 etwas getan.

 

Als ich ihn im Juli gekauft habe, unterlag er noch der Abgeltungssteuer. Wenn ich jetzt die Steuersimulation mache, wird die Abgst. nicht mehr abgezogen.

 

In der neusten Version des Basisinformationsblattes:

https://kid.ttmzero.com/coinshares/GB00BNRRFY34_latest_de_DE.pdf

 

findet sich nun auch ein Hinweis auf die physikalische Lieferung der Coins:

 

"Der Inhaber eines digitalen Wertpapiers kann das Produkt an der Börse verkaufen, an der es notiert ist, oder er kann die digitalen Wertpapiere gemäß den Bestimmungen des Prospekts (und vorbehaltlich der Bestimmungen des Prospekts) direkt beim Emittenten gegen einen Betrag an zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerten einlösen, der dem gesamten Münzanspruch der digitalen Wertpapiere (abzüglich der entsprechenden Gebühren und Kosten) entspricht."

 

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Oege

Ich wollte mich gerade nach diesem Solana ETP / GB00BNRRFY34 erkundigen. Gibt es überhaupt noch einen ETP von Solana oder Etherium ,der wie eine Aktie oder normaler ETF mit der Kapitalertragssteuer besteuert wird ? kennt da jemand vielleicht noch welche die er benennen kann? Grüße Patrick 

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anonyman
vor 25 Minuten von Oege:

Ich wollte mich gerade nach diesem Solana ETP / GB00BNRRFY34 erkundigen. Gibt es überhaupt noch einen ETP von Solana oder Etherium ,der wie eine Aktie oder normaler ETF mit der Kapitalertragssteuer besteuert wird ? kennt da jemand vielleicht noch welche die er benennen kann? Grüße Patrick 

Hallo @Oege, ja gibt es zum Glück noch.

 

WisdomTree Physical Solana

ISIN: GB00BNGJ9G01 | WKN: A3GX35 | Kürzel: DSOL | Typ: ETN

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Noname
· bearbeitet von Noname

Hallo,

 

ich habe drei 21Shares ETPs, einen für BTC, einen für SOL und einen für XRP.

 

Den 21Shares XRP ETP (--> https://www.21shares.com/de/product/axrp) habe ich kürzlich innerhalb der Haltefrist von einem Jahr verkauft und die Abrechnung von der Baader-Bank erhalten, auf der steht, dass sie steuerpflichtig innerhalb der Haltefrist nach §23 EStG sind. Es wurde also keine KESt ans den Fiskus abgeführt.

 

Den Steuerhinweis auf der Seite von 21Shares zu dem oben genannten fand ich wenig aussagekräftig: "Die ETPs wurden so konzipiert, dass sie ähnliche Merkmale aufweisen wie Anlageprodukte, die für in Deutschland ansässige Privatanleger als von der Kapitalertragssteuer befreit gelten, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden."

 

Hier steht "ähnlich konzipiert", daher dachte ich fälschlich, dass sie innerhalb der Haltefrist mit der KESt besteuert werden und nach einem Jahr steuerfrei sind. Also so eine Art Hybridprodukt aus ETF (innerhalb Haltefrist) und Krypto (außerhalb der Haltefrist), das dann auch die teilweise hohe TER rechtfertigen würde.

 

Wie muss ich nun vorgehen bei der nächsten Steuererklärung? 21Shares konnte bzw. wollte nicht weiterhelfen und antwortete, dass sie nicht für steuerliche Fragen zuständig seien. Ich fragte, ob ihre ETP-Produkte dann 1:1 wie physische Kryptos zu behandeln sind. D.h., muss ich sie in meiner Einkommensteuer angeben und habe ich dann auch Anspruch auf den Freigrenz-Betrag von 1000€? Dazu gab es keine Antwort - nur den Verweis auf einen Steuerberater, der aber auch nicht weiterkommen würde, wenn er nicht weiß, wie 21Shares seine ETPs steuerrechtlich handhabt.

 

Jetzt die Frage an euch:

 

Ich gehe momentan davon aus, dass die 21Shares ETPs letztendlich 1:1 wie Kryptos behandelt werden - also steuerfrei nach einem Jahr, innerhalb der Haltefrist fällt auf die Gewinne die Einkommensteuer an.

Da meine Gewinne aus den Teilverkäufen meines 21Shares XRP ETP unter 1.000€ lagen und ich noch keine weiteren Kryptos/ETP bis dato verkauft habe, kann ich dann die Gewinne steuerfrei mitnehmen? Und: Muss man die Gewinne dennoch in der Einkommensteuer 2024 angeben, wenn sie steuerfrei sind, weil sie unter dem Grenzbetrag lagen oder ist man nicht verpflichtet, die Gewinne aufzulisten? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen?

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SlowHand7
vor einer Stunde von Noname:

Hier steht "ähnlich konzipiert", daher dachte ich fälschlich, dass sie innerhalb der Haltefrist mit der KESt besteuert werden und nach einem Jahr steuerfrei sind. Also so eine Art Hybridprodukt aus ETF (innerhalb Haltefrist) und Krypto (außerhalb der Haltefrist), das dann auch die teilweise hohe TER rechtfertigen würde.

 

Ich gehe momentan davon aus, dass die 21Shares ETPs letztendlich 1:1 wie Kryptos behandelt werden - also steuerfrei nach einem Jahr, innerhalb der Haltefrist fällt auf die Gewinne die Einkommensteuer an.

Da meine Gewinne aus den Teilverkäufen meines 21Shares XRP ETP unter 1.000€ lagen und ich noch keine weiteren Kryptos/ETP bis dato verkauft habe, kann ich dann die Gewinne steuerfrei mitnehmen? Und: Muss man die Gewinne dennoch in der Einkommensteuer 2024 angeben, wenn sie steuerfrei sind, weil sie unter dem Grenzbetrag lagen oder ist man nicht verpflichtet, die Gewinne aufzulisten? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen?

So etwas gibt es nicht. Entweder wird pauschal versteuert was ja bei fast allen Investments passiert.

Oder eben nicht bei diesen Sonderfällen wie Gold oder Krypto.

 

Wenn der Gewinn unter 1000€ liegt musst du im Prinzip nichts erklären. Ich würde das trotzdem machen.

Wenn da FA bemerkt daß da etwas nach §23 war kommen natürlich Rückfragen dazu.

Falls du die Steuerbescheinigung vorlegst sehen sie das sofort.

Ich kann mir auch vorstellen daß die Banken inzwischen Kontrollmitteilungen verteilen.

 

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Chips
· bearbeitet von Chips
Am 21.2.2024 um 00:41 von SlowHand7:

CoinShares SOLANA verdient wohl Geld mit Staking. Daher können die Coins nicht einfach geliefert werden.

Also eine normale Schuldverschreibung mit Differenzausgleich.

macht Sinn. Ich suche ein Zertifikat, bei dem Abgeltungssteuer anfällt. Kann ja auch Sinn machen, wenn nan weniger als ein Jahr halten möchte. 

oder welche Optionen habe ich da?

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anonyman
vor 8 Stunden von Chips:

macht Sinn. Ich suche ein Zertifikat, bei dem Abgeltungssteuer anfällt. Kann ja auch Sinn machen, wenn nan weniger als ein Jahr hsltdn möchte. 

oder welche Optionen habe ich da?

@Chips 

WisdomTree Physical Solana

ISIN: GB00BNGJ9G01 | WKN: A3GX35 | Kürzel: DSOL | Typ: ETN

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