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acewon

Keine Verlustbescheinigung für 2021 beantragt. Bezahlte Steuern zurückholen?

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acewon

Hallo zusammen,

 

ich bin im Moment an meiner Steuererklärung für das Jahr 2021 und versuche herauszufinden, ob ich bereits bezahlte Abgeltungssteuer durch einen Verlustvortrag zurückholen kann. Vielleicht könnt ihr mir hier weiter helfen.

 

  • Ich habe im Jahr 2021 durch den Verkauf eines Fonds bei der Deka ca. 2000€ Gewinn erwirtschaftet.
  • Nach Abzugs meines Sparer-Pauschbetrags von 801€ wurden ca. 300€ Abgeltungssteuer einbehalten.
  • Bei Scalable habe ich im gleichen Jahr mit Zertifikaten und Optionsscheinen ca. 1000€ Verluste gemacht und sind im Verlustrechnungstopf aufgeführt.

 

Leider habe ich bei Scalable bis zum 15.12.2021 keine Verlustbescheingung beantragt, mit welcher ich nun in der Steuererklärung die bereits gezahlten 300€ Steuern zurückfordern könnte.

 

Zusammengefasst:

  • Gewinn und Verluste sind beide in 2021 entstanden. Gewinn bei der Deka / Verlust bei Scalable
  • Die Einkommensteuererklärung für 2021 habe ich noch nicht eingereicht.

 

Wisst ihr, ob es trotz der fehlenden Verlustbescheingung möglich ist, die 300€ Steuern zurückzufordern? Wenn ja, wie stelle ich das am besten an?

 

Viele Grüße & danke schon mal für eure Unterstützung.

 

 

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chirlu

Geht nicht. Du kannst nur für künftige Gewinne (ab 2022) den Verlusttopf bei Scalable verwenden.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wisst ihr, ob es trotz der fehlenden Verlustbescheingung möglich ist, die 300€ Steuern zurückzufordern?

Ja, weiß ich. Es ist aktuell gar nicht mehr möglich.

 

Stefan

 

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IndexP

Der Verlust-Topf bei Scalable steht ja noch, oder?

 

Kann er jetzt eigentlich für 2022 eine Verlustbescheinigung bei Scalable anfordern - und diese Verlustbescheinigung dann mit anderen Gewinnen aus 2022 (z.B. in besagtem DEKA-Depot) verrechnen lassen beim Finanzamt?

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Holgerli
vor 10 Minuten von IndexP:

...eine Verlustbescheinigung bei Scalable anfordern...

Eine Verlustbecheinigung ist bei der Baader Bank anzufordern über ein Baader Bank-Formular und nicht bei SC.

Ich wollte es nur mal eben sagen, nicht, dass jemand am 7. Dezember bei SC was anfordert und dann am 14. Dezember die Rückmeldung bekommt, dass SC garnicht zuständig ist.

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chirlu

@IndexP: Ja, das geht, aber eben nicht mehr mit Gewinnen aus 2021. (Und die Gewinne aus 2022 sollten mindestens 1800 Euro betragen, damit nicht der Sparerpauschbetrag verfällt.)

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