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Rebentao

Kapitalertragssteuer abgezogen . Rückerstattung automatisch?

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Rebentao
· bearbeitet von Rebentao

Hallo, meine Bank hat von einer Dividendezahlung Kapitalertragsteuer einbehalten. Mir also nur den Betrag abzüglich der Kapitalertragssteuer ausgezahlt worden.  Jetzt ist mir nicht ganz klar was passiert wenn ich dieses jahr noch Verluste realisiere, bekomme ich dann von der Bank die Steuer automatisch zurück am Jahresende ?

Bin mir sicher das wurde hier schon mehrfach behandelt. Aber ich finde einfach keinen passenden Thread.

Weder durch google noch durch die Suche im Forum hier.

 

Wäre Dankbar wenn jemand die Frage beantworten kann .. Evtl mit Hinweis auf den passenden Thread.

Viele Grüße

 

 

 

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vanity

Wird hier gerade rauf und runter diskutiert. Wenn du nicht ausgerechnet "Aktienverluste" produzierst, dann wird die in Summe zuviel abgeführte KESt rückerstattet (in der Regel sofort).

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Ramstein
vor 1 Minute von vanity:

Wird hier gerade rauf und runter diskutiert. Wenn du nicht ausgerechnet "Aktienverluste" produzierst, dann wird die in Summe zuviel abgeführte KESt rückerstattet (in der Regel sofort).

Rückerstattet muss nicht direkt monetär sein. 
Flatex z. B. füllt erst mal den Freibetrag und den Topf anrechenbare ausländische Quellensteuer wieder auf.

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Rebentao

Danke. Also mit sofort ist wohl das Jahresende gemeint. Schon irgendwie blöd das die Steuer erstmal weg ist und ich den Betrag nicht investieren kann. Sind zwar nur kleine Beträge, aber bei jemandem mit großem (> 1 Mill.) Vermögen kommen da schnell einige Tausend Euro zusammen die unverzinst einbehalten werden wenn ich das richtig verstehe.

 

Zu Klarstellung . Mein Freistellungsbetrag und mein Verlusttopf ist aktuell natürlich ausgeschöpft.

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Also mit sofort ist wohl das Jahresende gemeint.

Nein, sofort ist sofort, also mit der Abrechnung über den Wertpapierverkauf (bei manchen Banken auch zum Quartalsende, ist aber selten).

Und wie schon gesagt, Aktienverluste dürfen es nicht sein.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor 10 Stunden von Rebentao:

Also mit sofort ...

Achte einfach auch mal auf die Wertstellung, zu der die Bank dann bucht, wenn sie Verlusttöpfe, Freibeträge, QSt-Anrechnung neu berechnen.

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domkapitular
vor 9 Stunden von reckoner:

Nein, sofort ist sofort, also mit der Abrechnung über den Wertpapierverkauf (bei manchen Banken auch zum Quartalsende, ist aber selten).

Wie schon im oben von vanity verlinkten Faden bereits geschrieben gibt es auch Bagatellgrenzen, DIBA macht erst eine Verlustverrechnung ab einer Saldenänderung von 200 €, ansonsten zum Jahresende.

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