Zum Inhalt springen
radler2

Erbfall: Depot auf Erben aufteilen

Empfohlene Beiträge

chirlu
  Am 24.8.2022 um 11:27 von Norica:

Anscheinend ist nicht immer ein Erbschein nötig. Falls ein Testament oder Erbvertrag besteht, reicht die Sterbeurkunde.

 

Falls ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag (der immer notariell ist) besteht und daraus die Erben klar hervorgehen, reicht ein Protokoll von der Testamentseröffnung (aus dem hervorgeht, daß das tatsächlich die letztgültigen Regelungen sind).

 

Die Sterbeurkunde wird immer benötigt.

 

  Am 24.8.2022 um 12:35 von mmusterm:

eine Bank forderte, dass der Verfügende eine pauschale Haftungserklärung zu unterschreiben hatte, falls die Bank bei einem Erbstreit in Regress genommen worden wäre.

 

Ja, das machen die Banken aber nur bei relativ geringen Beträgen (z.B. nicht mehr als vierstellig).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mmusterm
  Am 24.8.2022 um 12:51 von chirlu:

Ja, das machen die Banken aber nur bei relativ geringen Beträgen (z.B. nicht mehr als vierstellig).

Bestätigung: Betrag war nicht ganz 4-stellig.

 

Max.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
radler2

Die ING besteht auf einem Erbschein (ein notarielles Testament besteht nicht). Seine Hausbank, bei der das Girokonto und ein Tagesgeldkonto ist, hat mir auch so die Bankvollmacht gegeben - es war nur von mir und meinen Geschwistern die Haftungserklärung zu unterschreiben. Da ging es aber auch nur um eine Summe von ca. 10.000 Euro. Das war das drängendere  Problem, da ich dann problemlos die ganzen Rechnungen zahlen konnte.  Außerdem konnte ich anhand der Abbuchungen erkennen, was ich alles kündigen mußte.

 

Da ich sowieso einen Erbschein brauche (Grundbuchamt), ist es halt lediglich Verzögerung. Da wir nicht einen schnellen Verkauf der Wertpapiere planen, ist es nicht weiter schlimm.

 

  Am 24.8.2022 um 11:27 von Norica:

Jedenfalls nochmal viel Kraft und auch Geduld für die kommende Zeit.

Danke! Es ist immer besonders schwer, wenn ich mich um die Nachlaßsachen kümmere. Mein Vater hat immer an seine Kinder gedacht und sich selber nichts gegönnt. So hat er z.B. vor 45 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen, die bis zum 85. Lebensjahr läuft. Er hat nie damit gerechnet, daß er die Auszahlung erlebt - und so ist ja auch gekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Günther Meier

Wir möchten Depot meines verstorbenen Vaters ohne Verkauf auf 3 Geschwister "real" teilen. Empfänger 3 Depots.

Trotz  vorgelegten Unterlagen  incl. Vollmacht, Sterbeurkunde und klare Fragen meldet sich Ing seit 3 Wochen außer Standardformularen und 4 Beileidsbezeigungen trotz mehrerer Mails einfach nicht, Kundenbetreuuer verweigert Verbindung Chef/Nachlassabteilung.

Wie kann ich angesichts der labilen Börsensituation die zum Rückruf  bringen ??? So ein Verhalten einer Bank hab ich im Leben noch nie erlebt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Viel Kraft!

 

Gibt es einen Erbschein? Ist die Vollmacht über den Tod hinaus gültig und schließt sie Depotübertragungen mit ein? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
  Am 20.8.2022 um 20:37 von radler2:

Momentan hab ich ja keinen Zugriff auf das Konto (Erbschein steht noch aus). Ich weiß halt aus gedruckten Depotauszügen und Gesprächen mit meinen Vater vor seinem Tod über das Depot Bescheid.

Mein Vater hat zwei Unterdepots in eines hat er die Altanlagen einsortiert - hat er mir kurz vor dem Tod noch mitgeteilt.

Diese Aufteilung kann vielleicht helfen. 

 

Ich habe mal nachgesehen. Bei der Comdirect kann man einzelne Wertpapiere inkl. Angabe der Stückzahl übertragen. Vielleicht ist es eine Idee, das ganze Depot der Erbengemeinschaft von der ING zu übertragen auf eine Bank, die so eine Aufteilung zulässt. Ob die zweite Übertragung / Aufteilung auf die einzelnen Personen dann steuerlich keinen Gläubigerwechsel darstellt, kann ich aber auch nicht sagen.

 

Herzliches Beileid übrigens!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
geldvermehrer
  Am 26.8.2022 um 07:35 von Malvolio:

Ob die zweite Übertragung / Aufteilung auf die einzelnen Personen dann steuerlich keinen Gläubigerwechsel darstellt, kann ich aber auch nicht sagen.

Sobald Wertpapiere auf einen anderen Depotbesitzer übertragen werden, zwackt theoretisch die Bank Kapitalertragsteuer direkt ab (wird wie eine Veräußerung gesehen). Außer es wird vorher ein Antrag wegen Erbschaft/Schenkung bei der Bank gestellt.

Ob das aber in der Praxis auch immer so gehandhabt wird, weiß vielleicht jemand hier aus eigener Erfahrung. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
radler2
  Am 25.8.2022 um 23:05 von Günther Meier:

Trotz  vorgelegten Unterlagen  incl. Vollmacht, Sterbeurkunde und klare Fragen meldet sich Ing seit 3 Wochen außer Standardformularen und 4 Beileidsbezeigungen trotz mehrerer Mails einfach nicht, Kundenbetreuuer verweigert Verbindung Chef/Nachlassabteilung.

Eine Kundenbetreuerin hat mir gesagt, daß sie einen großen Rückstand aufzuarbeiten hätten, als ich mich beklagt habe, daß das alles so zäh geht. Ich denke, daß die Dame da (unerlaubt) aus dem Nähkästchen geplaudert hat. Da wird man auch mit der Brechstange auf die Schnelle nichts erreichen, wenn der Laden total unter Wasser ist. Ob man denen mit juristischen Mitteln Beine machen kann und ggf. sie dann schadensersatzpflichtig wären, wenn sie nicht in angemessener Zeit reagieren, weiß ich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Eol

Da ich und meine Miterben sich in ziemlich ähnlicher Situation mit der ING als Depotbank des Erblassers befinden,wäre es interessant zu wissen,wie es ausgegangen ist;beispielsweise konnten die Depotwerte nach Anteil aus dem Nachlassdepot verteilt werden,oder welch anderer Weg wurde bestritten?

Dank im voraus

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...