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radler2

Erbfall: Depot auf Erben aufteilen

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chirlu
vor einer Stunde von Norica:

Anscheinend ist nicht immer ein Erbschein nötig. Falls ein Testament oder Erbvertrag besteht, reicht die Sterbeurkunde.

 

Falls ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag (der immer notariell ist) besteht und daraus die Erben klar hervorgehen, reicht ein Protokoll von der Testamentseröffnung (aus dem hervorgeht, daß das tatsächlich die letztgültigen Regelungen sind).

 

Die Sterbeurkunde wird immer benötigt.

 

vor 15 Minuten von mmusterm:

eine Bank forderte, dass der Verfügende eine pauschale Haftungserklärung zu unterschreiben hatte, falls die Bank bei einem Erbstreit in Regress genommen worden wäre.

 

Ja, das machen die Banken aber nur bei relativ geringen Beträgen (z.B. nicht mehr als vierstellig).

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mmusterm
13 minutes ago, chirlu said:

Ja, das machen die Banken aber nur bei relativ geringen Beträgen (z.B. nicht mehr als vierstellig).

Bestätigung: Betrag war nicht ganz 4-stellig.

 

Max.

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radler2

Die ING besteht auf einem Erbschein (ein notarielles Testament besteht nicht). Seine Hausbank, bei der das Girokonto und ein Tagesgeldkonto ist, hat mir auch so die Bankvollmacht gegeben - es war nur von mir und meinen Geschwistern die Haftungserklärung zu unterschreiben. Da ging es aber auch nur um eine Summe von ca. 10.000 Euro. Das war das drängendere  Problem, da ich dann problemlos die ganzen Rechnungen zahlen konnte.  Außerdem konnte ich anhand der Abbuchungen erkennen, was ich alles kündigen mußte.

 

Da ich sowieso einen Erbschein brauche (Grundbuchamt), ist es halt lediglich Verzögerung. Da wir nicht einen schnellen Verkauf der Wertpapiere planen, ist es nicht weiter schlimm.

 

vor 5 Stunden von Norica:

Jedenfalls nochmal viel Kraft und auch Geduld für die kommende Zeit.

Danke! Es ist immer besonders schwer, wenn ich mich um die Nachlaßsachen kümmere. Mein Vater hat immer an seine Kinder gedacht und sich selber nichts gegönnt. So hat er z.B. vor 45 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen, die bis zum 85. Lebensjahr läuft. Er hat nie damit gerechnet, daß er die Auszahlung erlebt - und so ist ja auch gekommen.

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Günther Meier

Wir möchten Depot meines verstorbenen Vaters ohne Verkauf auf 3 Geschwister "real" teilen. Empfänger 3 Depots.

Trotz  vorgelegten Unterlagen  incl. Vollmacht, Sterbeurkunde und klare Fragen meldet sich Ing seit 3 Wochen außer Standardformularen und 4 Beileidsbezeigungen trotz mehrerer Mails einfach nicht, Kundenbetreuuer verweigert Verbindung Chef/Nachlassabteilung.

Wie kann ich angesichts der labilen Börsensituation die zum Rückruf  bringen ??? So ein Verhalten einer Bank hab ich im Leben noch nie erlebt.

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Sapine

Viel Kraft!

 

Gibt es einen Erbschein? Ist die Vollmacht über den Tod hinaus gültig und schließt sie Depotübertragungen mit ein? 

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Am 20.8.2022 um 22:37 von radler2:

Momentan hab ich ja keinen Zugriff auf das Konto (Erbschein steht noch aus). Ich weiß halt aus gedruckten Depotauszügen und Gesprächen mit meinen Vater vor seinem Tod über das Depot Bescheid.

Mein Vater hat zwei Unterdepots in eines hat er die Altanlagen einsortiert - hat er mir kurz vor dem Tod noch mitgeteilt.

Diese Aufteilung kann vielleicht helfen. 

 

Ich habe mal nachgesehen. Bei der Comdirect kann man einzelne Wertpapiere inkl. Angabe der Stückzahl übertragen. Vielleicht ist es eine Idee, das ganze Depot der Erbengemeinschaft von der ING zu übertragen auf eine Bank, die so eine Aufteilung zulässt. Ob die zweite Übertragung / Aufteilung auf die einzelnen Personen dann steuerlich keinen Gläubigerwechsel darstellt, kann ich aber auch nicht sagen.

 

Herzliches Beileid übrigens!

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geldvermehrer
vor einer Stunde von Malvolio:

Ob die zweite Übertragung / Aufteilung auf die einzelnen Personen dann steuerlich keinen Gläubigerwechsel darstellt, kann ich aber auch nicht sagen.

Sobald Wertpapiere auf einen anderen Depotbesitzer übertragen werden, zwackt theoretisch die Bank Kapitalertragsteuer direkt ab (wird wie eine Veräußerung gesehen). Außer es wird vorher ein Antrag wegen Erbschaft/Schenkung bei der Bank gestellt.

Ob das aber in der Praxis auch immer so gehandhabt wird, weiß vielleicht jemand hier aus eigener Erfahrung. 

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radler2
vor 11 Stunden von Günther Meier:

Trotz  vorgelegten Unterlagen  incl. Vollmacht, Sterbeurkunde und klare Fragen meldet sich Ing seit 3 Wochen außer Standardformularen und 4 Beileidsbezeigungen trotz mehrerer Mails einfach nicht, Kundenbetreuuer verweigert Verbindung Chef/Nachlassabteilung.

Eine Kundenbetreuerin hat mir gesagt, daß sie einen großen Rückstand aufzuarbeiten hätten, als ich mich beklagt habe, daß das alles so zäh geht. Ich denke, daß die Dame da (unerlaubt) aus dem Nähkästchen geplaudert hat. Da wird man auch mit der Brechstange auf die Schnelle nichts erreichen, wenn der Laden total unter Wasser ist. Ob man denen mit juristischen Mitteln Beine machen kann und ggf. sie dann schadensersatzpflichtig wären, wenn sie nicht in angemessener Zeit reagieren, weiß ich nicht.

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