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radler2

Erbfall: Depot auf Erben aufteilen

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BarbarossaII

@radler2:  über welchen Depotwert reden wir größenordnungsmäßig ?

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radler2

Momentan hab ich ja keinen Zugriff auf das Konto (Erbschein steht noch aus). Ich weiß halt aus gedruckten Depotauszügen und Gesprächen mit meinen Vater vor seinem Tod über das Depot Bescheid.

Mein Vater hat zwei Unterdepots in eines hat er die Altanlagen einsortiert - hat er mir kurz vor dem Tod noch mitgeteilt.

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Peter23

Disclaimer: Ich habe die vorherigen Antworten nicht gelesen.

 

Ich würde es so machen: 

3 Unterdepots anlegen (geht in wenigen Minuten bei Ing) und dann kleine (aber nicht zu kleine Tranchen, damit es nicht zu lange dauert) Stück für Stück verteilen. Sprich: Wenn zB 30.000 € in einem ETF sind, dann könnte man es in 1.000 € Tranchen auf Unterdepots 1,2,3 hintereinander verteilen und dann wieder von vorne. So wird ungefähr erreicht, dass jeder die unterschiedlichen Kaufpreise erhält, ohne dass man sich zu viel Gedanken machen muss.

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radler2

Hallo Peter,

so sollte es technisch(!) machbar sein, wenn ich das Depot meines Vaters von der ING übertragen bekomme, so wie es die ING mir anbietet. Ich habe allerdings die Sorge, daß das Finanzamt die anschließende Verteilungsaktion nicht als Aufteilung des Erbes auffaßt, sondern als Schenkung an meine Geschwister oder sonstwie dadurch Steuern fällig werden könnte. Ich gehe bei unserem Vampierstaat grundsätzlich vom Schlechtesten aus. Vielleicht ist meine Sorge ja unbegründet.

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Sapine

Ich vermute er meinte Unterdepots im Konto des Erblassers. Da kann dann nicht mehr von Schenkung die Rede sein. 

 

Aber jetzt wartet erst mal den Erbschein ab und verschafft Euch Überblick. Es besteht auch kein besonderer Zeitdruck das alles abzuwickeln. 

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feymo
· bearbeitet von feymo

Hey,

 

erstmal mein Beileid. Wünsche Euch viel Kraft, die Situation zu meistern.

Meine Tipps, habe so etwas bereits mehrfach begleitet. Von den Banken kann man schon Hilfe erwarten, grade die Sparkassen und Volksbanken sind da sehr entgegenkommend.

Wichtig ist hier aber auch das Thema Geduld. Der letzte Erbfall mit Bankbeteiligungen ist seit zwei Jahren nicht abgewickelt, wegen irgendwelchen Fonds aus UK

 

Da Ihr drei Rechtsnachfolger seid, könnt Ihr das Depot als Erbengemeinschaft übernehmen.

Sollte das möglich sein, übertragt Ihr die Aktien einfach auf Eure jeweiligen Depots als Wertpapierübertrag.

 

Macht vorher eine Berechnung, wichtig ist der Todestag als Stichtag, dokumentiert alles und fertig.

Probleme mit dem Finanzamt hat es so noch nie gegeben.

 

Das einzige Problem, das ich sehe, ist die korrekte Übertragung der Anschaffungsdaten und Anschaffungskosten.

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Sapine
vor 17 Minuten von feymo:

Von den Banken kann man schon Hilfe erwarten, grade die Sparkassen und Volksbanken sind da sehr entgegenkommend.

Kleine Filialbanken sind da zweifellos hilfreich und gehen auch im Vier-Augen-Gespräch gerne mal über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Aber wir reden hier von einem Depot bei einer Direktbank. Da sollte man seine Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Daneben haben die dortigen Bearbeiter wenig Erfahrung mit steuerrelevanten Auswirkungen. 

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chirlu

Jede Bank hat eine Abteilung für die Abwicklung von Nachlässen. Die Mitarbeiter dort kennen sich aus. Ohne den Erbschein werden sie aber nicht tätig werden.

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Sapine

Sicher wissen die Banken wie man einen Nachlass abwickelt. Und selbstverständlich wird keine Bank aktiv ohne Erbschein. Die Mitarbeiter für die Nachlassabwicklung wissen auch ganz genau was sie dürfen. Das was sie nicht dürfen, kennen sie höchstens dem Hörensagen nach. Und selbst wenn sie etwas wissen, werden sie einen Teufel tun sich für unbekannte Leute aus dem Fenster zu hängen. Verstehst Du den Unterschied? 

 

Bei einem kleinen Institut wo sich Erben, Erblasser und Bankangestellter seit Jahrzehnten kennen, da geht viel mehr. Wird halt nicht groß dokumentiert. 

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oktavian
vor einer Stunde von Sapine:

Und selbstverständlich wird keine Bank aktiv ohne Erbschein.

am einfachsten ist zu Lebzeiten Vollmacht zu vergeben. Erbschein kostet auch wieder Geld.

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chirlu

Ohne Erbschein oder notarielles Testament (plus Eröffnungsprotokoll) wird man nicht auskommen. Der Haken im Zusammenhang mit Wertpapieren ist nämlich, daß man nur mit Vollmacht zwar die Überträge veranlassen kann, aber keine Einstufung als steuerneutral erreicht.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Außerdem bräuchte man eine transmortale Vollmacht.

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Sapine

nennt sich Vollmacht über den Tod hinaus

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII
vor 20 Stunden von BarbarossaII:

@radler2:  über welchen Depotwert reden wir größenordnungsmäßig ?

 

vor 20 Stunden von radler2:

aus gedruckten Depotauszügen [....] zwei Unterdepots [...]

Sorry, für die in Deiner schweren Zeit sehr direkten Fragen:

1. welcher Depot-Gesamtwert steht dort (Größenordnungsmäßig) drin?

2. von wann ist der Papierauszug?

 

Hintergrund: 

  • bei eher überschaubaren Depots (z.B. 3.000 Euro) könnte es nach Erhalt des Erbscheins das Einfachste sein, alles zu verkaufen, jedem Erben ein Drittel zu überweisen, das Depot Deines Vaters zu schließen und damit einen sauberen Abschluss zu haben - der Unterschied der einfachen zur Ertragsoptmierten Variante fällt hier nicht so groß aus und dürfte in schlechtem Verhältnis zu der Rennerei stehen, die ihr hättet.
  • bei sehr großen Depots (z.B. 1 Mio; davon die Hälfte Altbestand; und beim Altbestand extrem niedrige Einstiegspreise) macht es schon Sinn, die Ertragsoptimierte Variante zu finden - ggf. sogar mit bezahlter Hilfe (Steuerberater, Anwalt,...), weil es zwischen einer geschickten und einer ungeschickten Variante ausreichend große Unterschiede der Auszahlbeträge gibt, um die Aufwände (eigene Rennerei und/oder bezahlte Hilfe) zu rechtfertigen.

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oktavian
vor einer Stunde von stagflation:

Außerdem bräuchte man eine transmortale Vollmacht.

meines Wissens trifft das auf Bankvollmachten zu. Andererseits hätte ich gerne eine Vollmacht vergeben, welche bei Tod eintritt, damit man eben den Erbschein nicht braucht, aber dennoch kein Risiko durch den Bevollmächtigten hat zu Lebzeiten. Das wiederum wird nicht angeboten.

vor einer Stunde von chirlu:

Der Haken im Zusammenhang mit Wertpapieren ist nämlich, daß man nur mit Vollmacht zwar die Überträge veranlassen kann, aber keine Einstufung als steuerneutral erreicht.

das wäre blöd. Würde da "Unentgeltlicher Übertrag auf Depot eines Dritten bzw. Übertrag auf Depot des Ehegatten (z.B. aufgrund Schenkung oder Erbschaft)" ankreuzen und das dann mit dem FA klären. Hätte da jetzt kein Problem gesehen oder bin ich da zu naiv?

 

Der Themenersteller hat aber ohnehin keine Vollmacht?

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radler2
vor einer Stunde von BarbarossaII:

 

Sorry, für die in Deiner schweren Zeit sehr direkten Fragen:

1. welcher Depot-Gesamtwert steht dort (Größenordnungsmäßig) drin?

2. von wann ist der Papierauszug?

Es ist für einfache Lösungen zu groß - mehr möchte ich nicht sagen. Der Papierauszug ist vom Juni. Ich warte jetzt, bis der Erbschein kommt. Ich bin erst mal froh, daß ich dank Eurer Hilfe jetzt wenigstens eine Vorstellung habe, was ich tun muß. Wenn man vollkommen im Dunkeln tappt, ist das ziemlich unangenehm.

 

Es ist in der Tat so, daß es bei Filialbanken im Erbfall einfacher ist. Bei seiner Fillialbank, wo er sein Girokonto hatte, habe ich die Bankvollmacht ohne Erbschein bekommen - denen haben die Unterschriften von uns drei Kindern gereicht. So kann ich wenigsten die ganzen Arztrechnung (privat-versichert) und die Beerdigungskosten von seinem Konto zahlen.

 

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chirlu
vor 8 Minuten von radler2:

So kann ich wenigsten die ganzen Arztrechnung (privat-versichert) und die Beerdigungskosten von seinem Konto zahlen.

 

Das würde auch ohne Vollmacht gehen, da es ja Rechnungen gegen den Nachlaß sind. Eine Vollmacht schadet aber natürlich nicht.

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Norica
vor 3 Stunden von radler2:

Es ist in der Tat so, daß es bei Filialbanken im Erbfall einfacher ist. Bei seiner Fillialbank, wo er sein Girokonto hatte, habe ich die Bankvollmacht ohne Erbschein bekommen - denen haben die Unterschriften von uns drei Kindern gereicht. So kann ich wenigsten die ganzen Arztrechnung (privat-versichert) und die Beerdigungskosten von seinem Konto zahlen.

 

Das ist relativ. Auch bei der ING geht es problemlos und schnell. Der "Haken" bei euch eher ist, dass ihr teilen wollt. Wenn sich zwei entschließen könnten, statt der Wertpapiere Geld zu nehmen, würde das Depot ganz schnell auf den Dritten übertragen werden können. Den Ausgleich macht ihr dann unter euch aus.

 

Es bliebe zwar das leidige Steuerproblem, aber auch dieses kann man bei gutem Verhältnis untereinander sehr pragmatisch lösen. Beispielsweise indem derjenige, der die Wertpapiere übernimmt, später eventuell anfallende Steuern übernimmt und dafür den Steuervorteil der Altbestände behalten darf. Es ist schließlich nur Geld, welches im Normalfall gar nicht da wäre und auch nicht gebraucht wird. Eigentlich ideal zum ewigen Halten ;).

 

Jedenfalls viel Kraft für die kommende Zeit.

 

 

 

SG

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radler2
vor 9 Stunden von Norica:

Das ist relativ. Auch bei der ING geht es problemlos und schnell. Der "Haken" bei euch eher ist, dass ihr teilen wollt. Wenn sich zwei entschließen könnten, statt der Wertpapiere Geld zu nehmen, würde das Depot ganz schnell auf den Dritten übertragen werden können. Den Ausgleich macht ihr dann unter euch aus.

Die ING sagt, ohne Erbschein oder beim Amtsgericht eröffnetem Testament geht gar nichts, egal was mit dem Depot geschehen soll.

Bei einigen Versicherungen ist es ebenso. Mein Vater hat eine kleine Sterbegeldversicherung von 1963 über 500 DM. Die wollen auch einen Erbschein sehen, bevor sie auszahlen.

Erbschein brauchen wir aber so oder so für das Grundbuchamt.

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Norica
· bearbeitet von Norica
Am 22.8.2022 um 07:40 von radler2:

Die ING sagt, ohne Erbschein oder beim Amtsgericht eröffnetem Testament geht gar nichts, egal was mit dem Depot geschehen soll.

...

Selbstverständlich geht ohne Erbschein nichts, aber der ist relativ schnell zu bekommen und kostet nur ein paar Euro.

Was ich meinte ist ist die hier diskutierte "gerechte" Aufteilung der Werte vom ING-Konto herunter auf mehrere Depots. Das verkompliziert die Sache erheblich und eine mögliche Lösung - als Gedankenanstoss - wäre die von mir beschriebene.

Aber das müsst ihr selbst wissen und entscheiden.

 

 

SG

 

[Ergänzung]: Moment, ich glaube die Sterbeurkunde reichte damals bei uns und die war sehr günstig. Reicht die der ING nicht?

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radler2
vor 17 Stunden von Norica:

Selbstverständlich geht ohne Erbschein nichts, aber der ist relativ schnell zu bekommen und kostet nur ein paar Euro.

Sprichst du aus Erfahrung? Ich bezweifle das.

 

Schnell geht da gar nichts und ein paar Euro sind es auch nicht - die Gebührentabelle  geht bei 90 Euro für eine Erbsumme von bis zu 5000 Euro los. Wo man dann bei einem kleinen Eigenheim seit der Abschaffung der Einheitswerte landet, kann man sich denken.

 

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/was-kostet-ein-erbschein.html

 

Und ja: die ING hat von mir schriftlich einen Erbschein verlangt.

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Sapine

Die gute Nachricht ist, dass jede weitere Kopie des Erbscheins deutlich billiger wird ;)

 

Und ja - Erbscheine können richtig Geld kosten. 

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troi65
vor 34 Minuten von radler2:

Schnell geht da gar nichts......

Dem stimme ich zu.

Da ich beruflich selbst u.a. mit der Erteilung von Erbscheinen befasst bin ( bzw. über entspr. Anträge zu entscheiden habe ) , wäre mir neu , dass Erbscheine schnell erteilt werden.

Die Leute möchten ihn schnell haben; diese Erwartungshaltung hält aber mit der Personalkapazität in der Justiz nicht stand.

Je nachdem wie ein Antragsteller bei der Urkundenbeschaffung mitwirkt  oder wie kompliziert die erbrechtliche Lage ist , kann ein Verfahren mehrere Monate oder länger dauern.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor einer Stunde von radler2:

Sprichst du aus Erfahrung? Ich bezweifle das.

 

Schnell geht da gar nichts und ein paar Euro sind es auch nicht - die Gebührentabelle  geht bei 90 Euro für eine Erbsumme von bis zu 5000 Euro los. Wo man dann bei einem kleinen Eigenheim seit der Abschaffung der Einheitswerte landet, kann man sich denken.

 

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/was-kostet-ein-erbschein.html

 

Und ja: die ING hat von mir schriftlich einen Erbschein verlangt.

Ja ich spreche aus Erfahrung, aber ich hatte ergänzt, dass wir damals lediglich eine Sterbeurkunde vorlegen mussten.

Die habe ich mit dem Erbschein verwechselt, ich bitte um Entschuldigung dafür.

Vielleicht sind die Regeln auch strenger geworden oder es gab andere Voraussetzungen bei uns. Scheint alles sehr individuell zu sein.

Genau kann ich es deswegen nicht mehr sagen, da ich wegen Ortsabwesenheit auf die Schilderungen der Miterben angewiesen war.

 

Jedenfalls nochmal viel Kraft und auch Geduld für die kommende Zeit.

 

 

 

SG

 

[Ergänzung] Möchte nicht lästig fallen, aber es lässt mir keine Ruhe. Anscheinend ist nicht immer ein Erbschein nötig. Falls ein Testament oder Erbvertrag besteht, reicht die Sterbeurkunde. Ob es Ausnahmen gibt, kann ich nicht sagen. Bei uns gab es ein Testament, vielleicht war das der Unterschied? Nachlesen kann man beispielsweise hier.

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mmusterm

Mit einer Vollmacht (mit Gültigkeit über den Tod des Erblassers hinaus) konnten wir bei drei Filialbanken problemlos Sparbücher und Depots unter den Erben  - auch ohne Erbschein - aufteilen. Allerdings waren Erblasser und Erben entweder persönlich bekannt oder eine Bank forderte, dass der Verfügende eine pauschale Haftungserklärung zu unterschreiben hatte, falls die Bank bei einem Erbstreit in Regress genommen worden wäre.

 

Dass genau dieses Vorgehen mit Online-Banken nicht funktioniert, scheint mir auf der Hand zu liegen.

 

Max.

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