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Sapine

Grundsteuererklärung

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198 Stimmen

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ja, @chirlu, ich weiß, dass Du zu denen gehörst, die glauben, dass die Umstellung aufkommensneutral sein wird.

 

Ich gehöre nicht zu denjenigen.

 

Das "mögliche (!)" habe ich extra für Dich reingeschrieben, damit Du keinen Schluckauf bekommst und keinen schlechten Abend hast.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 15 Minuten von stagflation:

ich weiß, dass Du zu denen gehörst, die glauben, dass die Umstellung aufkommensneutral sein wird.

 

Ich gehöre nicht dazu.

 

Da liegt dann wohl ein Schisma vor, und bald haben wir zwei Kirchen. ^_^

 

Meine Position wird halt davon gestützt, dass es die erklärte Absicht der zuständigen Landespolitiker ist. Für deine Position dagegen hast du meines Erachtens als einzige Stütze ein allgemeines Pessimismusgefühl.

 

Als wir die Diskussion vor zwei Monaten zuletzt hatten, gab es noch das anekdotische Argument:

Am 6.12.2024 um 13:22 von Holgerli:

Die Aussage war ja, glaube ich, ursprünglich, dass sich die Gruppe der Mehrzahler mit der Gruppe der Wenigerzahler mehr oder minder ausgleichen und das Ganze mehr oder weniger ein Nullsummenspiel wird.

Bisher lese ich hier aber nur von Leuten die massiv mehr bezahlen.

Aber in der Zwischenzeit sind hier reichlich anekdotische Berichte eingelaufen, dass bei jemandem die Grundsteuer gesunken ist, so dass das von vornherein schwache Argument endgültig entkräftet ist.

 

Am 6.12.2024 um 02:40 von chirlu:
Am 5.12.2024 um 21:33 von stagflation:

„Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird.“

 

Der Bundesfinanzminister in 2018 / 2019. Quelle: Handelsblatt

Und, hast du irgendwelche Hinweise, dass das nicht stimmen würde?

 

Du hast damals keine geliefert. Heute?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Warten wir es ab. In zwei oder drei Jahren wird es Statistiken geben...

 

Aber ich wollte hier keinen Streit und auch keine alte Diskussion neu entfachen.

 

Ich hatte zuerst geschrieben "Aber dann darf man eine weitere Steigerung durch die neue Berechnungsmethode ...".

 

Dann fiel mir ein, dass ja einige hier sind, die glauben, dass es keine Steigerung geben wird. Deshalb habe ich noch das "mögliche (!)" hinzugefügt. Damit, dass Du das ins Lächerliche ziehen wirst, habe ich nicht gerechnet....

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PKW
vor 2 Minuten von chirlu:

Meine Position wird halt davon gestützt, dass es die erklärte Absicht der zuständigen Landespolitiker ist.

Nur sind es nicht die Bundes- oder Landespolitiker, welche die Hebesätze festlegen. Welchen Hebel haben die denn, um unbotmäßige Kommunen zu maßregeln?
Die berühmteste Regelung für den kommunalen Finanzausgleich heißt doch: Geld gibt es nur wenn mindestens der Druchschnittshebesatz verlangt wird. Selbst wenn sich 9 von 10 Kommunen aufkommensneutral aufstellen und nur 1 Kommune erhöht, dann steigt der Durchnittswert und in den Folgejahren müssen Empfängerkommunen den Hebesatz erhöhen.

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chirlu
vor 13 Stunden von PKW:

Nur sind es nicht die Bundes- oder Landespolitiker, welche die Hebesätze festlegen. Welchen Hebel haben die denn, um unbotmäßige Kommunen zu maßregeln?

 

Erstens die Öffentlichkeit – es wird ja klar vermittelt, dass der Hebesatz aufkommensneutral festgesetzt werden soll und welche Höhe dafür richtig wäre. Wenn nun der Gemeinderat von Hintertupfingen einen höheren Hebesatz beschließen sollte, braucht er dafür schon einen guten Grund, oder die Betroffenen (= Nachbarn, Bekannte, Vereinskollegen, Kunden, … der Ratsmitglieder) werden sauer sein.

 

Zweitens das jeweilige Grundsteuergesetz, das zwar derzeit vielleicht keine entsprechende Regelung enthält, aber im Bedarfsfall schnell eine bekommen könnte.

 

vor 13 Stunden von PKW:

Die berühmteste Regelung für den kommunalen Finanzausgleich heißt doch: Geld gibt es nur wenn mindestens der Druchschnittshebesatz verlangt wird.

 

Die Regelung mag berühmt sein, aber kannst du mir Länder nennen, in denen sie gilt? Niedersachsen und Hessen schon einmal nicht.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 35 Minuten von chirlu:

Die Regelung mag berühmt sein, aber kannst du mir Länder nennen, in denen sie gilt?

Bei uns in Rheinland-Pfalz hat man so die Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen schon vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform zum Anheben der Hebesätze "motiviert".

Wobei der Wortlaut der Regelungen nicht lautet: "Geld gibt es nur wenn mindestens der Druchschnittshebesatz verlangt wird." Statt dessen hat die Landesregierung Hebesätze definiert, die als "angemessen" verstanden werden.

Die Ortsgemeinden müssen nun einen erheblichen Teil ihrer Steuereinnahmen über Umlagen an die Verbandsgemeinden und den Kreis abgeben. Mit dem verbleibenden Rest können sie ihre Aufgaben nicht vernünftig erfüllen. Daher können sie vom Kreis und vom Land Zuschüsse erhalten, wenn sie Projekte durchführen wollen, die von den übergeordneten politischen Ebenen für gut gehalten werden (Radweg, Kindergarten etc.). Diese Zuschüsse werden nur genehmigt, wenn die Ortsgemeinde den Hebesatz auf das von der Landesregierung als angemessen definierte Niveau angehoben hat.

Daneben wirkt sich aus, daß die Höhe der Umlagen danach berechnet werden, wie hoch die Steuereinnahmen wären, wenn die vorgegebenen Hebesätze erhoben würden.

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chirlu
vor 10 Minuten von Nachdenklich:

Wobei der Wortlaut der Regelungen nicht lautet: "Geld gibt es nur wenn mindestens der Druchschnittshebesatz verlangt wird." Statt dessen hat die Landesregierung Hebesätze definiert, die als "angemessen" verstanden werden.

 

Werden diese als angemessen angesehenen Hebesätze jedes Jahr automatisch über einen Durchschnitt neu errechnet, oder sind die gesetzlich festgelegt unabhängig davon, was die Gemeinden tun? Nur im ersten Fall könnte sich der beschriebene Effekt ergeben:

vor 14 Stunden von PKW:

Selbst wenn sich 9 von 10 Kommunen aufkommensneutral aufstellen und nur 1 Kommune erhöht, dann steigt der Durchnittswert und in den Folgejahren müssen Empfängerkommunen den Hebesatz erhöhen.

 

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Nachdenklich
vor 36 Minuten von chirlu:

Werden diese als angemessen angesehenen Hebesätze jedes Jahr automatisch über einen Durchschnitt neu errechnet,  ....

Nicht jedes Jahr und nicht automatisch.

Darum ging es mir auch nicht.

 

Ich wollte nur deutlich machen, daß die Kommunen zwar formal frei sind, die Hebesätze nach eigenem Gutdünken festzusetzen.

In der Realität ist diese formale Freiheit allerdings weitgehend ausgehebelt.

Ja, in der Nachbargemeinde hat eine große Firma mit Weltgeltung ihren Hauptsitz. Dort kann man sich erlauben, unter den von der Landesregierung festgesetzten Hebesätzen zu bleiben.

Insofern stimmt es, daß die Kommunen die Freiheit haben ....  in der Realität gibt es aber Sachzwänge, die die formale Eigenständigkeit in Frage stellen.

 

vor 14 Stunden von PKW:

Nur sind es nicht die Bundes- oder Landespolitiker, welche die Hebesätze festlegen.

Formal richtig.  

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1
vor 2 Stunden von Nachdenklich:

Ich wollte nur deutlich machen, daß die Kommunen zwar formal frei sind, die Hebesätze nach eigenem Gutdünken festzusetzen.

In der Realität ist diese formale Freiheit allerdings weitgehend ausgehebelt.

+1.

 

Mit der Freiheit der Kommunen ist es wirklich nicht weit her. 

Die Haushalte müssen auch durch die Aufsichtsbehörden genehmigt werden - in der Regel Regierungspräsidien oder hier in RP die ADD ( Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ). Die wiederrum den Landesinnenministerien unterstehen.

Die sagen dann halt: 'Könnt Ihr den Haushalt nicht ausgleichen, müsst ihr für mehr Einnahmen sorgen !'

Bei so manchem Kommunalpolitiker löst der Begriff ADD inzwischen Gewaltphantasien aus..

Dabei ist der weitaus größte Teil der Ausgaben durch Pflichtaufgaben gebunden - die sich durch Landes-und Bundespolitik munter vermehren. Dafür gibt es dann Zuschüsse je nach Kassenlage von Land oder Bund - so gut wie nie kostendeckend.

Fast schon klassisches Beispiel ist die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung - die soll bis 2026 ( bei kleineren Kommunen bis 2028 ) vorliegen. Beschlossen in Berlin. Dafür gibt es dann Zuschüsse.

Eigentlich müsste es umgekehrt sein - die Rechnungen dafür gehen (inklusiv Verwaltungskostenaufschlag) an den Bundesfinanzminister Berlin.

 

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PKW
vor 3 Stunden von chirlu:

Die Regelung mag berühmt sein, aber kannst du mir Länder nennen, in denen sie gilt?

Du hast recht, es ist nicht so plump, wie ich es beschrieben habe.
KommunalWiki erklärt den Kommunalen Finanzausgleich so:

Zitat

Die Vergleichsgröße für die Bedarfsmesszahl ist die Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde. Damit sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen gemeint, denn diese hängen bei Gewerbe- und Grundsteuer auch vom Hebesatz ab, den die Gemeinde im Haushalt selbst festlegt. Daher werden diese Einnahmen auf einen normierten, einheitlichen Hebesatz umgerechnet, es zählen die Steuereinnahmen, die die Gemeinde bei diesem Nivellierungshebesatz hätte.

(Notleidende) Kommunen erhalten weniger Geld aus dem Finanzausgleich, wenn sie den vorgegebenen Hebesatz nicht erreichen. Wollen sie das ganze Geld, (das ihnen daraus eigentlich zustünde,) dann müssen sie erst ihre Hebesätze anpassen.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Freistehendes EFH in Randlage einer Mittelstadt (in ländlicher Region von NRW): -13%.

Der Messbetrag ging um 14,25% runter, der Hebesatz ging um moderate 2% auf 470% hoch. Der Mittelwert des Hebesatzes für NRW lag 2024(!) bei 635% (mit einer Spanne von 170% (Verl) bis 1.100% (Niederkassel)).

 

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chirlu
vor 16 Stunden von PKW:

(Notleidende) Kommunen erhalten weniger Geld aus dem Finanzausgleich, wenn sie den vorgegebenen Hebesatz nicht erreichen. Wollen sie das ganze Geld, (das ihnen daraus eigentlich zustünde,) dann müssen sie erst ihre Hebesätze anpassen.

 

In Niedersachsen jedenfalls ist das nicht so. Die Kommune bekommt gleich viel Geld aus dem Finanzausgleich unabhängig von ihren Hebesätzen.

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