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Sapine

Grundsteuererklärung

Schon gemacht?  

191 Stimmen

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leoluchs

Die Korrektur ist gerade erfolgt. Das Ausfüllen des Formulars war schnell erledigt, weil wir die Daten der Erstausfertigung gespeichert hatten. Im Feld Nr. 30 haben wir unter "Ergänzende Angaben" eingetragen, dass es sich um eine korrigierte Version handelt.

 

Die Fenster sind "Schwachpunkte". Die haben wir in den ersten beiden Etagen im Laufe der Jahre ausgewechselt. Das Haus (Bj. 1938) hat allerdings eine gemeinsame Wand mit dem Nachbarhaus, und in den 90ern haben wir einen Vorbau erstellt, der die Wohnfläche verkleinerte, aber eben auch für Ruhe sorgte.

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Holgerli
vor einer Stunde von oktavian:

Ich dachte immer Fenster wären die Schwachpunkte.

Kommt aufs alter an. 40 Jahre Thermopen-Fenster sind weder energetisch noch schallschutztenisch der Hit. Moderne 3-fach-verglaste Fenster können aber energitisch schnell die 40 Jahre alte Wand abhängen. Auch schallschutztechnisch sind die aufgrund der dritten Scheibe besser. Auspreistechnisch (vor ein paar Jahren ca. 30% des Gesamtpreises) lässt sich auch wohl gut was machen.

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Matthes2010
Am 23.11.2022 um 12:03 von oktavian:

weiß jemand was passiert, wenn man eine Wärmepumpe einbauen möchte z.B. in ein paar Jahren und dafür eine Innendämmung plant? Dadurch würden die Quadratmeter Wohnfläche fallen. Geht die neue qm Angabe noch, nachdem man einen Bescheid bekommen hat?

Deswegen muss man ja alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung machen. Glaube für die Zeit dazwischen hat man Glück/Pech.. je nachdem, ob sich die Wohnfläche vergrößert oder verkleinert.

vor 22 Stunden von leoluchs:

Interessanter Gesichtspunkt, die Wärmepumpen sind ja nicht eben leise, und Dämmung reduziert die Wohnfläche. Wir haben unseren Grundsteuerbescheid erhalten. Dann ist uns aufgefallen, dass wir vor Jahren eine "Lärmschutzmauer" einziehen ließen, im Badezimmer Vorwandinstallationen eingebaut wurden und verschiedene Angaben in den Plänen nicht aktualisiert worden sind. Also Zollstock raus und alles neu vermessen.

Die Korrektur (https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/berichtigung-der-grundsteuererklaerung/) wird am Wochenende eingegeben. Ändert sich die Wohnfläche, lässt sich das korrigieren.

 

Wenn du bereits einen Bescheid über den Grundsteuerwert hast, hilft mMn nur ein Einspruch gegen den Bescheid, sonst wird er nach einem Monat rechtskräftig.

Ich glaube die Korrektur ist nur für die Zeit zwischen Abgabe der Erklärung und Erhalt des Bescheids. (Analog Einkommensteuererklärung)

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leoluchs
vor 2 Stunden von Matthes2010:

Wenn du bereits einen Bescheid über den Grundsteuerwert hast, hilft mMn nur ein Einspruch gegen den Bescheid, sonst wird er nach einem Monat rechtskräftig.

Ich glaube die Korrektur ist nur für die Zeit zwischen Abgabe der Erklärung und Erhalt des Bescheids. (Analog Einkommensteuererklärung)

Laut den Rückmeldungen in den verschiedenen Foren funktioniert es so, wie Du schreibst.

Deshalb ist doppeltes Vorgehen geboten:

a) vermutlich immer richtig - innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen (was geschah)

b) eine korrigierte Version übermitteln (was geschah)

 

Führt das zu keinem Erfolg, bleiben nur noch rechtliche Mittel, die offenbar auch über Elster möglich sind.

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mmusterm

Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid erhalten

 

Baden-Württemberg - überwiegend zu Wohnzwecken -  bei Anwendung des derzeitigen Hebesatzes: +93 % höhere Grundsteuer

 

Zum Vergleich: Bodenrichtwert gestiegen seit letztem Grundsteuerbescheid: +219 % = 6 % p.a.

 

Letzter Grundsteuerbescheid bassierte noch auf bebauter Fläche/Baujahr/Baukosten/Gesamtwohnfläche/Ausstattung (Bäder/Schwimmbad/Sauna etc.)

 

Max.

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Bassinus
Am 3.12.2022 um 12:45 von mmusterm:

Baden-Württemberg - überwiegend zu Wohnzwecken -  bei Anwendung des derzeitigen Hebesatzes: +93 % höhere Grundsteuer

Das machen viele so. Sagt halt nichts aus, da die Hebesätze ab 2025 in den Sternen stehen. Vorgabe der Politik war - Kommunen dürfen nicht mehr einnehmen als vor Reform. Das hat einige dazu bewogen schon vorher den Hebesatz anzuheben auf die aktuellen Grundsteuerbescheide. Ausnahme hiervon waren nur die unbebauten Grundstücke. Die sollten ja höher besteuert werden um sie als Kapitalanlage ungünstiger zu machen, damit sie schneller in dem freien Markt kommen. 

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MeinNameIstHase

Das Thema Hebesätze wird noch diskutiert werden müssen. In einzelnen Bundesländern sind viele Kommunen quasi gezwungen ihre Hebesätze jetzt schon anzuheben (auf den Landesschnitt), weil die Regeln des kommunalen Finanzausgleichs sonst zu ihren Lasten gehen und Landesfördermittel versagt werden, mit dem Argument: Du Kommune schöpfst ja nicht Dein Steuerpotential aus.
Dieser "Zwang" zu Anhebung führt aber wiederum zu höheren Durchschnitts-Hebesätze und löst dann die nächste Runde aus.

 

Wenn jetzt die neue Grundsteuer ab 2025 kommt, die ja aufkommensneutral sein soll, können Kommunen dann deshalb nicht ihre Hebesätze senken, wenn sie dadurch unter den Durchschnittsatz kommen.

 

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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Holgerli

Ein Monat bis Fristende - Hälfte der Grundsteuererklärungen fehlt noch.

 

Bis zum 22. Dezember lag die Quote bei 41,6% eingegangener Grundsteuerklärungen.

Zum Jahresende waren dann 44% elektronisch und weitere knapp 5% auf Papier eingegangen.

Heisst, dass über 50% noch fehlen.

Meine Vermutung ist eine Quote um 75% bis 80%.

Wird spannend was bei 7 bis 8 Mio. fehlenden Erklärungen gemacht wird.

Ich glaube, dass das zu viele Wähler sind um da Bussgelder zu verhängen.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
Am 19.11.2022 um 17:53 von beamter97:

(einen "Zoll"stock habe ich schon  seit Jahrzehnten nicht mehr in der Hand gehabt, im übrigen wäre mit die stete Umrechnung 1" = 2,51 cm viel zu aufwendig)

[...]

OT

Aber vielleicht kommt das Zoll(Inch) ja bald wieder, wenn die Briten ihr überlegenes Maß- und Gewichtssystem wieder reaktivieren und damit den Weltmarkt zurückerobern. "Take back Control!" Wer die Normen setzt, kontrolliert den Markt.

Also auf meinem Zollstock (ist übrigens ein Maßband) stehen sowohl inch als auch cm drauf, da spart man sich den Taschenrechner ;) Den hab ich allerdings auch aus UK... sind die in Deutschland nicht genauso aufgebaut? Schlecht.

PS: bei meinem Lasermesser kann ich ebenfalls zwischen cm und inch wechseln - das dürften mittlerweile selbst in Deutschland verkäufliche Geräte anbieten, oder?

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WOVA1

Auch hübsch zu diesem Thema:

 

FAZ: grundsteuer-bund-reisst-seine-eigene-abgabefrist

 

Zitat

Der Bund schafft es für seine Immobilien nicht, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einzuhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß hervor. Demnach ist der überwiegende Teil der Liegenschaften, die der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen wurden, zwar grundsteuerbefreit, aber dennoch ist für diese Grundstücke eine Erklärung abzugeben.

 

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kaputte_WaMa

Guten Abend liebe Grundsteuerneuberechnungsgestählten und -geplagten dieser Welt,

 

ich habe leider kürzlich zwei Reihenhäuser geerbt, mit denen ich bzgl der Angaben zur Grundsteuerneuberechnung Probleme habe. Bislang war ich nicht so aktiv in der Immobilienwelt. Vielleicht weiß von Euch jemand Rat?

 

Die Situation ist folgende: Land Niedersachsen, ich komme mit dem Grundstücksviewer zurecht und habe auch die Flächenangaben für die Häuser zur Hand. Dienstag habe ich mir frei genommen, um noch rechtzeitig alles einzugeben. Allerdings gehören zu beiden Häusern, die alleine auf "ihrem" Flurstück stehen, jeweils noch Eigentumsanteile an anderen Flurstücken. Einmal ein Weg und einmal ein Garagenhof (die Garagen sind einzeln je kleiner als 30 qm, insgesamt natürlich größer).

 

Kann mir jemand sagen, wie ich das korrekt anzugeben habe oder wo ich die passende Info finde?

Ich bin weder aus dem Besuch des Elsternutzerforums noch aus den Infomaterlialien des Landes Niedersachsen schlau geworden, evtl sehe ich aber auch nur den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

 

Wünsche einen guten Start in die Woche

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Stichtag war der 1.1.22. Derjenige, dem die Immobilien zu diesem Zeitpunkt gehört haben, muss die Erklärung abgeben.

 

Wenn der Erblasser die noch nicht abgegeben hat, muss das vermutlich der Erbe machen. Wenn Du erst kürzlich geerbt hast, kannst Du beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen.

 

Ansonsten musst Du Dich halt da durchkämpfen. Die Angaben zu den Grundstücken stehen typischerweise in dem Anschreiben, das der Immobilienbesitzer vom Finanzamt erhalten hat. Die Daten muss man eigentlich nur rüberkopieren. Die Wohnflächen muss man selbst nachmessen. Falls in den letzten Jahren Bauanträge gestellt wurden, kann man sich auch die Angaben anschauen, die dort gemacht wurden.

 

Geholfen hat mir die Ausfüllhilfe aus Sachsen: https://www.finanzamt.sachsen.de/download/Grundsteuer/EFH.pdf.

 

Manche Immobilienbesitzer lassen die "Erklärung für die Feststellung des Grundsteuerwertes" auch durch ihren Steuerberater erstellen.

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von Umut47:

Allerdings gehören zu beiden Häusern, die alleine auf "ihrem" Flurstück stehen, jeweils noch Eigentumsanteile an anderen Flurstücken. Einmal ein Weg und einmal ein Garagenhof (die Garagen sind einzeln je kleiner als 30 qm, insgesamt natürlich größer).

Dein Problem ist gar nicht so selten, deshalb gibt es auch eine einfache Lösung dafür.

Bei Elster gibt es ein Fenster, wo Du die Infos zum Grundstück angibst.

Da kannst Du auch zwei (oder mehr) Flurstücke mit allen dazugehörigen Angaben eingeben.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von stagflation:

Wenn Du erst kürzlich geerbt hast, kannst Du beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen.

...

Geholfen hat mir die Ausfüllhilfe aus Sachsen:

Ja, erst mal Fristverlängerung beantragen. Das sollte formlos gehen: "Ich bin Erbe/vertrete die Erben des am [Datum] verstobenen Eigentümers und habe noch nicht alle notwendigen Daten zur Grundsteuererklärung ermitteln können. Daher bitte ich um Fristverlängerung (z.B. um 3 Monate)."

 

Niedersachsen folgt leider nicht dem Bundesmodell. Da dürften Hinweise aus anderen Bundesländern nur bedingt helfen.

 

Anlaufstellen zum sich schlau Machen wären:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/informationen-zur-vorbereitung-auf-die-erklarungsabgabe-ab-1-juli-2022-209745.html

https://www.niedersachsen.de/download/182149/Nds._MBl._Nr._11_2022_vom_21.03.2022_S._325-391.pdf

 

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 14 Stunden von Umut47:

Allerdings gehören zu beiden Häusern, die alleine auf "ihrem" Flurstück stehen, jeweils noch Eigentumsanteile an anderen Flurstücken

Elster ist da etwas intransparent bei der Eingabe, wenn man die Hintergründe nicht kennt, warum was abgefragt wird; kurz nicht besonders "benutzerfreundlich", sondern ziemlich hausbacken.**

 

Steuersubjekt ist die wirtschaftliche Einheit. Ein etwas unscharfer Begriff, der sich im Einzelfall an dem orientiert, was ein verständiger Außenstehender als "zusammengehörend" ansieht.

 

Die wirtschaftl. Einheit kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Es kann aber auch sein, dass auf einem Flurstück mehrere wirtschaftliche Einheiten sind, z.B. ein Wohnhaus und eine Fabrikhalle oder jede einzelne Eigentumswohnung in einem Haus, das per WEG in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde (selbst, wenn alle Whg. dann ein und demselben gehören.)

Und es gibt Fälle, dass ein Miteigentumsanteil an einem Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit mit einem anderen Flurstück gehört, z.B. eine Garage in räumlicher Nähe zur einer Wohnung/Haus.

 

Wie löst Elster das?

a) Man gibt ein, welche Flurstücke (ganz, teilweise) zu einer wirtschaftl. Einheit gehören. Hier geht es nur darum, dass man die Flurstücke als solche sammelt.

b) Zu jedem Flurstück trägt man dann ein, was bzw. zu welchem Teil dieses Flurstück zur wirtschaftl. Einheit aus a) gehört. Die sogenannten Anlagen zu a). Faktisch also mindestens immer ein Flurstück.

 

Das gleiche Spielchen gilt für die Eigentümer einer wirtschaftlichen Einheit. Es kann eine Person sein oder mehrere (mit unterschiedlichen rechtlichen Hintergrund). Per Definition hat eine wirtschaftliche Einheit immer genau eine Eigentümerkonstellation, die für alle Elemente der wirtschaftlichen Einheit gilt. Wenn da also eine Eigentumswohnung + Garage ist, dann gehören die demselben Eigentümer (allein, als Gemeinschaft etc.). Würde die Garage einem anderen gehören, wäre sie nicht Bestandteil der wirtschaftl. Einheit, sondern bildet eine eigenständige wirtschaftl. Einheit.

 

Für Niedersachsen nicht so wichtig, aber im Bundesmodell: Für die eigentliche Bewertung mit dem Bodenrichtwert kann es vorkommen, dass ein Flurstück mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten zu bewerten ist. Dann muss man innerhalb des Flurstücks dieses für diesen Zweck nochmals zerteilen und anteilig die Bodenrichtwerte eintragen. 

 

** Elster ist z.B. umständlich, wenn man einerseits die Fläche eines Flurstücks mit z.B. zwei Eigentumswohnungen eintragen will. Als Flurstück kommt die Gesamtfläche rein, z.B. 900 qm. Für die Wohneinheit A dann 13/100 (Zähler, Nenner lt. WEG-Teilungserklärung). Im Bundesmodell im Zusammenhang mit dem Bodenrichtwert fragt das Programm an anderer Stelle nach der Fläche der wirtschaftl. Einheit, die dann 900*13/100 = 117 qm lauten muss. Trägt hier jemand, was anderes ein, meldet Elster einen Fehler (Fläche passt nicht; aber auch erst nach Abschluss aller Eingaben). Es weiß also eigentlich, was hier rein sollte, füllt das Feld aber nicht aus und meckert erst ganz am Ende.
Es beschwert sich nicht, wenn keine weiteren Wohneinheiten eingetragen werden (13/100 sind ja keine 100%, also da fehlt noch was), weil da sind regelmäßig andere Eigentümer zuständig. Ob das FA das später bei den Bewertungs- und Messbescheiden kontrolliert/plausibilisiert, weiß ich nicht.

 

vor 14 Stunden von Umut47:

habe leider kürzlich zwei Reihenhäuser geerbt

Vorweg, 

mein Beileid.
Die Erklärung stellt auf die Verhältnisse per 1.1.2022 ab. Als Erbe trägt man also den damaligen Eigentümer (Verstorbenen) ein, so wie er im Grundbuch stand. Hilfreich ist, wenn man unter Empfangsvollmacht sich selbst einträgt, damit Bescheide an Dich geschickt werden und wenn man im Freitextfeld darauf hinweist, dass der Eigentümer nach dem 1.1.2022 verstorben ist.

Wundere Dich nicht, wenn du dann Bewertungs- und Messbescheide noch auf den Namen des Verstorbenen erhältst. Und dann noch mal Änderungsbescheide, weil sich die "Verhältnisse geändert haben", die dann auf Dich als Erben lauten. Die werden ohne Dein Zutun von Amts wegen erstellt.

 

Ach noch was. Lass Dir vom FA die Steuernummer und Steuer-ID des verstorbenen Erblasser geben. Die brauchst du nämlich auch auf Elster.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Super!

 

Und wieder sind diejenigen, die sich schön brav an die erste Frist gehalten haben, die Deppen! Deren Bescheide zum Grundsteuermessbetrag sind nämlich schon bestandskräftig oder werden es demnächst - ohne dass sie viel dagegen machen können.

 

Wer auf Zeit gespielt und gezögert hat, ist der Gewinner. Jetzt gibt's sogar noch mal 3 Monate extra!

 

Je später man seine Erklärung abgibt, desto mehr Informationen werden bekannt, wo man optimieren kann - und desto mehr steigt die Möglichkeit, dass es Musterklagen gibt, an die man sich mit einem Einspruch hängen kann.

 

Mit "Gerechtigkeit" und "gleichmäßiger Besteuerung" hat das schon längst nichts mehr zu tun.

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kaputte_WaMa

@MeinNameIstHase

@kleinerfisch

 

Es ist zwar erst Dienstag Abend, Ihr beiden seid aber definitiv meine Helden der Woche! Vielen Dank für die netten Worte und die präzisen Infos. Hat alles noch gut geklappt.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 14 Stunden von stagflation:

Wer auf Zeit gespielt und gezögert hat, ist der Gewinner. Jetzt gibt's sogar noch mal 3 Monate extra!

Ich besitze keine Immobilien, aber ich finde das auch lächerlich. Für Immobilienbesitzer, die nicht fristgerecht abgegeben hätte, hätte ich als Finanzamt einfach den zehnfachen Meßbetrag im Vergleich zu voher geschätzt, das dürfte die Motivation dann erhöhen... Wenn ich meine Einkommenssteuererklärung nicht abgebe, wird es auch geschätzt - und das ist nie zu meinem Vorteil...

Gespannt bin ich ja, ob mit höheren Meßbeträgen die Hebesätze dann wirklich wie versprochen gesenkt werden - ich glaube nicht so recht daran. 

Aber ansonsten gilt das oben aufgeführte: Viel Tamtam für einen vergleichsweise geringen Betrag...

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von slowandsteady:

Für Immobilienbesitzer, die nicht fristgerecht abgegeben hätte, hätte ich als Finanzamt einfach den zehnfachen Meßbetrag im Vergleich zu voher geschätzt, das dürfte die Motivation dann erhöhen

Vorsicht. Es gilt der Grundsatz der Rechtstaatlichkeit. Das Steuerrecht kennt keine "Strafschätzung", sondern nur Schätzung (nach bestem Wissen, ermessensgerecht, unter Abwägung des Aufwands zur Schätzung).

 

Solange man nicht weiß, warum die Leute ihre Erklärungen zu spät abgeben, wird gar nichts getan. Das erste Geld auf Grundlage der neuen Regeln wird auch erst 2025 fällig. Selbst der Bund als KöR ist mit seinen Steuererklärungen im Verzug.

 

Wenn man lästern will, sollte man vielleicht die Frage stellen, wie pünktlich die Abgeordneten des Bundestags und der Landtage sind und, ob sie das selbst hingekriegt haben.

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fgk
vor 14 Minuten von MeinNameIstHase:

Vorsicht. Es gilt der Grundsatz der Rechtstaatlichkeit. Das Steuerrecht kennt keine "Strafschätzung", sondern nur Schätzung (nach bestem Wissen, ermessensgerecht, unter Abwägung des Aufwands zur Schätzung).

Ich habe allerdings noch von keinem Fall gehört, bei den das Finanzamt zu seinem Nachteil geschätzt hätte. Wie oft kommt so etwas vor?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 10 Minuten von fgk:
vor 25 Minuten von MeinNameIstHase:

Vorsicht. Es gilt der Grundsatz der Rechtstaatlichkeit. Das Steuerrecht kennt keine "Strafschätzung", sondern nur Schätzung (nach bestem Wissen, ermessensgerecht, unter Abwägung des Aufwands zur Schätzung).

Ich habe allerdings noch von keinem Fall gehört, bei den das Finanzamt zu seinem Nachteil geschätzt hätte. Wie oft kommt so etwas vor?

Es muss ja keine Strafschätzung sein, dass Finanzamt kann einfach überall den Worst Case annehmen (mangels Daten). Dann zahlst du eben eine geschätzte Grundsteuer wie eine fünfgeschossige Luxus-Immobilie anstelle der Grundsteuer für eine eingeschossige Bruchbude ... Wenn das Finanzamt die Daten zur Immobilie nicht hat, kann es das einfach mal annehmen, du kannst es ja jederzeit durch eine Abgabe der Erklärung korrigieren.

vor 25 Minuten von MeinNameIstHase:

Selbst der Bund als KöR ist mit seinen Steuererklärungen im Verzug.

Was nur zeigt, dass hier schon wieder ein neues Bürokratie-Monster geschaffen wurde. Man hätte sich auf ganz einfach zu ermittelnde Faktoren beschränken können, zB Grundstücksgröße und statt Wohnfläche die bebaute Fläche. Dann könnte der Bearbeiter das auch über Satellitenfotos in 1 Minute auf Plausibilität überprüfen und man hätte auch einen Anreiz zur "Nachverdichtung" in Städten bzw. Vermeidung von unnötigem Flächenverbrauch in Dörfern...

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oktavian
vor 23 Stunden von stagflation:

Wer auf Zeit gespielt und gezögert hat, ist der Gewinner. Jetzt gibt's sogar noch mal 3 Monate extra!

nur in Bayern. Ich habe auch noch nicht abgegeben. Ist aber in Elster fertig drin. habe nur vergessen auf abschicken zu drücken. Kenne mich da ja auch nicht so aus.

 

vor 7 Stunden von slowandsteady:

Es muss ja keine Strafschätzung sein, dass Finanzamt kann einfach überall den Worst Case annehmen (mangels Daten).

in Baden-Württemberg muss man aber nur bekannte Daten noch einmal selbst eingeben. Da müssen die gar nicht schätzen. Kann ich dann einfach für unbebaute Grundstücke einfach abwarten und dann macht das Finanzamt die Arbeit doch noch selbst? Presseberichten entnehme ich, dass es zumindest vor schriftlichen Mahnungen noch keine Strafen gibt. Also ist es nur rational nicht abzugeben. Meine soziale Ader verpflichtet mich gar zur Verzögerung, um der Politik die Sache klarer zu machen und damit auch andere Steuerzahler langfristig vor solchen Staatsmaßnahmen zu schützen. Denke in Bayern geht es auch eher um Wähler als um die Steuerberater :narr:

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Sapine

Wie man in Bayern zu der Entscheidung kam halte ich auch für ziemlich intransparent. Aber vor ca. 10 Tagen habe ich die Formulare für die Steuer 22 geholt. So viel Publikumsverkehr habe ich bei uns im Finanzamt in den letzten 30 Jahren (so lange wohne ich hier) noch nicht gesehen. Da lagen bei einigen schon die Nerven blank :D

 

In jedem Fall erspart man sich die Bearbeitung von Anträgen auf Fristverlängerung weil es sicherlich nirgendwo mehr einen Termin gab beim Steuerberater. 

 

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