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domkapitular

Gaspreise

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odensee
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Ach?

Derselbe Spiegel meint an anderer Stelle:

Zitat

Die Versorger sollen auf die Erhebung der Abschlagszahlung verzichten und bekommen diese Summe vom Bund spätestens zum 1. Dezember erstattet.

Da lese ich nichts davon, dass Vermieter jetzt unter Zeitdruck stehen. Die Versorger verzichten darauf, den Dezemberabschlag abzubuchen. Für diejenigen, die ihr Eigentum beheizen, ist das Thema damit erledigt. Für Vermieter steht dann noch an, die Ersparnis an die Mieter weiterzugeben. Das müssen sie aber nicht im Dezember. Meine Nebenkostenabrechnung kommt, wenn ich Glück habe, im April, kann aber auch Juni werden.

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CorMaguire
vor 11 Minuten von odensee:

Derselbe Spiegel meint an anderer Stelle:

Da lese ich nichts davon, dass Vermieter jetzt unter Zeitdruck stehen. Die Versorger verzichten darauf, den Dezemberabschlag abzubuchen. Für diejenigen, die ihr Eigentum beheizen, ist das Thema damit erledigt. Für Vermieter steht dann noch an, die Ersparnis an die Mieter weiterzugeben. Das müssen sie aber nicht im Dezember. Meine Nebenkostenabrechnung kommt, wenn ich Glück habe, im April, kann aber auch Juni werden.

Vielleicht will H+G auch nur dafür sorgen, dass das noch klargestellt wird. Nicht dass die Mieter womöglich quengeln, weil sie meinen sie müssten im Dezember was bekommen :)

Auf meine NK-Abrechnung 2021 warte ich noch ...

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chirlu

Das Geld ist ja auch für Januar und Februar gedacht. Man kann es also pi mal Daumen in die Abschläge einrechnen und mit den beiden Nebenkostenabrechnungen für 2022 und 2023 glattziehen.

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Solara
vor 2 Stunden von odensee:

Da lese ich nichts davon, dass Vermieter jetzt unter Zeitdruck stehen. Die Versorger verzichten darauf, den Dezemberabschlag abzubuchen. Für diejenigen, die ihr Eigentum beheizen, ist das Thema damit erledigt. Für Vermieter steht dann noch an, die Ersparnis an die Mieter weiterzugeben. Das müssen sie aber nicht im Dezember.

Nicht ganz richtig. Das PDF der Kommission, das sich jeder mal durchlesen und weniger auf die Interpretationsfähigkeiten der einzelnen Journalisten/Webseiten verlassen sollte, sagt folgendes:

"Bei Mietshäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften ohne direkte Vertragsbeziehung wird die Einmalzahlung dem Betriebskostenkonto des Mieters gutgeschrieben. HIerüber ist der Mieter rechtzeitig schriftlich oder elektronisch zu informieren. "

Mit Zeit lassen bis zur Nebenkostenabrechnung, die irgendwann im April oder Mai daherkommt, ist es also nicht getan.

 

Übrigens muss der erhaltene Rabatt in der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angegeben werden, dabei sollen möglichst hohe Freibeträge gelten. Eine Veranlagungspflicht entsteht alleine durch den Rabatt nicht.

 

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odensee
vor 23 Minuten von Solara:

Nicht ganz richtig. Das PDF der Kommission, das sich jeder mal durchlesen

Wäre nett, wenn du es verlinkt hättest...

vor 23 Minuten von Solara:

und weniger auf die Interpretationsfähigkeiten der einzelnen Journalisten/Webseiten verlassen sollte

:thumbsup:

vor 23 Minuten von Solara:

"Bei Mietshäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften ohne direkte Vertragsbeziehung wird die Einmalzahlung dem Betriebskostenkonto des Mieters gutgeschrieben. HIerüber ist der Mieter rechtzeitig schriftlich oder elektronisch zu informieren. "

Wann ist "rechtzeitig"? Und was ist "hierüber"? Über den Fakt, dass das so gemacht wird oder über die Höhe?

 

 

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chirlu
vor 24 Minuten von Solara:

Das PDF der Kommission, das sich jeder mal durchlesen und weniger auf die Interpretationsfähigkeiten der einzelnen Journalisten/Webseiten verlassen sollte, sagt folgendes:

"Bei Mietshäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften ohne direkte Vertragsbeziehung wird die Einmalzahlung dem Betriebskostenkonto des Mieters gutgeschrieben. HIerüber ist der Mieter rechtzeitig schriftlich oder elektronisch zu informieren. "

Mit Zeit lassen bis zur Nebenkostenabrechnung, die irgendwann im April oder Mai daherkommt, ist es also nicht getan.

 

Das ist nun wiederum deine, vom Text überhaupt nicht gedeckte Interpretation von „rechtzeitig“. Warum ist es mit der Nebenkostenabrechnung im Mai nicht mehr rechtzeitig?

 

Außerdem steht da nur „hierüber informieren“. Also: „Geehrte Mieter, der Bund hat den Abschlagsbetrag für Dezember übernommen. Dadurch wird Ihre Nebenkostenabrechnung entsprechend niedriger ausfallen.“ Fertig.

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indianahorst
vor 3 Stunden von CorMaguire:

Haus und Grund meint:

"Die von der Gaspreis-Kommission vorgeschlagene Erstattung der Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember lässt sich nach Ansicht des Eigentümerverbands Haus und Grund nicht umsetzen. Der Vorschlag sei »keine Lösung, die ein privater Vermieter umsetzen kann«, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »In der Kürze der Zeit wird es vor allem Wohnungseigentümern, die vermieten, nicht möglich sein, den Anteil zu berechnen und die Abschlagszahlungen zu erstatten«, sagte Warnecke. »Es wirkt, als wäre der Vorschlag von Leuten erarbeitet worden, die noch nie eine Heizkostenabrechnung gesehen, geschweige denn erarbeitet haben.«"

 

Ach?

 

--> https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gaspreis-vermieterverband-haelt-erstattung-von-abschlaegen-fuer-nicht-umsetzbar-a-03f16b34-930d-43e3-8be6-265061be12d8

 

 

Das mag ja bei manchen (privaten) Vermietern so sein, aber das sind dann auch so Kandidaten, die mit der Betriebskostenabrechnung sowieso Probleme haben. Für alle anderen gilt vermutlich: einfach mal in den Mietvertrag schauen, da steht - zumindest bei mir - nicht nur die Kaltmiete drin, sondern auch die kalten und die warmen Nebenkosten. Klar, letztere verändern sich über die Zeit - also schaut der Vermieter einfach in den Brief, den er der letzten Betriebskostenabrechnung beigelegt hat um den Mieter über den geänderten Nebenkostenabschlag zu informieren.

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Ramstein
vor 17 Minuten von odensee:

Wäre nett, wenn du es verlinkt hättest...

Hier der Link:

ExpertInnen-Kommission Gas Wärme Zwischenbericht

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CorMaguire
vor 3 Minuten von indianahorst:

 

Das mag ja bei manchen (privaten) Vermietern so sein, aber das sind dann auch so Kandidaten, die mit der Betriebskostenabrechnung sowieso Probleme haben. Für alle anderen gilt vermutlich: einfach mal in den Mietvertrag schauen, da steht - zumindest bei mir - nicht nur die Kaltmiete drin, sondern auch die kalten und die warmen Nebenkosten. Klar, letztere verändern sich über die Zeit - also schaut der Vermieter einfach in den Brief, den er der letzten Betriebskostenabrechnung beigelegt hat um den Mieter über den geänderten Nebenkostenabschlag zu informieren.

Ich kenne die NK-Abrechungen von zwei leidlich großen Abrechnern/Verwaltern. Die auf eine Einheit entfallenden Brennstoffkosten (und nur die, nicht die WW-Heizungskosten) habe ich noch nicht gesondert ausgewiesen gesehen.

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Solara
vor 44 Minuten von chirlu:

Das ist nun wiederum deine, vom Text überhaupt nicht gedeckte Interpretation von „rechtzeitig“. Warum ist es mit der Nebenkostenabrechnung im Mai nicht mehr rechtzeitig?

Du hast Recht, das ist meine eigene Interpretation gewesen.

Allerdings kann ich aus über 30jähriger Vermietererfahrung sagen, dass den Gerichte die volle Kostentransparenz immer wichtig war.  Mit einem „Sie bekommen ein 1/12 der Brennstoffkosten gutgeschrieben, die genaue Höhe ist mir leider unbekannt. Ziehen Sie sich warm an.“ wird es nicht getan sein.

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satgar
vor 1 Minute von Solara:

Du hast Recht, das ist meine eigene Interpretation gewesen.

Allerdings kann ich aus über 30jähriger Vermietererfahrung sagen, dass den Gerichte die volle Kostentransparenz immer wichtig war.  Mit einem „Sie bekommen ein 1/12 der Brennstoffkosten gutgeschrieben, die genaue Höhe ist mir leider unbekannt. Ziehen Sie sich warm an.“ wird es nicht getan sein.

Trotzdem bitte vorsichtig. Du hattest das in Anführungszeichen gesetzt, den ganzen Satz und es als Zitat aus der PDF wirken lassen. Dass dann derart zu verändern, ist nicht in Ordnung! Eigene Interpretation schön und gut, aber dann bitte kenntlich machen. 

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Solara
vor 34 Minuten von CorMaguire:

Die auf eine Einheit entfallenden Brennstoffkosten (und nur die, nicht die WW-Heizungskosten) habe ich noch nicht gesondert ausgewiesen gesehen.

Warum willst du bei den Brennstoffkosten zwischen Heizung und WW unterscheiden? Gas ist Gas.

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odensee
vor 4 Minuten von Solara:

Mit einem „Sie bekommen ein 1/12 der Brennstoffkosten gutgeschrieben, die genaue Höhe ist mir leider unbekannt. Ziehen Sie sich warm an.“ wird es nicht getan sein.

Vielleicht aber: "Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung wird Ihnen .... gutgeschrieben/berücksichtigt/whatever. Über die genaue Höhe der Erstattung werden wir Sie im Zuge der NK-Abrechnung informieren."

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 17 Minuten von Solara:

Warum willst du bei den Brennstoffkosten zwischen Heizung und WW unterscheiden? Gas ist Gas.

Wollte ich damit gar nicht sagen. Die Energiekosten fürs Warmwasser (fürs gesamte Objekt) wird, in den NK-Abrechungen die ich kenne, aber schon gesondert berechnet und ausgewiesen.

 

Ich wollte sagen, dass die reinen Brennstoffkosten pro Einheit nicht ausgewiesen sind.

 

Gerade mal in den alten unterlagen gekruschtelt. 2021 habe ich mehr geheizt wie 2020, ungefähr wie 2019 Gas-Preis müsste gleich sein. Das waren damls 4.400 € Brennstoffkosten / 12 Monate / 10 Einheiten = 36,66. (geschätzt ist ja nicht mein tatsächlicher Verbrauch, der dürfte niedriger sein).

 

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Solara
vor einer Stunde von indianahorst:

Das mag ja bei manchen (privaten) Vermietern so sein, aber das sind dann auch so Kandidaten, die mit der Betriebskostenabrechnung sowieso Probleme haben. Für alle anderen gilt vermutlich: einfach mal in den Mietvertrag schauen, da steht - zumindest bei mir - nicht nur die Kaltmiete drin, sondern auch die kalten und die warmen Nebenkosten. Klar, letztere verändern sich über die Zeit - also schaut der Vermieter einfach in den Brief, den er der letzten Betriebskostenabrechnung beigelegt hat um den Mieter über den geänderten Nebenkostenabschlag zu informieren.

Glaubst du, du bekommst den Betrag erstattet, der in deinem Mietvertrag unter Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung steht? Dem ist nicht so.

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Solara
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Ich wollte sagen, dass die reinen Brennstoffkosten pro Einheit nicht ausgewiesen sind.

Jup, ich schaue zum x-ten mal die Nebenkostenabrechnung durch, aber mir gehts wie dir, da steht nix.  Es gibt natürlich einen Posten Brennstoffkosten, z.B.  91739cbm Gas für 5111,15 Euro für das gesamte Objekt. In die Einzelabrechnung  sind aber zusätzlich Kosten wie Wartung, Kaminfeger, Betriebsstrom enthalten, die dort wieder rausmüssen. Ich hoffe, ista, Brunata liefern ihren Kunden eine Bedienungsanleitung, wie hier korrekt zu verfahren ist. Wenn jeder Vermieter rechnet wie er glaubt, dann gute Nacht.

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Cepha

Bin gespannt, wie das mit den 80% Vorjahresverbrauch bei MFH läuft, insbesondere bei der Heizkostenumlage nach m². 

 

Wird da für jeden einzeln ein Mischpreis in ct/kWh generiert basierend auf den individuellen Vorjahresverbräuchen oder aber ein gemeinsamer Mischpreis in ct/kWh für alle Parteien?

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Inflation
7 minutes ago, Cepha said:

Bin gespannt, wie das mit den 80% Vorjahresverbrauch bei MFH läuft, insbesondere bei der Heizkostenumlage nach m². 

 

Wird da für jeden einzeln ein Mischpreis in ct/kWh generiert basierend auf den individuellen Vorjahresverbräuchen oder aber ein gemeinsamer Mischpreis in ct/kWh für alle Parteien?

Ist das eine Frage? Wenn es gut läuft ein korrekter, gemeinsamer Mischpreis. Wenn es schlecht läuft, irgendwas durchgemixtes :D 

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Ramstein
vor 40 Minuten von Inflation:

Ist das eine Frage? Wenn es gut läuft ein korrekter, gemeinsamer Mischpreis. Wenn es schlecht läuft, irgendwas durchgemixtes :D 

Und in jedem, aber wirklich jedem Fall wird es Mieter geben, die nicht zufrieden sind mit dem Abrechnungsmodus und zum Mieterverein gehen. Und der geht dann vor Gericht. So ist Deutschland.

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oktavian
vor 5 Stunden von CorMaguire:

Auf meine NK-Abrechnung 2021 warte ich noch ...

ja, die haben ein Jahr Zeit. Finde ich auch ziemlich viel. Wobei die Vermieter bei  erwarteten Nachzahlungen wohl schneller arbeiten :lol:

vor 1 Stunde von Solara:

Ich hoffe, ista, Brunata liefern ihren Kunden eine Bedienungsanleitung, wie hier korrekt zu verfahren ist. Wenn jeder Vermieter rechnet wie er glaubt, dann gute Nacht.

Die Verteilung nach qm, Parteien oder teilweise messen der Verdunstung macht es eben unterschiedlich. Glaube es ist nicht starr vorgegeben, wie man rechnen muss. 100% fair geht bei mehreren Parteien mit einer Heizungsanlage auch kaum. Umwelttechnisch ist jedem eine getrennte Heizung jedoch unsinnig. Wenn man KWK hat, muss der Mieter den Strom auch nicht abnehmen und das Risiko würde unkalkulierbar. Wenn das bedenkt ist auch klar, wieso Vermieter mit solchen Anlagen auch die Preise aufdrehen (Sondergewinne).

vor 19 Minuten von Ramstein:

Und in jedem, aber wirklich jedem Fall wird es Mieter geben, die nicht zufrieden sind mit dem Abrechnungsmodus und zum Mieterverein gehen. Und der geht dann vor Gericht. So ist Deutschland.

wegen solchen Sachen würde ich nicht privat vermieten. Schmerzensgeld ist wesentlich zu gering im Vergleich zu Verkaufspreisen. Selbst wenn du jedes Jahr den bestmöglichen Vertrag machst mit Anbieterwechsel gibt es Beschwerden, obwohl die alle unter dem Durchschnittpreis der Region mit jedweder Berechnungsmethode lägen. Da lohnt der Aufwand gar nicht. Als Vermieter hat man nichts davon Wärme günstig anzubieten. Die 'guten' Profi-Vermieter ziehen da vermutlich noch als Quersubvention der Miete zusätzlich Geld raus. Bin also kein Vermieter, sondern nur noch böser 'Börsenspekulant'.

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Cepha
vor 10 Stunden von Gasheizung:

Entschuldige den Einwurf, aber 1500 kWh dafür sind im Allgemeinen völlig unrealistisch. Wir haben mit 2+2 Personen pro Jahr alleine 4000 kWh für Warmwasser in einer DHH. Darin enthalten ist Duschen einmal täglich im normalen Umfang, aber vor allem wird das Wasser im Speicher konstant heiß genug gehalten, um die Bildung von Legionellen zu vermeiden. Vielleicht wird Letzteres bei euch von mehreren Parteien übernommen, aber das geht nur in einem MFH.

In einem EFH musst Du das nicht tun. das ist reine Energievergeudung ohne jeden Nutzen. Wenn sich da rein theoretisch überhaupt irgendwo Legionellen bilden würden, dann nach dem Urlaub in den WW-Leitungen.

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indianahorst
vor 4 Stunden von CorMaguire:

Ich kenne die NK-Abrechungen von zwei leidlich großen Abrechnern/Verwaltern. Die auf eine Einheit entfallenden Brennstoffkosten (und nur die, nicht die WW-Heizungskosten) habe ich noch nicht gesondert ausgewiesen gesehen.

 

Die Brennstoffkosten interessieren doch gar nicht. Es geht um den Abschlag:

 

Zitat

Der Staat übernimmt als Zahler die Abschläge aller Fernwärme- und Gaskunden mit Standardlastprofil (...)

Die Übernahme der Abschlagszahlungen bei Vermietern wird entsprechend § 560 Abs. 3 BGB in der Dezemberabrechnung behandelt.
Zur schnellen Abwicklung müssen die Versorger insoweit von allen Informationspflichten, Form und Fristen etc. gegenüber ihren Kunden freigestellt werden.

(Zitat aus dem verlinkten PDF "Sicher durch den Winter", Seite 5)

 

Über den Abschlag bzw. seine Änderung werde ich als Mieter sehr wohl informiert, die Brennstoffkosten sehe ich als Mieter natürlich nur in der Betriebskostenabrechnung. In meiner letzten Abrechnung von Ista wurde sowohl der Preis pro kWh Gas genannt als auch die Menge der auf unsere Wohnung entfallenden Einheiten => beides miteinander multiplizieren und du hast die jährlichen Brennstoffkosten.

 

 

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domkapitular

Ich hab gerade mal einen leichten Vorgeschmack auf das zu erwartende Abrechnungschaos bekommen :

Mein Gasversorger ist nach §9 EnSikuMaV (jawoll) verpflichtet mir Energieeinsparpotentiale aufzuzeigen und weist mich daher darauf hin, wieviel ich sparen kann, wenn ich die Raumtemperatur um 1 Grad senke.

Es sind : 22,12 Euro brutto jährlich.

Es ist   : natürlich völliger Quatsch, wobei der Betrag eigentlich noch zu hoch angesetzt ist, da hier der Grundpreis sogar reingerechnet wurde.

Ich kann teilweise nachvollziehen, welche Sonderfaktoren und Rechenfehler zu diesem absurden Ergebnis führen und mache der Firma überhaupt keinen Vorwurf. Die IT muss ständig den Vorgaben der Verordnungen und Gesetze entsprechend unter Zeitdruck irgendetwas zusammenschrauben (apropos Zeitdruck: Hat mal jemand in dem von Ramstein oben verlinkten pdf der Expertenkommision die Rechtschreibfehler gezählt ?). Und so wird das wohl weitergehen....

 

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slowandsteady
vor 1 Stunde von oktavian:

Schmerzensgeld ist wesentlich zu gering im Vergleich zu Verkaufspreisen

Jap, um privat zu vermieten müsste man mir aktuell schon ein gutes Objekt mit so ca. 8-10% Bruttorendite anbieten (aktuell 2,3% auf 10-jährige deutsche Staatsanleihen + 3.5% Immobilienzinsen und man will ja auch noch ein paar Prozent verdienen). Gibt es aber nicht, also bleibe ich erstmal Mieter bzw. werde höchstens Selbstnutzer :) 

vor 1 Stunde von oktavian:

Umwelttechnisch ist jedem eine getrennte Heizung jedoch unsinnig

Bei einer Gasetagenheizung ist es umwelttechnisch recht egal ob nun 10 Heizungen heizen oder nur 1 große. In normalen Jahren könnte aber eine Zentralheizung trotzdem wirtschaftlicher sein, denn dann muss man nur einmal die Fixkosten wie Wartung und Schornsteinfeger zahlen.

Wärmepumpen könnte man in Form von Luft/Luft-Klimaanlagen auch relativ "dezentral" pro Zimmer eine einbauen, ist halt nicht so schön, wenn man dann 5-10 Wärmetauscher an jeder Hauswand hat.

vor 1 Stunde von oktavian:

Selbst wenn du jedes Jahr den bestmöglichen Vertrag machst mit Anbieterwechsel gibt es Beschwerden

vor 2 Stunden von Ramstein:

wird es Mieter geben, die nicht zufrieden sind mit dem Abrechnungsmodus und zum Mieterverein gehen. Und der geht dann vor Gericht.

Jap, das wird lustig. Solange mich meine Vermieterin mich nicht mit komischen Dingen nervt, nerve ich sie auch nicht mit dem "Wirtschaftlichkeitsprinzip" bei den Nebenkosten wegen 10 Euro hin oder her. Aber das ist ein interessanter Punkt, mal schauen wie viele Mieter nächstes Jahr argumentieren mit "Hätten Vermieter langfristigen Gasvertrag bei X statt Y abgeschlossen, dann hätte er keine 22ct/kWh zahlen müssen, sondern nur 12ct/kWh und daher zahle ich die NK nicht...". Aber ich habe sowieso eine Gasetagenheizung, Glück gehabt.

vor 3 Stunden von Solara:

Es gibt natürlich einen Posten Brennstoffkosten, z.B.  91739cbm Gas für 5111,15 Euro für das gesamte Objekt. In die Einzelabrechnung  sind aber zusätzlich Kosten wie Wartung, Kaminfeger, Betriebsstrom enthalten, die dort wieder rausmüssen. Ich hoffe, ista, Brunata liefern ihren Kunden eine Bedienungsanleitung, wie hier korrekt zu verfahren ist.

Ich hätte einfach erwartet, dass die Brennstoffkosten geringer ausfallen, weil der Gasversorger dem Vermieter weniger berechnet. Und dann wird halt entsprechend weniger umgelegt. Kosten für Schornsteinfeger etc. werden ja nicht "entlastet".

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 2 Stunden von indianahorst:

 

Die Brennstoffkosten interessieren doch gar nicht. Es geht um den Abschlag:

 

(Zitat aus dem verlinkten PDF "Sicher durch den Winter", Seite 5)

 

Über den Abschlag bzw. seine Änderung werde ich als Mieter sehr wohl informiert, die Brennstoffkosten sehe ich als Mieter natürlich nur in der Betriebskostenabrechnung. In meiner letzten Abrechnung von Ista wurde sowohl der Preis pro kWh Gas genannt als auch die Menge der auf unsere Wohnung entfallenden Einheiten => beides miteinander multiplizieren und du hast die jährlichen Brennstoffkosten.

 

 

Eigentlich geht's nur um die Brennstoffkosten. Oder was berechnet der Gasversorger noch?

Über die Änderung des Abschlags des Vermieters an Dich wirst Du natürlich informiert. Der besteht ja aber nicht nur aus den Gaskosten, oder?
 

Zur Erinnerung. Wir reden von einer Zentralheizung mit Warmwasser, nicht von Etagenheizungen und Boiler.

Die Ista hat Dir aufgeschlüsselt wieviel Einheiten (in kWh) auf Deine Einheit entfallen (also inklusive Energie für Warmwasser und den in den Grundkosten enthaltenen kWh). Das wäre toll.

Oder steht da wieviel der/die Wärmezähler gemessen haben?

 

 

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