NewGuy August 14, 2022 Hallo Forum, es vergeht im Moment kaum ein Tag ohne das man irgendwo über das sogenannte Dienstwagenprivileg liest und das der Steuerzahler den Besserverdienern den 5er BMW mit Milliarden subventioniert. Wenn man aber nach einer Definition dieses Kampfbegriffs oder einer nachvollziehbaren Kalkulation der Subventionen sucht, geht man (bzw. ich) überraschend leer aus. Auch das Pro und Kontra von Firmenfahrzeugen mit erlaubter Privatnutzung wird wenig ganzheitlich erörtert. Kennt ihr dazu eine Studie und "neutrale" Berechnungen? Die Fahrtenbuchmethode erscheint mir da durchaus transparenter und fairer, aber ich möchte fast behaupten, dass die Steuerkasse damit den kürzeren ziehen würde. Mich würden auch Studien interessieren, ob man den Dienstwägen volkswirtschaftlich berhaupt Einhalt gebieten sollte. Schaden wir damit unserem BIP und Gesamtsteueraufkommen oder können wir Steuermehreinnahmen generieren oder hätten wir eine Lenkungswirkung hin zu weniger KFZs oder Kleinwägen, die aus umweltpolitischer Sicht schwerer wiegen als der Erhalt der höhermargigen Autoproduktion? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 ...da braucht es keine "neutralen" Berechnungen, denn jeder Steuerberater muss für seine Mandanten eigentlich durchrechnen, was ein Dienstwagen bringt. Du versteuerst 1% + 0,003% des Listenpreises mal Entfernungskilometer Wohnort zu Arbeitsplatz (abzgl. Entfernungspauschale, die mit 15% besteuert werden kann). Beispiel: Du wohnst 25 km von der Arbeit entfernt, das Auto hat 60.000 EUR gekostet und Du fährst täglich zur Arbeit. 1% * 60.000 EUR= 600 EUR + 0,0003*60.000*25km=450 EUR. Du bekommst das Auto dann "kostenlos", musst dafür aber 1.050 EUR monatlich versteuern, hast also rund 450 EUR weniger im Monat. Also kostet Dich das Auto quasi 450 EUR. Das lohnt sich nur, wenn Du kaum beruflich unterwegs und nur privat fährst, denn dann sind 450 EUR monatlich fix für ein Auto schon günstig. Wenn Du aber gemischt (zum Teil beruflich, zum Teil privat) fährst, lohnt sich ein Dienstwagen nicht, weil Du die beruflichen Kilometer weder steuerlich noch vom Arbeitgeber erstattet bekommst, weil Du ja einen Dienstwagen hast. Ich bin früher rund 15.000 Kilometer beruflich für meinen Arbeitgeber gefahren und die Kosten dafür werden ohne Dienstwagen dann ersetzt. So habe ich 50 cent/Kilometer erhalten und somit 7.500 EUR erhalten und musste keine 1.050 EUR pro Monat extra versteuern. Mein Auto hätte also monatlich 7.500/12 EUR +4450 EUR = 1.075 EUR kosten müssen, damit sich ein Dienstwagen mit 1% Besteuerung gelohnt hätte. Viele rechnen da gar nicht so genau. Als Faustregel lohnt sich die 1% Besteuerung, wenn man sehr wenig beruflich und viel privat fährt, da man eben eine monatliche "Flatrate" hat. Je mehr man beruflich fährt, desto teurer ist die 1% Besteuerung. Mit Hybrid oder E-Auto (0,5% oder 0,25% ) sieht es momentan natürlich wieder anders aus. Alle die beruflich etwas mehr fahren und nicht dumm sind (gibt leider genug), die rechnen mit Fahrtenbuch oder nehmen Ihre private Kiste und lassen sich die Kilometer erstatten, weil sie mit der 1% Regel draufzahlen würden. Umweltpolitisch beinhaltet die 1% Regelung tatsächlich einen Anreiz zu mehr Autofahrten, da sich das ganze durch den "Flaterate" Charakter nur rechnet, wenn man möglichst viel privat fährt. Fiskalisch die die 1% Besteuerung für den Staat m.E. ein Gewinngeschäft, weil viele gar nicht wissen, dass sie damit eigentlich ordentlich draufzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy August 14, 2022 Hallo fintech, danke für deinen Beitrag. Wie es läuft ist klar. Die Frage zielt aber eher darauf ab, verkürzt gesagt, ob es sich dabei um eine ungerechte Subvention einzelner auf Kosten aller handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von fintech ...wie der Beitrag zeigt, handelt es sich nicht um eine "Subvention", sondern Steuervereinfachung, von der manche Dienstwagennutzer profitieren und dafür andere Dienstwagennutzer aber draufzahlen, weil sie zu wenig privat fahren. Am Ende ist es eine Steuervereinfachung wie sie oft im Steuerrecht zur Vereinfachung vorkommt, aber keine Subvention. Es gibt z.B. den Sparerpauschbetrag, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit usw.. Ein Arbeitnehmer mit nur 100 EUR Werbungskosten erhält als Vereinfachung trotzdem 1.200 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wäre das nun eine "Subvention" auf Kosten aller? Jeder mit weniger als 1.200 EUR Werbungskosten profitiert vorm Arbeitnehmer-Pauschbetrag, jeder mit Werbungskosten über 1.200 EUR, hat nichts vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 14, 2022 Ein Hauptargument der NeidÖkos ist, dass die Dienstwagen größer sind als alternativ privat gekaufte PKWs und damit sind es ganz böse CO2 Schleudern. Andererseits lebt die deutsche Automobilindustrie zum großen Teil davon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 14, 2022 @Ramstein "NeidÖkos"? Da werden ganz schnell Weltbilder klar. In den USA würde man sagen: "Ok, Boomer!". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 14, 2022 vor 45 Minuten von fintech: ...wie der Beitrag zeigt, handelt es sich nicht um eine "Subvention", sondern Steuervereinfachung Man könnte natürlich auch als Gesetzgeber sagen : 'Entweder Pauschal abrechnen mit 2,5 - 3 % ( was einem zum Privatwagen vergleichbaren Kostenlevel näher käme) - oder Abrechnung zu Istkosten'. Wobei bei grösseren Firmen sowieso hinter jedem Firmenwagen ein Gemeinkostenauftrag liegt - darauf besteht meist das Controlling. Aber in der Sache mag sich auch eine SPD-geführte Regierung nicht mit de IG Metall anlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von fintech vor 59 Minuten von Ramstein: Ein Hauptargument der NeidÖkos ist, dass die Dienstwagen größer sind als alternativ privat gekaufte PKWs und damit sind es ganz böse CO2 Schleudern. Andererseits lebt die deutsche Automobilindustrie zum großen Teil davon. ...dem würde ich widersprechen, zumindest bei 1% BLP Versteuerung, da der Wagen dadurch eh schon sehr teuer wird. Mit der 1% Besteuerung des BLP versteuert man exorbitante Preise. Ein BMW 5er war bis 2020 nach einem halben Jahr noch ungefähr 55% des Neupreises wert, aber der Dienstwagenfahrer musste dennoch den Neupreis versteuern. Ich hatte mich gerade wegen der 1% Besteuerung gegen einen Dienstwagen entschieden, weil mein Wunschauto 530xd für 82 kEUR mit 1% Versteuerung sehr teuer gewesen wäre. Ich habe ihn damals lieber privat als einjährigen geleast und die Kilometergelder für das berufliche Fahren kassiert. Da spart man tausende EUR zum 1% Dienstwagen, wenn man privat nicht gerade 30.000 km im Jahr fährt, sondern evt. nur 10.000 bis 20.000 privat fährt und auch etwas beruflich fährt. Der 530 xd hätte mit 1% Dienstwagenbesteuerung rund 470EUR pro Monat Netto gekostet und mit meinem Modell habe ich sogar noch etwas Gewinn gemacht. Momentan wird die 1% Versteuerung aber wieder etwas attraktiver, da Gebrauchte sehr teuer und damit nah am Neupreis liegen. Aber wirklich attraktiv ist die 1% Regelung immer noch nicht. Noch besser: Man fährt Teslas, die im Wert steigen + Kilometergeld für berufliche Kilometer. Da kommt kein Dienstwagen, denn der kostet einen immer Geld. vor 32 Minuten von WOVA1: Man könnte natürlich auch als Gesetzgeber sagen : 'Entweder Pauschal abrechnen mit 2,5 - 3 % ( was einem zum Privatwagen vergleichbaren Kostenlevel näher käme) - oder Abrechnung zu Istkosten'. Wobei bei grösseren Firmen sowieso hinter jedem Firmenwagen ein Gemeinkostenauftrag liegt - darauf besteht meist das Controlling. Aber in der Sache mag sich auch eine SPD-geführte Regierung nicht mit de IG Metall anlegen. 1% sind schon so teuer und ein gutes Geschäft für den Staat, dass es für viele Dienstwagenberichtigte unattraktiv ist. 2,5-3% würde nichts bringen, denn dann würde jeder halt Fahrtenbuchmethode anwenden, die eh allen offensteht. So aber "tappen" viele noch in die 1% Falle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von NewGuy Wofa1, Das privat vergleichbare Kostenlevel kann doch nicht der Standard für den zu veranschlagenden geldwerten Vorteil sein. Dann müsste man auch bei der Spaghetti Bolognese in der Kantine die 10 Euro vom Italiener um die Ecke ansetzen oder die normalen Zimmer- und Restaurantpreise, wenn man der Hotelfachfrau Kost und Logis gewährt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von fintech @WOVA1 geht grünen Ökospinnern auf den Leim. Bei einer Steuervereinfachung muss es einen kleinen Vorteil geben. Die "Vereinfachung" bei der 1% Methode bezahlt der Steuerpflichtige oft mit ein paar Euro mehr im Vergleich zur immer möglichen Fahrtenbuchmethode (IST-Kosten). Wenn man die "Vereinfachung" zu einer staatlichen Abzocke mit 2,5%-3% macht, dann hat das den Effekt, dass jeder einfach die Fahrtenbuchmethode wählt oder sich eine "Car Allowance" auszahlen lässt und die beruflichen Kilometer über die Kilometerkostenerstattung des Arbeitgebers und des Finanzamts abrechnet. Da muss das Finanzamt dann auch Kilometerkosten von mehreren Euro pro beruflichen Kilometer akzeptieren, wenn das Auto entsprechend teuer ist. Wurde alles schon zigmal entschieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 14, 2022 vor 5 Minuten von NewGuy: Das privat vergleichbare Kostenlevel kann doch nicht der Standard für den zu veranschlagenden geldwerten Vorteil sein. Dann müsste man auch bei der Spaghetti Bolognese in der Kantine die 10 Euro vom Italiener um die Ecke ansetzen oder die normalen Zimmer- und Restaurantpreise, wenn man der Hotelfachfrau Kost und Logis gewährt. Bei Kantine ist es haarklein geregel, was der Arbeitgeber steuerfrei ( für den AN ) zuschiessen darf, siehe https://www.haufe.de/personal/entgelt/essenszuschuss-fuer-kantine-und-homeoffice_78_548296.html . Und die kommt noch allen Mitarbeitern zugute, auch dem Azubi. Während von Dienstwagen eher die mittleren bis oberen Ränge profitieren. Also warum sollte man nicht das privat vergleichbare Kostenlevel ansetzen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von NewGuy Aber auch hier wird mit pauschalen gearbeitet. Analog zum Auto müsstest du doch fordern, dass der AN die Differenz zu den 10 Euro vom Italiener um die Ecke als Geldwerten Vorteil versteuern müsste, da dies das privat vergleichbare Kostenlevel ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 14, 2022 vor 12 Minuten von fintech: Da muss das Finanzamt dann auch Kilometerkosten von mehreren Euro pro beruflichen Kilometer akzeptieren, wenn das Auto entsprechend teuer ist. Wurde alles schon zigmal entschieden. Pardon, das ist einfach nur Unsinn. Schickst Du einen Mitarbeiter mit seinem Privatwagen auf Dienstreise, darfst Du dem dann pro Kilometer 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerfrei zahlen - egal ob Fiat 500 oder Mercedes S-Kasse. Da sich die Leute zunehmend weigern, für diesen seit Jahren fixen Satz ihr eigenes Auto zu nutzen, wird es oft via Mietwagen abgewickelt - was auch versicherungstechnisch einfacher ist. Für Fahrten von Wohnung zum Arbeitsplatz ( also nicht Dienstreise ) darfst Du deinem Mitarbeiter 30 Cent pro Kliometer steuerfrei zahlen - aber nur für den einfachen Weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von fintech @WOVA1: Das macht man doch mit der 1% Regel oder wer zahlt privat den Bruttolistenpreis? In der derzeitigen Ausnahmesituation evtl. ja, aber ansonsten kosten Neuwagen im Schnitt 20% weniger oder einjährige nur rund 55 bis 60% des BLP und wie gesagt die Fahrtenbuchmethode geht jetzt schon. Und 2-3% ist nicht das privat vergleichbare Kostenlevel, weil Du als 1% Dienstwagenfahrer keine berufliche Fahrt beim Finanzamt absetzen kannst , als Privatwagenfahrer hingegen geht das schon. Beispiel: Du fährst einen 530xd privat und ermittelst Kosten in Höhe von 9.000 EUR für 6.000 Kilometer im Jahr. Dann kostet der Kilometer 1,5 EUR / Kilometer. Fährst Du nun für die Firma 3000 Kilometer, kannst Du beim Finanzamt 4.500 EUR Werbungskosten geltend machen. Netto kostet Dich das Fahrzeug also 7.000 EUR. Das kann der 1% Dienstwagenfahrer nicht. Der 1% Dienstwagenfahrer zahlt im übrigen über die Versteuerung auch rund 5.500 EUR Steuern pro Jahr für seinen Wagen, wenn er direkt neben dem Büro wohnt. Da hätte er einen Vorteil von 1.500 EUR, aber die 9.000 EUR sind zumeist nicht Deine realen Kosten, sondern zum Großteil Abschreibung (ich habe immer über 5 Jahre abgeschrieben, obwohl das Auto nach 5 Jahren noch die Hälfte vom Gebrauchtpreis wert war). Am Ende hat der 1% Dienstwagenfahrer praktisch keinen Vorteil bzw. häufig einen Nachteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy August 14, 2022 1 minute ago, WOVA1 said: Pardon, das ist einfach nur Unsinn. Schickst Du einen Mitarbeiter mit seinem Privatwagen auf Dienstreise, darfst Du dem dann pro Kilometer 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerfrei zahlen - egal ob Fiat 500 oder Mercedes S-Kasse. Unsinn, wenn du dir die Mühe machst und alle Kosten sammelst um die tatsächlichen Kilometerkosten zu berechnen, können die auch erstattet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von fintech vor 11 Minuten von WOVA1: Pardon, das ist einfach nur Unsinn. Schickst Du einen Mitarbeiter mit seinem Privatwagen auf Dienstreise, darfst Du dem dann pro Kilometer 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerfrei zahlen - egal ob Fiat 500 oder Mercedes S-Kasse. Da sich die Leute zunehmend weigern, für diesen seit Jahren fixen Satz ihr eigenes Auto zu nutzen, wird es oft via Mietwagen abgewickelt - was auch versicherungstechnisch einfacher ist. Für Fahrten von Wohnung zum Arbeitsplatz ( also nicht Dienstreise ) darfst Du deinem Mitarbeiter 30 Cent pro Kliometer steuerfrei zahlen - aber nur für den einfachen Weg. @WOVA1...da bist Du einfach falsch informiert. Du kannst steuerlich immer die vollen Kilometerkosten ansetzen und das habe ich auch immer so gemacht. Das waren mal bis zu 1,81 EUR pro Kilometer. Und die Firmen können mehr als 30 cent ersetzen z.B. bei mir immer 50 cent, die man zwar versteuern muss, aber wenn Dein Kilometerkostensatz drüber liegt, spielt das keine Rolle. Wenn Du einen Gebrauchten 5er für 40 kEUR kaufst, dann kannst Du in Deine Kilometerkosten rund 8.000 EUR p.a. Afa einrechnen und nach 5 Jahren verkaufst Du das Auto für 20.000 EUR steuerfrei. Du hast also nur die Hälfte der AfA als reale Kosten und somit über 5 Jahre Nutzung 20.000 EUR * prozentualer beruflicher Kilometeranteil als Steuervorteil beim Finanzamt geltend gemacht. Das kann ein 1% Dienstwagenfahrer nicht. Hier mal ein Link zur Berechnung der steuerlichen Kilometerkosten: https://www.steuertipps.de/service/rechner/pkw-kosten-pro-kilometer/ Ich habe das immer über Spritmonitor gemacht. @NewGuy: Richtig, die Kosten sind immer steuerfrei erstattbar und zwar dann über die Steuererklärung. Habe ich nun wirklich jahrelange Erfahrung mit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 14, 2022 · bearbeitet August 14, 2022 von fintech vor 20 Minuten von WOVA1: Für Fahrten von Wohnung zum Arbeitsplatz ( also nicht Dienstreise ) darfst Du deinem Mitarbeiter 30 Cent pro Kliometer steuerfrei zahlen - aber nur für den einfachen Weg. Die Fahrten Wohnung Arbeit kosten den 1% Dienstfaher auch richtig Asche! Beispiel: BLP 80.000 EUR. 30 Kilometer einfache Entfernung Arbeitsplatz - Wohnort, kosten mal schlappe 30*80.000*0,003= 720 EUR zu versteuern. Davon können die Entfernungspauschale (20*0,3 +9*0,38) zu 15% pauschal versteuert werden und der Rest mit dem persönlichen Steuersatz. Der 1% Dienstwagenfahrer muss also rund 800 +720 EUR = 1.520 EUR in dem Fall versteuern. Nicht wirklich attraktiv, daher wird er da eher versuchen auf Einzelbürotage zu gehen, was wieder einen Aufwand bedeutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus August 14, 2022 vor 6 Stunden von fintech: Als Faustregel Werf ich mal noch mit ein: Je öfter man Neuwagen möchte. Wer regelmäßig Neuwagen bis maximal 3 Jahre fährt, ist mit der 1% Regel gegenüber einem privaten Neuwagenkäufer sehr stark überlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy August 14, 2022 Wir haben uns ein wenig von der Fragestellung entfernt. Eine Studie konnte ich mittlerweile finden: https://www.fifo-koeln.org/de/veroeffentlichungen/fifo-berichte/download?path=fifo-berichte_nr_13.pdf Leider alt und leider auch wenig wissenschaftlich. Ich hatte öfters Berechnungen und Modelle erwartet, aber das Niveau lässt sich auf Seite 55 gut einschätzen: Quote Aus der Sicht eines selbständigen Steuerpflichtigen, der seinem Auto aus privaten Gründen eine besondere Wertschätzung zuteilwerden lässt – wie es im gesellschaftlichen Alltag stark verbreitet ist –, stellt sich die Situation so dar: Wenn ich privat schon immer von einem besonders schicken, hochwertigen Auto geträumt habe, kann ich mir diesen Traum unter Ausnutzung der eingesparten betrieblichen Steuern leichter erfüllen, weil sich ein wesentlicher Anteil der Mehrkosten als betrieblicher Aufwand abrechnen lässt. Der effektive finanzielle Mehraufwand für das teurere Fahrzeug relativiert sich dadurch beträchtlich. Da sich das Steuerrecht weder für die absoluten Kosten des Kraftfahrzeugs noch dafür interessiert, dass das Hauptmotiv für die Wahl gerade dieses Modells privater Natur ist, kann ich mir meine teuren privaten Wünsche und Hobbys von der Gemeinschaft der Steuerzahler mitfinanzieren lassen. Noch einmal erheblich günstiger stellt sich die Situation für mich im Übrigen dann dar, wenn ich dem Finanzamt plausibel machen kann, dass ich das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich nutze, obwohl ich es in Wahrheit ganz überwiegend privat verwende. Bei meinem Beruf als – sagen wir – Rechtsanwalt sollte mir das nicht schwer fallen … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 August 15, 2022 ...die Studie scheint von Unwissenden für Unwissende geschrieben. Bei Selbständigen und Freiberuflern hat der Staat die 50% Regel (notwendiges Betriebsvermögen) eingeführt und zwingt den Steuerpflichtigen damit in die Besteuerung, weil er zwar das Auto abschreiben kann, aber den Veräußerungsgewinn versteuern muss. Es ist also faktisch das Gegenteil des im "wissenschaftlichen" Artikel Behaupteten richtig. Der Selbständige oder Freiberufler hat bei wertstabilen Autos nichts von der Zuordnung zum Betriebsvermögen und die 1% Regel wird er zumeist nicht anwenden, weil das für ihn richtig teuer käme bei über 50% betrieblicher Nutzung. Mit der 50% Regel verhindert der Staat, dass nur die Kilometerkosten der Firma abgerechnet werden. Ansonsten wäre nämlich folgendes Modell möglich, was bei Angestellten funktioniert und bei Selbständigen / Freiberuflern über Kilometerabrechnung sonst auch gehen würde: Man erwirbt ein Auto mit wenig Wertverlust (Porsche, Tesla, usw.) privat und nutzt es anschließend nur für berufliche Fahrten oder zumindest einem sehr hohen beruflichen Anteil. Beispiel: Das Auto kostet z.B. 105.000 EUR und man fährt jährlich 6.000 km beruflich und das ausschließlich, weil man noch einen Zweitwagen in der Familie hat oder Bahn fährt. Nach 6 Jahren hat man Dank AfA über die Kilometerkosten das Auto komplett von der Steuer abgesetzt (Steuerersparnis also rund 47.000 EUR) und das Auto ist aber immer noch rund 95.000 EUR wert. Man sehe sich an, was für 6 Jahre alte Porsche 991 gezahlt wird: https://www.autoscout24.de/lst/porsche/991/bt_coupé?fregfrom=2016&fregto=2016&kmto=60000&body=3&sort=price&desc=0&cy=D&atype=C&ustate=N%2CU&powertype=kw&ocs_listing=include&search_id=q2t40m0m5y Selbst nach 2 oder drei Jahren Nutzung entsteht schon ein ordentlicher Gewinn und nach 6 Jahren hätte man rund 37.000 EUR Gewinn gemacht. Zum Thema Subvention: Man kann es nicht ausrechnen, ob es eine Subvention ist oder nicht, weil es extrem individuell ist, ob sich das 1% Modell lohnt oder nicht. Als jemand, der beruflich tief im Thema ist, würde ich sagen, dass die meisten bei der 1% Regel sich vom mit einem Firmenwagen verbundenen Status, der Einfachheit sich um nichts kümmern zu müssen und dem Reiz eines neuen Wagenblenden lassen und dabei finanziell draufzahlen, weil sie gar keine Alternativrechnung aufmachen. Es ist aber auf jeden Fall eine Absatzförderung für die Automobilindustrie, da die 1% Regel immer am BLP ansetzt und damit für Gebrauchte immer extrem teuer wäre, so dass die Firmen gezwungen sind Neuwagen zu beschaffen, da es für Gebrauchte faktisch eine 2%-4% Regel vom Kaufpreis wäre. vor 11 Stunden von Bassinus: Werf ich mal noch mit ein: Je öfter man Neuwagen möchte. Wer regelmäßig Neuwagen bis maximal 3 Jahre fährt, ist mit der 1% Regel gegenüber einem privaten Neuwagenkäufer sehr stark überlegen. Als grober Anhaltspunkt stimmt das, aber es bleibt immer sehr individuell. Da Du die 1% immer auf den BLP zahlen musst (auch bei einem 2,3 oder 5 Jahre alten Auto), ist die BLP Regel bei Gebrauchten faktisch eine 2%- 4% Regel und würde sich damit nie lohnen. Deshalb muss es immer ein Neuwagen sein. Selbst bei Neuwagen, die Du früher mit 20 bis 30% Rabatt bekommen hast, ist die 1% Regel eigentlich eine 1,2% oder 1,3% Regel auf den tatsächlichen Kaufpreis gerechnet und damit schon nur noch mäßig attraktiv, wenn der Wertverlust des Fahrzeugs gering ist. Auf den kommt es an und auf den beruflichen Anteil der Kilometer. Die 1% Regel lohnt sich bei hohem Wertverlust und sehr geringer beruflicher Kfz Nutzung, weil Du eben eine monatlich Flatrate hast, aber Du hast bei der 1% Regel immer Kosten und kannst nie etwas mit dem Fahrzeug verdienen, was bei privater Nutzung und der Abschreibung über die Kilometerkosten schon geht unter der Voraussetzung, dass Du auch beruflich fahren musst, was bei vielen Dienstwagenfahrer schon der Fall ist. Ich muss z.B. regelmäßig zu Mandanten fahren. Einen 5er Touring bekommst Du heute noch immer noch mit Kurzzulassung mit 24,75% Rabatt. Dabei kannst Du das Auto sofort fahren, aber es ist die ersten 6 Monate noch auf BMW zugelassen. https://apl.de/neuwagen/bmw/5er_touring2/preisliste.php?i=0 In der aktuellen Situation lohnt sich die 1% Regel praktisch kaum mehr, da die Wertverluste sich bei vielen gerade in Haltegewinne verwandeln. Porsche sind um 45% im Gebrauchtpreis von rund 65 kEUR für 6 jährige auf 90 bis kEUR gestiegen seit 2019) und E-Autos (nicht nur Tesla kann man gerade neu kaufen und mit Gewinn verkaufen). Du kannst also derzeit die Kilometerkosten beruflich geltenden machen und das Auto später mit Gewinn verkaufen. Da hat die 1% Regel keine Chance, weil die Dich immer rund 300 bis 700 EUR im Monat kostet bei Fahrzeugen ab ca. 50.000 EUR und 10 km Wohnung Arbeitsstätte, während Du mit dem privaten Auto bei beruflicher Nutzung wegen der AfA momentan sehr leicht Gewinn machen kannst. Fazit: Die die 1% Regel lohnt wegen der BLP Regel ausschließlich bei Neuwagen und selbst dann hängt der Vorteil stark vom Wertverlust und dem beruflichen Kilometeranteil ab. Ist der berufliche Kilometeranteil gering (Faustregel so bis ca. 20%-30% berufliche Kilometer ) lohnt sie sich, ansonsten lohnt eher ein Fahrtenbuch oder der beruflich genutzte Privatwagen) . Lohnen tut sich jedoch zumeist die 0,5% und 0,25% Versteuerung bei E-Autos oder Hybriden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
phlp112 August 15, 2022 · bearbeitet August 15, 2022 von phlp112 vor 18 Stunden von WOVA1: Pardon, das ist einfach nur Unsinn. Schickst Du einen Mitarbeiter mit seinem Privatwagen auf Dienstreise, darfst Du dem dann pro Kilometer 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerfrei zahlen - egal ob Fiat 500 oder Mercedes S-Kasse. Da sich die Leute zunehmend weigern, für diesen seit Jahren fixen Satz ihr eigenes Auto zu nutzen, wird es oft via Mietwagen abgewickelt - was auch versicherungstechnisch einfacher ist. Für Fahrten von Wohnung zum Arbeitsplatz ( also nicht Dienstreise ) darfst Du deinem Mitarbeiter 30 Cent pro Kliometer steuerfrei zahlen - aber nur für den einfachen Weg. Ja und wenn dein Privat-Wagen nun teurer als die 0,30€ pro km ist, kannst du die Differenz natürlich bei deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Diese Arbeit machen sich viele aber nicht. Dein Arbeitgeber kann dir übrigens auch 0,50€/km zahlen. Dann musst du die Differenz von 20 Cent aber monatlich versteuern. vor 49 Minuten von fintech: ... Lohnen tut sich jedoch zumeist die 0,5% und 0,25% Versteuerung bei E-Autos oder Hybriden. Das kann ich nur bestätigen. Mein Plugin-Hybrid Dienstwagen mit BLP 79.000 € kostet mich netto 210 € pro Monat. Und ich fahre privat deutlich mehr als beruflich. Das ist ohne Prüfung einer Kostendeckelung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 16, 2022 Am 14.8.2022 um 18:05 von fintech: Beispiel: BLP 80.000 EUR. 30 Kilometer einfache Entfernung Arbeitsplatz - Wohnort, kosten mal schlappe 30*80.000*0,003= 720 EUR zu versteuern. Davon können die Entfernungspauschale (20*0,3 +9*0,38) zu 15% pauschal versteuert werden und der Rest mit dem persönlichen Steuersatz. Der 1% Dienstwagenfahrer muss also rund 800 +720 EUR = 1.520 EUR in dem Fall versteuern. Nicht wirklich attraktiv, daher wird er da eher versuchen auf Einzelbürotage zu gehen, was wieder einen Aufwand bedeutet. Lerne klagen ohne zu leiden ? Die 1% BLP = 800 EUR zu versteuern kosten maximal 412 EUR im Monat Steuer - das schon gerechnet mit dem Spitzensteuersatz 45 % + Soli + Kirchensteuer = 51,5 % Im Vergleich: ein eher proletarischer Skoda Octavia 1.0 TSI Active kostet bei 15.000 Km/ Jahr pro Kilometer 47,2 Cent ( nach www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/guenstigste-mittelklasse-autos/ ) Bedeutet: den dürftest Du dann gerade mal 873 Km pro Monat privat fahren. Oder knapp 10500 Km im Jahr. Arbeitsweg: wären selbst ohne Pauschalbesteuerung max. 371 EUR Steuer - wieder mit vollen 51,5 % gerechnet. Der Vergleichsskoda würde aber 60 Km x 0,472 EUR x 200 Tage = 5664 EUR im Jahr kosten - oder 472 EUR im Monat. Davon könntest Du 1960 EUR ((20*0,3 +10*0,38) * 200 ) pro Jahr in der Steuererklärung ansetzen ( womit der AN-Freibetrag dann auch weg ist ) und würdest wieder mit 51,5% gerechnet 1009 EUR zurück bekommen - oder monatlich 85 EUR. Selbst bei der (beliebten) Schummelei (230 AT ) sind es nur 97 EUR pro Monat. Wobei ich gerade niemanden kenne, der unter die Reichensteuer ( 45 % über 250 K EUR im Jahr alleinstehend) fällt und einen Skoda fährt . Der Vorstandchef eine Hanauer Familienunternehmens kam mal mit einem historischen Kübelwagen - das hatte aber eher private Gründe. Dazu kommt ein gewisser 'Inflationsschutz' bei Dienstwagen - ich würde mal schätzen, dass 90% der Autos, die so zwischen 18 und 19 Uhr mit >160 Km/h von Frankfurt Richtung Rheingau über die A66 fegen, Dienstwagen sind. Natürlich gibt es auch Dienstwagen, die tatsächlich Arbeitsmittel sind. Eine mir bekannte Dame fährt als Regionalmanagerin einer Einzelhandelskette in ihrer Region so 50 - 60.000 KM pro Jahr - die Region ist so 250 x 150 Km groß. Aber die Masse der Dienstwagen ist es nicht. Ganz lustig ist natürlich die 0,5% / 0.25% Regelung für PHEV und BEV. Vielleicht könnte man auch einen steuerfreien Arbeitgeber-Zuschuss für Solar-Zellen auf den privaten EFH erfinden ? Oder für den Einbau einer Wärmepumpe ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YingYang August 16, 2022 · bearbeitet August 16, 2022 von YingYang Am 14.8.2022 um 14:37 von fintech: Du bekommst das Auto dann "kostenlos", musst dafür aber 1.050 EUR monatlich versteuern, hast also rund 450 EUR weniger im Monat. Also kostet Dich das Auto quasi 450 EUR. Das lohnt sich nur, wenn Du kaum beruflich unterwegs und nur privat fährst, denn dann sind 450 EUR monatlich fix für ein Auto schon günstig. Du fährst ein 60.000 EUR Auto und zahlst dafür 450 EUR im Monat egal wie viele km du fährst. Sprit zahlst du auch nicht. Zeig mal bitte ein einziges Privatleasingangebot wo nur die Bereitstellung eines 60.000 EUR Autos 450 EUR kostet (ohne Spritpreise). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r August 16, 2022 · bearbeitet August 16, 2022 von s1lv3r vor einer Stunde von YingYang: Zeig mal bitte ein einziges Privatleasingangebot wo nur die Bereitstellung eines 60.000 EUR Autos 450 EUR kostet (ohne Spritpreise). Verstehe dein Problem da nicht so richtig, da findet man doch leicht was? (z.B. 76k€ Brutto-Liste zu 450€ brutto im Monat) ... oder geht es dir da jetzt um unbegrenzt Kilometer? Die gibt es beim Leasing ja weder für Firmen noch für Privatkunden und "unbegrenzt" gibt es daher beim Firmenwagen auch nicht (privat müsste man dann ja eher finanzieren) ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YingYang August 16, 2022 · bearbeitet August 16, 2022 von YingYang vor 10 Minuten von s1lv3r: Verstehe dein Problem da nicht so richtig, da findet man doch leicht was? (z.B. 76k€ Brutto-Liste zu 450€ brutto im Monat) ... oder geht es dir da jetzt um unbegrenzt Kilometer? Die gibt es beim Leasing ja weder für Firmen noch für Privatkunden und "unbegrenzt" gibt es daher beim Firmenwagen auch nicht (privat müsste man dann ja eher finanzieren) ... Natürlich gibt es beim Dienstwagen unbegrenzt Kilometer. Ich hatte noch nie eine Begrenzung wie viel ich fahren darf. 10.000 im Jahr ist wohl auch eher ein schlechter Witz. Studie: So werden Firmenwagen genutzt | autoflotte.de 20km je Fahrt, 98 Fahrten je Monat = 23.500km pro Jahr Schaun wir mal zu Dienstwagenfahrers Lieblingen sieht das Ganze schon so aus: BMW 5er Touring Angebote (2022): Neu ab 597€/mtl. & 24% Rabatt - MeinAuto.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag