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asya

Spekulationssteuer Auslandsgewinne

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asya

Hallo ,

 

mein Mann arbeitet in Norwegen. Hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland. Sein Lohn wird in Norwegen versteuert. In Deutschland haben wir auf seine Einkunft aus Arbeit einen Progressionsvorbehalt.

Aber er hat auch Aktiengewinne und Zinsertraege in Norwegen. Ich habe gehoert, dass diese Einnahmen in Deutschland voll zu versteuern sind, auch die einjaehrige Spekulationsfrist gilt nicht. Nur die Steuer, die er in Norwegen drauf bezahlt hat kann angerechnet werden. Stimmt diese Aussage so. Auch fuer Zinsertraege soll man bei der Feststellung der auslaendische Einkunft keine Freibetraege haben.

Fuer mich ist das auch sehr wichtig, da falls die Einkuenfte ohne Freibetraege und Spekulationsfristen angerechnet werden, haben wir auch keinen Anspruch auf Eigenheimzulage.

 

Ich hoffe, dass jemand mir die Fakten hierfuer nennen kann.

 

Vielen Dank im voraus.

 

Gruss

 

asya

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Kitano
· bearbeitet von Kitano

Hallo!

 

Ja, du beschreibst das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches Deutschland mit Norwegen hat. Da dein Mann seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss er seine Einkünfte, egal wo er sie bezieht, dem deutschen Steuerrecht unterwerfen.

Ergo gelten also die deutschen Steuergesetzte, -tarife- u. sätze.

Das ist das sog. Wohnsitzlandprinzip und daraus abgeleitet das Welteinkommensprinzip, bei dem Staatsbürger eines Staates mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig sind.

 

Es gibt gewisse Grenzen (Aufenthalt, Lebensmittelpunkt) - das jetzt hier aufzuzeigen wäre sehr umfangreich -, nach denen dein Mann nicht mehr unter die unbeschränkte Steuerpflich fallen würde.

 

Je nachdem wie hoch der Lohn in Norwegen besteuert wird, muss deutsche Einkommensteuer darauf nachgezahlt werden, oder wird erstattet, wenn der norwegische Lohnsteuerabzug höher ist als in Deutschland. Die norwegischen Steuern, soweit sie mit deutschen Steuern vergleichbar, werden also angerechnet.

 

Eine Doppelbesteuerung soll also somit vermieden werden.

 

Für Zinserträge gilt etwa das selbe. Soweit ich mich entsinne, gehört Norwegen nicht zur EU?!

Je nachdem wie weit das DBA reicht, können in Norwegen gezahlte Steuern auf die Zinserträge auch in Deutschland angerechnet werden. Die Besteuerungshoheit hat auch hier Deutschland.

 

Hoffe, etwas geholfen zu haben

 

... und auf einmal war der Beitrag weg :angry:

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fibo naschi
Einkünfte, egal wo er sie bezieht, dem deutschen Steuerrecht unterwerfen.

Ergo gelten also die deutschen Steuergesetzte, -tarife- u. sätze.

 

Kitano, eigentlich hast Du grössten Teils Recht. Nur es stimmt nicht ganz für alle Einkunftsarten. Einkünfte, welche aus freiberuflicher Tätigkeit anfallen (z.B. auch Künstler auf Tournee) bezahlen ihre Steuern nur in dem Land, wo die Erträge auch entstanden sind. Dennoch zählt diese Einnahme zum Welteinkommen hinzu, wodurch die Steuerprogression zum Tragen kommt.

Also wenn man z.B. in Frankreich ein Unternehmen hat, aber in Deutschland wohnt, dann zahlt man die Steuern nur an Frankreich.

 

Fibo

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asya

Mir wurde vom Finanzamt gesagt, dass sein Lohn dem

Taetigkeitsstaat, also Norwegen zusteht. Nur hat er, falls er noch andere Einkuenfte hat, wird sein Einkommen als Progressionsvorbehalt hergenommen. Mir geht es nur darum, wenn er in Norwegen Aktiengewinne hat, hat er die Spekulationsfrist oder egal wie lange er die aktien hat, muss er immer Steuer hierfuer zahlen.

Und ebenso habe ich gehoert, dass fuer Zinseinkuenfte aus dem Ausland keine Freibetraege wie der Sparerfreibetrag anerkannt wird. Stimmt das alles so??

 

Asya

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