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Familiendepot

Depotübertrag von Kindern an Eltern

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LongtermInvestor

Hier wird viel zu viel spekuliert. Wie alt war deine Tochter bei den Einzahlungen?

 

Vor seinem siebten Geburtstag ist ein Minderjähriger nicht geschäftsfähig. Das heißt, dass ein Kind allein nicht rechtlich wirksam erklären kann, dass es das Geschenk annehmen möchte und auch der Schenkungsvertrag mit dem Kind allein nicht rechtswirksam ist. Vor seinem siebten Geburtstag handeln für den Minderjährigen im Geschäftsverkehr seine gesetzlichen Vertreter. Das sind in der Regel die Eltern. Diese müssen die Annahme des Geschenks für den Minderjährigen erklären, damit die Schenkung wirksam wird.

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reckoner

Hallo,

 

für mich ist die Sache eindeutig, das Geld wurde geschenkt und gehört der Tochter. Daran können die Eltern legal nichts ändern. Einen Irrtum halte ich nicht für glaubwürdig.

Was sie tun können ist, die Tochter mit 18 dazu zu bringen, den halben Betrag an ihren Bruder zu schenken. In normalen Familien sollte das kein Problem sein, ansonsten gibt es weitere Druckmittel (beispielsweise Enterbung, oder Einstellung des Unterhalts).

 

Eine Rückschenkung jetzt (Tochter noch minderjährig) wäre eine Straftat, unabhängig davon ob es rauskommt.

Ein Übertrag an die Eltern als Dritte ist zwar möglich, bringt aber eher Nachteile (Versteuerung des Kursgewinns). Und die Gegenleistung muss dann natürlich auch real erfolgen, es ändert sich also nichts an der ungewollten Vermögensverteilung.

 

Zitat

Diese müssen die Annahme des Geschenks für den Minderjährigen erklären, damit die Schenkung wirksam wird.

Und genau das haben sie getan.

Außerdem müssen sie es sogar, mir ist da ein Fall bekannt, in dem das Erbe einer verschuldeten Immobilie von den Eltern nicht ausgeschlagen werden durfte. Bei reinem Geld braucht man da gar nicht weiter zu diskutieren, das muss in der Regel zwingend angenommen werden.


Stefan

 

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jgobond

Zunächst mal hätte ich kein so n Gebimmel beim Finanzamt gemacht und wenn man schon so einen Hang zur Panik hat, wären ein paar Euro für nen Steuerberater wohl besser gewesen. 

 

Der Freibetrag für Schenkungen an Kinder liegt bei 400k, an Eltern 100k und Geschwister 20k. Quelle. Es besteht also aktuell überhaupt kein Grund zur Panik. Was die Rückschenkung angeht: man kann der Großen natürlich 3 mal die Woche davon erzählen, am besten wenn sie im schwierigsten Alter ist und kurz davor mit dem nächsten Tunichtgut durchzubrennen.

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Sapine

Irrtum, die 100k mit Steuerklasse I gelten nicht bei Schenkungen sondern nur im Fall der Erbschaft (Kind an Eltern). Bei Schenkungen zählen die Eltern zur Steuerklasse II. 

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jgobond

So wie ich es auch hier verstanden habe,  bezieht sich die Steuerklasse auf die Höhe der Steuer,  nicht auf den Freibetrag.

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chirlu

Bei der Schenkung sind Eltern Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20000 Euro. Beim Erben sind Eltern Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100000 Euro.

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vanity

Dann hast du es offensichtlich falsch verstanden und solltest dich mit deinen (Un-)Ratschlägen stark zurückhalten.

 

Lesetipp: §§ 15 und 16 ErbStG (selbst in dem verlinkten Werbeportal für Anwälte steht es richtig) 

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chirlu

Na ja, es ist schon richtig, daß die Steuerklasse die Höhe des Steuersatzes bestimmt (auf das, was über den Freibetrag hinausgeht) und vom Freibetrag erst einmal unabhängig ist. In diesem Fall unterscheidet sich aber sowohl die Steuerklasse als auch die Höhe des Freibetrags je nach Vorgang.

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