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Werti

R+V Rentenversicherung von 2004 - was damit machen?

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Fondsanleger1966
vor 15 Stunden von monstermania:

Ich muss aber klarstellen, dass ich bei einer längeren Restlaufzeit (>20 Jahre) meine Versicherung gekündigt hätte und das Geld ebenfalls in ETF investiert hätte. Einfach aus dem Grund, dass es in der Vergangenheit auf > 20 Jahre immer geklappt hat, eine Rendite oberhalb meines Garantiezins zu erzielen. Ein entsprechendes Angebot eines Aufkäufers hatte ich mir bereits eingeholt.

Bei einer Lebensversicherung kann ich das im Prinzip nachvollziehen, auch wenn der Zeitraum von 20 Jahren nur dann stimmt, wenn man schlechte 20-Jahres-Zeiträume außenvorlässt. Bei einer Rentenversicherung, um die es hier geht, nicht, wenn eine Inanspruchnahme der Rente in Frage kommt (siehe den vorherigen Beitrag).

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monstermania
vor 6 Stunden von Fondsanleger1966:

Bei einer Lebensversicherung kann ich das im Prinzip nachvollziehen, auch wenn der Zeitraum von 20 Jahren nur dann stimmt, wenn man schlechte 20-Jahres-Zeiträume außenvorlässt. Bei einer Rentenversicherung, um die es hier geht, nicht, wenn eine Inanspruchnahme der Rente in Frage kommt (siehe den vorherigen Beitrag).

Welcher 20 Jahreszeitraum war denn in der Vergangenheit so schlecht, dass mit einem weltweiten ETF-Portfolio eine Rendite unterhalb < 3% p.a. angefallen wäre? Beim TE geht es sogar um 25 Jahre.

Klar, eine Garantie gibt es halt nicht. Dafür aber auch eine realistische Chance auf eine höhere Rendite.

 

Und natürlich hast Du vollkommen recht. Wenn sonstige Renteneinkünfte (GRV, BAV, usw.) nicht ausreichen die Basiskosten des Rentnerlebens zu decken macht es natürlich Sinn sich die Rente später auszahlen zu lassen. Ich erlebe in meinem direkten Bekanntenkreis in letzter Zeit häufiger, dass private Renten oder BAV in Form einer einmaligen Kapitalabfindung abgegolten werden. Es ist selbst mit der so gescholtenen GRV genug da um das grundsätzliche Leben zu finanzieren. Dann doch lieber mit 63 oder 65 nochmal etwas mit dem Geld machen, so lange man davon noch etwas hat.

 

 

 

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 12 Stunden von monstermania:

Welcher 20 Jahreszeitraum war denn in der Vergangenheit so schlecht, dass mit einem weltweiten ETF-Portfolio eine Rendite unterhalb < 3% p.a. angefallen wäre?

Z.B. 20-Jahres-Zeiträume, die zwischen 1913 und 1945 lagen. Die Rede war außerdem von 3,5% p.a. nach Steuern.

vor 12 Stunden von monstermania:

Beim TE geht es sogar um 25 Jahre.

Beim TE geht es um 35 Jahre, vermutlich aber auch um eine Rente. Du schriebst jedoch über 20-Jahres-Zeiträume.

vor 12 Stunden von monstermania:

Und natürlich hast Du vollkommen recht. Wenn sonstige Renteneinkünfte (GRV, BAV, usw.) nicht ausreichen die Basiskosten des Rentnerlebens zu decken macht es natürlich Sinn sich die Rente später auszahlen zu lassen.

und v.a. eine PRV mit hohem Rentenfaktor zu behalten, weil so die Rente viel effizienter dargestellt werden kann. Das wird hier leider immer wieder übersehen/vergessen und kann nicht oft genug betont werden.

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Fondsanleger1966
vor 12 Stunden von monstermania:

Ich erlebe in meinem direkten Bekanntenkreis in letzter Zeit häufiger, dass private Renten oder BAV in Form einer einmaligen Kapitalabfindung abgegolten werden. Es ist selbst mit der so gescholtenen GRV genug da um das grundsätzliche Leben zu finanzieren. Dann doch lieber mit 63 oder 65 nochmal etwas mit dem Geld machen, so lange man davon noch etwas hat.

Das hängt aber erstens damit zusammen, dass derzeit das Geld der Rentenkasse mit vollen Händen ausgeschüttet wird, als ob es kein Morgen gäbe. Die jüngeren Generationen werden darüber später einmal bitter klagen und sollten jetzt sehr gut vorsorgen, um später einmal überhaupt über die Runden zu kommen - gerade auch mit Leibrenten, denn ...

 

... zweitens unterschätzen die meisten Rentner, wie lange sie noch leben könnten und ...

 

... drittens könnte der medizinische Fortschritt für die Generation des TO noch einmal erhebliche Sprünge bei der Lebenserwartung mit sich bringen. Rein biologisch gesehen soll ein Lebensalter von deutlich über 100 Jahren kein Problem sein, wenn schädliche Zivilisationseinflüsse verringert werden. Oder wenn Alterungsprozesse irgendwann (oder demnächst?) durch moderne medizinische Verfahren aufgehalten oder verlangsamt werden können.

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cjdenver
vor 1 Stunde von Fondsanleger1966:

... drittens könnte der medizinische Fortschritt für die Generation des TO noch einmal erhebliche Sprünge bei der Lebenserwartung mit sich bringen. Rein biologisch gesehen soll ein Lebensalter von deutlich über 100 Jahren kein Problem sein, wenn schädliche Zivilisationseinflüsse verringert werden. Oder wenn Alterungsprozesse irgendwann (oder demnächst?) durch moderne medizinische Verfahren aufgehalten oder verlangsamt werden können.

 

Momentan sieht es (wenn ich mich richtig erinnere) eher danach aus dass die Lebenserwartung der Eltern-Generation hoeher ist als die ihrer Kinder. Ist ja auch nicht verwunderlich wenn man sich das Stresslevel im heutigen Berufsleben anschaut und mit dem der jetzigen Rentnergeneration vergleicht...

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monstermania
vor 11 Stunden von Fondsanleger1966:

... drittens könnte der medizinische Fortschritt für die Generation des TO noch einmal erhebliche Sprünge bei der Lebenserwartung mit sich bringen. Rein biologisch gesehen soll ein Lebensalter von deutlich über 100 Jahren kein Problem sein, wenn schädliche Zivilisationseinflüsse verringert werden. Oder wenn Alterungsprozesse irgendwann (oder demnächst?) durch moderne medizinische Verfahren aufgehalten oder verlangsamt werden können.

In einem solchen Fall, dürfte die Kalkulation jeder aktuellen Rentenversicherung aber völlig aus den Fugen geraten. Lebenserwartung lässt sich relativ gut prognostizieren, da es keine wirklichen Sprünge gibt. Wenn morgen die Pille kommt, die mal eben schlagartig die durchschnittliche Lebenserwartung um 20 Jahre erhöhen würde, kannst Du 100%ig sicher sein, dass die Lebensversicherer das umgehend in Bestandsverträgen berücksichtigen müssten. Genau so, wie es auch die GRV sofortig berücksichtigen müsste.

 

vor 11 Stunden von Fondsanleger1966:

... zweitens unterschätzen die meisten Rentner, wie lange sie noch leben könnten und ...

Nun, jeder sollte sich seiner eigenen Sterblichkeit bewusst sein. Ich habe mich in den letzten Jahren ziemlich intensiv mit der eigenen Vergänglichkeit auseinandergesetzt. Einfach mal in der eigenen Familie geschaut, wie alt so die Verwandtschaft wird/geworden ist und vor allem auch, wie es der Verwandtschaft denn im Alter so ergangen ist (Gesundheitlich). Daraus habe ich dann meine Schlüsse gezogen.

Daher treibt mich viel mehr die Frage um, ob und wie lange ich als Rentner noch ein 'gutes' Leben habe. Aber diese Entscheidungen muss Jeder für sich allein treffen.

 

vor 11 Stunden von Fondsanleger1966:

Z.B. 20-Jahres-Zeiträume, die zwischen 1913 und 1945 lagen. Die Rede war außerdem von 3,5% p.a. nach Steuern.

3,5% p.a. !? Aha!:-*

Hat @Werti etwa eine Garantieverzinsung von 3,5% p.a.? Bei einem Abschluss 2004 wird er einen Garantiezins von 2,75% p.a. haben. Aktuell war er ja gemäß seiner Unterlagen bei 2,4x % p.a. bei immerhin schon knapp 20 Jahren Vertragslaufzeit. Klar, möglicherweise wird die Verzinsung eines Tages auch wieder höher sein. Wer weiß schon was in 10 oder 20 Jahren ist. 

3,5% p.a. war es bei meiner Versicherung. Effektiv weiß ich auch erst 2031 was ich für eine nominale Rendite erzielt haben werde. Irgendwo zwischen 2,7-3,1% p.a. nach 41 Jahren!

 

BTW: Da Du die Jahre 1913-1945 anführst. Wie wäre denn die Rendite einer Police bei einer deutschen Lebensversicherung gewesen deren Vertragslaufzeit in der Zeit 1913-1945 gelegen hätte.;)

Oh, wegen 2 verlorener Kriege und einer Hyperinflation ist die Police leider gar nix mehr Wert. :dumb:

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Werti

Zusammengefasst also:

  • Wenn man eine sichere Rendite oder zusätzliche Rente möchte, kann man den Vertrag fortführen, so schlecht ist er nicht
  • Wenn man mehr Rendite bei mehr Risiko möchte, kann man ihn kündigen bzw. verkaufen und den Betrag in einen ETF packen

 

Für den Fall, dass ich die Rentenversicherung fortführen würde:

  • Was würde passieren, wenn die Versicherung weiter auf meine Eltern (bzw. ein Elternteil) läuft, und sie versterben? Erbt man dann die Versicherung? Welche Folgen hat das, z.B. im Hinblick auf die Erbschaftssteuer? Die Versicherung läuft auf ein Elternteil, und ich bin nur die versicherte Person.
  • Gibt es etwas zu beachten, wenn ich die Versicherung von meinen Eltern übernehmen würde? Auch bzgl. Steuern, oder dafür anfallende Gebühren.
  • Kann man irgendwo berechnen, wie sich die Rente bzw. die Kapitalabfindung bei Annahme aller Dynmamiken entwickeln würde?
  • Gibt es eigentliche keine Garantien seitens des Staates, die so einen Vertrag im Falle einer Insolvenz o.ä. der Versicherung absichern, ähnlich wie bei Banken?

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Cauchykriterium
vor 19 Minuten von Werti:

Für den Fall, dass ich die Rentenversicherung fortführen würde:

Alle damit verbundenen Fragen hängen davon ab, welche Person welche Rolle. Bitte schaue doch einfach mal in den Versicherungsschein, wer Versicherungsnehmer, wer Versicherte Person, wer Beitragszahler und wer Bezugsberechtige Person im Erlebens- bzw. Todesfall ist.

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Werti
· bearbeitet von Werti

Ich bin nur die versicherte Person. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist ein Elternteil. Begünstigter im Erlebensfall ist der Versicherungsnehmer (also nicht ich). Begünstigter im Todesfall sind meine Eltern.

 

Da müsste dann sowieso was angepasst werden.. bemerke ich gerade.

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Cauchykriterium

Und im Erlebensfall? Wurde doch auch angefragt, oder nicht?

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Werti

Da haben wir uns gerade überschnitten, hab meinen Beitrag gerade bearbeitet und dazu ergänzt. Begünstigter im Erlebensfall ist der Versicherungsnehmer (also gar nicht ich..).

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Cauchykriterium

Dann stellt sich doch gar nicht die Frage, ob Du "die Versicherung fortführst". Du hast weder noch Rechte noch Pflichten, einzig Dein Schicksal entscheidet darüber, ob und wann welche Leistungen an die bezugsberechtigen Personen fließen.

 

Sofern der Versicherungsnehmer vor Dir versterben sollte, landet der Vertrag in der Erbmasse. Sofern der Versicherungsnehmer Dir den Vertrag schenken würde, greifen die normalen Steuerregeln für Schenkungen.

Staatliche Garantien im Sinne Deiner Frage gibt es nicht (wozu auch?), allerdings gibt es eine Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer.

 

 

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Werti

Die Versicherung ist ja explizit für mich gedacht. Dass ich da nicht als bezugsberechtigte Person im Erlebensfall eingetragen bin ist also ein Fehler (oder ging nicht anders, aufgrund meines damaligen Alters?). Das ist also etwas, das auf jeden Fall geändert wird, und ist auch im Sinne meiner Eltern.

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Cauchykriterium
vor 3 Minuten von Werti:

Die Versicherung ist ja explizit für mich gedacht.

Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was im Versicherungsschein steht. Vieles kann man ändern, z. B. das Bezugsrecht, sofern es nicht unwiderruflich sein sollte.

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