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Der Horst

Erwerbsminderungsrente abhängig von Kontenklärung?

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Der Horst

Hallo zusammen,

 

ich bin durch diesen Faden [1] auf die Möglichkeit gekommen, freiwillig nachzuzahlen in die GRV.

Bei mir ist der Fall, dass ich mir wenig Sorgen um die Rente mit Anno 60+ mache, sondern um die recht geringe Höhe der Erwerbsminderungsrente (laut jährlichem Renteninformationsbrief).

 

Ich habe mir den Auszug digital von der deutschen Rentenversicherung holen können über alle Versicherungszeiten und das von Hand mal grob nachgerechnet gemeinsam mit dem letzten Rentenbescheid: Offenbar basiert die Berechnung der Erwerbsminderungsrente auf meinen Rentenpunkten, die ich seit ca. meinem 17ten Lebensjahr verdient habe, und wird dann hochgerechnet bis zum meinem 65 (+ 10 Monate) Lebensjahr als Durchschnittswert in Form von Zurechnungszeiten.

 

Da ich damals zunächst Abitur und dann Bachelor & Master Studiert habe, ist der Durchschnittswert ziemlich verzerrt durch ca. 8 Jahre fast keine Beiträge (bis auf etwas Nebenjob im Studium).

 

Meine Fragen:

  • (1) Wenn ich die Schul- und Studienzeiten der DRV melde, ändert das die Berechungsgrundlage der Erwerbsminderungsrente? Das Problem der niedrigen Durchschnittswerte für die Zurechnungszeiten dürfte ja eigentlich jeder Akademiker haben.
    • [2] interpretiere ich als "Ja", da dort etwas davon steht, dass sich geringe freiwillige Nachzahlungen in die GRV bei bis zu 8 Jahren Schul-/Studienzeiten negativ auswirken können, da sie den Berechnungsdurchschnittswert für die Zurechnungszeiten senken können.
  • (2) Ich war kürzlich 4 Monate in Elternzeit (gemeinsam mit Frau), sie hat die Rentenpunkte dafür erhalten (nur einer kann sie beantragen). Wirkt sich dieser Zeitraum auch auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus? Kann ich auch hier freiwillig nachzahlen?
  • (3) Gibt es neben freiwilligen Nachzahlungen noch andere Wege, die Erwerbsminderungsrente zu erhöhen?

 

Am wichtigsten wäre mir Frage 1, die hat sicher den größten Einfluss. Ich danke euch im Voraus!

 

[1]

[2] https://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/

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chirlu
vor 7 Minuten von Der Horst:

(1) Wenn ich die Schul- und Studienzeiten der DRV melde, ändert das die Berechungsgrundlage der Erwerbsminderungsrente?

 

Ja. Vereinfacht gesagt werden diese Zeiten aus dem Nenner des Durchschnitts genommen.

 

vor 9 Minuten von Der Horst:

(2) Ich war kürzlich 4 Monate in Elternzeit (gemeinsam mit Frau), sie hat die Rentenpunkte dafür erhalten (nur einer kann sie beantragen). Wirkt sich dieser Zeitraum auch auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus? Kann ich auch hier freiwillig nachzahlen?

 

Kindererziehungszeiten haben erst einmal nichts mit Elternzeit zu tun. Wenn du in dieser Zeit nicht gearbeitet hast, wirkt sich das insofern aus, daß der Zähler des Durchschnitts geringer ist, als wenn du gearbeitet hättest. Du kannst immer freiwillige Beiträge für Monate zahlen, in denen du nicht pflichtversichert bist.

 

vor 14 Minuten von Der Horst:

(3) Gibt es neben freiwilligen Nachzahlungen noch andere Wege, die Erwerbsminderungsrente zu erhöhen?

 

Eigentlich nicht. Viel „normal“ arbeiten halt.

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Der Horst
· bearbeitet von Der Horst
11 minutes ago, chirlu said:

Ja. Vereinfacht gesagt werden diese Zeiten aus dem Nenner des Durchschnitts genommen.

Super, danke Dir für die Antworten, das konnte ich so nirgendwo schwarz auf weiß finden.

 

Wie verhält es sich denn mit Ausbildungszeiten, in denen man pflichtversichert war aufgrund eines Nebenjobs? Wird hier auch der Nenner gekürzt um die Ausbildungsjahre, aber der Zähler (Einzahlungen vom Nebenjob in RK) zählt trotzdem? 

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chirlu
vor 9 Minuten von Der Horst:

Wie verhält es sich denn mit Ausbildungszeiten, in denen man pflichtversichert war aufgrund eines Nebenjobs? Wird hier auch der Nenner gekürzt um die Ausbildungsjahre, aber der Zähler (Einzahlungen vom Nebenjob in RK) zählt trotzdem?

 

Es werden diesbezüglich zwei Fälle berechnet und der günstigere (mit dem höheren Durchschnitt) genommen. In der einen Betrachtung (der „Vergleichsbewertung“) werden die entsprechenden Zeiten komplett herausgenommen (Zähler und Nenner); in der zweiten Betrachtung (der „Grundbewertung“) bleiben die Monate mit Beiträgen im Nenner drin, wobei für den Zähler eine fiktive höhere Zahl von Entgeltpunkten angesetzt wird, und zwar 0,0833 für jeden Monat (entspricht einem Entgeltpunkt pro Jahr) für bis zu 36 Monate bis zum 25. Lebensjahr. (Es gibt noch eine „zweite Vergleichsbewertung“ wie die erste, bei der zusätzlich die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung herausgenommen werden, für den Fall, daß man da wegen gesundheitlicher Probleme bereits weniger verdient hat.) Das Ganze nennt sich „Gesamtleistungsbewertung“.

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Der Horst
56 minutes ago, chirlu said:

 

Es werden diesbezüglich zwei Fälle berechnet und der günstigere (mit dem höheren Durchschnitt) genommen.

Das klingt nur fair und gut durchdacht. Ich danke Dir, @chirlu, für Deine sehr hilfreichen Rückmeldungen. Gehe die Kontenklärung dann demnächst an.

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