etherial Juli 22, 2022 vor 2 Stunden von odensee: Als Kompensation sind heute Zahlungen in die GRV teilweise absetzbar. Mir war bewusst das zusätzliche Vorsorge über den Pflichtanteil hinaus (d.h. freiwillige GRV, Riester, Rürup) absetzbar ist, meinst du das mit teilweise? Oder bekomme ich schon einen Steuerzuschuss ohne es zu merken? vor 2 Stunden von odensee: Das ist ganz einfach falsch. Riester wurde eingeführt, weil der Rentenanspruch aus der GRV abgesenkt wurde (Stichwort "demographische Entwicklung") und soll diese Absenkung gefördert durch Zulagen oder steuerliche Vorteile abmildern. Falsch ist so ein hartes Wort ... Natürlich geht es darum der niedrigen Rente etwas entgegen zu stellen. Ich behaupte, dass die Rente dadurch gesunken ist, dass man sie auf einmal besteuert, du behauptest, dass man sie gesenkt hat. Beides ist richtig. Für mich ist es entscheidend das zeitgleich mit Riester und Rürup die Besteuerung der Renten kam. Aber im Grunde gings mir auch nicht darum was der Zweck war, sondern was am Ende rausgekommen ist. Ein bürokratisches Monster, dass den Staat viel kostet und dem Nutzer wenig hilft vor 2 Stunden von odensee: Interessanterweise muss niemand riestern. Alle, die es besser wissen und besser können (also z.B. WPF-Leser mit > 10 Jahren Erfahrung) sollten ihr Geld dann doch lieber anders anlegen statt zu jammern. Hast du gelesen was ich geschrieben habe? Ich (und vermutlich auch du) als Steuerzahler bin ein Geldgeber für die Riester-Rente. D.h. mein Netto ist geringer, weil aus einem Teil Riesterförderungen generiert werden. Und diese Steuern MUSS ich zahlen und da das Geld noch nicht einmal dort ankommt wo es hin soll, zahle ich vielleicht sogar noch ein zweites Mal (für die Grundsicherung des Rentners, oder einfach nur deswegen weil der Rentner wegen geringer Riester-Rente keine Steuern mehr zahlt und ich deswegen mehr zahlen muss, etc.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Juli 22, 2022 vor 2 Stunden von ImperatoM: Mir geht es nur darum aufzuzeigen, dass das ein Bruch mit dem bisherigen System wäre und man es alleine schon deshalb nicht so schnell machen wird. Wirklich erkennen kann ich diesen Bruch nicht. Bei Beamten wurde durch Rücklagenbildung am Finanzmarkt die zukünftige Finanzierung aus Steuergeldern verringert. Warum wird dann mit zweierlei Maß gemessen, wenn man das selbe Ziel, nämlich durch Rücklagenbildung am Finanzmarkt die zukünftige Finanzierung aus Steuergeldern zu verringern, auch bei der GRV erreichen könnte. Die Chancen und Risiken sind für Vater Staat in beiden Fällen gleich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 22, 2022 vor 4 Stunden von etherial: Mir war bewusst das zusätzliche Vorsorge über den Pflichtanteil hinaus (d.h. freiwillige GRV, Riester, Rürup) absetzbar ist, meinst du das mit teilweise? Oder bekomme ich schon einen Steuerzuschuss ohne es zu merken? Seit 2005 ist bis 2025 ein stetig steigender Anteil der Rentenzahlung als Sonderausgaben "absetzbar". Ab 2025 sind es 100%.. Im Gegenzug werden die Renten in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter immer höher besteuert (genauer: der steuerpflichtige Anteil steigt). Wer ab 2040 in Rente geht, muss 100% seiner Rente versteuern. Bis 2005 wurden lediglich 50% der Rente besteuert. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderung in der Rentenbesteuerung. vor 4 Stunden von etherial: Falsch ist so ein hartes Wort ... Natürlich geht es darum der niedrigen Rente etwas entgegen zu stellen. Ich behaupte, dass die Rente dadurch gesunken ist, dass man sie auf einmal besteuert, du behauptest, dass man sie gesenkt hat. Beides ist richtig. Für mich ist es entscheidend das zeitgleich mit Riester und Rürup die Besteuerung der Renten kam. Wenn was falsch ist, kann man es auch so nennen. Die Riesterrente ist tatsächlich als Konsequenz aus den Rentenkürzungen, die 2001 beschlossen wurden (demographische Entwicklung... zum ersten und auch wohl lange zum letzten mal hatte ein Politiker den Mut, dass Thema anzugehen, nach dem es jahre/jahrzehnte(?) lang hieß: "Die Rente ist sicher".) Ein erster Schritt weg von der Umlagefinanzierung zum Kapitaldeckungsverfahren. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten hingegen kam 2005 als Folge eines Gerichtsurteils. Da gab es die Riesterrente schon. Und: "auf einmal besteuert" stimmt eben auch nicht. Es ist ein über viele Jahre (2005 bis 2040) laufender Prozess mit stetig steigender Quote an zu versteuernder Rentenzahlung. Und Rürup ist 'ne ganz andere Baustelle. der ist ja gerade gedacht für Leute, die keine GRV-Rente bekommen, weil sie selbständig sind und nicht einzahlen. vor 4 Stunden von etherial: Aber im Grunde gings mir auch nicht darum was der Zweck war, sondern was am Ende rausgekommen ist. Ein bürokratisches Monster, dass den Staat viel kostet und dem Nutzer wenig hilft Die Riesterrente sollte nie "viel helfen". Ziel war, die durch die 2001er-Reform entstandene Lücke durch eigenes Ansparen zu decken. Nicht mehr. Dass die Riesterrente "viel bringen" soll ist ein nicht auszurottendes Vorurteil im Wertpapier-Forum. Die technische Umsetzung war Murks - ohne jeden Zweifel. Leider hatte dann 16 Jahre niemand mit Regierungsverantwortung den Mut, das "Monster" zu entmonstern und eine bessere Lösung zu forcieren. vor 4 Stunden von etherial: Hast du gelesen was ich geschrieben habe? Ich (und vermutlich auch du) als Steuerzahler bin ein Geldgeber für die Riester-Rente. D.h. mein Netto ist geringer, weil aus einem Teil Riesterförderungen generiert werden. Ja. Riester ist in kleinem Umfang auch eine Umverteilung. So wie auch alle Sozialleistungen Umverteilungen sind. Im übrigen zahle ich sogar Steuern für Opernhäuser die ich nie besuche und für Autobahnen auf denen ich nie fahre vor 4 Stunden von etherial: (für die Grundsicherung des Rentners, oder einfach nur deswegen weil der Rentner wegen geringer Riester-Rente keine Steuern mehr zahlt und ich deswegen mehr zahlen muss, etc.). Da die Riesterrente nur einen kleinen Teil der Rentenzahlungen ausmacht (dafür ist sie gedacht!), wird die Frage, ob ein Rentner überhaupt Steuer zahlt, wohl kaum an der Riesterrente, sondern im wesentlichen an GRV und Betriebsrente hängen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Juli 24, 2022 · bearbeitet Juli 24, 2022 von cjdenver Am 21.7.2022 um 18:11 von Bolanger: Eine Umstellung wäre doch eigentlich möglich, indem man einen Stichtag in z.B. 5 Jahren definiert, ab dem dann je nach Jahrgang in 2%-Schritten das alte System abgebaut und das neue aufgebaut wird. Für die Übergangszeit müssten dann Bundesmittel zugeschossen werden. Genau so soll das doch auch gemacht werden, darum ja die "lediglich" 10Mrd Euro Anlagesumme pro Jahr. Ich find das auch durchaus sinnvoll. Am 22.7.2022 um 20:39 von odensee: Im übrigen zahle ich sogar Steuern für Opernhäuser die ich nie besuche Das schockiert mich jetzt, ich haette dich definitiv fuer ein culture vulture gehalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Datenwurm Juli 26, 2022 Am 22.7.2022 um 18:14 von Bolanger: Wirklich erkennen kann ich diesen Bruch nicht. Bei Beamten wurde durch Rücklagenbildung am Finanzmarkt die zukünftige Finanzierung aus Steuergeldern verringert. Warum wird dann mit zweierlei Maß gemessen, wenn man das selbe Ziel, nämlich durch Rücklagenbildung am Finanzmarkt die zukünftige Finanzierung aus Steuergeldern zu verringern, auch bei der GRV erreichen könnte. Die Chancen und Risiken sind für Vater Staat in beiden Fällen gleich. Zumindest in Thüringen wurde der Pensionsfonds (für dessen Bildung die Beamten u.a. 0,2% p.a. weniger Besoldungserhöhung bekamen) wurde über mehrere Jahre hinweg zur Sanierung des Landeshaushalts gebraucht. Das ist eben der Nachteil an einem Fonds. Das Geld steht jetzt natürlich nicht mehr für die Pensionen zu Verfügung. Volkswirtschaftlich mag das durchaus Sinn machen (?) oder aber der Einhaltung von Schuldenbremsen o.ä. dienen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juli 27, 2022 vor 11 Stunden von Datenwurm: Zumindest in Thüringen wurde der Pensionsfonds (für dessen Bildung die Beamten u.a. 0,2% p.a. weniger Besoldungserhöhung bekamen) wurde über mehrere Jahre hinweg zur Sanierung des Landeshaushalts gebraucht. Das ist eben der Nachteil an einem Fonds. Das Geld steht jetzt natürlich nicht mehr für die Pensionen zu Verfügung. Volkswirtschaftlich mag das durchaus Sinn machen (?) oder aber der Einhaltung von Schuldenbremsen o.ä. dienen. Oh stimmt. Dann waren die vielen 0,2% Kürzungen der Beamtenbezüge ja richtig effektiv. Sicherlich zahlt Thüringen die entnommene Summe wieder zurück... Thüringen 2022: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und des Angriffs Russlands auf die Ukraine beeinflussen die wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr erheblich. Mit ihrer Frühjahrsprojektion reduzierte die Bunderegierung ihre Wachstumserwartungen für 2022 auf 2,2 %. Die für den Landeshaushalt günstigen Ergebnisse der aktuellen Mai Steuerschätzung (+474 Mio. EUR) für das laufende Jahr sind eine Prognose in unsicherer Zeit. Inflation und steigende Zinsen belasten zusätzlich. Mehreinnahmen und Minderausgaben gegenüber den Planungen verbesserten den Jahresabschluss 2021 gegenüber den Planungen. Die laufenden Ausgaben lagen um 440 Mio. EUR über den laufenden Einnahmen.Das Defizit wurde gedeckt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (295 Mio. EUR) und einer Entnahme aus dem Pensionsfonds (145 Mio. EUR). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Juli 28, 2022 Ich merke schon, das nutzt alles nichts, Kinder braucht das Land. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 28, 2022 Am 22.7.2022 um 20:39 von odensee: Ab 2025 sind es 100%.. 2023! Wahlgeschenk von Herrn Lindner persönlich (nicht wirklich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 28, 2022 vor 47 Minuten von s1lv3r: 2023! Wahlgeschenk von Herrn Lindner persönlich (nicht wirklich). Oh, kannte ich nicht. Ergänzend aus dieser Quelle: Zitat Zudem einigten sie sich darauf, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen soll als bisher vorgesehen. ... ich bin gespannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 29, 2022 Am 28.7.2022 um 18:55 von odensee: Zitat Zudem einigten sie sich darauf, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen soll als bisher vorgesehen. ... ich bin gespannt. Steht im ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes noch nicht drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag