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Gekk

Aktie US Dividende: Verrechnung Quellensteuer und Abgeltungssteuer

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Gekk
· bearbeitet von Gekk

Hallo,

 

in der Vergangenheit hatte ich immer nur thesaurierende ETF's gekauft. In diesem Jahr habe ich das erste mal einzelne US Aktien erworben.

 

Jetzt habe ich von einer Aktie (USA) einen Dividendenertrag erhalten.

Im Verlusttopf "Verlustberechnung aus sonstigen Geschäften" hatte ich noch einen positiven Betrag stehen (vor kurzem einen ETF mit Verlust verkauft).

 

 

Bruttoertrag Dividende: 4,28 Euro

15% ausländische Quellensteuer (US): 0,64 Euro

Gutschrift auf dem Verrechnungskonto erhalten: 3,64 Euro

 

 

Die Rechnung in der Steuerbeilage sieht wie folgt aus:

 

Dividendenanteil auf ausländische Dividenden, Veräußerungsgewinne, Stillhalterprämien und
Termingeschäfte (§ 20 Abs. 2 EStG) = 4,28 Euro

Anrechenbare ausländische Quellensteuer = 0,64 Euro

Erträge/Verlust = 4,28 Euro

 

Auf- oder Abbau von steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten

-> Verlustverrechnung aus sonstigen Geschäften = -4,28 Euro

Bemessungsgrundlage = 0,00 Euro

Gesamtsumme Steuern = 0,00 Euro

---------------------------------------------------

Man zahlt doch auf Dividenden 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Soli -> 25 * 1,055 = 26,375% Steuern

 

Nun müsste doch die Quellensteuer von der Abgeltungssteuer abgezogen werden, oder ?

Also: 26,375% - 15% (Quellensteuer) = 11,375% Steuern die noch zu zahlen sind an das Finanzamt ?

 

Wieso wird dann bei "Verlustverrechnung aus sonstigen Geschäften" der volle Bruttobetrag von 4,28 Euro abgezogen ? Somit zahle ich dann ja quasi 41,375% Steuern (26,375% + 15%)

 

Kann die Depotführende Bank das Ganze nicht direkt miteinander verrechnen und weniger vom "Topf" "Verlustverrechnung aus sonstigen Geschäften" abziehen ? Oder muss man sowas erst bei der Bank benantragen damit die das machen ?

 

Oder muss ich die Steuerbescheinigung aus 2022 (von meiner Depotbank) in der Steuererklärung für 2022 nächste Jahr dann angeben und bekomme zuviel gezahlte Steuern zurück ?

Aber im Prinzip habe ich ja keine Steuern bezahlt, weil es wurde ja mit dem Verlusttopf aus Sonstigen Geschäften verrechnet ? Bekommt man in der Steuererklärung dann trotzdem die 15% zuviel gezahlte/berechnete Steuer zurück ?

 

Wie muss ich jetzt weiter vorgehen ? weil im Prinzip habe ich ja jetzt 41,375% Steuern gezahlt (26,375% + 15%), da die 4,28 Euro voll vom Verlusttopf abgezogen wurden ?

 

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Sapine

Irgendwie scheinen mir die Zahlen noch unvollständig zu sein. Es schadet aber auch nicht noch folgende Angaben zu machen: 

Broker

Aktie 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 18 Minuten von Gekk:

Nun müsste doch die Quellensteuer von der Abgeltungssteuer abgezogen werden, oder ?

Also: 26,375% - 15% (Quellensteuer) = 11,375% Steuern die noch zu zahlen sind an das Finanzamt ?

 

Nein, 10%, die noch zu zahlen sind, und darauf 5,5% Solidaritätszuschlag (also 0,55% vom Ausgangsbetrag); insgesamt also 10,55%.

 

vor 18 Minuten von Gekk:

Wie muss ich jetzt weiter vorgehen ?

 

Genug weitere Gewinne realisieren, damit du den restlichen Verlusttopf aufbrauchst, dann den Quellensteuertopf (macht nochmals 4×0,64 = 2,56 Euro aus) und zum Schluß den Freibetrag von 801 Euro.

 

vor 18 Minuten von Gekk:

Kann die Depotführende Bank das Ganze nicht direkt miteinander verrechnen und weniger vom "Topf" "Verlustverrechnung aus sonstigen Geschäften" abziehen ?

 

Die Reihenfolge bzw. Rangfolge der Verrechnung ist gesetzlich vorgegeben.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 17 Minuten von chirlu:

Genug weitere Gewinne realisieren, damit du den restlichen Verlusttopf aufbrauchst, dann den Quellensteuertopf (macht nochmals 4×0,64 = 2,56 Euro aus) und zum Schluß den Freibetrag von 801 Euro.

M.W. wird auch der Sparerpauschbetrag vorher verbraucht und die "anrechenbare Quellensteuer" (wird bei der DKB separat ausgewiesen) erst mit tatsächlich anfallenden Quellensteuern verrechnet.

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chirlu

Das ist relativ egal, weil sowohl Freibetrag als auch Quellensteuertopf zum Jahresende verfallen.

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hattifnatt
vor 5 Minuten von chirlu:

Das ist relativ egal, weil sowohl Freibetrag als auch Quellensteuertopf zum Jahresende verfallen.

Guter Punkt ;) 

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Gekk
· bearbeitet von Gekk

Danke für eure Antworten!

 

Hab ein gutes Erklärvideo gefunden:

 

Nun weis ich wie es funktioniert...... glaub ich zumindest :)

 

Also zuerst wird der Verlusttopf angezapft, danach der Freistellungsauftrag und als drittes der Quellensteuertopf. Während man den Verlusttopf und den Freistellungsauftrag anzapft steigert man den Betrag im Quellensteuertopf. Der Quellensteuertopf verfällt am Jahresende genauso wie der Freistellungsbetrag in Höhe von 801 Euro.

 

Sind alle drei Töpfe leer dann zahlt man Kapitalertragssteuer nach folgender Formel:

 

Kapitalertragsteuer = (Kapitalertrag – (4 x anrechenbare Quellensteuer)) / (4 + Kirchensteuersatz)

 

Bei mir waren es 4,28 Euro Brutto Dividende und 15% Quellensteuer. Wären alle drei Töpfe leer gewesen, dann hätte ich neben der 15% Quellensteuer noch folgendes an Steuern ans Finanzamt gezahlt:

 

Steuer =(4,28 - (4 * 0,64)) / 4 = 0,43 Euro

Soli 5,5% = 0,43 * 0,055 = 0,02 Euro

 

Steuer gesamt = 0,45 Euro

 

Hab ich das soweit richtig verstanden ?

 

 

 

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chirlu

Sollte so hinkommen. Die anrechenbare Quellensteuer, mal vier genommen, ist quasi ein zusätzlicher Freibetrag (in deinem Fall also von 2,56 Euro).

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beamter97

@Gekk

Und? hast du mit deinem neu erworbenen Wissen eine Strategie entwickelt, wie du deine Steuern für den Rest des Jahres gestalten kannst?

 

Mein Vorschlag:

Zweites Depot bei einem anderen Broker anlegen, beim ersten Broker Freibetrag auf NULL setzen.

Wertpapiere (ETF), die in diesem Jahr noch Erträge abwerfen werden, weil sie ausschütten oder zum Verkauf vorgesehen sind, ins Zweite Depot übertragen.

Bis 31.12. im Zweiten Depot Erträge von mindestens 801 € + 4 x Qu.St. erzielen.

Keine Verlustbescheinigung beantragen.

Beide Steuerbescheinigungen in der Anlage KAP für 2022 angeben und die zuvielgezahlte Steuer erstatten lassen.

Hinweis: Die Steuerbescheinigung für das erste Depot erhält zwar überwiegend Nullen, aber in Zeile 41 den Betrag der "anrechenbaren ausländischen Steuer", der wie von @chirlu bereits erwähnt, wie ein zusätzlicher Freibetrag wirkt und bei Nichtnutzung verfällt.

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Gekk
· bearbeitet von Gekk

@beamter97

 

Danke für die Tipps. Ein zweites Depot macht natürlich viel Sinn wenn man einen Verlustvortrag stehen hat und deswegen den Sparerfreibetrag und den Quellensteuertopf nicht in Anspruch nehmen kann.

 

Muss mal gucken ob ich mir evtl. noch ein zweites Depot zulege.

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