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mabida

Steuerliche Auswirkungen durch Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen in eigener Wohnung

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mabida

Hallo Zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Mein lokales Finanzamt konnte mir die Frage leider nicht antworten. 

 

Meine Freundin und ich haben im März zwei ukrainische Flüchtlinge (Mama + Sohn) bei uns in unserer Mietwohnung aufgenommen. Die Zwei haben ein eigenes Zimmer sowie eigenes Bad. Küche + Wohnzimmer teilen wir uns gemeinsam. Aktuell bekommen wir vom Jobcenter (vor Juni war es noch vom Landratsamt) Nebenkosten pauschal erstattet. Miete erhalten wir aktuell keine. Die Situation ist also so, dass wir die volle Miete für unsere Wohnung zahlen, diese aktuell aber nur noch zu 50% selbst nutzen.

 

Auf den Mietvertrag hatten wir bisher verzichtet, da zum einem unklar war, wie lange die Zwei bleiben werden, und uns rechtliche Bedenken (bzgl. unwirksamer Befristung) verunsichert hatten. Da die Situation jetzt deutlich länger anhält als ursprünglich gedacht, ist die Frage, was wir jetzt tun. Eine Möglichkeit wäre ein "Mietvertrag zur Überlassung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch" abzuschließen und somit die Miete für die von den Zwei genutzten Platz vom Jobcenter zu erhalten (siehe zB hier: https://immo.info/news/mietvertrag-fluechtlinge/).

Bevor ich das ernsthaft in Betracht ziehe, würde mich aber interessieren ob ich den Mietanteil, den die Zwei eigentlich Zahlen müssten nicht auch von meiner Steuer absetzen könnte, und so zumindest eine leichte finanzielle Entschädigung erhalten könnte. Dies wusste aber meine Sachbearbeiterin im Finanzamt leider nicht. Weiß dazu jemand zufällig etwas? Oder ist jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir Tipps geben?

Besten Dank und viele Grüße

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Wusel83
vor 34 Minuten von mabida:

Bevor ich das ernsthaft in Betracht ziehe, würde mich aber interessieren ob ich den Mietanteil, den die Zwei eigentlich Zahlen müssten nicht auch von meiner Steuer absetzen könnte

Was setzt du denn bei der Mietwohnung ab?  Dein Arbeitszimmer in dem jetzt jemand wohnt, dann kannst du nix absetzen weil es kein Arbeitszimmer mehr ist. Ist die Wohnung ein Zweitwohnsitz wegen Pendellei dann würde ich aus dem Bauch heraus sagen das du das auch nicht mehr absetzen kannst weil es ja jetzt nicht mehr von dir bewohnt wird wenn du in der Stadt bist.

 

Das einzige was mir spontan in den Kopf käme ist die Miete und Nebenkosten für den jetzt nicht mehr beanspruchten Wohnraum unter Sonderausgaben zu plazieren. Wird der entsprechende Pauschbetrag erreicht hat es eine steuerliche Auswirkung. Es werden sicherlich besser informierte auch noch Ihr Wissen kundtun. Falls aber eine Miete eingenommen wird muss man mit ziemlicher Sicherheit auch versteuern und zu klären wäre ob in dieser Konstelation der Mietvertrag überhaupt eine untervermietung zu lässt.

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mabida
· bearbeitet von mabida

Danke für eure Antworten.

vor 32 Minuten von Wusel83:

Das einzige was mir spontan in den Kopf käme ist die Miete und Nebenkosten für den jetzt nicht mehr beanspruchten Wohnraum unter Sonderausgaben zu plazieren. Wird der entsprechende Pauschbetrag erreicht hat es eine steuerliche Auswirkung.

Genau, so etwas in der Art wäre meine Hoffnung gewesen. In dem von @MeinNameIstHase geposteten Dokument taucht die Möglichkeit aber leider nicht auf. Bzw. so wie ich es es verstehe, ist eine Absetzung als "außergewöhnliche Belastung"  explizit nicht möglich, da ich den bei mir wohnenden Ukrainern keinen Unterhalt pflichtig bin.

Und zu den anderen von dir angesprochenen Punkten: Aktuell setze ich bei der Mietwohnung nichts ab. Es gibt weder Arbeitszimmer noch Zweitwohnsitz.

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oktavian

mir fällt noch theoretisch ein es als Sachspende an einen gemeinnützigen Verein mit Zweck Hilfe an Ukrainer zu spenden, aber keine Ahnung ob man es dann so zweckgebunden (genau die 2 Personen) gestalten kann. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten? Im Prinzip haben die Gäste jetzt ja auch Hartz IV Anspruch  (je nach Reichtum).

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dev
· bearbeitet von dev

Einfach auf deinen Steuerbescheid schauen und beim FA anrufen und nett fragen.

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mabida

Ich glaube ich habe die Situation unvollständig erklärt, bzw. wurde missverstanden:

  • Die zwei bekommen ALG-II. 
  • Wenn wir einen Mietvertrag aufsetzen würden, würden das Jobcenter den entsprechenden Mietzins übernehmen.

Wir hatten bisher darauf verzichtet, da uns die rechtliche Situation mit einem Mietvertrag zu unsicher war und da die Situation eigentlich nur vorübergehend gedacht war. 

 

Jetzt hält die Situation so schon länger an als gedacht. Und wir sind vor der Frage ob wir doch noch ein Mietvertrag machen. Und bevor ich das mache, wollte ich verstehen, ob ich die entgangene Miete vielleicht auch von der Steuer absetzen könnte. Dann wäre der finanzielle Vorteil durch einen Mietvertrag  geringer und ich würde die Summe der Vor- und Nachteile eines Mietvertrages eventuell anders bewerten.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Mabida,

ein möglicher Mietvertrag wäre für Dich ein durchlaufender Posten. Du müsstest die Mieteinnahmen versteuern und könntest Deine eigene anteilige Miete inkl. NK als Werbungskosten dagegen setzen. Das heißt, Du bekommst Geld via Miete, müsstest aber darüber keine Steuern bezahlen. Immerhin etwas.


Mach eine Kalkulation (Mieteingang vs. flächenanteilige eigene Mietzahlungen) und wenn die sogar negativ ausfällt, kannst du m.E. ganz auf die Steuererklärung verzichten. Der Verlust bei Vermietung läuft dann unter "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht (und nur für eine bestimmte Zeit). Sowas erwähnt man dann im Anschreiben zur Steuererklärung, wenn überhaupt. 


Dein freiwilliger Verzicht auf Aufwandsentschädigung bislang fällt in die Kategorie "Privatsache".

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Cando

Bevor Du das machst, solltest Du aber im eigenen Interesse klären, ob eine Untervermietung von Teilen Eurer Wohnung überhaupt erlaubt ist. @Wusel83 hat auf diesen Punkt oben schon hingewiesen.

 

Die meisten Mietverträge schließen Untervermietung aus oder machen sie von einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters abhängig.

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mabida
vor 21 Stunden von MeinNameIstHase:

Dein freiwilliger Verzicht auf Aufwandsentschädigung bislang fällt in die Kategorie "Privatsache".

Das war meine Befürchtung. Bzw. ich hatte gehofft, dass ich es irgendwie von der Steuer absetzen könnte. Aber das wird dann wohl leider nicht so sein.
 

vor 21 Stunden von MeinNameIstHase:

ein möglicher Mietvertrag wäre für Dich ein durchlaufender Posten. Du müsstest die Mieteinnahmen versteuern und könntest Deine eigene anteilige Miete inkl. NK als Werbungskosten dagegen setzen. Das heißt, Du bekommst Geld via Miete, müsstest aber darüber keine Steuern bezahlen. Immerhin etwas.

Genau, das entspricht auch meinem Verständnis. Ich würde den gleichen m² Preis verlangen, den ich selber bezahle. Und damit wäre das dann Steuer neutral (Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus.)

 

vor 14 Stunden von Cando:

Die meisten Mietverträge schließen Untervermietung aus oder machen sie von einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters abhängig.

Das ist mir bewusst, trotzdem Danke für den Hinweis.

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