Zum Inhalt springen
smarttrader

Smarttrader, seine Immobilien, Aktienverluste und ich

Empfohlene Beiträge

Soundwave
· bearbeitet von Soundwave
vor 42 Minuten von smarttrader:

Seltsam der Versicherer kann es fprdern, aber nicht notwendig? Meinst du der fordert etwas, verzichtet darauf und sagt denn wir tragen alles?

 

Bitte zitiere die VdS 2010. In der es eindeutig drin steht.

 

VDE 0105-100 Betrieb elektrischer Anlagen, VDE 0100-712, NAV, TAR, VDE AR N 4100, VDE AR N 4105, VDE 0126, VDE AR E 2510. PV Anlagen Normensicher und rechtssicher betreiben usw. .

 

Ich war erstaunt, wieviel Literatur es dazu gibt und was das alles kostet. Aber ich habe dir eines voraus, ich habe zumindest in diesen Geschäftsfeld mir ein Wissen angeeignet. Achso PV Anlagen und Blitzschutzist auch in der Norm VDE 0185-305 explizit aufgeführt. VDE hat Gesetzescharakter. Steht eindeutig über der VdS.

 

Ich möchte mir jetzt auch nicht anmaßen, das der Gutachter weniger weiss als ich. Wenn der in sein Bericht schreibt der Blitzschutz ist nicht notwendig, könnte ich zumindest sagen das es eine Falschberatung gab.

Selbstverständlich kann der Versicherer etwas fordern, was nicht erforderlich ist und ein anderer Versicherer nicht. Das nennt sich Versicherungsbedingungen und ist völlig normal.

 

https://www.dehn.de/sites/default/files/media/files/2018-07/fachbeitrag-pv-s-und-s-report.pdf

 

Immerhin hast Du die Norm VDE 0185-305 genannt, dort sind die drei Szenarien aufgeführt die auch in der spezielleren Publikation von VDS 3145 aufgeführt sind. Eine Anpassung des Blitzschutzes ist je nach Situation eben nicht zwingend notwendig. Es kann erfoderlich sein, muss es aber nicht. In dem vorgenannten Fachbeitrag ist das recht gut beschrieben.

 

Für Wohngebäude wird durch bau-
rechtliche Vorschriften in der Regel
kein Blitzschutz gefordert. Das in
Gebäude ohne äußeren
PV-Anlage auf einem
Blitzschutz
Bild 3 dargestellte Überspannungs-
schutzkonzept umfasst deshalb nur
den Schutz gegen Überspannun-
gen, die durch die Blitzentladung in-
duktiv in die PV-Anlage eingekop-
pelt werden, sowie die Schutzmaß-
nahmen nach DIN VDE 0100-443
(VDE 0100-443) [6] zum Schutz vor
Überspannungen, die vom Versor-
gungsnetz über den Hausanschluss
auf die Verbraucheranlage einwir-
ken und den Schutz vor Schaltüber-
spannungen. Dieser wird durch das
mit (3) in Bild 3 bezeichnete Über-
spannungsschutzgerät (SPD) sicher-
gestellt.

 

Wenn also keine Blitzschutzanlage auf dem Dach montiert ist (für Wohnhäuser nicht vorgeschrieben), so muss nur ein Überspannungsschutz installiert sein, aber keine Blitzschutzanlage!

 

grafik.png

 

Der Gutachter muss deshalb auch nicht falsch liegen. Soweit auf Deinem Haus eine Blitzschutzanlage verbaut ist und bspw. Abstände nicht eingehalten sind, so kann die Anpassung der Blitzschutzanlage bzw. die Integration notwendig sein, muss es aber nicht. Von daher ist dies in Deinem Fall korrekt, Du hast dies aber verallgemeinert.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader

@Soundwave Ich denke das die Installationsfirma, der Solateur und der Gutachter nicht alle falsch liegen können. Deine Aussge ist aber auch falsch, in der 0185-305 Beiblatt 5 wird explizit der äußere Blitzschutz gefordert, wenn dies aus versicherungstechnischen Gründen gewünscht wird. Da kann man eine VdS 2010 definitiv zu zählen. Wenn ich mir andere PV Anlage angucke, wird ein äußerer Blitzschutz ganz selten mit installiert. Bzw. wie sagte der Solateur der zur Kontrolle kam "sowas machen wir nie das ist zu teuer". Wie sagte der Gutachter "es wurde alles berücksichtigt, sieht man nicht oft".

 

Ich will auch garnicht über so was diskutieren, eigentlich schon schlimm genug das alleine für die ganzen Normen und Bücher etliche Stunden Lebenszeit drauf gingen und etliche Euros.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Inflation
9 minutes ago, smarttrader said:

Ich will auch garnicht über so was diskutieren, eigentlich schon schlimm genug das alleine für die ganzen Normen und Bücher etliche Stunden Lebenszeit drauf gingen und etliche Euros.

 

Natürlich soll/muss man sich an Gesetze halten, aber wenn es eine reine Versicherungsfrage ist, dann bitte auch Kosten/Nutzen betrachten. 

Wenn diese Blitzableiterinstallation einige 1000 Euro, Lebenszeit und Nerven gekostet hat, hat sie sich dann wirklich gelohnt? Es ist lediglich eine Wette darauf, dass irgendwann ein Schaden eintritt und man nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Wenn eine Vollkasko für den Kleinwagen bei 2000 Euro pro Jahr läge, würdest du ihn noch versichern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Soundwave
· bearbeitet von Soundwave
vor 41 Minuten von smarttrader:

@Soundwave Ich denke das die Installationsfirma, der Solateur und der Gutachter nicht alle falsch liegen können. Deine Aussge ist aber auch falsch, in der 0185-305 Beiblatt 5 wird explizit der äußere Blitzschutz gefordert, wenn dies aus versicherungstechnischen Gründen gewünscht wird. Da kann man eine VdS 2010 definitiv zu zählen. Wenn ich mir andere PV Anlage angucke, wird ein äußerer Blitzschutz ganz selten mit installiert. Bzw. wie sagte der Solateur der zur Kontrolle kam "sowas machen wir nie das ist zu teuer". Wie sagte der Gutachter "es wurde alles berücksichtigt, sieht man nicht oft".

 

Ich will auch garnicht über so was diskutieren, eigentlich schon schlimm genug das alleine für die ganzen Normen und Bücher etliche Stunden Lebenszeit drauf gingen und etliche Euros.

 

 

Sag mal, liest Du die Dokumente auch oder postest Du nur einfach etwas.

 

In dem verlinkten Fachartikel wird doch ausdrücklich Bezug genommen auf die 3 Szenarien, welche in der 0185-305 Beiblatt 5 geschildert sind. In der VDS 2010 wird ein sicherer Blitzschutzbetrieb gefordert, wie dieser aussieht, ist eben in VDS 3415 als speziellerer Norm geregelt. Es kann also ein Überspannungsschutz als ausreichend angesehen werden.

 

Was Du mit dem Gutachter hast, verstehe ich nicht! Wenn Du bereits eine Blitzschutzanlage hattest, so muss diese auch korrekt angeschlossen sein. Selbstverständlich hat jeder das Recht eine neue Blitzschutzanlage zu installieren, wenn er möchte. Der Gutachter wird kaum sagen, dass Du eine korrekt installierte Blitzschutzanlage zurückbauen sollst. Der prüft nur, ob diese korrekt verbaut wurde. Wenn Du Dir eine Blitzschutzanlage hast aufschwatzen lassen, obwohl nicht notwendig, so ist das nicht unser Problem. Falls Du eine Blitzschutzanlage hattest, die korrekt angeschlossen werden musste, ebenfalls ok. Falls Du eine Versicherung gewählt hast, die Blitzschutz zwingend vorschreibt, alles super.

 

Aber hör endlich auf zu behaupten, dass ein Blitzschutz zwingend erforderlich wäre!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 5 Stunden von smarttrader:

VDS 2010, steht eindeutig drin ab 10kWp fällt das Gebäude unter Blitzschutzklasse 3. Im Gegensatz zu dir, habe ich mir tatsächlich einige Euros in die Hand genommen und Normen etc. gekauft um überhaupt mal zu sehen, was muss an Wartung durchgeführt werden, was war bei der Errichtung notwendig etc. .

Ist ja schön. Da meine Anlage 9,9kWp hat ist mir das schnurzegal.

 

Zitat

 

Deine Denkweise ist etwas einfacher. Die PV Anlage soll billig sein, keine Kosten verursachen und Empfehlung sind nicht bindend. Breakeven minimal und Rendite maximal.

Immerhin bin nicht ich es, der sich beschwert, dass die Rendite zu klein ist, sondern du.

Vielleicht passt deine Renditeerwartung dann einfach nicht zu einer Herangehensweise?

Zitat

Und nochmal für dich, wenn ich nur die reinen PV Herstellkosten rechne, sind das 12,6 Jahre. Wenn ich alle Kosten die zugehörig sind einrechne sind es 17,3 Jahre.

Das sind immernoch mehr als 5% p.a. risikolose Rendite.

Wo bekommst du das sonst noch?

Zitat

 

Unser WR hat 10 Jahre Garantie, ich setze 10 Jahre als Betriebsdauer an.

Ja, ich auch. Und weiter?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader
vor 7 Minuten von YingYang:

Ist ja schön. Da meine Anlage 9,9kWp hat ist mir das schnurzegal.

 

Immerhin bin nicht ich es, der sich beschwert, dass die Rendite zu klein ist, sondern du.

Vielleicht passt deine Renditeerwartung dann einfach nicht zu einer Herangehensweise?

Das sind immernoch mehr als 5% p.a. risikolose Rendite.

Wo bekommst du das sonst noch?

Ja, ich auch. Und weiter?

 

 

Es kann dir auch schnurzegal sein, aber eine PV Anlage ist aktuell nicht in der angesetzten Lebendauer von 10 Jahren armortisiert. Wenn der Breakeven bei frühestens 12,6 Jahren liegt, wird es unmöglich sein eine Rendite von 5% p.a. zu erzielen. Wie denn auch, wenn die Kosten erst nach 12,6 Jahren und nicht nach 10 Jahren gedeckt sind.

 

Aber das ist alle verschenkte Lebenszeit mit dir, wenn du ebenfalls 10 Jahre Betriebsdauer annimmst und bei 12,6 Jahren eine Rendite von 5% p.a. heraus bekommst wirst du noch andere Berechnungen anstellen.

 

Jetzt ist es vielleicht für viele interessant wie du versteuerst. Regelbesteuerung bis 60 Monate nach Inbetriebnahme? Liebhaberei beantragt oder wurden deine Verluste anerkannt. Durch den IAB, die 20% Sonderabschreibung und reguläre Abschreibung ist es ja möglich seine Verluste zu steuern.

 

Vielleicht kannst du uns dazu etwas mitteilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 36 Minuten von smarttrader:

Es kann dir auch schnurzegal sein, aber eine PV Anlage ist aktuell nicht in der angesetzten Lebendauer von 10 Jahren armortisiert.

Die Anlage hat eine Lebensdauer/Garantie von 20 Jahre. Der WR mag schneller den Geist aufgeben, vielleicht auch nicht, sage ich dir in 7 Jahren.

Aber auch der macht nur 20% der Gesamtkosten aus. Und auch der ist von Anfang an einkakuliert.

Zitat

Wenn der Breakeven bei frühestens 12,6 Jahren liegt, wird es unmöglich sein eine Rendite von 5% p.a. zu erzielen. Wie denn auch, wenn die Kosten erst nach 12,6 Jahren und nicht nach 10 Jahren gedeckt sind.

12,6 Jahre Amortisation = 5,7% Rendite p.a. Schlaumeier.

10 Jahre Amortisation = 7,2% Rendite

Such dir mal einen Sachverständigen für simple Finanzmathematik. Vielleicht erklärt der dir das. Wenn der schon dabei ist, auch was Breakeven heißt.

Zitat

Aber das ist alle verschenkte Lebenszeit mit dir, wenn du ebenfalls 10 Jahre Betriebsdauer annimmst und bei 12,6 Jahren eine Rendite von 5% p.a. heraus bekommst wirst du noch andere Berechnungen anstellen.

Wieso sollte ich die Hälfte der garantierten Betriebsdauer annehmen?

Zitat

 

Jetzt ist es vielleicht für viele interessant wie du versteuerst. Regelbesteuerung bis 60 Monate nach Inbetriebnahme? Liebhaberei beantragt oder wurden deine Verluste anerkannt. Durch den IAB, die 20% Sonderabschreibung und reguläre Abschreibung ist es ja möglich seine Verluste zu steuern.

Ja, Vorsteuer habe ich gezogen, Sonderafa und degressive Afa genutzt und nun Liebhaberei (Bayern sei Dank). In 2 Jahren optiere ich aus der Umsatzsteuer.

Aber ich rechne die Rendite vor Steuer. Nach Steuer sieht es noch viel besser aus, durch die gezogene Vorsteuer und die Sonder-AfA noch viel günstiger aus.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader
vor 42 Minuten von YingYang:

Die Anlage hat eine Lebensdauer/Garantie von 20 Jahre. Der WR mag schneller den Geist aufgeben, vielleicht auch nicht, sage ich dir in 7 Jahren.

Aber auch der macht nur 20% der Gesamtkosten aus. Und auch der ist von Anfang an einkakuliert.

12,6 Jahre Amortisation = 5,7% Rendite p.a. Schlaumeier.

10 Jahre Amortisation = 7,2% Rendite

Such dir mal einen Sachverständigen für simple Finanzmathematik. Vielleicht erklärt der dir das.

Wieso sollte ich die Hälfte der garantierten Betriebsdauer annehmen?

Ja, Vorsteuer habe ich gezogen, Sonderafa und degressive Afa genutzt und nun Liebhaberei (Bayern sei Dank). In 2 Jahren optiere ich aus der Umsatzsteuer.

Aber ich rechne die Rendite vor Steuer. Nach Steuer sieht des noch viel besser aus, durch die gezogene Vorsteuer und die Sonder-AfA noch viel günstiger aus.

 

Finanzmathematik ist für dich vielleicht nicht ganz verkehrt. Ich habe mehrmals geschrieben, das ich 10 Jahre Betriebsdauer ansetze und da ist es unmöglich bei einer Armortisierung selbst von 12,6 Jahren, Gewinn zu machen.

 

Du hast bei einer Betrachtungsdauer von 10 Jahren und einer Armortisierung von 12,6 Jahren, eine negative Rendite. Kaufmännisch nicht anders möglich.

 

Glaub mir nicht und nutze einfachste Rechner die du mit Google findest. Ich habe eine negative Rendite bei 10 Jahren Betrachtungszeitraum.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 1 Minute von smarttrader:

Finanzmathematik ist für dich vielleicht nicht ganz verkehrt. Ich habe mehrmals geschrieben, das ich 10 Jahre Betriebsdauer ansetze und da ist es unmöglich bei einer Armortisierung selbst von 12,6 Jahren, Gewinn zu machen.

 

Du hast bei einer Betrachtungsdauer von 10 Jahren und einer Armortisierung von 12,6 Jahren, eine negative Rendite. Kaufmännisch nicht anders möglich.

Ja, ist halt Schwachsinn eine Betriebsdauer von 10 Jahren zu unterstellen.

Zitat

 

Glaub mir nicht und nutze einfachste Rechner die du mit Google findest. Ich habe eine negative Rendite bei 10 Jahren Betrachtungszeitraum.

 

 

Ok, baust du deine Anlage nach 10 Jahren ab und schenkst sie mir? Vielen Dank schonmal im Voraus.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader

Hmmm für mich macht es Sinn, die Lebensdauer an der Garantie anzupassen. Wenn die Anlage 26 Jahre ohne Ausfälle läuft ist es gut und macht richtig Gewinn. Es kann aber auch in 9,5 Jahren ein neuer Wechselrichter mit Speicher und Smartmeter anfallen. Das wird dann wahrscheinlich auch 5 stellig werden.

 

Das wird dann sehr blöd und verhagelt alles. Was meinst du eigentlich was du ausgeförderten Anlagen jetzt bringen nach 20 Jahren? Minimalste Gewinne.

 

Ich hoffe das die Naivität deine Rendite nicht verhagelt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 3 Stunden von smarttrader:

Hmmm für mich macht es Sinn, die Lebensdauer an der Garantie anzupassen. 

 

Richtig, denn deine Waschmaschine funktioniert ja auch nur waehrend der 24 Monate Garantiezeit. Und dein Neuwagen auch nur waehrend der 36 Monate Garantie. 

 

Und wie lange laeuft die Gewaehrleistungsfrist des Bautraegers fuer deine ETW? In Deutschland 5 Jahre oder? Ist das dann auch die Lebensdauer der Immobilie? 

 

Du bist schon echt ne Kanone. :narr:

 

Mir faellt da mittlerweile nur noch Pipi Langstrumpf ein: ich mach mir die Welt wiediwiediwie sie mir gefaellt. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Caveman8
vor 6 Stunden von YingYang:

 

Ja, Vorsteuer habe ich gezogen, Sonderafa und degressive Afa genutzt und nun Liebhaberei (Bayern sei Dank). In 2 Jahren optiere ich aus der Umsatzsteuer.

Aber ich rechne die Rendite vor Steuer. Nach Steuer sieht es noch viel besser aus, durch die gezogene Vorsteuer und die Sonder-AfA noch viel günstiger aus.

 

Du konntest die Kosten der PV bei deiner Einkommensteuer ansetzen, hast sie dann in den Folgejahren rausgelassen (Liebhaberei) und das hat das FA akzeptiert? Normalerweise müsste das FA die erstattete Steuer rückfordern. Hat dir das Vorgehen ein Steuerberater geraten oder auf eigen Faust und „Glück“ gehabt? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 10 Stunden von Caveman8:

Du konntest die Kosten der PV bei deiner Einkommensteuer ansetzen, hast sie dann in den Folgejahren rausgelassen (Liebhaberei) und das hat das FA akzeptiert? Normalerweise müsste das FA die erstattete Steuer rückfordern. Hat dir das Vorgehen ein Steuerberater geraten oder auf eigen Faust und „Glück“ gehabt? 

Das wurde von Bayern so beschlossen, dass PV Anlagen ab sofort unbürokratisch als Liebhaberei deklariert werden können ohne Auswirkungen auf die Vorjahre. Die Erklärungen aus den Vorjahren sind abgeschlossen. Die werden vom FA nicht nochmal "aufgemacht" um da nachträglich was zu korrigieren.

 

Merkblatt_Liebhabereiwahlrecht.pdf (bayern.de)

 

Punkt 2.4.:
"Dementsprechend werden aus der Anlage weder Gewinne noch Verluste einkommensteuerlich berücksichtigt

 bei der aktuellen Veranlagung zur Einkommensteuer,

 in Vorjahren, soweit die Bescheide nach den Vorschriften des Verfahrensrechts noch geändert werden können z. B., weil sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 oder wegen der Gewinnerzielungsabsicht vorläufig gemäß § 165 der Abgabenordnung ergangen sind oder weil sie mit Einspruch angefochten wurden,

 in den Folgejahren.

 

 

Fett Markiertes ist bei mir und bei den allermeisten "kleineren" Steuererklärungen so gut wie nie der Fall.

vor 15 Stunden von smarttrader:

Das wird dann sehr blöd und verhagelt alles. Was meinst du eigentlich was du ausgeförderten Anlagen jetzt bringen nach 20 Jahren? Minimalste Gewinne.

 

Ich hoffe das die Naivität deine Rendite nicht verhagelt.

Äh nein. Maximalste Gewinne, weil vollständig abgeschrieben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Caveman8

@YingYang richtig gut! Dann hat sich deine Anlage aber maximal gelohnt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader

Das gilt aber nicht für alle und ist wohl nur im Bundesland Bayern möglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Merol Rolod
vor 20 Stunden von cjdenver:

Mir faellt da mittlerweile nur noch Pipi Langstrumpf ein: ich mach mir die Welt wiediwiediwie sie mir gefaellt.

Ich finde es nicht gut, dass Pipi Langstrumpf hier jetzt auch noch verunglimpft wird. Im Vergleich zum Protagonisten dieses Threads ist sie schließlich eine regelrechte Wissenschaftlerin.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
forceone
Am 5.7.2022 um 16:51 von smarttrader:

Hmmm für mich macht es Sinn, die Lebensdauer an der Garantie anzupassen. Wenn die Anlage 26 Jahre ohne Ausfälle läuft ist es gut und macht richtig Gewinn. Es kann aber auch in 9,5 Jahren ein neuer Wechselrichter mit Speicher und Smartmeter anfallen. Das wird dann wahrscheinlich auch 5 stellig werden.

 

Das wird dann sehr blöd und verhagelt alles. Was meinst du eigentlich was du ausgeförderten Anlagen jetzt bringen nach 20 Jahren? Minimalste Gewinne.

 

Ich hoffe das die Naivität deine Rendite nicht verhagelt.

Also die PV Anlage von einigen Bekannten und Schwiegereltern läuft seit 20+ Jahren ohne Probleme, teilweise sogar noch mit dem 1. WR, ansonsten gar keine Probleme. Leistung lässt natürlich über die Zeit ab. Was soll denn neben dem WR, und in deinem Fall dem Speicher, großartig kaputt gehen? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
phlp112
· bearbeitet von phlp112
vor 2 Stunden von smarttrader:

Das gilt aber nicht für alle und ist wohl nur im Bundesland Bayern möglich.

Der Laie spricht, der Fachmann wundert sich. Ich empfehle das Studium der Auffassung der Finanzverwaltung zu diesem Thema:

 

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken: BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021 - IV C 6 - S 2240/19/10006

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader
vor 2 Stunden von phlp112:

Der Laie spricht, der Fachmann wundert sich. Ich empfehle das Studium der Auffassung der Finanzverwaltung zu diesem Thema:

 

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken: BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021 - IV C 6 - S 2240/19/10006

Hier wurde Sonder AfA und AfA genutzt und danach in die Liebhaberei gewechselt. Das geht eigentlich nicht ohne Steuerrückzahlung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bavarese
Am 4.7.2022 um 15:55 von smarttrader:

Bitte. Mit hinzurechnen der 300 Euro, liegt die Armortisierung bei 20,7 Jahren. Und wir haben Preise von 2200 Euro je installierte kWp. Wenn du den Preis annimmst kommst du auf 23 Jahre für die Armortisierung.

Am 5.7.2022 um 08:57 von smarttrader:

 

Und nochmal für dich, wenn ich nur die reinen PV Herstellkosten rechne, sind das 12,6 Jahre. Wenn ich alle Kosten die zugehörig sind einrechne sind es 17,3 Jahre.

Bei deinen Zahlen blickt niemand durch. Einmal zahlst du 2200€, ein anderes Mal nur 1200€. Bei 24 kwp und 1200€ Kosten pro kwp ist es unmöglich so eine lange Amortisation zu haben.

Einmal redest du von 23 J. Amortisation und einen Tag später sind es nur noch 17,3 Jahre, obwohl alle Kosten bei den 17,3 J. eingerechnet sind. Erklär mir das mal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader

Wir haben den Auftrag vorletztes Jahr vergeben und letztes Jahr ausführen lassen. Unser Installateur hat 17,6 Jahre für die Armortisierung ermittelt.

Alle Rechner im Internet haben Werte zwischen 15,x Jahren und 20,x Jahren. Solateur Nummer 2 und Gutachter haben ähnliche Zeiträume ermittelt.

 

Das ist ein Problem von diesem Forum. Es wird jede Zahl angezweifelt, nach 10 Seiten sind wir an den Punkt das die Armortisierung passen könnte und dann wird wieder irgendeine andere Zahl rausgekramt.

 

Um es korrekt zu machen, sind die Rechnung von YingYang und co nicht richtig. Es fehlen laufende Betriebsgebühren (Zählermiete  EZ zum Beispiel). Etwas Wartung sollte auch berücksichtigt werden. Da wir für die Anlage einen separaten Kredit genommen haben sind die FK Kosten mit zu bewerten.

 

Ich glaube auch grundsätzlich 3 Fachleuten mehr als ein anonymes Forum. Die Armortisierung wird sich durch den Strompreisanstieg erheblich verkürzen und eine bessere Rendite (Evtl.) erzielen. Es ist von vielen Faktoren abhängig, bei unter 10kWp geht der Staat automatisch davon aus, das steuerlich kein Gewinn gemacht wird. Und hat die Anerkennung als Liebhaberei für unter 10kWp extrem vereinfacht. Wenn die PV Anlage eine sichere Rendite von 5% bringt, wäre es doch unsinnig und der Staat hätte sowas nicht auf den Weg gebracht.

 

Unser altes EFH was vermietet war, hatte tatsächlich in den ersten 2 Jahren wahnsinnige Werte gehabt und wäre nach 11,3 Jahren durch gewesen. Es war kein Extrazähler nötig, keine Zählerschrank Erneuerung, keine Gebühr für den Zähler, kein Smartmeter für den WR oder ähnliches. Preis pro kWp war 870 Euro. Und die ANlage hatte 4,6kWp. Nach der Strompreis Explosion wird die Armortisierung unter 10 Jahreliegen. War aber auch ein DINK Ehepaar mit 100% Homeoffice. Stromverbrauch ( Bezug + (Erzeugung-Einspeisung) ) war bei den beiden 1800-2000kWh.  Wir als Familie mit 2 Kindern hatten in einer ETW schon fast das 3-fache.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium
vor 2 Stunden von smarttrader:

Ich glaube auch grundsätzlich 3 Fachleuten mehr als ein anonymes Forum.

Und warum glaubst Du dann, dass das ganze Forum Dich in Aktieninvestments geredet hat? Ich bin irritiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Der Heini
· bearbeitet von Der Heini
Am 4.7.2022 um 21:05 von Winston_Smith:

Noch einmal, was ist so schwierig daran nur Geld zu investieren, welches man sehr lange , mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die nächsten 10 Jahre nicht benötigt, nicht zu verstehen!?

Wo kommen diese 10 Jahre eigentlich her? Hab das schon öfter im Forum gelesen, aber gibt es dafür wissenschaftliche Gründe, oder ist das wieder so eine grobe Empfehlung?

In aller Regel (Weltwirtschaftskrise wie 1923, mehrfache Rezessionen wie 70iger, 80iger Jahre mal ausgenommen) kommt man mit 5 Jahren schon gut hin. Wer natürlich schnell Panik bekommt...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader
vor 3 Stunden von Cauchykriterium:

Und warum glaubst Du dann, dass das ganze Forum Dich in Aktieninvestments geredet hat? Ich bin irritiert.

Was hat jetzt eine PV Anlage mit Wertpapieren zu tun?

 

Und natürlich, habe ich dem Forum hier noch relativ großen Glauben geschenkt. Falsch installiert, falsche Armortisierungsangaben etc. . Installateur sagt 17,6 Jahre, Solateur 2 sagt das ist leider realisitisch und die Anlage ist sauber installiert. Gutachter kommt schreibt eine dicke Rechnung und hat als Fazit eine technisch einwandfreie Installation und der Laufzeit entsprechende Armortisierung. Fehlberatung ist nicht anzunehmen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
YingYang
vor 34 Minuten von smarttrader:

Was hat jetzt eine PV Anlage mit Wertpapieren zu tun?

 

Und natürlich, habe ich dem Forum hier noch relativ großen Glauben geschenkt. Falsch installiert, falsche Armortisierungsangaben etc. . Installateur sagt 17,6 Jahre, Solateur 2 sagt das ist leider realisitisch und die Anlage ist sauber installiert. Gutachter kommt schreibt eine dicke Rechnung und hat als Fazit eine technisch einwandfreie Installation und der Laufzeit entsprechende Armortisierung. Fehlberatung ist nicht anzunehmen.

Du warst doch Geschäftsführer. Hast du da auch immer dir völlig fremden Menschen blind vertraut und alles gemacht, was sie dir empfohlen haben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...