Hallo, mein Sohn (Student im Erststudium) bekommt jährlich Kapitalerträge aus seinem Depot, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag sowie der Grenze zur Familienversicherung liegen. Er hat sonst keine weiteren Einkünfte. Deshalb hat er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen. Nun hat er jedoch dieses Jahr einen hohen Verlust aus Aktienveräußerung realisiert, den er (zumindest) in diesem Kalenderjahr nicht durch Aktiengewinne ausgleichen kann.