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Andreas R.

Entgeltlicher Übertrag eines nur im Ausland gelisteten Wertpapiers

Empfohlene Beiträge

Andreas R.
· bearbeitet von Andreas R.

Hallo zusammen,

 

ich brauche eine zweite Meinung.

Ich habe Preferred Shares von Toronto Dominion per entgeltlichem Übertrag verschoben (alles legal, keine Sorge).

Nun setzt die dwp-Bank für den Abgeber die Ersatzbemessungsgrundlage an, so dass viel zu viel Steuern abgezogen wurden.

Im übernehmenden Depot ist somit kein Einstandskurs vorhanden. Doppelte (und aus meiner Sicht unnötige) Arbeit wegen der Steuererklärung.

Meine Auffassung des Gesetzestextes ist, dass der Schlusskurs an einem regulierten Markt (das dürfte in diesem Fall mit Toronto eindeutig gegeben sein) als Abrechnungspreis hergenommen wird.

Die dwp legt den Gesetzestext so aus, dass nur deutsche Börsen und einige ausgewählte europäische für die Kursstellung hergenommen werden können.

 

Bitte nur fundierte Meinungen, kein Geschwurbel. Danke.

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chirlu
vor 17 Minuten von Andreas R.:

Meine Auffassung des Gesetzestextes ist, dass der Schlusskurs an einer regulierten Börse (das dürfte in diesem Fall mit Toronto eindeutig gegeben sein) als Abrechnungspreis hergenommen wird.

 

Von „einer regulierten Börse“ ist im EStG nicht die Rede, sondern vom regulierten Markt (ein fester Begriff). Es geht dabei nicht um Börsen, sondern um Börsensegmente; beispielsweise werden an der Frankfurter Wertpapierbörse manche Aktien im regulierten Markt notiert, andere hingegen nur im Freiverkehr.

 

Ob an der Börse Toronto ein regulierter Markt im Sinne des deutschen Rechts besteht (oder überhaupt bestehen kann), finde ich nicht so eindeutig. Selbst wenn, wäre noch die Frage, ob dein spezielles Wertpapier an diesem regulierten Markt oder in einem anderen Segment notiert ist.

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Andreas R.

Hab ich im ersten Post geändert, danke für die Richtigstellung des Begriffes (ich hätte doch einfach den Gesetzestext kopieren und nicht frei Hand schreiben sollen).

 

Die Papiere sind an der TSX gelistet.

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Ramstein

Du sagst nicht, woher verschoben wurde. Inländische Bank/Broker?

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vanity

Du meinst also, eine nicht-inländische Bank würde eine Ersatzbemessungsgrundlage anwenden?

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Andreas R.

Transfer innerhalb der gleichen Bank, Papiere wurden auch dort gekauft. Alles im Inland (Genobereich, dwp als Abwickler).

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Undercover
vor 1 Stunde von chirlu:

Ob an der Börse Toronto ein regulierter Markt im Sinne des deutschen Rechts besteht (oder überhaupt bestehen kann), finde ich nicht so eindeutig. Selbst wenn, wäre noch die Frage, ob dein spezielles Wertpapier an diesem regulierten Markt oder in einem anderen Segment notiert ist.

Die Börse Toronto ist als regulierter Markt anerkannt.

Allerdings wird Toronto-Dominion nur im Freiverkehr gehandelt.

Da war also ein entgeltlicher Übertrag keine gute Idee.

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Andreas R.

Danke euch.

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CorMaguire
vor 2 Stunden von Andreas R.:

... Meine Auffassung des Gesetzestextes ist, dass der Schlusskurs an einem regulierten Markt (...

Die dwp legt den Gesetzestext so aus, dass nur deutsche Börsen und einige ausgewählte europäische für die Kursstellung hergenommen werden können.....

"9 Zur Ermittlung des Börsenpreises ist der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs anzusetzen; ...  Entsprechendes gilt für Wertpapiere, die im Inland in den Freiverkehr einbezogen sind oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Nummer 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG Nr. L 141 S. 27) zugelassen sind.

 

Es werden doch schon Börsen des EWR ausdrücklich einbezogen, also warum sollten vorher Börsen außerhalb des EWR mit gemeint sein?

 

Aber IanaStB ....

vor 5 Minuten von Undercover:

Die Börse Toronto ist als regulierter Markt anerkannt.

...

Hast Du dafür eine zitierbare Quelle?

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Andreas R.
vor 19 Minuten von CorMaguire:

"9 Zur Ermittlung des Börsenpreises ist der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs anzusetzen; ...  Entsprechendes gilt für Wertpapiere, die im Inland in den Freiverkehr einbezogen sind oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Nummer 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG Nr. L 141 S. 27) zugelassen sind.

 

Es werden doch schon Börsen des EWR ausdrücklich einbezogen, also warum sollten vorher Börsen außerhalb des EWR mit gemeint sein?

 

 

Weil im ersten Teil nur auf den regulierten Markt Bezug genommen wird, beim Freiverkehr aber auf das Inland und die Verordnung verwiesen wird.

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oktavian
vor einer Stunde von Andreas R.:

Weil im ersten Teil nur auf den regulierten Markt Bezug genommen wird, beim Freiverkehr aber auf das Inland und die Verordnung verwiesen wird.

wenn du das besser weißt als deine Bank, kannst du die erfolgreich auf Schadenersatz verklagen und ansonsten in der Steuerklärung die realen Daten mit Belegen nachreichen. Wenn kein Börsenkurs vorliegt im Sinne des EstG wird eben die Ersatzbemessungsgrundlage genommen.

vor 3 Stunden von Andreas R.:

Ersatzbemessungsgrundlage an

30% der Anschaffungskosten? Als Laie sähe das korrekt aus.

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Undercover

Du solltest vielleicht gleich einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Geschäftspartner aufsetzen.

Mein FA wollte die Bemessung nicht korrigieren ohne so einen Wisch.  :(

Obwohl alle Belege zum Übertrag und Bezahlung vorlagen.

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Andreas R.
vor 59 Minuten von oktavian:

wenn du das besser weißt als deine Bank, kannst du die erfolgreich auf Schadenersatz verklagen und ansonsten in der Steuerklärung die realen Daten mit Belegen nachreichen. Wenn kein Börsenkurs vorliegt im Sinne des EstG wird eben die Ersatzbemessungsgrundlage genommen.

 

Könntest du bitte damit aufhören, Zitate aus dem Kontext zu reissen?

Wenn ich es besser wüsste, hätte ich nicht nach einer weiteren, möglichst fundierten Meinung gefragt.

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MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von Undercover:
vor 4 Stunden von CorMaguire:

Hast Du dafür eine zitierbare Quelle?

Steht auf der gleichen Liste wie die CSE.

Die FCA gilt für UK nicht für Deutschland. UK ist inzwischen selbst nur Drittstaat ;-)

 

Die BaFin hat auch eine Liste zugelassener Börsen. Sie ist lt. WpHG dafür zuständig. 

Die Liste betrifft zugelassene Märkte im Sinne des KAGB. Aber damit impliziert die Liste auch, dass es "Börsen" oder "organisierte Märkte" sind.

 

https://www.bafin.de/dok/7853230

 

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Andreas R.

Danke, das ist schon mal sehr hilfreich (und hoffentlich genau der letzte Punkt zur Überzeugung).

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