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Steuererklärung 2021 Anlage KAP

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Hinsichtlich der Eintragung von Stillhaltergeschäften bei ausländischen Brokern in die Anlage KAP ergeben sich für mich und sicherlich auch für viele andere Trader einige grundlegende Fragen:

 

Werden Stillhalterprämien vor Eintragung mit entsprechenden Glattstellungen verrechnet und dann nur der Saldo z. B. in Zeile 19 eingetragen?

 

Wo wird ein ggfs. über die Prämie hinausgehender Glattstellungsverlust eingetragen oder wird der dann einfach mit den Gewinnen aus übrigen (nicht glattgestellten) Stillhalterprämien verrechnet ?

 

Beispiel:   1.  Glattgestellte Stillhaltergeschäfte  mit zusammen     4.000  € Prämien;

                        Glattstellungen für diese:  5.000 €                              - 5.000 € 

                        Hierfür dann versteuern/eintragen (Z. 19/21)              = 0 €

                                                                                             Verbleiben 1.000 € Rest-Glattstellungsverluste

                  2.  übrige Stillhalterprämien  von                                         6.000 €

                        verbliebene Rest-Glattstellungsverluste aus 1.          - 1.000 €

                                                      versteuern/eintragen   (Z. 19/21) =  5.000 €

Das würde bedeuten: Bei Stillhaltergeschäften alles verrechnen und nur das Endergebnis als Ertrag eintragen (10.000 € Stillhalterprämien – 5.000 € Glattstellungen = 5.000 € Einkünfte).

 

Falls die verbliebenen Glattstellungsverluste (hier 1.000 €) nicht mit den übrigen Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen, wo bleiben die dann, nach dem man sie ggfs. in Z. 22 eingetragen hat ? (im auf 20.000 € gedeckelten Verrechnungstopf dürfen sie ja nicht verschwinden, da sie im Zuge der Stillhaltergeschäfte entstanden sind).

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Die Stillhalterprämien mit Glattstellungen verrechnen und in Zeile 19/21 eintragen.

 

Verluste Stillhaltergeschäfte in Zeile 22

Verluste aus Termingeschäften Zeile 22+24 , wenn ich das Formular als Laie richtig deute

 

Verluste aus Stillhaltergeschäften müssten Dir als Verlustvortrag vom Finanzamt für das Folgejahr ausgewiesen werden, den Du mit

jeglicher Art von Gewinnen aus Kapitalerträgen ausgleichen kannst.

Dazu dann nochmals eine Bescheinigung über nicht verrechnete Verluste aus Termingeschäften, die mit Termin-und Stillhaltergschäften abgebaut werden können

bis zu 20.000€ p.a..

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