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gerdes6

BHW rechnet Altvertrag ab, ohne Bonuszinsen

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gerdes6

Hallo alle zusammen,

 

ich habe seit dem 18.09.1997 eine D+ Vetrag bei der BHW.

Die Vertragssumme war damalig 10tsd DM und somit nur 5.112,92 €.

Die Zuteilung war am 04.10.2011, letztes Jahr waren damit die 10Jahre nach der Zuteilung um.

 

Ich hatte nach den letzen Guthabenzinsen 2021, in diesem Jahr 5.053,53 stehen, somit wurde das Bausparziel nicht erreicht.

Nun hat die BHW mir ein Schrieben geschickt, das der Vertrag am 1.06.22 angerechnet wurde und der Scheck dafür mit der nächsten Post kommt.

Natürlich haben die alles abgerechnet, ohne die Bonusverzinsung mit einzuberechnen.

 

Aber kann ich diese noch nachträglich durch einen Darhlehensverzicht einfordern, oder sind die Bonuszinsen , wegen meiner Dummheit, nun leider weg ?

Ich habe keine Kündigung seitens der BHW bekommen, wo die 6 Monatsfrist angegeben wurde.

 

 Hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen, würde sonst einfach einen Brief schreiben .....

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Raccoon

Hallo,

 

ich denke das es zu spät ist. Das soll dich aber nicht davon abhalten einen Brief zu schreiben, vielleicht hast du Glück und sie zeigen sich kulant.

 

Ich habe keine Kündigung seitens der BHW bekommen, wo die 6 Monatsfrist angegeben wurde.

Worauf basiert diese Frist - steht sie in den ABB?

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gerdes6
vor 32 Minuten von Raccoon:

Hallo,

 

ich denke das es zu spät ist. Das soll dich aber nicht davon abhalten einen Brief zu schreiben, vielleicht hast du Glück und sie zeigen sich kulant.

 

 

 

Worauf basiert diese Frist - steht sie in den ABB?

Der Brief kam heute ( 03.06.22 ), , ausgestellt am 1.06.22.

Darin steht, Ihren Bausparvertrag rechen wir ab, das Abrechnungsguthaben zahlen wir am 1.06.22 aus.  ????

 

Müssen die mir nicht schriftlich kündigen ?? Wenn ja, ist es doch nun erst am 1.12.22 abgeschlossen, oder ??

Hatte noch im Netz gelesen, erst nach erhalt einer Kümdigung auf das Darhlehenn zu verzichten, wegen den Bonuszinsen....

 

Die ABB muss ich mir noch mal genauer anschauen und alles durchlesen, was damals dort drinne stand....

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gerdes6

Ich meine, wenn die mir nun das Schreiben geschickt haben, dann müssten die mir doch dier Frist 1.12.22 angeben, dass erst dann der Vetrag abgerechnet wird.

Oder?

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chirlu
vor 43 Minuten von gerdes6:

Müssen die mir nicht schriftlich kündigen ??

 

Vielleicht haben sie ja, und du hast es nicht wahrgenommen? („Schon wieder Werbung …“)

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gerdes6
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Vielleicht haben sie ja, und du hast es nicht wahrgenommen? („Schon wieder Werbung …“)

Habe bei diesem Vertrag alles per Post und nichts per Mailbox .... Jeder Brief würde mir mit Sicherheit untergekommen sein.

 

ich werde einfach einen Brief schreiben und die Verzichtserklärung beilegen.

 

Mal schauen, was die darauf antworten werden.

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Raccoon

Ich würde in dem Brief auch anfragen, ob und wann die BHW dir gekündigt hat und (falls ja) eine Kopie des Schreibens anfordern.

 

... und die Verzichtserklärung beilegen.

Kann sicher nicht schaden.

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Cauchykriterium
vor 16 Stunden von gerdes6:

Ich hatte nach den letzen Guthabenzinsen 2021, in diesem Jahr 5.053,53 stehen, somit wurde das Bausparziel nicht erreicht.

Könnte es nicht auch ganz banal so sein, dass Du mit dem bisherigen Zinsanteil für dieses Jahr bereits die 5.112,92 € erreicht haben könntest? Warum genau sollte dann die Bausparkasse noch kündigen?

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gerdes6
Am 4.6.2022 um 15:36 von Cauchykriterium:

Könnte es nicht auch ganz banal so sein, dass Du mit dem bisherigen Zinsanteil für dieses Jahr bereits die 5.112,92 € erreicht haben könntest? Warum genau sollte dann die Bausparkasse noch kündigen?

Bei nur 43€ Guthaben laufendes Jahr, kann es ja auch nicht sein.....

Auf dem Auszug steht auch jetzt : Auszahlung aus Zuteilung...

 

Ich habe keiner Zuteilung zusgestimmt, noch wurde  etwas gekündigt. Auch war das Bausparziel noch nicht erreicht.

 

Habe erst einmal einen Brief geschrieben:

 

Mit Ihrer Kündigung und der Übersendung eines Schecks bin ich nicht einverstanden.

Auch ein Einlösen des Schecks stellt kein Einverständnis mit der Kündigung dar.

 

Ich behalte mir vor, weitere Ansprüche aus dem bestehenden

Bausparvertrag Nr. XXX  geltend zu machen“.

 

In dieser Berechnung sind die „Rückwirkenden Erhöhungszinsen (Bonuszinsen)“ nicht berücksichtigt worden.

 

Ich habe diesem Schreiben die Zuteilungsannahme und dessen endgültige Verzichtserklärung beigefügt.

 

Ich bitte um eine abschließenden Abrechnung inkl. des „Rückwirkenden Zinssatzes“.

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investorfonds

Hast du schon mal den Punkt mit dem Darlehen abgecheckt. 

 

In vielen Bausparbedingungen steht, dass man Bonuszinsen nur bekommt, wenn man auf das Darlehen verzichtet.

 

Gleichzeitig steht  dass es keine Darlehen unter 1.000 Eur gibt.

 

Bei deinen o.g Angaben hättest fu ja schon kaum noch Anspruch auf ein Darlehen.

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gerdes6

Von 1000Euro steht in den ABB nichts,.... Mal schauen, was die darauf anworten werden.

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gerdes6
· bearbeitet von gerdes6

Kurze Information für alle, die ebenfalls dieses Problem haben, oder bekommen.

Ich bekam auf meine Schreiben nur eine Antwort, dass ein Verzicht auf die Zuteilung nicht mehr möglich sei, weil der Vertrag bereits abgerechnet wurde und keine weiteren Verträge bestehen würden.

Daraufhin habe ich einen Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle der Bausparkassen eingereicht ( Mit allen Unterlagen und Informationen )

 

Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass der Zinsbonus und die Abschlussgebühr auf mein Konto gebucht wurden, welcher Ausgezahlt werden kann.

Das sind nun über 1600€, welche mir sonst entgangen wären.

Zum Abschluss stand noch im Brief, Bitte entschuldigen sie unser Versehen.

 

Daher kann ich nur immer empfehlen, dass ihr euch erst einmal dagegen wehren solltet und die Schlichtungsstelle einschalten könntet.

https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/index.php?id=29

 

 

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Holgerli

Danke für die Info. Finde es interessant zu hören, wen solche Sachen dann im Interesse des Kunden ausgehen.

Hammer finde ich, dass es ja ziemlich eindeutig gewesen sein muss, wenn die Schlichtungsstelle so kurzfristig ein Urteil spricht und die BHW ohne Gegenwehr zahlt.

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gerdes6
· bearbeitet von gerdes6
vor 16 Minuten von Holgerli:

Danke für die Info. Finde es interessant zu hören, wen solche Sachen dann im Interesse des Kunden ausgehen.

Hammer finde ich, dass es ja ziemlich eindeutig gewesen sein muss, wenn die Schlichtungsstelle so kurzfristig ein Urteil spricht und die BHW ohne Gegenwehr zahlt.

Der Wert meiner Bausparsumme war ja auch nicht wirklich hoch, aber dennoch jetzt noch genügend bekommen.

Wenn der Wert viel höher gewesen wäre, dann hätten sie sich bestimmt gewehrt.

 

Meine Schreiben war vom 3.06.22 und daraufhin hatte ich auch eine Rückantwort bekommen, dass kein Vertrag mehr bestehen würde.

Ich habe zwar noch keine Rückmeldung der Schlichtungstelle bekommen, aber heute am 25´ten habe ich plötzlich das Schreiben (vom 23.06) zur Abrechnungsdifferenz bekommen.

"Ihr Nachricht vom 03.06.22" stand oben im Briefkopf... Sehr seltsam, wenn die jetzt plötzlich einfach so einlenken sollten, da muss schon was über die Schlichtungsstelle gelaufen sein.

 

Jedenfalls ist es leider wichtig, nach 10 Jahren der Zuteilung auf das Darlehen zu verzichten, ohne abzuwarten...... bis was von der BS-Kasse kommt.

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Holgerli

Naja, dass sind 1.600 Euro. Da kann ein Sachbearbeiter einer BSK verdammt lange für arbeiten bis sich das nicht mehr für die BSK lohnt.

In der Vergangenheit hatte ich einen Fall, da ging es 3 Monate lang per Anwalt um 400 Euro. War keine BSK aber ich glaube nicht, dass ein SB einer Versicherung unbedingt preiswerter ist.

Deswegen war ich doch überrascht von dem schnellen Einknicken der BSK.

Freut mich auf jeden Fall für Dich.

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