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Sapine

Steuererklärung 2019 - Verkauf aus VL-Sparplan 2009-2015

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Sapine

Bei der Steuerbescheinigung von 2019 habe ich folgende nachrichtliche Information: 

 

Zitat

Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine bestandsgechützten Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018 sind, wurden veräußert und ein Gewinn/Verlust nach § 56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018): 

Wenn ich es richtig verstehe habe ich Fondsanteile verkauft mit Anschaffungsdatum zwischen 2009 und 2017  - richtig, deren fiktive Besteuerung zwar 2018 festgestellt aber nicht durchgeführt wurde. Im folgenden steht dann: 

Bezeichung        ISIN          Anzahl Anteile            Gewinn/Verlust nach 
                                                          §56 Abs. 3 Satz 1 
                                                          InvStG 2018

Lea-Fonds DWS    DE 0009769992      31                        391,65

Muss ich diesen Betrag jetzt noch irgendwo eintragen bei meiner Steuererklärung oder sehe ich es richtig, dass dies bei der Abrechnung des Verkaufs in 2019 automatisch berücksichtigt wurde?

 

Hier die Abrechnung zum Verkauf

WKN     976999          Nominal         ST          31
ISIN  DE...             Kurs            EUR         55,65
Verwahrart      Girosammeldepot
Geschäft        Rückgabeauftrag
------------
Belegnr.     xyz               Schlusstag 23.12.2019
------------
Abrechnung
------------
Kurswert                         EUR 1725,15
Kapitalertragsteuer              EUR -127,26
Soli                             EUR  -6,99
------------
Buchung auf Konto                EUR 1590,9
------------
Information zum Steuerabzug (keine Steuerbescheinigung)
Veräußerungsgeewinn vor Teilfreistellung                EUR 167,71
Abzüglich Teilfreistellung von Erträgen                 EUR  50,31
Fiktiver Veräußerungserlös aus Umtausch                 EUR 391,65
KESt-pflichtiger Kapitalertrag                          EUR 509,05
------------------

Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht die Einstandskurse auszurechnen und vertraue in diesem Punkt mal auf die Bank. 

 

Vermutlich muss ich noch die thesaurierten Beträge vorangegangener Steuererklärungen herausrechnen. Falls ich mir die Mühe machen will, wo würde ich die in der Steuererklärung eintragen? 

 

Korrektur: der Lea ist ein deutscher Thesaurierer, daher kein Zusatzaufwand

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 50 Minuten von Sapine:

Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht die Einstandskurse auszurechnen und vertraue in diesem Punkt mal auf die Bank. 

Vielleicht solltest du dir doch die Mühe machen, denn in der ersten Pos. der Kapitalertragsrechnung müssen Verkauf - Einstand - Vorabpauschalen enthalten sein, da deutscher Thesaurierer.

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Sapine

welche erste Position meinst Du? Ich sehe in der Abrechnung nirgendwo so etwas wie "Einstandspreis" stehen. 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von Sapine:

Veräußerungsgeewinn vor Teilfreistellung EUR 167,71

Diese Zeile sollte sich aus den von mir genannten Werten errechnen lassen.

 

Wobei "Einstand" die Anschaffungskosten des fiktiven Kaufs 1.1.2018 meint.

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Sapine

Meine Bank gibt leider keine Auskunft zum Kurs zum fiktiven Tausch zum Januar 2018. Als historischen Kurs habe ich 50,24 pro Anteil gefunden und das passt. 

 

Fiktiver Tauschpreis 2018: 31 x 50,24 Euro = 1557,44 Euro (Kurs von Ariva.de für 2.1.2018)

Verkaufserlös: 31 x 55,65 Euro = 1725,15 Euro 

Differenz: 167,71 Euro

 

Bleibt die eigentliche Frage ob ich irgendwelche Beträge zusätzlich eintragen muss, oder ob die Zahlen bereits enthalten sind in der Steuerbescheinigung für das Jahr 2019. 

 

 

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beamter97

Dann passt alles!

Ich habe auf der DWS-Seite die historischen Werte gefunden, in 2018 fiel keine Vorabpauschale an, weil der NAV von 50,24 auf 42,00 gesunken ist.

 

IMHo kannst du die Werte der Steuerbescheinigung unverändert in deine Erklärung übernehmen.

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Sapine

merci

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kleinerfisch
vor 13 Stunden von Sapine:

Meine Bank gibt leider keine Auskunft zum Kurs zum fiktiven Tausch zum Januar 2018.

Scheint jetzt hier nicht wichtig, aber die Bank muss eigentlich Auskunft geben:

 

Zitat

§ 56 InvStG

(4) Die inländische Stelle, die die Alt-Anteile verwahrt oder verwaltet, hat bis zum 31. Dezember 2020 Folgendes zu ermitteln und bis zur tatsächlichen Veräußerung vorzuhalten:

1.

den Gewinn aus der fiktiven Veräußerung nach Absatz 2 Satz 1 und

2.

die Erträge nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Investmentsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung.

Die inländische Stelle hat dem Steuerpflichtigen auf Antrag die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 mitzuteilen.

 

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Sapine

Dann werde ich mal einen freundlichen Antrag stellen und schauen was sie so schreiben. Bisher habe ich jedenfalls keine Abrechnung aus der die Kurse hervorgehen und auch in der Online Historie steht nichts dazu. 

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alsuna
vor 4 Stunden von Sapine:

Dann werde ich mal einen freundlichen Antrag stellen und schauen was sie so schreiben. Bisher habe ich jedenfalls keine Abrechnung aus der die Kurse hervorgehen und auch in der Online Historie steht nichts dazu. 

Das haben manche so und manche so gehandhabt. Bei der ING zum Beispiel musste ich mich durch das Menü an die Stelle wühlen, an der ich per Klick sagen konnte, dass ich das haben wollte.

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