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delubac

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delubac

Hallo.

 

Just for Fun habe ich mal meine persönlichen Verhältnisse als Bilanz hier eingegeben:

 

http://www.kralicek.at/index.php?gr=-301

 

Eigenkapital ist klar, Fremdkapital habe ich jetzt Bankkredit bzw. Wert der Mietwohnung genommen.

 

Betriebsleistung mal den Bruttolohn, Zinsen des Kredits bzw. Kaltmiete, Cashflow war ich mir jetzt nicht so sicher, da hab ich einfach mal das genommen was monatlich, bzw. jährlich so an Geld übrigbleibt.

Ergebnis der Geschäftstätigkeit habe ich mein Nettoeinkommen gewählt.

 

Ob das alles so hinkommt weiß ich nicht genau, auf jeden Fall habe ich die Note 2,75 bekommen und einen Insolvenzfrühwarnindikator von 5,52, was als extrem gut gewertet wurde.

 

Ich kann also hoffen für die Zukunft :thumbsup:

 

Macht das doch auch mal und lasst uns hier einen Vergleich starten. Falls ich meine persönlichen Werte nicht richtig eingetragen habe kann ichs ja nochmal wiederholen...

 

Gruß, delubac

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Toni
· bearbeitet von Toni

Hehe, super Idee!

 

:thumbsup:

 

Bei mir kommt 1,0 raus...

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delubac

Ist denn meine Aufteilung soweit richtig gewesen?

 

Da kommt natürlich einiges zusammen. So ein Auto hab ich jetzt mal nicht eingerechnet, das wäre ja auch noch ein Vermögenswert.

 

Schuldenfrei im Eigenheim ist natürlich nicht zu schlagen, da geht das Eigenkapital hoch und der Cashflow :)

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Toni
· bearbeitet von Toni
Ist denn meine Aufteilung soweit richtig gewesen?

 

Ich denke schon.

 

Kleine Verbesserung zur Berechnung des Cash-Flows:

 

Cash-Flows = Bilanzgewinn + Abschreibungen + Rückstellungen.

 

Also auf einen Privathaushalt bezogen:

 

Bilanzgewinn = Nettoeinkommen

Abschreibungen = Abnutzung der benutzten Gegenstände (Möbel, Auto usw.)

Rückstellungen = Rücklagen, die nicht angefasst werden, wie z.B. Geld für die Ausbildung der Kinder o.ä.

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norisk
Cash-Flows = Bilanzgewinn + Abschreibungen + Rückstellungen.

Es gibt etliche verschiedene Definitionen für die Ermittlung des Cash-Flows. Ganz richtig sollte die vorgenannte aber folgendermaßen lauten:

Cash-Flow = Betriebsergebnis + Abschreibungen +Erhöhung (oder -Vermind.) langfr. Rücklagen

 

Wobei Betriebsergebnis der um außerordentliche Positionen bereinigte Bilanzgewinn (Jahresergebnis) ist. Bspw. die Kosten für einen Unfallschaden würdest Du als außerordentlichen Aufwand wieder zum Bilanzgewinn hinzuaddieren, da ein Unfallschaden (hoffentlich) nicht regelmäßig und betriebsgewöhnlich ist. Den Verkaufserlös für ein Auto müsstest Du abziehen, da es ein außerordentlicher Ertrag wäre.

 

Also auf einen Privathaushalt bezogen:

 

Bilanzgewinn = Nettoeinkommen

Abschreibungen = Abnutzung der benutzten Gegenstände (Möbel, Auto usw.)

Rückstellungen = Rücklagen, die nicht angefasst werden, wie z.B. Geld für die Ausbildung der Kinder o.ä.

 

Der Bilanzgewinn wäre beim Privathaushalt das Einkommen abzüglich aller Kosten, wie Miete, Lebensmittel, etc. Die (nicht liquiditätswirksamen) Abschreibungen dürfen zur Ermittlung des Cash-Flows natürlich nur wieder hinzuaddiert werden, wenn sie auch vorher abgezogen wurden. Das heißt, zur Ermittlung des Bilanzgewinns müssten vom Einkommen noch die Abschreibungen abgezogen werden. Genauso wie bei den Rücklagen. Hierbei handelt es sich im Unternehmensbereich meistens um Pensionsrückstellungen. Wenn sie zur Ermittlung des Cash-Flows hinzuaddiert werden sollen, müssen sie vorher zur Ermittlung des Gewinns als Kosten vom Einkommen abgezogen werden.

 

Beim Unternehmen sind aus dem sich ergebenen Cash-Flow noch die außerbilanziellen Verpflichtungen zu bedienen. Zum Beispiel Tilgung von Darlehen, da diese in der G+V nicht enthalten ist. Weiterhin wäre noch ein angemessener Betrag zu berücksichtigen, der als Eigenanteil zur Anschaffung neuer Anlagegüter (z.B. Auto) genutzt wird.

Daher steht auch der Cash-Flow nicht völlig für den privaten Konsum zur Verfügung, da die außerbilanziellen Verpflichtungen davon noch abgezogen werden müssen.

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Bill

Nabend,

 

nette Idee.

 

1,0 und Frühwarnindikator 5,6

 

Gruß

Bill

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Grumel

Ganz schlechte idee, egal welche Kriterien = pleitegefährdet

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