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titansocke

DEGIRO - Wie Verluste mit Gewinnen verrechnen

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titansocke

Liebe Community,

 

zu meiner folgenden Frage habe ich leider in den diversen Foren noch keine klare Antwort gefunden. Dabei wird die grundsätzliche Frage regelmäßig diskutiert:

 

In meinem DEGIRO Depot finden sich aktuell nicht realisierte Verluste aus Aktien. Diese Verluste möchte ich realisieren und durch Aktien-Gewinnen aus meinem Comdirect-Depot glattstellten.
 

Frage nun: kann ich diese Verluste tatsächlich über die Einkommensteuererklärung 2022 mit den Gewinnen verrechnen? Reicht die DEGIRO Jahresübersicht für diese Zwecke aus?

 

Ich habe gehört, dass DEGIRO keine Verlustbescheinigung ausstellt. Allerdings weiß ich auch nicht, ob die für meinen Zweck überhaupt benötigt wird. Aber ich will halt vermeiden, dass die Verluste aus einer Formalie heraus sich nicht verrechnen lassen und „verpuffen“.

 

Vielen Dank!

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chirlu
vor 23 Minuten von titansocke:

kann ich diese Verluste tatsächlich über die Einkommensteuererklärung 2022 mit den Gewinnen verrechnen?

 

Ja, tatsächlich.

 

vor 23 Minuten von titansocke:

Reicht die DEGIRO Jahresübersicht für diese Zwecke aus?

 

Das kann dir nur dein Finanzamt sagen. Du mußt jedenfalls Anschaffungskosten, Anschaffungszeitpunkt (nach 2008) und Verkaufserlös nachweisen. Wenn das in der Jahresübersicht aufgeführt ist, kann es sein, daß das Finanzamt sie akzeptiert.

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Undercover
vor 25 Minuten von chirlu:

 

Ja, tatsächlich.

 

 

Das kann dir nur dein Finanzamt sagen. Du mußt jedenfalls Anschaffungskosten, Anschaffungszeitpunkt (nach 2008) und Verkaufserlös nachweisen. Wenn das in der Jahresübersicht aufgeführt ist, kann es sein, daß das Finanzamt sie akzeptiert.

Ohne Verlustbescheinigung dürfte das nicht gehen.

Es wäre wohl sinnvoller die Verlust-Positionen zur Comdirect zu übertragen und dort zu verkaufen.

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chirlu
vor 8 Minuten von Undercover:

Ohne Verlustbescheinigung dürfte das nicht gehen.

Es wäre wohl sinnvoller die Verlust-Positionen zur Comdirect zu übertragen und dort zu verkaufen.

 

Leider wieder mal Unsinn, beides. :rolleyes: Und nicht sehr förderlich für die Liquidität, wenn beim Verkauf der Verlustpositionen erst einmal 30% vom Erlös als Gewinn behandelt werden.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 12 Minuten von Undercover:

Ohne Verlustbescheinigung dürfte das nicht gehen.

Es wäre wohl sinnvoller die Verlust-Positionen zur Comdirect zu übertragen und dort zu verkaufen.

Ausländische Broker/Banken können/dürfen afaik  keine Verlustbescheinigungen erstellen.

Ein Übertrag macht keinen Sinn, da die Anschaffungskurse nicht übertragen werden.  D. h. der Verkauf bei Comdirect würde dort über die Ersatzbemessungsgrundlage versteuert werden und müsste  dann über die Anlage KAP korrigiert werden.

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Undercover
vor 13 Minuten von CorMaguire:

Ausländische Broker/Banken können/dürfen afaik  keine Verlustbescheinigungen erstellen.

Ein Übertrag macht keinen Sinn, da die Anschaffungskurse nicht übertragen werden.  D. h. der Verkauf bei Comdirect würde dort über die Ersatzbemessungsgrundlage versteuert werden und müsste  dann über die Anlage KAP korrigiert werden.

Ja gut, wenn der Saftladen keine Anschaffungskurse überträgt dann ist das natürlich keine Lösung.

 

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west263
vor 25 Minuten von chirlu:

Leider wieder mal Unsinn, beides. :rolleyes:

eigentlich ist es mittlerweile schon fast ein Running Gag, wenn Undercover auf Beiträge antwortet.

Kurz danach kommt meistens jemand, der ihm mitteilt, Du liegst mal wieder falsch! :D

 

Ich habe das noch nie in dieser Häufigkeit erlebt, das jemand so oft korrigiert werden muss. Das muss doch einem selber schon peinlich sein und man muss sich doch irgendwann auch mal hinterfragen und einsehen, "Zu dem Thema habe ich keine Kompetenz, da lasse ich die Finger mal weg von der Tastatur". Aber nein, da wird frei und fröhlich weiterhin immer wieder der erste Gedanke heraus gehauen. ;):thumbsup:

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CorMaguire
vor 15 Minuten von Undercover:

Ja gut, wenn der Saftladen keine Anschaffungskurse überträgt dann ist das natürlich keine Lösung.

 

Selbst wenn sie übertragen würden, heißt das nicht, dass die deutsche Bank/Broker sie auch akzeptiert ....

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 17 Minuten von Undercover:

Ja gut, wenn der Saftladen keine Anschaffungskurse überträgt dann ist das natürlich keine Lösung.

 

IMHo ist das kein Saftladen, sondern ein ausländischer Broker! Himbeersaft hat der nicht im PLV stehen.

 

Und weil er ein ausländischer Broker ist, darf er keine Verlust/Steuerbescheinigung ausstellen. Und dem deutschen Steuerrecht unterliegende  Banken sind nicht verpflichtet,  evtl. übertragene Anschaffungsdaten in ihren Bestand zu übernehmen. Da sie nicht wissen, ob diese Daten nach deutschem Recht ermittelt wurden, gehen sie ein Risiko ein, wenn sie diese zur Steuerberechnung bei einem Verkauf verwenden.

 

Deshalb muß sich der Anleger dann selber um die Versteuerung kümmern.

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Hamster92
vor 19 Minuten von beamter97:

IMHo ist das kein Saftladen, sondern ein ausländischer Broker! Himbeersaft hat der nicht im PLV stehen.

Der nächste Vorwurf ist dann, was man sich denn erlaubt, zu einem ausländischen Broker zu gehen! :D

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Undercover
vor 20 Minuten von beamter97:

IMHo ist das kein Saftladen, sondern ein ausländischer Broker! Himbeersaft hat der nicht im PLV stehen.

 

Und weil er ein ausländischer Broker ist, darf er keine Verlust/Steuerbescheinigung ausstellen. Und dem deutschen Steuerrecht unterliegende  Banken sind nicht verpflichtet,  evtl. übertragene Anschaffungsdaten in ihren Bestand zu übernehmen. Da sie nicht wissen, ob diese Daten nach deutschem Recht ermittelt wurden, gehen sie ein Risiko ein, wenn sie diese zur Steuerberechnung bei einem Verkauf verwenden.

 

Die Flatexdegiro Bank AG ist nur ein Dummy damit man deutsche Kunden bedienen darf?

Ganz toll von der BaFin beaufsichtigt macht man selbst gar keine Geschäfte und umgeht deutsches Recht.

Wie werden da Wertpapiere verwahrt?

vor 8 Minuten von Hamster92:

Der nächste Vorwurf ist dann, was man sich denn erlaubt, zu einem ausländischen Broker zu gehen! :D

Nein, das kann doch jeder selbst entscheiden welchen Ärger er mit Broker und FA haben will nur um ein paar Gebühren zu sparen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 11 Minuten von Undercover:

Die Flatexdegiro Bank AG ist nur ein Dummy damit man deutsche Kunden bedienen darf?

Ganz toll von der BaFin beaufsichtigt macht man selbst gar keine Geschäfte und umgeht deutsches Recht.

Wie werden da Wertpapiere verwahrt?

Nö, degiro hat schon vor dem Zusammenschluss mit Flatex deutsche Kunden bedient. Deutsches Recht gilt nunmal nicht im Ausland, manchmal mag das ja angenehme Seiten haben.

 

Weitere Infos findest Du hier  --> https://www.degiro.de/helpdesk/dokumente/informationen-zu-wertpapierdienstleistungen

 

Wird dann auch OT hier.

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Hamster92
vor 56 Minuten von Undercover:

Nein, das kann doch jeder selbst entscheiden welchen Ärger er mit Broker und FA haben will nur um ein paar Gebühren zu sparen.

Die deutschen Broker machen halt kein gutes Angebot, insbesondere was den Optionshandel angeht.

 

vor 3 Stunden von titansocke:

Frage nun: kann ich diese Verluste tatsächlich über die Einkommensteuererklärung 2022 mit den Gewinnen verrechnen? Reicht die DEGIRO Jahresübersicht für diese Zwecke aus?

 

Ich habe gehört, dass DEGIRO keine Verlustbescheinigung ausstellt. Allerdings weiß ich auch nicht, ob die für meinen Zweck überhaupt benötigt wird. Aber ich will halt vermeiden, dass die Verluste aus einer Formalie heraus sich nicht verrechnen lassen und „verpuffen“.

Aber zum Thema: Die Jahresübersicht, notfalls auch die Depotauszüge, aus denen die einzelnen Kauf- und Verkaufsorders hervorgehen, ist ausreichend. Ausländische Kapitalerträge haben nicht der Abgeltungsteuer unterlegen, daher ist für sie auch nicht der 43a EStG (dort ist u. a. die Verlustbescheinigung geregelt) anwendbar. Also wenn der Sachbearbeiter beim Finanzamt eine solche verlangt, dann hat er keine Ahnung. Meistens hilft es dann schon, wenn man (freundlich) das Gespräch sucht, um ihm den Sachverhalt zu erklären.

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