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ETF Verkauf - Gewinn/Steuerabgaben berechnen

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HOODi

Hallo Community,

 

Ich habe vor 2 Jahren mit einem ETF Sparplan begonnen, und möchte dieses Jahr noch ein paar ETF Anteile verkaufen, weil ich ein Rebalancing meines Depots vornehmen möchte. In dem Zuge möchte ich auch möglichst optimal meinen Steuerfreibetrag bei meinem Broker (Trade Republic) ausnutzen. Den habe ich auf 795€ festgelegt.

 

Da ich bislang aber noch nie was kalkuliert verkauft habe, möchte ich sicherstellen dass meine Vorabberechnungen korrekt sind. Ich würde euch also um eine Prüfung meiner Berechnungen bitten, ob ich auch alles richtig verstanden habe.

 

Verkauft werden sollen erstmal 12 Anteile NASDAQ (wenn er die nächste Zeit hoffentlich wieder etwas hochklettert). Nach meinen Recherchen funktioniert der Verkauf nach FIFO, d.h. wenn ich jetzt 12 Anteile verkaufe, dann werden die ersten 12 gekauften Anteile verkauft, korrekt? 

Die ersten 12 Anteile hatte ich anfänglich in einer einzelnen Tranche gekauft, zu 436,75 pro Stück, d.h. 12x436,75 = 5.241€

 

Angenommen ich verkaufe diese 12 Anteile heute, mit Kurs 670,30€, dann wären das 12x670,30 = 8.043,60€. Abzüglich Kaufpreis wäre das ein Gewinn von 8.043,60 - 5.241 = 2.802,6

 

Soweit ich das verstanden habe, muss man bei Aktien-ETFs nur 70% versteuern, der zu versteuernde Gewinn ist demnach: 2.802,6 x 0,7 = 1.961,82

 

Darauf fällt jetzt die Kapitalertragsteuer an, die bei mir glaube ich 26,375% ist? (Bayern, keine Kirchensteuer). Also 1.961,82 x 0,26375 = 517,43

 

Da mein Freibetrag bei 795€ liegt, müsste ich also bei diesem Verkauf keine Steuern zahlen, und hätte 517€ meines Freibetrags genutzt, richtig? Und wenn ich jetzt den Freibetrag voll ausschöpfen will, dann müsste ich noch mehr verkaufen und die selben Berechnungen für die weiteren gekauften Tranchen (nach FIFO) vornehmen. Habe ich das so alles richtig verstanden/berechnet?

 

Danke Euch, LG Thomas

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chirlu

Ja, stimmt so. Gegebenenfalls gehen noch die Kosten ab vom Gewinn (vor Teilfreistellung), aber das macht bei Trade Republic ja nur 2 Euro aus oder so.

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oktavian
vor 59 Minuten von chirlu:

Ja, stimmt so

sehe ich nicht so.

vor einer Stunde von HOODi:

der zu versteuernde Gewinn ist demnach: 2.802,6 x 0,7 = 1.961,82

würde dann 1.961,82 - Transaktionskosten - 795 = zu versteuern rechnen. Da würden dann Steuern fällig, es sei denn es geht noch mit der Günstigerprüfung bei wenig sonstigem Einkommen.

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chirlu

OK, hier habe ich nicht aufgepaßt:

vor einer Stunde von HOODi:

Da mein Freibetrag bei 795€ liegt, müsste ich also bei diesem Verkauf keine Steuern zahlen, und hätte 517€ meines Freibetrags genutzt, richtig?

Das ist falsch, denn der Freibetrag bezieht sich auf den Gewinn (nach Teilfreistellung), nicht auf die Steuer. D.h. der Freibetrag wäre hier völlig ausgeschöpft, und es bleiben noch 1166,82 Euro übrig, auf die Steuern anfallen.

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HOODi

Ah, okay danke. Und dass die 30% Steuerfreiheit bei ETF-Akltien vor Abzug des Freibetrags verrechnet werden stimmt aber? Also wie ihr sagt:

 

2.802 Gewinn x 0,7 = 1961 => -795 Freibetrag = 1166€ zu versteuern

 

Weil andersrum würde ja was anderes rauskommen:

 

2.802 Gewinn - 795 Freibetrag = 2007 => x 0,7 = 1404€ zu versteuern

 

 

 

 

Ach und noch ein Zusatz bitte:

 

Ich hatte das Depot ursprünglich bei DKB und habe es dieses Jahr erst nach TR umgezogen. Die verbliebenen Reststücke bei DKB habe ich dort verkauft, und dabei 34€ Verlust gemacht (weil mir nicht klar war dass auch beim Depotübertrag FIFO gilt :-*)

Wie berücksichtige ich diese -34€ jetzt für meine Verkaufskalkulation? Kann ich diese quasi zu meinem Freibetrag draufrechnen? Oder sollte ich trotzdem nicht über die 795€ kommen, und gebe dann die 34€ Verlust im Nachhinein bei der Steuererklärung an? Der Verlusttopf wurde nämlich nicht an TR übertragen.

 

Danke für eure Hilfe :)

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chirlu
vor 3 Minuten von HOODi:

dass die 30% Steuerfreiheit bei ETF-Akltien vor Abzug des Freibetrags verrechnet werden stimmt aber?

 

Ja. Die teilfreigestellten 30% gibt es für die Steuer einfach nicht.

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beamter97

Herzlich willkommen hier im WPF!

vor 2 Stunden von HOODi:

und dabei 34€ Verlust gemacht

 

sind die 34 € dein "wirtschaftlicher" Verlust, also "Verkaufserlös - Verkaufskosten - Anschaffungspreis - Anschaffungskosten"

oder der in den Verlusttopf bei der DKB nach Berücksichtigung der TFS eingestellte Betrag?

 

vor 2 Stunden von HOODi:

Der Verlusttopf wurde nämlich nicht an TR übertragen.

Hast du das nicht beantragt, oder existiert die Kundenbeziehung zur DKB noch? Falls zweiteres bleibt dir die Verrechnung des Verlusttopfes mit anderen zukünftigen Erträgen bei der DKB, oder - falls nicht möglich oder du nicht solange warten willst - beantragst du die Verlustbescheinigung (Frist: 15.12.2022) und machst eine Einkommensteuererklärung für 2022 mit Anlage KAP. Da gehören dann alle bescheinigten KAP-Erträge und -Verluste rein und das Finanzamt berechnet die Abgeltungssteuer neu.

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Undercover
vor 3 Stunden von HOODi:

 

Ich hatte das Depot ursprünglich bei DKB und habe es dieses Jahr erst nach TR umgezogen. Die verbliebenen Reststücke bei DKB habe ich dort verkauft, und dabei 34€ Verlust gemacht (weil mir nicht klar war dass auch beim Depotübertrag FIFO gilt :-*)

Wie berücksichtige ich diese -34€ jetzt für meine Verkaufskalkulation? Kann ich diese quasi zu meinem Freibetrag draufrechnen? Oder sollte ich trotzdem nicht über die 795€ kommen, und gebe dann die 34€ Verlust im Nachhinein bei der Steuererklärung an? Der Verlusttopf wurde nämlich nicht an TR übertragen.

 

Deshalb würde ich jetzt keine Steuererklärung machen. Einfach mit den nächsten Gewinnen verrechnen.

Oder die gewünschten Stücke zurück zur DKB schicken und dort verkaufen.

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dw_
vor 8 Stunden von HOODi:

In dem Zuge möchte ich auch möglichst optimal meinen Steuerfreibetrag bei meinem Broker (Trade Republic) ausnutzen. Den habe ich auf 795€ festgelegt.

Praxistipp: Ich nehme an, du hast woanders noch 6 EUR Freibetrag eingerichtet. Setze den vollen Freibetrag auf dein Depot, das kann Dinge vereinfachen (die 6 EUR Freibetrag bedeuten ca. 1,60 EUR Netto).

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HOODi
vor 7 Stunden von beamter97:

sind die 34 € dein "wirtschaftlicher" Verlust, also "Verkaufserlös - Verkaufskosten - Anschaffungspreis - Anschaffungskosten"

oder der in den Verlusttopf bei der DKB nach Berücksichtigung der TFS eingestellte Betrag?

Die 34€ sind das, was die DKB mir bei der Abrechnung des letzten verkauften Bruchstücks bei "Verlustverrechnungstöpfe 2022" angibt. Ich nehme an, dass ist dann nach Berücksichtigung der TFS, wobei mir nicht ganz klar ist was du hiermit jetzt meinst. Ist denn nicht alles, was in einem Verlusttopf ist, automatisch nach Berücksichtigung der TFS? 

vor 6 Stunden von Undercover:

Deshalb würde ich jetzt keine Steuererklärung machen. Einfach mit den nächsten Gewinnen verrechnen.

Aber was genau heißt das? Bedeutet es, dass ich den Verlusttopf bei meinen geplanten Verkäufen zu meinem Freibetrag draufrechnen kann, d.h. dass ich nicht bis 795€ sondern bis 795+34=829 verkaufen sollte, und dann die gezahlten Steuern nach der Steuererklärung zurückerstattet bekomme, wenn ich bei der Erklärung diesen Verlusttopf angebe? Um die Steuererklärung komm ich eh nicht rum, weil ja der Verlusttopf noch bei der DKB liegt, die Verkäufe aber bei TR getätigt werden. Du schreibst zwar ich könnte das jetzt zur DKB zurück transferieren, damit der Gewinn dort automatisch mit dem Verlusttopf verrechnet wird, aber das Problem hierbei ist, dass ich zum möglichst optimalen Ausschöpfen des Freibetrags ja den Kurs quasi in Echtzeit beobachten muss und genau im richtigen Moment verkaufen muss (Dass es jetzt wegen Spread trotzdem nicht auf den Cent stimmen wird ist mir klar, aber trotzdem)

 

vor 3 Stunden von dw_:

Praxistipp: Ich nehme an, du hast woanders noch 6 EUR Freibetrag eingerichtet. Setze den vollen Freibetrag auf dein Depot, das kann Dinge vereinfachen (die 6 EUR Freibetrag bedeuten ca. 1,60 EUR Netto).

Ja die restlichen 6€ sind derzeit beim Tagesgeld. Aber es zeichnet sich ja derzeit ab dass die Zinsen wieder etwas steigen werden, d.h. ich werde den Freibetrag dort eher etwas erhöhen müssen in Zukunft. Bei höheren Dividenden auf dem Tagesgeld sollte ich ja schon auch einen Freibetrag dort haben oder, warum sollte ich das versteuern wollen? Was wäre denn an 801 € im Depot "besser" als zB 795?

 

Danke für eure Unterstützung

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HOODi

PS: Und damit ich dass mit mehreren Tranchen richtig verstehe, für zukünftige Verkäufe: Kann ich wenn beim Verkauf mehrerer Tranchen, die zu unterschiedlichen Einkaufskursen gekauft wurden, den Gesamt-Einkaufswert einfach zusammenrechnen, und von da ab dann den Rest der Rechnung gleich lassen? Oder muss ich die ganze Kalkulation (also Gewinnermittlung -> Abzug der TFS -> Abzug Freibetrag -> Berechnung der Steuer) jeweils für jede betroffene Tranche separat machen?

und wo gibt es hier eine Edit-Funktion?

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west263
vor 4 Minuten von HOODi:

und wo gibt es hier eine Edit-Funktion?

ist für Neulinge zu Beginn nicht verfügbar. Er nennt sich "bearbeiten" :)

Frage mich nicht, ab wievielen Beiträgen der automatisch freigeschaltet wird. Aber er kommt...

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Undercover
· bearbeitet von Undercover
vor 32 Minuten von HOODi:

PS: Und damit ich dass mit mehreren Tranchen richtig verstehe, für zukünftige Verkäufe: Kann ich wenn beim Verkauf mehrerer Tranchen, die zu unterschiedlichen Einkaufskursen gekauft wurden, den Gesamt-Einkaufswert einfach zusammenrechnen, und von da ab dann den Rest der Rechnung gleich lassen? Oder muss ich die ganze Kalkulation (also Gewinnermittlung -> Abzug der TFS -> Abzug Freibetrag -> Berechnung der Steuer) jeweils für jede betroffene Tranche separat machen?

und wo gibt es hier eine Edit-Funktion?

Hast du eigentlich Spaß an diesem Gefrickel oder ist dir deine Zeit dafür nichts wert?

Es spielt doch keine Rolle ob man da ein paar Euro versteuert. Sinnvoll ist nur den Freibetrag voll auszunutzen.

Und wegen 34 Euro willst du eine Verlustbescheinigung beantragen, alles dem FA erklären und ein halbes Jahr auf die paar Kröten warten? :wallbash:

Hast du Aktien die Dividende bringen?

Wenn nicht kauf dir eine Position Shell bei der DKB. Wenn du das sofort machst bekommst du dieses Jahr noch 3x 0,20 EUR Dividende.

Der nächste Ex-Tag ist der 19. Mai.

Brauchst also nur 57 Aktien, oder besser 60 oder 100.  :)

Und falls der Kurs dann mal steigt mußt du nicht auf die Dividende warten sondern verkaufst einfach mit Gewinn.

Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist es natürlich egal ob du jede Position einzeln rechnest und dann summierst oder umgekehrt.

Da exportiert man seinen Bestand in eine Excel-Tabelle, baut ein paar Formeln ein und fertig.

Dann mußt du nur noch entscheiden bei welchen Preis du verkaufen willst.

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HOODi
vor 42 Minuten von Undercover:

Hast du eigentlich Spaß an diesem Gefrickel oder ist dir deine Zeit dafür nichts wert?

Es spielt doch keine Rolle ob man da ein paar Euro versteuert.

Da magst du total Recht haben, aber ja, ich hab daran grad Spaß, und es ist mir die Zeit auch wert ;) Ich hab bis vor der Erstellung meines ETF Sparplans vor 2 Jahren überhaupt nix mit Börse zu tun gehabt, und mich auch generell kaum mit meinen Finanzen beschäftigt, und aktuell ist es einfach ein kleines Hobby von mir geworden mich "finanziell weiterzubilden". Von daher ist es für mich keine verschwendete Zeit, es interessiert mich einfach und ich lerne etwas. Inwiefern solche Steueroptimierungsversuche jetzt sinnvoll sind und ob ich das zukünftig wirklich machen werde, das ist für mich zweitrangig, ich will's einfach erstmal verstehen.

 

vor 58 Minuten von Undercover:

Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist es natürlich egal ob du jede Position einzeln rechnest und dann summierst oder umgekehrt.

Okay, danke

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Undercover
vor 43 Minuten von HOODi:

Da magst du total Recht haben, aber ja, ich hab daran grad Spaß, und es ist mir die Zeit auch wert ;) Ich hab bis vor der Erstellung meines ETF Sparplans vor 2 Jahren überhaupt nix mit Börse zu tun gehabt, und mich auch generell kaum mit meinen Finanzen beschäftigt, und aktuell ist es einfach ein kleines Hobby von mir geworden mich "finanziell weiterzubilden". Von daher ist es für mich keine verschwendete Zeit, es interessiert mich einfach und ich lerne etwas. Inwiefern solche Steueroptimierungsversuche jetzt sinnvoll sind und ob ich das zukünftig wirklich machen werde, das ist für mich zweitrangig, ich will's einfach erstmal verstehen.

 

Okay, danke

Ja ok, wenn du dabei etwas lernen und dich weiter bilden willst dann ist die Zeit gut investiert.

Aber wie gesagt, sich noch wegen 34 Euro Verlustvortrag Gedanken zu machen ist wirklich Zeitverschwendung.

Entweder bei der DKB etwas kaufen was Ertrtäge bringt oder eben dicht machen und alles übertragen.

Ich handele selten bei der DKB und finde alles recht bescheiden. Aber bei einer größeren Order eben recht günstig für eine seriöse Bank.

Insofern sehe ich keinen Grund da zu kündigen.

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beamter97
vor 13 Stunden von HOODi:

Ist denn nicht alles, was in einem Verlusttopf ist, automatisch nach Berücksichtigung der TFS? 

Ja, da hast du recht.

 

Aus deiner Aussage

vor 23 Stunden von HOODi:

Die verbliebenen Reststücke bei DKB habe ich dort verkauft, und dabei 34€ Verlust gemacht

konnte ich aber nicht entnehmen, ob es sich um den Verlustverrechnungstopf handelte. Daher meine Nachfrage.

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MeinNameIstHase
Am 14.5.2022 um 11:33 von HOODi:

Verkauft werden sollen erstmal 12 Anteile NASDAQ (wenn er die nächste Zeit hoffentlich wieder etwas hochklettert). Nach meinen Recherchen funktioniert der Verkauf nach FIFO, d.h. wenn ich jetzt 12 Anteile verkaufe, dann werden die ersten 12 gekauften Anteile verkauft, korrekt? 

Die ersten 12 Anteile hatte ich anfänglich in einer einzelnen Tranche gekauft, zu 436,75 pro Stück, d.h. 12x436,75 = 5.241€

 

Angenommen ich verkaufe diese 12 Anteile heute, mit Kurs 670,30€, dann wären das 12x670,30 = 8.043,60€. Abzüglich Kaufpreis wäre das ein Gewinn von 8.043,60 - 5.241 = 2.802,6

 

Soweit ich das verstanden habe, muss man bei Aktien-ETFs nur 70% versteuern, der zu versteuernde Gewinn ist demnach: 2.802,6 x 0,7 = 1.961,82

 

Darauf fällt jetzt die Kapitalertragsteuer an, die bei mir glaube ich 26,375% ist? (Bayern, keine Kirchensteuer). Also 1.961,82 x 0,26375 = 517,43

 

Da mein Freibetrag bei 795€ liegt, müsste ich also bei diesem Verkauf keine Steuern zahlen, und hätte 517€ meines Freibetrags genutzt, richtig? Und wenn ich jetzt den Freibetrag voll ausschöpfen will, dann müsste ich noch mehr verkaufen und die selben Berechnungen für die weiteren gekauften Tranchen (nach FIFO) vornehmen. Habe ich das so alles richtig verstanden/berechnet?

 

Am 15.5.2022 um 01:20 von HOODi:

 ... und aktuell ist es einfach ein kleines Hobby von mir geworden mich "finanziell weiterzubilden"

 

Um Verwirrung mit den Vokabeln im Steuerrecht zu vermeiden ....

 

Die Berechnung des Veräußerungsgewinns von Investmentanteilen erfolgt nach dem InvStG:

(Verkaufserlös - Anschaffungskosten - Vorabpauschalen in der Besitzzeit nach §19 Abs. 1 Satz 3+4 InvStG) * (1 - TFS**-Quote gem. § 20 InvStG) 

= Gewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 19 InvStG)

= Investmentertrag (§ 16 InvStG)

= Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 Absatz 1 Nr. 3 EStG)

 

**TFS = Teilfreistellung

 

Der Abzug der Vorabpauschale in obiger Rechnung erfolgt in voller Höhe ohne TFS-Minderung (§19 Abs. 1 Satz 4 InvStG). In meiner Formel entspricht eine TFS von 30% = 30/100 = 0,3.
Da nach kurzer Durchsicht Deiner Frage und der Antworten auf Vorabpauschalen noch nicht eingegangen wurde, kann ich nicht sagen, ob die Rechnung nicht hier unvollständig ist und Du Dich ärmer als nötig rechnest.

 

Unterscheide auch die Vorabpauschale nach § 16 InvStG (entgegen dem Wortlaut nach Teilfreistellung) von der Definition der Vorabpauschale nach §18 InvStG (vor Teilfreistellung), die Teilfreistellung auf die Vorabpauschale nach § 20 InvStG und wann sie als zugeflossen gilt (= maßgebliches Steuerjahr, § 18 Absatz 3 InvStG).

 

Und viele verwechseln die Vorabpauschale = Investmentertrag (im Sinne von § 16 InvStG) = Kapitalertrag nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG) mit den darauf einbehaltenen Steuern am 1.1. des Folgejahrs, weil sie hier zum ersten Mal was auf der Kontoabrechnung sehen.

 

Erst wenn man mit der fertig berechneten Höhe der Investmenterträge in § 20 EStG landet, wird der Sparer-Pauschbetrag ein Thema. Denn der Sparer-Pauschbetrag wird erst bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (sprich beim Zusammenzählen aller Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend gemacht.

 

Last but not least: Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank, bis zu welcher Höhe Kapitaleinkünfte mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden sollen. Auch diese Begriffe werden gern verwechselt. Für die Steuererklärung, falls man eine macht, ist nur die bescheinigte Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrag von Relevanz (siehe Steuerbescheinigung der Bank am Ende des Jahres).

 

Das Ganze wird erst wirklich unübersichtlich, wenn man es mit den Sonderregeln/Übergangsregeln für Altbestände (Investmentanteile gekauft vor 2018)  zu tun kriegt.

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