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JanD71

Depot bei Sparplan und Einmalzahlung

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JanD71

Einen wunderschönen guten Abend,

 

ich möchte micht kurz vorstellen. Ich bin Jan und steige nach Jahren wieder in das ETF-Thema ein.

Ich habe hierbei gleich eine Frage, wahrscheinlich einfach, aber ich würde mich freuen, wenn Ihr mich hier abholen könntet.

 

Wie verhält es sich: Ich würde mich für einen ETF entscheiden. Würde zunächst eine Summe x als Einmalzahlung einzahlen. Dann würde ich auf den gleichen ETF noch einen Sparplan anlegen.

Beide haben ja nun verschiedene einmalige Ausstiegskosten (Dienstleistungskosten),  wenn man wieder verkauft. Welcher Wert wird dann eigentlich angewandt?

Der von der Einmalzahlung oder der von Sparplan? Ich gehe davon aus, dass sowohl Anzahl der ETFs der Einmalzahlung als auch Sparplan erhöht wird und in einer Depotposition angelegt wird.

Oder gibt es eine Anlage für die Einmalzahlung und eine für den Sparplan im Depot?

 

Ganz herzlichen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden darf.

 

Ich wünsche einen schönen guten Abend.

 

Jan

 

 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 24 Minuten von JanD71:

Beide haben ja nun verschiedene einmalige Ausstiegskosten (Dienstleistungskosten),  wenn man wieder verkauft.

Die Depotbank rechnet das für Dich aus (und sollte die Daten auch z.B. bei einem Übertrag an eine andere Bank übertragen). Bei einem Verkauf gilt außerdem das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden auch als erstes wieder verkauft. Kann steuerlich ungünstig sein, wenn die Gewinne bei diesen Anteilen höher sind. (Deswegen hantieren manche hier mit Unter- oder Zweitdepots).

vor 24 Minuten von JanD71:

Oder gibt es eine Anlage für die Einmalzahlung und eine für den Sparplan im Depot?

Nein, landet alles in einer Position.

vor 23 Minuten von JanD71:

Beide haben ja nun verschiedene einmalige Ausstiegskosten (Dienstleistungskosten)

Die sind allerdings meistens nur abhängig von der Höhe des Verkaufsbetrags?

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JanD71

Hallo hattifnat,

 

ich danke Dir für Deine Ausführungen. Dieses hat mir schon etwas geholfen. Eine Frage dennoch: Wieso kann es steuerlich ungünstig sein, wenn die Gewinne bei den zuerst gekauften Anteilen höher wären?

 

Ich bin in der Tat so vorgegangen, dass ich eine einmalige Einstiegsorder über mehrere tausend Euro aufgegeben habe. Dann folgend einen Sparplan auf den gleichen ETF ab dem kommenden Zahlungszeitpunkt.

Dieses für zwei insgesamt zwei ETFs. Kann ich also so mit gutem Gefühl bestehen lassen? Natürlich losgelöst von ETF selber, rein von der Logik.

 

Nochmals ganz herlichen Dank.

Jan

 

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PKW
vor 45 Minuten von JanD71:

Beide haben ja nun verschiedene einmalige Ausstiegskosten (Dienstleistungskosten),  wenn man wieder verkauft. Welcher Wert wird dann eigentlich angewandt?

Du meinst aber hoffentlich nicht den Zinnober, den dir die Bank vor jedem Kauf mitteilen muß, weil es die Regularien so vorschreiben?
Die dort aufgeführten Kosten sind in der Regel nicht von dir (direkt) zu tragen. Für dich sind nur die Ordergebühren deines Brokers (und ggfs noch eine Handelsplatzgebühr für die Börse) relevant. Nachfolgend mal das Beispiel für die ING  https://www.ing.de/sparen-anlegen/direkt-depot/konditionen/#Orderkosten

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JanD71

Hallo PKW,

 

genau dieses Schreiben war der Hintergrund meiner Frage. Aber ich habe es jetzt verstanden. Auch Dir ein Danke für die Rückmeldung.

Ist ein prima und lebendiges Forum hier. Klasse. Vielen Dank.

 

Beste Grüße

Jan

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hattifnatt
vor 18 Minuten von JanD71:

Wieso kann es steuerlich ungünstig sein, wenn die Gewinne bei den zuerst gekauften Anteilen höher wären?

Man zahlt dann höhere Steuern bei der Entnahme (unter der Annahme, dass man nicht alles auf einmal verkauft). Wenn man z.B. Fondsanteile für 1000€ verkauft und der ursprünglich eingezahlte Betrag nur 200€ waren und 800€ Kursgewinne, zahlt man an Abgeltungssteuer (bei 30% Teilfreistellung für Aktienfonds):

800 * 0,7 * 0,26375 = 147,7€

 

Hätte man bei den zuletzt gekauften Anteilen einen niedrigen Gewinn, muss man für dasselbe Resultat weniger Anteile entnehmen, d.h. es können noch mehr Anteile im Depot verbleiben und (potentiell) Gewinne erwirtschaften.

 

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JanD71

Klasse, vielen Dank für diese finale Antwort. Ich habe gerade parallel im Internet nachgelesen. 

 

Das heißt ja auch, dass dieses FIFO-Prinzip ja grundsätzlich immer relevant ist. Egal ob per Einmalzahlung oder Sparplan. Es werden steuerlich immer die zuerst gekauften Anteile bis hin zum potentiell Letzten in Reihenfolge steuerlich bewertet.

Werden bei einem Komplettverkauf dann die Gewinne über alle Anteile auch über die jeweiligen Sparraten (können ja sehr viele sein) individuell gerechnet, oder über die Gesamtsumme bzw. Gesamtgewinn?

 

 Dieses war dann auch meine letzte Frage :D.

Vielen Dank und beste Grüße,

Jan

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PKW
vor 1 Minute von JanD71:

Werden bei einem Komplettverkauf dann die Gewinne über alle Anteile auch über die jeweiligen Sparraten (können ja sehr viele sein) individuell gerechnet,

genau, die Bank errechnet das über jede einzelne Transaktion. Das ergibt dann

vor 1 Minute von JanD71:

die Gesamtsumme bzw. Gesamtgewinn

 

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JanD71

Super, danke und Euch noch einen tollen Abend.

 

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Undercover
vor 58 Minuten von hattifnatt:

Hätte man bei den zuletzt gekauften Anteilen einen niedrigen Gewinn, muss man für dasselbe Resultat weniger Anteile entnehmen, d.h. es können noch mehr Anteile im Depot verbleiben und (potentiell) Gewinne erwirtschaften.

 

Das ist doch wohl umgekehrt?

Oder meinst du mit Resultat nicht die Steuer?

Wenn du ältere Stücke mit höherem Gewinn verkaufst dann mußt du weniger verkaufen.

Auf jeden Fall ist ein Zweitdepot sinnvoll damit man das nach Wunsch entgegen FIFO sortieren kann.

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hattifnatt
vor 6 Minuten von Undercover:

Das ist doch wohl umgekehrt?

Oder meinst du mit Resultat nicht die Steuer?

Wenn du ältere Stücke mit höherem Gewinn verkaufst dann mußt du weniger verkaufen.

Auf jeden Fall ist ein Zweitdepot sinnvoll damit man das nach Wunsch entgegen FIFO sortieren kann.

Ja, die Formulierung "Anteile" war irreführend, gemeint war mit Resultat die Geldsumme, die man entnehmen möchte.

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