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SuperMario

Fragen zur Kündigung der Riester-Rente

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SuperMario

Hallo zusammen,

 

mein DWS PremiumRiester Vertrag steht seit 2020 still. Gestartet habe ich im Jahre 2015 und bisher wurden 9.150,- Euro einbezahlt. 

 

Ich weiß, dass eine Kündigung einige Nachteile mit sich bringt und bspw. die Zulagen und Steuerersparnisse abgezogen werden. Trotzdem die Fragen an die Experten:

 

1. Was muss ich von den einbezahlten 9.150,- Euro noch abziehen? Bekomme ich diesen Betrag zurück und muss anschließend die Steuerersparnisse (ca. 2.500,- Euro) zurückzahlen?
2. Werden davon auch noch die Abschlusskosten abgezogen? Das waren nämlich satte 2.000,- Euro.
3. Und wie verhält es sich mit den erwirtschafteten Erträge? Die stehen gerade im Minus (-800,- Euro). Werden die auch noch abgezogen?

 

Danke vorab für eure Hilfe.

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chirlu

Du bekommst den jetzigen Bestand abzüglich Förderung ausbezahlt.

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SuperMario
· bearbeitet von SuperMario
vor 4 Minuten von chirlu:

Du bekommst den jetzigen Bestand abzüglich Förderung ausbezahlt.

Danke. Dann ist das aktuell noch ungünstiger, dank dem Minus der erwirtschafteten Erträge...

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das_mcc

Du hast die ersten ~5 Jahre ja auch nebenher schön die Vertriebskosten abbezahlt aus Deinen Beiträgen.

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Kleiner Pinguin
· bearbeitet von Kleiner Pinguin

Habe meinen Riester auch gekündigt vor nicht so langer Zeit. Hatte ein größeres Minus.


Am besten schreibst du deinem Anbieter. Der errechnet dir den Auszahlungsbeitrag. Davon müssen noch die steuerlichen Vorteile abgezogen werden. Jedoch bekommst du vom Anbieter dann eine Bescheinigung über Höhe der rückgeführten Zulagen und Steuerersparnissen und kannst diese in der Steuererklärung geltend machen.

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chirlu
vor 22 Minuten von Kleiner Pinguin:

Jedoch bekommst du vom Anbieter dann eine Bescheinigung über Höhe der rückgeführten Zulagen und Steuerersparnissen und kannst diese in der Steuererklärung geltend machen.

 

Nein. Nur der Anlageverlust ist steuerlich geltend zu machen.

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Kleiner Pinguin
vor 8 Minuten von chirlu:

 

Nein. Nur der Anlageverlust ist steuerlich geltend zu machen.

Du hast natürlich völlig recht.. Fehler lag im lesen der Bescheinigung.

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