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Baz

Vermögenswirksame Leistungen in Steuererklärung erfassen

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Baz

Liebes Forum,

 

ich habe seit letztem Jahr einen VL-Sparplan bei finvesto und würde diesen gerne in meiner Steuererklärung für das Jahr 2021 wg. der Arbeitnehmersparzulage erfassen. Für meine Steuererklärung nutze ich WISO Steuer. Bei den Tipps zur Eingabe wird mir neben der Eingabemaske zu den VL angezeigt, dass mir das Anlageinstitut einen Nachweis über die ans Finanzamt elektronisch übermittelten Daten zukommen lässt, aus dem ich die Angaben für meine Steuererklärung entnehmen kann. Einen solchen Nachweis konnte ich bisher nicht in meinem Postfach finden.

 

Habe ich diesen schlicht übersehen, oder kommt dieser noch und wenn ja, wann kann man damit ungefähr rechnen?

 

Herzlichen Dank!

Baz

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Minuten von Baz:

kommt dieser noch?

 

Nein. Es gibt nichts anzugeben; die Daten werden schon seit Jahren nur noch direkt an die Finanzverwaltung übermittelt. Falls „WISO Steuer“ das anders darstellt, ist es nicht aktuell.

 

Du bekommst nur irgendwann eine Mitteilung „Übrigens, wir haben dem Finanzamt dies und das gemeldet“.

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Baz
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Nein. Das wird schon seit Jahren nur noch direkt an die Finanzverwaltung übermittelt. Falls „WISO Steuer“ das anders darstellt, ist es nicht aktuell.

Puh, das fänd ich schon enttäuschend, wenn die Software da nicht up to date ist. Ich zitiere kurz aus dem Hilfetext, dort heißt es:

 

Zitat

Schon seit 2017 wurde die bisherige Papierbescheinigung (Anlage VL) durch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung abgelöst. Das Anlageninstitut übermittelt die Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an das Finanzamt. Sie erhalten einen Nachweis der übermittelten Daten. Dort können Sie die entsprechenden Angaben nachlesen und hier erfassen.

 

Also die direkte Übermittlung ans Finanzamt wird dort ja erwähnt, aber eben auch, dass man darüber eine Bescheinigung erhält ...

vor 11 Minuten von chirlu:

Du bekommst nur irgendwann eine Mitteilung „Übrigens, wir haben dem Finanzamt dies und das gemeldet“.

 

Sorry, eben erst gesehen! Okay, dann passt das ja doch. Hast du vielleicht eine Ahnung, wann ich mit dieser Mitteilung rechnen kann?

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chirlu
vor 5 Minuten von Baz:

aber eben auch, dass man darüber eine Bescheinigung erhält

 

Ja, hatte ich noch nachgetragen:

vor 12 Minuten von chirlu:

Du bekommst nur irgendwann eine Mitteilung „Übrigens, wir haben dem Finanzamt dies und das gemeldet“.

Die erfüllt aber keinen weiteren Zweck. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür.

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Baz
vor 8 Minuten von chirlu:

Die erfüllt aber keinen weiteren Zweck. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür.

WISO Steuer möchte von mir eine Vertragsnummer zu den VL und meckert, wenn diese nicht eingetragen wird (es wird darauf verwiesen, dass diese in dem Nachweis zu finden sei). Oder handelt es sich dabei einfach um die Kontonummer?

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chirlu

Die Vertragsnummer ist bei mir Depotnummer Punkt Depotposition Schrägstrich 01 (kann mutmaßlich auch eine höhere Zahl sein bei einem Fortsetzungsvertrag). Warum WISO die haben möchte, sei dahingestellt.

 

Übrigens habe ich gerade gesehen, daß die „Information zur elektronischen Meldung“ bei mir gestern, mit Datum von heute, eingegangen ist.

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Baz
vor 3 Stunden von chirlu:

Übrigens habe ich gerade gesehen, daß die „Information zur elektronischen Meldung“ bei mir gestern, mit Datum von heute, eingegangen ist.

Oha, welch' Zufall! Gestern hatte ich noch das Postfach gecheckt ... Na ja, dir auf jeden Fall herzlichsten Dank, hast mir sehr weitergeholfen!

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bobby13

Schon mal geguckt, ob du überhaupt eine Zulage bekommst?

Dürfte bei den Einkommensgrenzen mittlerweile fast unmöglich sein.

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chirlu
vor 27 Minuten von bobby13:

Dürfte bei den Einkommensgrenzen mittlerweile fast unmöglich sein.

 

Würde ich so kategorisch nicht sagen. Die Grenze ist 20000 Euro (40000 Euro für Ehepaar) im zu versteuernden Einkommen, also nach allen Abzügen für Krankenversicherung, Altersvorsorge, Spenden usw. Vollzeit-Gutverdiener liegen da natürlich weit drüber, aber in Vollzeit mit bis zu ca. 14 Euro Stundenlohn, in Teilzeit oder in Alleinverdienerehe kann man sehr gut darunter liegen.

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q

...nicht zu vergessen, dass bei Kindern auch noch die Freibeträge abgezogen werden, was das zu versteuernde Einkommen für VL-Anspruch auch nochmal deutlich drücken kann.

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bobby13

Ok, das mit den Kindern war mir nicht bekannt.

 

Ansonsten muss man aber schon Teilzeit arbeiten oder darf nur sehr knapp über dem Mindestlohn sein.

Und in der Situation ist wahrscheinlich schwierig noch etwas Gled in einen unflexiblem VL Vertrag zu stecken.

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 33 Minuten von bobby13:

Ansonsten muss man aber schon Teilzeit arbeiten oder darf nur sehr knapp über dem Mindestlohn sein.

Man kann es nicht pauschal sagen.

Ein verheirateter Vollzeit-Gutverdiener mit drei Kindern und nicht arbeitender Ehefrau kann zulagenberechtigt sein.

 

Oder auch Beamte z.B. haben von grundauf einen geringeren Bruttolohn und landen damit leichter unter der Grenze. 

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